Entry Standard: Bedeutung, Einordnung und rechtlicher Rahmen
Der Entry Standard war von 2005 bis 2017 ein Segment des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Er diente vor allem kleinen und mittelgroßen Unternehmen als Zugang zum Kapitalmarkt mit gegenüber dem regulierten Markt reduzierten formalen Anforderungen. Rechtlich war der Entry Standard Teil eines multilateralen Handelssystems (MTF) und damit kein „regulierter Markt“ im Sinne des europäischen Börsenrechts. Seit 2017 ist der Entry Standard eingestellt; an seine Stelle trat das Segment „Scale“.
Rechtsnatur und institutioneller Rahmen
Stellung im Marktgefüge
Der Entry Standard war ein qualifiziertes Transparenzsegment innerhalb des Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse. Als MTF unterliegt der Freiverkehr dem Regelwerk der Börse und der staatlichen Börsenaufsicht, jedoch nicht den für den regulierten Markt geltenden Zulassungsstandards. Dies führt zu anderen Einbeziehungs- und Transparenzanforderungen sowie zu abweichenden Rechtsfolgen.
Regelwerke und Aufsicht
Die Teilnahmebedingungen für den Entry Standard ergaben sich aus den einschlägigen Börsenordnungen und segmentbezogenen Regelungen der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Einhaltung dieser Regeln wurde börsenseitig überwacht. Zusätzlich galten unionsweit anwendbare Kapitalmarktvorschriften, insbesondere zu Marktintegrität, Insiderverboten und Veröffentlichungen kursrelevanter Informationen. Die staatliche Börsenaufsicht überwachte den Handel und die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben.
Zulassung („Einbeziehung“) von Wertpapieren
Einbeziehung statt Zulassung
Rechtlich wird zwischen „Zulassung“ (regulierter Markt) und „Einbeziehung“ (Freiverkehr/MTF) unterschieden. Im Entry Standard erfolgte die Handelsaufnahme über einen Antrag auf Einbeziehung. Dieser bezog sich auf Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere, die die segmentbezogenen Anforderungen erfüllten.
Voraussetzungen und Verfahren
Für die Einbeziehung waren in der Regel vorzulegen: Unternehmensangaben, geprüfte Jahresabschlüsse, ein Unternehmenskalender sowie weitere standardisierte Informationen zum Emittenten und zum Wertpapier. Die formalen Anforderungen waren geringer als im regulierten Markt, aber höher als im allgemeinen Freiverkehr ohne Segmentzuordnung. Die Börse konnte die Einbeziehung an die Mitwirkung eines zugelassenen Begleiters knüpfen und behielt sich Prüf- und Ablehnungsrechte vor.
Arten von Wertpapieren
Im Entry Standard wurden insbesondere Unternehmensaktien und Unternehmensanleihen gehandelt. Für jede Gattung galten segment- und produktbezogene Mindestanforderungen der Börse, etwa zu Stückelung, Streubesitz, Transparenz und Dokumentation.
Prospekt- und Informationsdokumente
Öffentliches Angebot versus reine Einbeziehung
Ob ein Wertpapierprospekt erforderlich war, hing vom Einzelfall ab. Bei einem öffentlichen Angebot an Anleger war ein gebilligter Prospekt erforderlich, vorbehaltlich etwaiger Ausnahmen. Erfolgte keine öffentliche Platzierung, sondern lediglich die Einbeziehung in den Handel, konnten je nach Ausgestaltung alternative Informationsdokumente (z. B. segmentbezogene Informationen oder ein Beschreibungsdokument) ausreichen. Die konkreten Anforderungen ergaben sich aus den anwendbaren europäischen und börsenseitigen Regelwerken.
Inhalte und Sprache
Informationsunterlagen mussten die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Emittenten und des Wertpapiers verständlich und vollständig darstellen. Veröffentlichungen konnten in der Regel in Deutsch oder Englisch erfolgen, sofern das jeweilige Regelwerk dies vorsah.
Haftungsfolgen
Für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in Prospekten oder anderen maßgeblichen Informationsunterlagen kamen zivilrechtliche Ersatzansprüche sowie aufsichtsrechtliche Maßnahmen in Betracht. Die Verantwortung traf sowohl Emittenten als auch weitere Beteiligte, die maßgeblich an der Erstellung mitwirkten.
Transparenz- und Publizitätspflichten
Finanzberichterstattung
Emittenten im Entry Standard unterlagen segmentbezogenen Transparenzpflichten. Dazu gehörte insbesondere die regelmäßige Finanzberichterstattung (Jahres- und Zwischenberichte) innerhalb festgelegter Fristen sowie die Führung eines Unternehmenskalenders. Die Anforderungen waren geringer als im regulierten Markt, sollten jedoch eine verlässliche Informationsbasis für den Handel gewährleisten.
Kursrelevante Informationen und Marktintegrität
Emittenten hatten kursrelevante Informationen unverzüglich zu veröffentlichen, sobald entsprechende Voraussetzungen vorlagen. Zudem galten Regelungen zum Umgang mit Insiderinformationen, zur Führung von Insiderlisten sowie zu Mitteilungen von Eigengeschäften von Leitungs- und Aufsichtsorganen. Ziel dieser Vorgaben ist die Sicherung der Marktintegrität und ein fairer Informationsstand.
Besonderheiten im Vergleich zum regulierten Markt
Schutzniveau und Anforderungen
Der Entry Standard sah ein im Vergleich zum regulierten Markt erleichtertes Regelwerk vor. Dies betraf die Einbeziehungsvoraussetzungen, die laufenden Transparenzpflichten und einzelne formale Anforderungen. Dem stand ein gegenüber dem regulierten Markt geringeres Schutzniveau in einzelnen Bereichen gegenüber, etwa bei Zulassungsvoraussetzungen und Berichtstiefe. Unionsweit geltende Vorgaben zu Marktmissbrauch und Insiderregularien galten hingegen gleichermaßen.
Corporate-Governance-Anforderungen
Für Emittenten im Entry Standard bestanden keine identischen Governance-Pflichten wie im regulierten Markt. Gleichwohl konnten freiwillige Erklärungen und Berichte abgegeben werden, um die Informationslage zu erweitern.
Durchsetzung und Sanktionen
Börsenseitige Maßnahmen
Bei Verstößen gegen segmentbezogene Pflichten konnte die Börse Maßnahmen ergreifen, etwa Verwarnungen, Vertragsstrafen, die vorübergehende Aussetzung der Einbeziehung oder den Ausschluss aus dem Segment. Die Auswahl der Maßnahmen richtete sich nach Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes.
Aufsichtsrechtliche Maßnahmen
Unabhängig von börsenseitigen Maßnahmen kamen behördliche Schritte in Betracht, etwa Bußgelder bei Verstößen gegen marktintegritätsbezogene Veröffentlichungs- oder Verhaltenspflichten. Zudem bestanden Befugnisse zur Marktüberwachung, um Manipulationen und Insiderhandel zu verhindern.
Zivilrechtliche Verantwortung
Falsche oder unvollständige Informationen in prospekt- oder segmentrelevanten Dokumenten konnten zu Schadensersatzansprüchen führen. Maßgeblich war, ob ein Anleger aufgrund der Angaben disponiert und dadurch einen Vermögensschaden erlitten hatte.
Delisting, Segmentwechsel und Beendigung
Freiwilliger Ausstieg und Ausschluss
Die Beendigung der Einbeziehung im Entry Standard konnte auf Antrag des Emittenten oder durch Ausschluss seitens der Börse erfolgen. Der Freiverkehr unterliegt dabei anderen Anforderungen als der regulierte Markt. Die konkreten Voraussetzungen und Fristen ergaben sich aus den einschlägigen Börsenregelwerken.
Segmentwechsel
Ein Wechsel in ein anderes Segment des Open Market oder in den regulierten Markt war grundsätzlich möglich, sofern die hierfür geltenden Anforderungen erfüllt wurden. Dies konnte eine Anpassung der Transparenz- und Berichterstattungspflichten nach sich ziehen.
Einstellung des Entry Standard und Übergang zu „Scale“
Der Entry Standard wurde 2017 eingestellt. Das Nachfolgesegment „Scale“ richtet sich weiterhin an wachstumsorientierte Unternehmen, verbindet aber eine andere Ausgestaltung der Auswahl- und Transparenzkriterien. Für vormals im Entry Standard einbezogene Emittenten ergaben sich dadurch neue segmentbezogene Rahmenbedingungen.
Anlegerschutz und Risikohinweise
Der Entry Standard sollte Unternehmen einen effizienten Marktzugang ermöglichen und zugleich grundlegende Transparenz sicherstellen. Aufgrund des im Vergleich zum regulierten Markt reduzierten Anforderungskatalogs war der Informationsumfang anders ausgestaltet. Unionsrechtliche Vorgaben zur Marktintegrität galten jedoch gleichermaßen. Anlegerinformationen resultierten insbesondere aus Finanzberichten, Ad-hoc-Mitteilungen und sonstigen Pflichtveröffentlichungen.
Internationale Bezüge
Segmente wie der Entry Standard sind in Europa verbreitet. Vergleichbare MTF-Segmente existieren an anderen Börsen für Wachstumsunternehmen. Trotz ähnlicher Zielsetzung unterscheiden sich die konkreten Einbeziehungs- und Publizitätspflichten je nach Börse und nationalem Umfeld.
Häufig gestellte Fragen
Was war der Entry Standard und wofür wurde er genutzt?
Der Entry Standard war ein qualifiziertes Transparenzsegment im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse. Er diente insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen zur Kapitalaufnahme und zur Handelbarkeit ihrer Wertpapiere bei im Vergleich zum regulierten Markt erleichterten Anforderungen.
Worin liegt der rechtliche Unterschied zwischen Entry Standard und reguliertem Markt?
Der Entry Standard war Teil eines multilateralen Handelssystems und damit kein regulierter Markt. Einbeziehung und laufende Pflichten ergaben sich vorrangig aus den Börsenregeln des Freiverkehrs sowie unmittelbar geltenden unionsrechtlichen Vorgaben, während der regulierte Markt strengeren Zulassungs- und Transparenzstandards unterliegt.
Wann war ein Prospekt erforderlich?
Ein Prospekt war erforderlich, wenn ein öffentliches Angebot an Anleger erfolgte und keine Ausnahmetatbestände griffen. Bei reiner Einbeziehung ohne öffentliches Angebot konnten segmentbezogene Informationsdokumente genügen. Maßgeblich waren die jeweiligen europäischen und börsenseitigen Vorgaben.
Welche Transparenzpflichten galten für Emittenten im Entry Standard?
Emittenten mussten regelmäßig Finanzberichte veröffentlichen, einen Unternehmenskalender führen und kursrelevante Informationen unverzüglich bekannt machen. Zudem galten unionsrechtliche Regeln zu Insiderinformationen, Insiderlisten und Mitteilungen von Eigengeschäften von Organmitgliedern.
Wer überwachte die Einhaltung der Regeln im Entry Standard?
Die Frankfurter Wertpapierbörse überwachte die segmentbezogenen Pflichten und konnte Maßnahmen bei Verstößen ergreifen. Staatliche Aufsichtsstellen überwachten den Handel und die Einhaltung der unionsweit geltenden Marktintegritätsvorgaben.
Welche Haftungsrisiken bestanden für Emittenten?
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben in Prospekten oder maßgeblichen Informationsunterlagen kamen zivilrechtliche Ersatzansprüche sowie aufsichtsrechtliche Maßnahmen in Betracht. Die Börse konnte zusätzlich segmentbezogene Sanktionen verhängen.
Was geschah mit dem Entry Standard im Jahr 2017?
Der Entry Standard wurde 2017 eingestellt. Als Nachfolgekonzept wurde das Segment „Scale“ eingeführt, das mit angepassten Auswahl- und Transparenzkriterien die Kapitalmarktfinanzierung wachstumsorientierter Unternehmen fördern soll.