Legal Lexikon

Eurobonds


Definition und Grundzüge der Eurobonds

Eurobonds sind festverzinsliche Schuldverschreibungen, die auf eine frei wählbare Währung lauten und von einem internationalen Bankenkonsortium außerhalb des staatlichen Rechtssystems jener Währung emittiert werden, auf die der Bond lautet. Das bedeutet, Eurobonds werden unabhängig von der jeweiligen nationalen Rechtsordnung des Währungsgebiets begeben und gehandelt. Trotz ihres Namens haben Eurobonds keinen zwingenden Bezug zum Euro oder zu europäischen Jurisdiktionen. Sie können auf sämtliche Hartwährungen lauten und werden typischerweise an internationalen Finanzplätzen wie London, Luxemburg oder Zürich ausgegeben. Die rechtliche Struktur und Ausgestaltung dieser Wertpapiere weist eigenständige Besonderheiten auf.

Rechtliche Grundlagen und Regulatorischer Rahmen

Internationale Emissionspraxis

Eurobonds unterliegen nicht dem Recht des Staates, dessen Währung als Bezugsgröße dient, sondern orientieren sich am Emissionsstandort und den dort geltenden Regularien. Oft werden sie nach englischem oder luxemburgischem Recht ausgegeben. Für die Begebung ist regelmäßig ein Bankenkonsortium zuständig, das die Platzierung am Kapitalmarkt übernimmt. Die Auswahl der maßgeblichen Rechtsordnung, die Bestimmung des Emittenten und der Depotbank sowie die Ausgestaltung der Anleihebedingungen (Terms and Conditions) unterliegen damit der Privatautonomie der Parteien und dem internationalen Kapitalmarktrecht.

Prospektpflicht, Veröffentlichung und Transparenz

Für die öffentliche Emission von Eurobonds bestehen zahlreiche rechtliche Anforderungen im Hinblick auf Prospektpflicht und Transparenz. Ist der Emissionsstandort innerhalb der Europäischen Union, kommen etwa die Vorgaben der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) zur Anwendung. Diese normieren die Inhalte, Verfahren zur Billigung und Veröffentlichung von Wertpapierprospekten, mit dem Ziel, den Anlegerschutz und die Markttransparenz zu gewährleisten. Außerhalb der EU greifen jeweils die nationalen Vorschriften des Emissionsstandorts, wie beispielsweise die Regeln der Financial Conduct Authority (FCA) im Vereinigten Königreich.

Rechtsnatur und Schuldverhältnis

Eurobonds begründen ein Schuldverhältnis zwischen dem Emittenten und dem Inhaber der Teilschuldverschreibung. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Anleihevertrag sowie den dabei vereinbarten Allgemeinen Bedingungen. Rechtlich ist der Inhaber des Eurobonds Gläubiger einer unbesicherten, regelmäßig nicht nachrangigen Forderung gegenüber dem Emittenten. Die Durchsetzbarkeit dieser Forderungen richtet sich nach dem gewählten Vertragsrecht. Streitigkeiten werden oftmals der Gerichtsbarkeit des Ausgabestaates oder ad hoc eingerichteten Schiedsgerichten unterstellt.

Typen und rechtliche Besonderheiten

Einteilung nach Emittenten

Eurobonds können von Staaten, supranationalen Institutionen oder privaten Unternehmen emittiert werden. Bei staatlichen oder supranationalen Emittenten (beispielsweise Europäische Investitionsbank, Weltbank) unterliegen sie in Teilen dem öffentlichen Recht, insbesondere im Bereich der Immunitätsregelungen und der internationalen Organisationen. Private Emittenten orientieren sich am jeweiligen Gesellschaftsrecht und den kapitalmarktrechtlichen Rahmenbedingungen des Sitzes der Emissionsgesellschaft.

Anleihebedingungen und Klauseln

Wesentliche Bestandteile der Anleihebedingungen sind Zinszahlungen (Coupon), Laufzeit, Rückzahlungsbestimmungen und besondere Schutzklauseln wie Cross Default, Negative Pledge oder Kündigungsmöglichkeiten (Call/Put-Optionen). Eine erhebliche Bedeutung kommt den sogenannten Collective Action Clauses (CAC) zu, die die Mehrheitsentscheidung der Anleihegläubiger bei Restrukturierungen und Änderungen wesentlicher Bedingungen ermöglichen. Diese Klauseln können wichtig werden, um ein geordnetes Schuldner-Gläubiger-Verhältnis in Krisensituationen sicherzustellen.

Depot- und Abwicklungsstruktur

Eurobonds werden in der Regel über internationale Zentralverwahrer wie Clearstream (Luxemburg) oder Euroclear (Belgien) verwaltet. Die Wertpapierverwahrung und der Handel erfolgen so auf depotgebundener Basis, oftmals als Global Certificate. Die Übertragung der Rechte an dem Eurobond richtet sich nach den Bestimmungen des Verwahrungsrechts des Landes, in dem der Zentralverwahrer ansässig ist.

Rechtliche Risiken und Gläubigerschutz

Insolvenz des Emittenten

Im Fall der Insolvenz des Emittenten richten sich die Rechte der Gläubiger nach dem einschlägigen Insolvenzrecht des Sitzlandes oder des vertraglich ausgewählten Rechts. Eurobonds sind in der Regel nicht besichert und nehmen gleichrangig mit anderen unbesicherten Forderungen am Insolvenzverfahren teil.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Auswahl des anwendbaren Rechts und Gerichtsstandes wird in den Anleihebedingungen ausdrücklich geregelt, wodurch vorhersehbare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Üblicherweise wird ein etabliertes Recht (z. B. englisches Recht) sowie die Zuständigkeit international anerkannter Gerichte oder Schiedsstellen (z. B. London Court of International Arbitration) gewählt.

Steuern und Quellenbesteuerung

Die steuerliche Behandlung von Zinszahlungen aus Eurobonds richtet sich nach den nationalen Steuergesetzen des Empfängerstaats. Viele Emissionsländer – darunter Luxemburg – kennen steuerliche Privilegien und Befreiungen von der Quellensteuer, um den internationalen Handel zu fördern. Die genauen Regelungen finden sich in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen sowie den nationalen Steuergesetzen.

Eurobonds im europäischen Kontext

Debatte um Eurobonds in der Europäischen Union

Unter dem Begriff Eurobonds wird in der EU auch die Idee gemeinschaftlicher europäischer Anleihen diskutiert, bei denen alle Mitgliedstaaten gesamtschuldnerisch haften würden. Eine solche Regelung würde erhebliche Änderungen im europäischen Vertragsrecht, insbesondere hinsichtlich Haushalts- und Finanzhoheit, erfordern. Bis dato existieren diese Anleihen lediglich in Form von speziellen Kriseninstrumenten (beispielsweise EU-SURE-Programme).

Institutionelle Aufsicht und Marktinfrastruktur

Die Überwachung der Eurobondmärkte erfolgt durch zuständige nationale und internationale Behörden. Innerhalb der EU sind dies primär die jeweiligen nationalen Finanzaufsichtsbehörden sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Deren Aufgaben betreffen die Aufsicht über die Einhaltung von Transparenz-, Zulassungs- und Meldepflichten, um den ordnungsgemäßen Ablauf auf internationalen Kapitalmärkten sicherzustellen.

Zusammenfassung

Eurobonds stellen ein international anerkanntes Mittel der Unternehmens- und Staatsfinanzierung dar und zeichnen sich durch ihre globale Emissionspraxis, ihre rechtliche Vielschichtigkeit sowie ihre Flexibilität aus. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden im Wesentlichen durch das Recht des Emissionsstandorts, internationale Kapitalmarktstandards und die individuellen Anleihebedingungen bestimmt. Eine sorgfältige Prüfung der Anleihebedingungen, Wahl des anwendbaren Rechts und der steuerlichen Implikationen ist bei Eurobonds unerlässlich, da diese wesentliche Auswirkung auf die Rechte und Pflichten der Gläubiger und Emittenten haben.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist Emittent von Eurobonds und welche rechtlichen Verpflichtungen gehen hiermit einher?

Der Emittent eines Eurobonds ist in der Regel ein Staat, ein supranationales Institut oder ein Unternehmen, das zur Kapitalaufnahme internationale Anleihen begibt. Rechtlich ist festzuhalten, dass der Emittent selbst die zentrale Verpflichtung zur Erfüllung sämtlicher im Emissionsprospekt spezifizierter Bedingungen hat. Hierzu gehören insbesondere die regelmäßige Zahlung von Zinsen (Kupons) und die Rückzahlung des Nennbetrags am Laufzeitende. Die Verpflichtungen des Emittenten unterliegen grundsätzlich dem im Prospekt gewählten Recht, das häufig englisches oder luxemburgisches Recht ist. Die Wahl des Rechts hat weitreichende Folgen, etwa für die Auslegung der Vertragsbedingungen, das Insolvenzregime oder die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen der Anleger, zum Beispiel im Hinblick auf Gläubigerschutzklauseln oder Haftungsfragen bei Nichterfüllung.

Welche rechtlichen Regelungen betreffen die Prospektpflicht und Veröffentlichung bei der Emission von Eurobonds?

Die Emission von Eurobonds unterliegt strengen prospektrechtlichen Vorschriften, um Anleger zu schützen und Transparenz sicherzustellen. Nach den geltenden Regelungen – insbesondere der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) – muss in der Regel ein ausführlicher Wertpapierprospekt erstellt und veröffentlicht werden, bevor Eurobonds öffentlich angeboten oder an einem geregelten Markt in der EU zugelassen werden. Der Prospekt muss Angaben zum Emittenten, zu den Wertpapieren und zu potenziellen Risiken enthalten und von der relevanten Aufsichtsbehörde (z. B. BaFin in Deutschland oder CSSF in Luxemburg) gebilligt werden. Ausnahmen von der Prospektpflicht bestehen insbesondere, wenn sich das Angebot ausschließlich an professionelle Investoren richtet oder bestimmte Mindeststückelungen überschritten werden.

Welche Gesetze und Gerichte sind bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Eurobonds maßgeblich?

Im Regelfall wird bei der Emission von Eurobonds das anzuwendende Recht und der Gerichtsstand (sog. „Governing Law and Jurisdiction“) im Anleihevertrag vertraglich festgelegt, wobei vielfach englisches oder luxemburgisches Recht gewählt wird. Die Parteien können sich somit auf ein bekanntes und bewährtes Rechtssystem verlassen, das die Interessen internationaler Investoren besonders berücksichtigt. Im Streitfall sind die Gerichte des gewählten Staates zuständig, zum Beispiel die High Court of Justice in London bei englischem Recht. Diese Vereinbarung ist gemäß der Rom-I- sowie der Brüssel-Ia-Verordnung innerhalb Europas grundsätzlich verbindlich und durchsetzbar. Besondere Beachtung ist Klauseln zur alternativen Streitbeilegung wie Schiedsverfahren zu schenken.

Welche Anlegerschutzmechanismen bestehen bei Eurobonds aus juristischer Sicht?

Der rechtliche Anlegerschutz bei Eurobonds ist mehrschichtig ausgestaltet. Neben der bereits erwähnten Prospektpflicht bestehen je nach Rechtsordnung umfangreiche Informations-, Transparenz- und Offenlegungspflichten für den Emittenten. Zudem sehen die meisten Emissionsbedingungen die Bestellung eines sogenannten „Bond Trustee“ oder „Zahlstellvertreters“ vor, der die Rechte der Anleihegläubiger im Streitfall kollektiv vertreten kann. Weitere Schutzmechanismen sind typische Gläubigerschutzklauseln wie „Negative Pledge“-Klauseln (Verbot nachrangiger Sicherheiten) oder „Cross-Default“-Bestimmungen (Kündigungsrechte bei Zahlungsausfällen anderer Verbindlichkeiten des Emittenten). Im Fall von Restrukturierungen richten sich die Mitbestimmungsrechte der Gläubiger nach dem jeweiligen Kollateralrecht, etwa in Form von „Collective Action Clauses“ (CACs).

Wie erfolgt die steuerliche Behandlung von Eurobonds aus rechtlicher Sicht?

Die steuerliche Behandlung von Eurobonds ist komplex und hängt sowohl vom Steuerstatus des Anlegers als auch von der rechtlichen Gestaltung des Bond-Programms ab. Im Regelfall sehen Eurobond-Emissionsprogramme vor, dass keine Quellensteuern auf Zinszahlungen für ausländische Investoren einbehalten werden – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen werden eingehalten. Dies wird meist durch „gross-up“-Klauseln flankiert, die den Emittenten verpflichten, Anlegern nachteilige Steuerabzüge auszugleichen. Die Einzelheiten der Besteuerung von Einkünften aus Eurobonds – insbesondere aus Sicht des Anlegers – richten sich jedoch nach dem Steuerrecht seines Wohnsitzstaates und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen.

Inwiefern spielen Wertpapierhandels- und Depotgesetze eine Rolle bei Eurobonds?

Für die Verwahrung und den Handel von Eurobonds sind die einschlägigen Wertpapierhandels- und Depotgesetze maßgeblich. Die Papiere werden meist in Form von Globalurkunden bei internationalen Zentralverwahrern (z.B. Clearstream, Euroclear) hinterlegt. Die Übertragung der Rechte erfolgt buchmäßig, das Eigentum und die Inhaberschaft richten sich nach dem jeweiligen Depotgesetz und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beteiligten Verwahrer. Hieraus ergeben sich für Anleger bestimmte Sicherungsmechanismen wie die Trennung von Eigen- und Fremdbeständen und der Insolvenzschutz. Umfassende Regelungen finden sich hierzu u.a. im Depotgesetz (Deutschland), im luxemburgischen Gesetz über den Zentralverwahrer sowie in der EU-Zentralverwahrerverordnung (CSDR).

Welche Rolle spielen Ratingagenturen bei der rechtlichen Bewertung von Eurobonds?

Ratingagenturen spielen im rechtlichen Kontext insofern eine Rolle, als sie gemäß der EU-Ratingverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1060/2009) einer strikten Aufsicht und Registrierung unterliegen müssen. Für viele institutionelle Investoren schreibt das Gesetz oder internes Risikomanagement vor, nur Anleihen bestimmter Mindestbonität – gemessen am externen Rating – zu erwerben. Die im Prospekt veröffentlichten Ratings dienen der rechtlichen Information der Anleger über das Bonitätsrisiko und sind regelmäßig aktueller Bestandteil der Offenlegungspflichten. Falsche oder irreführende Ratings können haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa im Rahmen der Prospekthaftung oder bei Pflichtverletzungen der Agentur selbst.