Begriff und Bedeutung des Erbscheins
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Es bestätigt, wer nach dem Tod einer Person als deren rechtmäßige Erbin oder rechtmäßiger Erbe gilt und in welchem Umfang das Erbrecht besteht. Der Erbschein dient dazu, gegenüber Dritten – wie Banken, Behörden oder Grundbuchämtern – die eigene Stellung als Rechtsnachfolgerin oder Rechtsnachfolger der verstorbenen Person nachzuweisen.
Funktion und Zweck des Erbscheins
Der Hauptzweck des Erbscheins liegt darin, Klarheit über die erbberechtigten Personen zu schaffen. Mit dem Dokument können sich die im Testament genannten oder gesetzlich bestimmten Nachfolgerinnen und Nachfolger legitimieren. Insbesondere bei Bankgeschäften, Immobilienübertragungen oder der Verwaltung von Vermögenswerten verlangen viele Stellen einen solchen Nachweis.
Erbnachweis gegenüber Dritten
Ohne einen gültigen Nachweis über das eigene Recht am Nachlass ist es für Hinterbliebene oft nicht möglich, auf Konten zuzugreifen oder Eigentum an Grundstücken zu übertragen. Der Erbschein erfüllt diese Funktion als offizieller Beleg.
Bedeutung bei mehreren Miterben
Gibt es mehrere erbberechtigte Personen (Erbengemeinschaft), weist der gemeinschaftliche Erbschein alle Mitglieder dieser Gemeinschaft aus sowie deren jeweilige Anteile am Nachlass.
Antragstellung und Verfahren zur Ausstellung eines Erbscheins
Ein Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins kann von jeder Person gestellt werden, die glaubt eine erbrechtliche Position innezuhaben – also beispielsweise von den im Testament benannten Personen oder gesetzlichen Angehörigen. Zuständig ist stets das Gericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Notwendige Unterlagen für den Antrag
- Todesbescheinigung der verstorbenen Person
- Nachweise zur eigenen Identität sowie zum Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Geburts- und Heiratsurkunden)
- Möglicherweise vorhandenes Testament beziehungsweise andere letztwillige Verfügungen samt gerichtlicher Bestätigung ihrer Echtheit (Eröffnungsprotokoll)
- Soweit vorhanden: Angaben zu weiteren potenziellen Berechtigten
- Eidesstattliche Versicherung zur Richtigkeit gemachter Angaben
Ablauf des Verfahrens beim Gericht
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen prüft das Gericht die Sachlage sorgfältig. Dabei wird insbesondere festgestellt:
- Wer sind die berechtigten Personen?
- Liegen testamentarische Verfügungen vor?
- Sind Pflichtteilsberechtigte betroffen?
Anschließend erfolgt entweder eine Anhörung weiterer Beteiligter oder direkt die Ausstellung des Dokuments.
Kosten rund um den Erbschein
Die Kosten für einen solchen Schein richten sich nach dem Wert des hinterlassenen Vermögens (Nachlasswert). Sie setzen sich zusammen aus Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls weiteren Auslagen für notwendige Dokumente.
Rechtswirkungen und Grenzen des Scheins h2 >
Mit Vorlage dieses Dokuments kann eine berechtigte Person grundsätzlich frei über den geerbten Besitz verfügen; dies gilt jedoch nur insoweit keine entgegenstehenden Rechte anderer bestehen.
Der Schein entfaltet sogenannte „öffentliche Glaubwürdigkeit“: Dritte dürfen darauf vertrauen, dass dessen Inhalt richtig ist.
Allerdings kann ein einmal ausgestelltes Dokument auch wieder eingezogen werden – etwa wenn neue Tatsachen bekannt werden (zum Beispiel ein weiteres Testament). p >
Abgrenzung zu anderen Urkunden h4 >
< p >Neben dem Schein gibt es weitere Möglichkeiten zum Nachweis einer Berechtigung: Beispielsweise genügt in manchen Fällen auch ein notarielles Testament mit gerichtlichem Protokoll.
Ob tatsächlich zwingend ein solcher Schein benötigt wird hängt vom Einzelfall ab. p >
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Erbschein“ h2 >
< h3 >Wann wird ein solcher Schein benötigt? h3 >
< p >Das Dokument wird immer dann verlangt, wenn Banken , Versicherungen , Grundbuchämter oder andere Institutionen einen offiziellen Beleg darüber fordern , wer rechtmäßig Anspruch auf den Besitz einer verstorbenen Person hat . Besonders häufig betrifft dies Immobilienübertragungen , Kontoauflösungen sowie größere Vermögenswerte .< / p >
< h3 >Wer darf einen Antrag stellen ?< / h3 >
< p >Antragsberechtigt sind alle Personen , denen durch Gesetzgebung , letztwillige Verfügung (Testament) oder Vertrag eine Position als Begünstigte zusteht . Auch einzelne Mitglieder einer Gemeinschaft können eigenständig tätig werden .< / p >
< h3 >Wie lange dauert es bis zur Ausstellung ?< / h3 >
< p >Die Dauer hängt stark davon ab wie vollständig alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden sowie ob Unklarheiten bezüglich möglicher weiterer Begünstigter bestehen . In unkomplizierten Fällen erfolgt eine Entscheidung meist innerhalb weniger Wochen ; komplexere Sachverhalte können längere Zeit beanspruchen .< / p >
< h3 >Welche Kosten entstehen ?< / h3 >
< p >Die Gebühren richten sich nach dem Gesamtwert aller vererbten Gegenstände einschließlich Immobilienvermögen ; sie steigen mit zunehmendem Wert an . Hinzu kommen eventuell Ausgaben für beglaubigte Kopien von Urkunden etc.< / p >
< h3 >Kann gegen einen ausgestellten Bescheid Einspruch eingelegt werden ?< / h ³ >
< P >Dagegen steht allen Betroffenen grundsätzlich offen Widerspruch einzulegen falls sie ihre Rechte verletzt sehen ; dann prüft das zuständige Gericht erneut sämtliche Umstände .
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>Können mehrere Scheine gleichzeitig existieren ?
< P > Es kann jeweils nur ein gültiges Exemplar pro Fall geben; sollte später herauskommen dass neue Informationen vorliegen muss dieser ggf zurückgegeben bzw korrigiert werden .
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H
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>Muss immer zwingend so ein offizielles Papier beantragt werden ?
< P > Ob tatsächlich zwingend dieses amtliche Papier erforderlich ist hängt davon ab welche Stelle welchen Beleg verlangt; manchmal reicht bereits eine andere Form wie etwa notarielle Testamente mit gerichtlichem Protokoll .
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H
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>Können Fehler im ausgestellten Papier berichtigt werden?
< P > Falls sich herausstellt dass falsche Angaben gemacht wurden lässt sich dies durch Rückgabe bzw Berichtigung beim zuständigen Amt klären .