Begriff und Bedeutung der Europäischen Gerichtsbarkeit
Die Europäische Gerichtsbarkeit bezeichnet das System von Gerichten, die auf Ebene der Europäischen Union (EU) sowie des Europarats für die Auslegung und Anwendung europäischen Rechts zuständig sind. Sie umfasst insbesondere die gerichtlichen Institutionen der EU, wie den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), das Gericht sowie spezielle Fachgerichte. Darüber hinaus zählt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Organ des Europarats zur europäischen Gerichtsbarkeit im weiteren Sinne.
Struktur und Aufbau der Europäischen Gerichte
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Der EuGH ist das höchste rechtsprechende Organ innerhalb des Rechtssystems der EU. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht aus zwei Hauptorganen: dem eigentlichen Gerichtshof, welcher vor allem Grundsatzentscheidungen trifft, sowie dem Gericht, das sich mit Klagen von Einzelpersonen, Unternehmen oder Mitgliedstaaten befasst. Der EuGH sorgt dafür, dass das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Verträge einheitlich gewahrt bleibt.
Spezial- und Fachgerichte innerhalb des EU-Rechtssystems
Neben dem EuGH existieren zeitweise spezielle Fachgerichte, etwa für den Bereich des öffentlichen Dienstes. Diese werden eingerichtet, um bestimmte Sachverhalte effizienter zu bearbeiten. Ihre Entscheidungen können meist beim übergeordneten Gericht überprüft werden.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der EGMR ist kein Organ der EU, sondern gehört zum Europarat mit Sitz in Straßburg. Er überwacht die Einhaltung europäischer Menschenrechtsstandards durch die Mitgliedstaaten des Europarats auf Grundlage einer eigenen Konvention zum Schutz grundlegender Rechte.
Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche europäischer Gerichte
Klagearten vor europäischen Gerichten
Vor den europäischen Gerichten können verschiedene Arten von Klagen erhoben werden: Vertragsverletzungsklagen gegen Mitgliedstaaten wegen Verstoßes gegen Unionsrecht; Nichtigkeitsklagen zur Überprüfung von Handlungen europäischer Organe; Untätigkeitsklagen bei unterlassener Handlungspflicht; Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung unionsrechtlicher Fragen durch nationale Gerichte sowie Individualbeschwerden beim EGMR wegen Verletzung von Menschenrechten.
Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
Die europäische Gerichtsbarkeit bietet natürlichen Personen wie auch Unternehmen einen rechtlichen Schutz gegenüber Maßnahmen oder Unterlassungen sowohl seitens nationaler Behörden als auch seitens Institutionen auf europäischer Ebene. Sie gewährleistet damit eine einheitliche Durchsetzung europäischen Rechts in allen Mitgliedstaaten.
Bedeutung im Zusammenspiel mit nationalem Rechtssystem
Das Verhältnis zwischen nationalem Rechtssystem eines Staates und dem System europäischer Gerichte ist geprägt vom sogenannten Vorrangprinzip: Das Unionsrecht steht grundsätzlich über nationalem Recht – dies wird durch Urteile des EuGH sichergestellt. Nationale Gerichte sind verpflichtet, bei Zweifeln an Auslegung oder Gültigkeit einer unionsrechtlichen Vorschrift eine Entscheidung beim EuGH einzuholen (Vorabentscheidungsverfahren). Im Bereich menschenrechtlicher Fragen kann nach Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel zudem Beschwerde beim EGMR eingelegt werden.
Anwendungsbereiche im Alltag
< p >Die Entscheidungen europäischer Gerichte betreffen zahlreiche Lebensbereiche – etwa Verbraucherschutz , Datenschutz , Wettbewerbsregeln , Arbeitnehmerrechte oder Umweltvorschriften . Auch grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen Privatpersonen , Unternehmen oder Staaten fallen häufig in deren Zuständigkeit .
p >
< h2 > Häufig gestellte Fragen zur Europäischen Gerichtsbarkeit h2 >
< h3 > Was versteht man unter Europäischer Gerichtsbarkeit ? h3 >
< p >
Unter Europäischer Gerichtsbarkeit versteht man alle gerichtlichen Institutionen auf Ebene Europas , insbesondere jene innerhalb der EU wie den EuGH samt seiner Untergliederungen sowie den EGMR als Teilorganisation des Europarats . Diese Instanzen sorgen dafür , dass europaweit geltendes Recht einheitlich angewendet wird .
p >
< h3 > Welche Rolle spielt dabei der Europäische Gerichtshof ? h3 >
< p >
Der Europäische Gerichtshof stellt sicher , dass Unionsrecht in allen Mitgliedsstaaten gleich ausgelegt wird . Er entscheidet über Streitigkeiten zwischen Staaten , Organen oder Einzelpersonen bezüglich Anwendung bzw . Auslegung dieses Rechts .
p >
< h3 > Wer kann vor einem europäischen Gericht klagen ? h3 >
< p >
Klagen können sowohl Staaten als auch natürliche Personen oder Unternehmen erheben – je nach Art des Verfahrens entweder direkt vor einem europäischen Organ wie dem Generalgericht beziehungsweise indirekt über nationale Instanzen bis hin zum jeweiligen Höchstgericht .
p >
< h3 > Wie unterscheiden sich EuGH und EGMR voneinander ? h3 >
< p >
Während sich beide mit europaweiten Fragestellungen befassen , liegt ihr Fokus unterschiedlich : Der EuGH behandelt Angelegenheiten rund um das Unionsrecht ; hingegen prüft der EGMR Beschwerden hinsichtlich möglicher Verstöße gegen menschenrechtliche Standards gemäß einer speziellen Konvention .
p >
< h3 > Wann kommt es zu einem Vorabentscheidungsverfahren ? h4 >
< p >
Ein solches Verfahren findet statt , wenn ein nationales staatliches Urteil davon abhängt wie eine Regelung aus dem Unionsrecht auszulegen ist . Das betreffende nationale Urteil ruht dann bis zur Entscheidung durch den zuständigen Teilbereich am EuGH .
p >
< h4 > Welche Bedeutung haben Urteile dieser Instanzen für Deutschland? < /h4 >
Urteile dieser Instanzen sind bindend für deutsche Behörden ebenso wie Justizorgane sofern sie Anwendungsfälle betreffen welche vom jeweiligen Geltungsbereich abgedeckt sind.