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Abwasser

Begriff und Bedeutung von Abwasser

Abwasser bezeichnet Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde. Es enthält gelöste oder ungelöste Stoffe und kann sowohl aus privaten Haushalten als auch aus Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen stammen. Auch Niederschlagswasser, das von bebauten Flächen abfließt und dabei verunreinigt wird, zählt zum Abwasser.

Arten von Abwasser

Häusliches Abwasser

Häusliches Abwasser entsteht vor allem durch die Nutzung in privaten Haushalten. Dazu zählen beispielsweise Wasser aus Toiletten, Duschen, Waschbecken sowie Küchenabwässer.

Gewerbliches und industrielles Abwasser

Dieses Abwasser fällt bei gewerblichen oder industriellen Tätigkeiten an. Es kann spezielle Verunreinigungen enthalten, die sich je nach Branche unterscheiden – etwa Chemikalien in der Produktion oder Reinigungsmittel im Dienstleistungsbereich.

Niederschlagsabfluss (Regenabwasser)

Niederschlagsabfluss entsteht durch Regen- oder Schmelzwasser auf Dächern und befestigten Flächen wie Straßen oder Parkplätzen. Sobald dieses Wasser mit Schadstoffen belastet ist – etwa durch Kontakt mit Ölspuren -, gilt es rechtlich als Abwasser.

Rechtliche Grundlagen zur Behandlung von Abwasser

Die Behandlung und Entsorgung von Abwässern unterliegt umfangreichen gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Umwelt sowie der öffentlichen Gesundheit. Ziel ist es insbesondere zu verhindern, dass Schadstoffe unkontrolliert in Boden- und Gewässer gelangen.

Anschluss- und Benutzungszwang an öffentliche Kanalisationen

In vielen Gemeinden besteht eine Verpflichtung für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass das gesamte anfallende Schmutz- sowie Niederschlagsabwasser ordnungsgemäß gesammelt und behandelt wird.

Anforderungen an Einleitung ins Gewässer bzw. Grundwasserschutz

Die Einleitung unbehandelten oder nicht ausreichend gereinigten Wassers in Oberflächengewässer wie Flüsse oder Seen ist grundsätzlich untersagt beziehungsweise nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Anforderungen richten sich nach dem Verschmutzungsgrad des Wassers sowie den örtlichen Gegebenheiten des betroffenen Gewässersystems.

Sonderregelungen für bestimmte Betriebe

Für einige Branchen gelten zusätzliche Vorgaben hinsichtlich Vorbehandlungspflichten vor einer Einleitung ins öffentliche Netz beziehungsweise direkt ins Gewässer.

Kostenregelung rund um das Thema Abwasserkosten

Für die Ableitung sowie Reinigung des kommunalen Schmutz- bzw. Niederschlagsabwassers werden Gebühren erhoben. Diese Kosten tragen üblicherweise Eigentümerinnen und Eigentümer angeschlossener Grundstücke. Die Höhe richtet sich meist nach dem Frisch­was­serverbrauch sowie der Größe versiegelter Flächen auf dem jeweiligen Grundstück.

Bau-, Betriebs- & Instandhaltungspflichten privater Anlagen

Zuständig für Bau, Betrieb sowie Wartung privater Leitungen bis zum Anschluss an das öffentliche Netz sind regelmäßig die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. 
Auch hier bestehen gesetzliche Vorgaben bezüglich Dichtheit, sachgemäßer Errichtung sowie regelmäßiger Überprüfung dieser Anlagen.

Sanktionen bei Verstößen gegen abwasserechtliche Vorschriften

Nichteinhaltung einschlägiger Vorschriften kann zu Bußgeldern führen. 
Darüber hinaus können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet werden, bspw. eine Sanierung mangelhafter Leitungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Abwasser“ (rechtlicher Kontext)

Muss jedes bebaute Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden?

In vielen Kommunen besteht eine Verpflichtung zum Anschluss bebauter Grundstücke an das öffentliche Kanalsystem zur sicheren Ableitung des gesamten entstehenden Schmutz- bzw. Niederschlagsabwassers.

Darf unbehandeltes häusliches Schmutzwasser direkt auf ein Feld geleitet werden?

Das direkte Einleiten unbehandelten häuslichen Schmutzwassers auf Felder ist grundsätzlich nicht zulässig, um Umweltbelastungen auszuschließen.

< h 3 >Wer trägt die Kosten für den Betrieb öffentlicher Kläranlagen?< p >Die Kosten für Bau,Betrieb&Unterhalt öffentlicher Kläranlagen werden über Gebühren finanziert,&die üblicherweise von den Eigentümern angeschlossener Immobilien getragen werden müssen.< / p >

< h 3 >Welche Pflichten bestehen hinsichtlich privater Hausanschlussleitungen?< / h 3 >< p >Eigentümer sind verpflichtet,sich um Bau,Betrieb,Wartung&Überprüfung ihrer privaten Hausanschlussleitungen zu kümmern.< / p >

< h 4 >Was passiert,wenn private Leitungen defekt sind?< / h 4 >< p >Bei festgestellten Mängeln können behördliche Anordnungen zur Sanierung erfolgen.Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen.< / p >

< h 4 >Wie wird geregelt,wieviel Gebühren ich zahlen muss?< / h 4 >< p >
Gebührenhöhe richtet sich meist nach Frischwassermenge&Größe versiegelter Flächen.Details regeln kommunale Satzungen.< / p >

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Dürfen Gewerbebetriebe ihr Prozess-Abwasser einfach ins städtische Netz leiten?
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Für Gewerbebetriebe gelten besondere Anforderungen.Sie müssen häufig Vorbehandlungsmaßnahmen treffen,bis eine Einleitung möglich ist.< / p >