Europäische Aktiengesellschaft

Begriff und Grundlagen der Europäischen Aktiengesellschaft

Die Europäische Aktiengesellschaft, auch bekannt unter der Abkürzung SE (Societas Europaea), ist eine besondere Form einer Kapitalgesellschaft, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums gegründet werden kann. Sie wurde eingeführt, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, grenzüberschreitend innerhalb Europas tätig zu sein und dabei auf einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen zurückzugreifen.

Rechtsform und Charakteristika

Die Europäische Aktiengesellschaft ist eine eigenständige Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie vereint Merkmale nationaler Aktiengesellschaften mit europäischen Regelungen. Die SE ermöglicht es Unternehmen, ihre Geschäfte europaweit nach einheitlichen Regeln zu organisieren und dabei von einer flexiblen Struktur zu profitieren.

Gründungsvoraussetzungen

Für die Gründung einer SE sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Grundsätzlich können nur Gesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder des Europäischen Wirtschaftsraums gemeinsam eine SE gründen oder sich an deren Gründung beteiligen. Es gibt verschiedene Wege zur Gründung: Verschmelzung bestehender Gesellschaften, Gründung einer Holding-SE oder Tochter-SE sowie Umwandlung einer bestehenden nationalen Aktiengesellschaft in eine SE.

Mindestkapital und Sitzverlegung

Das Mindestkapital für die Errichtung einer Europäischen Aktiengesellschaft beträgt 120.000 Euro. Ein wesentliches Merkmal dieser Rechtsform ist zudem die Möglichkeit zur Sitzverlegung innerhalb des europäischen Binnenmarktes ohne Auflösung der Gesellschaft oder Neugründung im anderen Land.

Organe der Europäischen Aktiengesellschaft

Duale und monistische Leitungsstruktur

Eine Besonderheit der SE besteht darin, dass sie zwischen zwei Organisationsmodellen wählen kann: dem dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat sowie dem monistischen System mit einem Verwaltungsrat als einzigem Leitungsorgan. Diese Flexibilität unterscheidet sie von vielen nationalen Gesellschaftsformen.

Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Bei der Bildung einer SE müssen Regelungen zur Mitbestimmung getroffen werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an bestimmten Entscheidungsprozessen beteiligt werden können – etwa durch Vertretung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat -, sofern dies nach den jeweiligen Vorschriften erforderlich ist.

Haftung und Verantwortlichkeit bei der SE

Die Europäische Aktiengesellschaft haftet grundsätzlich selbst für ihre Verbindlichkeiten gegenüber Dritten; das persönliche Vermögen ihrer Anteilseigner bleibt davon unberührt (Prinzip der Haftungsbeschränkung). Die Mitglieder ihrer Organe haften jedoch unter bestimmten Umständen persönlich für Pflichtverletzungen während ihrer Amtsausübung.

Börsennotierung & Kapitalbeschaffung

Eine Europäische Aktiengesellschaft kann sowohl börsennotiert als auch nicht börsennotiert sein; dies hängt von den jeweiligen Entscheidungen ihrer Gesellschafter ab sowie davon, ob sie alle Anforderungen erfüllt hat.

Anwendungsbereiche & Bedeutung in Europa

Die Einführung dieser Rechtsform erleichtert insbesondere großen Unternehmen den europaweiten Zusammenschluss beziehungsweise Umstrukturierungen über Landesgrenzen hinweg – etwa bei Fusionen international tätiger Konzerne.

Häufig gestellte Fragen zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE)

Was unterscheidet die Europäische Aktiengesellschaft von nationalen Gesellschaftsformen?

Die Europäische Aktiengesellschaft basiert auf einem einheitlichen europäischen Regelwerk statt ausschließlich auf nationalem Recht einzelner Staaten. Sie bietet dadurch mehr Flexibilität bei grenzüberschreitenden Aktivitäten innerhalb Europas.

Können nur große Unternehmen eine SE gründen?

Nicht ausschließlich große Unternehmen können diese Rechtsform wählen; allerdings sind bestimmte Voraussetzungen wie das Mindestkapital sowie internationale Bezüge notwendig.

Muss eine Europäische Aktiengesellschaft immer börsennotiert sein?

Einer Börsenpflicht unterliegt diese Unternehmensform nicht zwingend; es steht ihr frei, ob sie sich an einem organisierten Markt notieren lässt oder nicht.

Können nationale Vorschriften weiterhin Anwendung finden?

Nationale Vorschriften gelten ergänzend dort weiter, wo europäisches Recht keine abschließende Regelung trifft – beispielsweise beim Insolvenzrecht oder Steuerrecht am jeweiligen Verwaltungssitz.

Darf eine bereits bestehende nationale AG in eine SE umgewandelt werden?

< p >Ja; sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere hinsichtlich internationaler Bezüge -, kann auch durch Umwandlung aus bestehenden Strukturen heraus diese Form gewählt werden.< / p >

< h3 >Wie wird über das Mitbestimmungsmodell entschieden?< / h3 >
< p >Vor Gründung wird zwischen Arbeitgeber-Vertretungen und Beschäftigtenvertretern verhandelt; kommt keine Einigung zustande greifen gesetzlich vorgesehe Standardregelungen.< / p >

< h3 >Welche Rolle spielt das Mindestkapital?< / h3 >
< p >Das vorgeschriebene Mindestkapital dient dem Gläubigerschutz: Es stellt sicher dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind um Verpflichtungen erfüllen zu können.< / p >