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EPO

Begriffserklärung: Was bedeutet EPO?

Die Abkürzung EPO steht für das Europäische Patentamt. Das Europäische Patentamt ist eine internationale Behörde, die für die Erteilung europäischer Patente zuständig ist. Es handelt sich um eine zentrale Einrichtung im europäischen Patentsystem, deren Hauptaufgabe darin besteht, Anmeldungen auf Erteilung eines europäischen Patents zu prüfen und über diese zu entscheiden.

Rechtliche Grundlagen und Aufgaben des Europäischen Patentamts (EPO)

Das Europäische Patentamt wurde im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens gegründet. Es hat seinen Sitz in München mit weiteren Dienststellen in Den Haag, Berlin und Wien. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des EPO sind international vereinbart und regeln sowohl das Verfahren zur Anmeldung als auch zur Prüfung von Patenten.

Erteilung europäischer Patente

Das EPO nimmt Anmeldungen entgegen, prüft sie auf formale und materielle Voraussetzungen und entscheidet über die Erteilung oder Zurückweisung eines europäischen Patents. Ein erteiltes europäisches Patent kann anschließend in den vom Anmelder ausgewählten Vertragsstaaten wirksam werden.

Verfahrensablauf beim EPO

Der Ablauf einer europäischen Patentanmeldung umfasst mehrere Schritte: Zunächst erfolgt die Einreichung der Anmeldung beim EPO. Danach wird geprüft, ob alle formalen Anforderungen erfüllt sind (z.B. Gebührenzahlung). Im Anschluss folgt eine Recherche nach dem Stand der Technik sowie eine sachliche Prüfung der Anmeldung hinsichtlich Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit.

Einspruchs- und Beschwerdeverfahren

Nach der Erteilung eines europäischen Patents besteht innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit zum Einspruch gegen das erteilte Schutzrecht beim EPO einzulegen. Darüber hinaus können Entscheidungen des Amts durch ein Beschwerdeverfahren überprüft werden.

Bedeutung des Europäischen Patentamts im internationalen Kontext

Das Europäische Patentamt arbeitet eng mit anderen internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit nationalen Ämtern sowie dem Weltpatentamt (WIPO). Durch seine zentrale Rolle erleichtert es den Zugang zum europaweiten Schutz technischer Innovationen für Unternehmen wie Einzelpersonen aus aller Welt.

Zusammenarbeit mit nationalen Behörden

Nach erfolgreicher Erteilung muss ein europäisches Patent in jedem gewünschten Land validiert werden; dabei arbeiten nationale Behörden eng mit dem Europäischen Patentamt zusammen – etwa bei Übersetzungsanforderungen oder Gebührenregelungen.

Rechtswirkungen eines durch das EPO erteilten europäischen Patents

Ein vom Europäischen Patentamt erteiltes europäisches Patent entfaltet seine Wirkung nicht automatisch europaweit: Es muss vielmehr in jedem benannten Vertragsstaat validiert werden. Erst dann genießt es dort denselben Schutz wie ein nationales Schutzrecht.
Die Durchsetzung von Rechten aus einem solchen Schutzrecht erfolgt vor den Gerichten jener Staaten, für welche das jeweilige nationale Teilpatent gilt.

Dauerhaftigkeit & Erlöschen von Rechten

Die maximale Laufzeit beträgt zwanzig Jahre ab dem Tag der Anmeldung – vorausgesetzt alle Jahresgebühren werden fristgerecht entrichtet.
Gründe für ein vorzeitiges Erlöschen können unter anderem Nichtzahlung fälliger Gebühren oder erfolgreiche Einsprüche sein.

Häufig gestellte Fragen zum Thema EPO (Europäisches Patentamt)

Muss ich meine Erfindung zwingend beim Europäischen Patentamt anmelden?

Anmeldende haben grundsätzlich die Wahl zwischen einer nationalen oder einer zentralisierten Anmeldung über das Europäische Patentamt; dies hängt davon ab, wo sie ihren technischen Schutz wünschen.

Können Dritte gegen ein bereits erteiltes europäisches Patent vorgehen?

Dritten steht nach Veröffentlichung eines erteilten europäischen Patents innerhalb bestimmter Fristen ein Einspruchsrecht zu; dieses Verfahren wird direkt beim Europäischen Patentamt geführt.

Sind Entscheidungen des Europäischen Patentamts endgültig?

Nicht jede Entscheidung ist abschließend: Gegen bestimmte Entscheidungen kann innerhalb festgelegter Fristen Beschwerde eingelegt werden; hierfür gibt es eigene Beschwerdekammern am Amt selbst.

Muss ich mein durch das EuropäischePatentAmt erhaltenes Recht noch zusätzlich schützen lassen?

Zwar wird durch das Amt zentral entschieden – jedoch bedarf es weiterer Validierungsschritte in einzelnen Ländern damit dort tatsächlich umfassender Rechtsschutz entsteht.

Können auch Unternehmen außerhalb Europas einen Antrag stellen?

Nicht nur Personen aus Europa sondern weltweit können technische Neuerungen über diesen Weg schützen lassen sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Laufen alle Rechte automatisch nach zwanzig Jahren ab?

Zwar endet grundsätzlich nach zwanzig Jahren jeder patentrechtliche Anspruch – allerdings kann dieser Zeitraum verkürzt sein wenn beispielsweise notwendige Zahlungen nicht erfolgen oder andere Gründe eintreten welche zum Erlöschen führen könnten .