Begriff und Definition: Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die einkommensabhängig als Ersatz für das wegfallende Erwerbseinkommen nach der Geburt eines Kindes gezahlt wird. Es soll die wirtschaftliche Existenz der Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Elterngeld richtet sich primär an Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb ihr Erwerbseinkommen reduzieren oder unterbrechen.
Laienverständliche Definition
Laienhaft erklärt handelt es sich beim Elterngeld um eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, um sich um das Kind zu kümmern. Die Zahlung des Elterngeldes ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens.
Hintergrund und Relevanz
Elterngeld wurde 2007 als Nachfolge des Erziehungsgeldes eingeführt und ist Teil der deutschen Familienpolitik. Es zielt auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ab und soll vor allem junge Eltern motivieren, frühzeitig und eigenverantwortlich die Kinderbetreuung zu übernehmen. Seitdem wurde das Elterngeld mehrfach reformiert, zuletzt durch das sogenannte „ElterngeldPlus“ und weitere Anpassungen, um flexiblere Teilzeitmodelle zu ermöglichen.
Gesetzliche Regelungen
Rechtsgrundlagen
Das Elterngeld ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2007 in Kraft und bildet die Hauptgrundlage für die Anspruchsberechtigung, Höhe und Dauer der Zahlungen sowie Antragsverfahren und Sonderregelungen.
Wesentliche gesetzliche Bestimmungen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
– Insbesondere §§ 1-6 BEEG (Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Dauer)
– § 7 BEEG (ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)
– § 8-9 BEEG (Berechnung des Elterngeldes)
– § 23 BEEG (Zuständige Behörden)
Zuständige Institutionen
Das Elterngeld wird von den jeweils zuständigen Elterngeldstellen auf Landes- beziehungsweise kommunaler Ebene bearbeitet und ausgezahlt. Diese Behörden sind auch Ansprechpartner für Beratung und Anträge.
Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld
Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die betreuende Person muss mit dem Kind in einem Haushalt leben und das Kind selbst betreuen sowie erziehen.
- Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland liegen.
- Eine Erwerbstätigkeit ist im Bezugszeitraum grundsätzlich auf maximal 32 Wochenstunden begrenzt.
- Es gibt Einkommensobergrenzen: Paare dürfen zusammen höchstens 300.000 Euro, Alleinerziehende 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt erzielen.
Anspruchsberechtigte Personen
Elterngeld können sowohl leibliche Eltern als auch Adoptiv- und Pflegeeltern sowie in besonderen Fällen auch Großeltern oder Geschwister beanspruchen, wenn diese das Kind in ihrem Haushalt betreuen und erziehen.
Elterngeld-Modelle und Berechnung
Grundelterngeld
Das Grundelterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen und das Einkommen reduzieren. Ein Elternteil allein kann höchstens 12 Monate beziehen. Der zweite Elternteil muss mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen, damit die Partnerschaftsmonate (die zusätzlichen zwei Monate) beansprucht werden können.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist eine seit 2015 bestehende Wahlmöglichkeit zum Grundelterngeld. Es richtet sich an Eltern, die während des Bezugs einer Teilzeittätigkeit nachgehen. Das monatliche ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des zustehenden Elterngeldanspruchs, wird dafür aber doppelt so lang – ein Elterngeldmonat kann so in zwei ElterngeldPlus-Monate aufgeteilt werden.
Partnerschaftsbonus
Beim Partnerschaftsbonus erhalten Eltern zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. So sollen zusätzliche Anreize für partnerschaftliche Kinderbetreuung geschaffen werden.
Berechnung des Elterngeldes
Die Leistungshöhe orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils aus dem letzten abgeschlossenen 12-Monats-Zeitraum vor Geburt des Kindes. Das Elterngeld beträgt zwischen 65 % und 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Beim ElterngeldPlus liegt der Höchstbetrag pro Monat bei 900 Euro.
Aufzählung: Einflussfaktoren auf die Höhe des Elterngeldes
- Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt
- Anzahl der betreuten Kinder (Mehrlingsgeburten führen zu Zuschlägen)
- Geschwisterbonus bei weiteren kleinen Kindern in der Familie
- Erwerbstätigkeit während des Bezuges (Teilzeiteinkommen wird angerechnet)
- Art des gewählten Modells (Grundelterngeld vs. ElterngeldPlus)
- Partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung
Beispiele
- Eine Mutter war vor der Geburt voll berufstätig mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 2.000 Euro monatlich. Nach der Geburt betreut sie das Kind vollständig, ihr Nettoeinkommen fällt weg. Sie erhält 1.300 Euro Elterngeld (65 % von 2.000 Euro) pro Monat.
- Ein Vater entscheidet sich, für zwei Monate nach der Geburt des Kindes den Beruf zu pausieren – auch er bekommt für diese zwei Monate Elterngeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Typische Anwendungsbereiche und Kontext
Elterngeld ist sowohl im privaten Alltag als auch aus arbeitsmarktpolitischer und verwaltungsrechtlicher Sicht relevant. Es betrifft insbesondere die folgenden Lebensbereiche und Bereiche der Gesellschaft:
- Familien und Paare: Die Leistung erleichtert insbesondere jungen Familien den Übergang in die Elternschaft.
- Alleinerziehende: Für Alleinerziehende gibt es spezielle Schutzregelungen, etwa eine längere Bezugsdauer.
- Arbeitgeber und Arbeitsmarkt: Die Inanspruchnahme von Elterngeld wirkt sich direkt auf Arbeitsmodelle, Teilzeitarbeit und die Rückkehr in den Beruf aus.
- Sozialsystem und Familienpolitik: Elterngeld ist zentraler Bestandteil der deutschen Familienförderung. Staat und Gesellschaft profitieren durch die Erhöhung der Geburtenrate und die Stärkung familienfreundlicher Strukturen.
Besondere Aspekte und Problemstellungen rund um das Elterngeld
häufige Problemstellungen
- Komplexität der Antragstellung: Die Berechnung und Antragstellung erfordern eine Vielzahl an Unterlagen und Nachweisen. Fehler bei der Beantragung oder die Fristversäumnisse können zu Leistungsverlusten führen.
- Berechnung bei Selbstständigen: Die Einkommensberechnung bei selbstständig Erwerbstätigen kann mitunter aufwendig und problematisch sein, da das Einkommen nicht regelmäßig ist.
- Doppelte Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Ausland: In Grenzfällen, z. B. wenn Eltern im Ausland arbeiten, aber in Deutschland wohnen (oder umgekehrt), gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten.
- Rückforderung wegen Überzahlungen: Wenn sich nachträglich herausstellt, dass zu viel Elterngeld gezahlt wurde, kann eine Rückforderung erfolgen.
Flexibilisierung und Reformen
Ziel der jüngsten Reformen war es, die Inanspruchnahme von Elterngeld flexibler und familienfreundlicher zu gestalten. Hierzu wurden ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus eingeführt. Dennoch gibt es immer wieder Diskussionen um die Höhe und Berechnung des Elterngeldes sowie um die Vereinbarkeit mit dem gewünschten Wiedereinstieg ins Erwerbsleben.
Hinweise zur Antragsstellung
Der Antrag auf Elterngeld ist an die zuständige Elterngeldstelle am Wohnsitz zu stellen. Die Antragsfrist beträgt bis zu drei Monate nach der Geburt, wobei die Leistung rückwirkend maximal drei Monate ausgezahlt wird. Für eine schnelle Bearbeitung ist es ratsam, alle erforderlichen Nachweise (wie Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise, Bescheinigungen vom Arbeitgeber) vollständig einzureichen.
Zusammenfassung
Elterngeld ist ein zentrales Instrument der deutschen Familienpolitik zur finanziellen Unterstützung junger Familien nach der Geburt eines Kindes. Es sichert das Einkommen bei reduziertem oder wegfallendem Erwerbseinkommen und fördert die partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen den Eltern. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Anspruch, Höhe und Dauer richten sich nach dem vorgeburtlichen Nettoeinkommen, der Partnerschaftssituation und der gewählten Auszahlungsform. Die Auseinandersetzung mit Antragsfristen, Nachweispflichten und Berechnungsweisen wird Eltern abverlangt, was gelegentlich zu Problemstellungen führen kann.
Empfehlung: Für wen ist Elterngeld besonders relevant?
Elterngeld ist insbesondere für folgende Personengruppen von Bedeutung:
- Eltern, die sich für eine eigenverantwortliche Betreuung ihres Neugeborenen entscheiden und deshalb ihr Erwerbseinkommen reduzieren
- Alleinerziehende
- Familien mit Mehrlingen oder weiteren Geschwisterkindern
- Selbstständige und Freiberufler, die nach der Geburt flexible Betreuungs- und Arbeitsmodelle suchen
Weiterführende Informationen und Links
Offizielle Informationen, aktuelle Formulare und Ansprechpartner finden sich auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der jeweiligen Landesbehörden.
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Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld können grundsätzlich alle Eltern beantragen, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und in Deutschland wohnen. Anspruchsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Elternteile mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Darüber hinaus dürfen die Eltern maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten, um den Anspruch zu wahren. Auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen Großeltern oder Verwandte bis dritten Grades, wenn die Eltern verstorben, schwer erkrankt oder behindert sind, können Elterngeld beantragen. Das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, bzw. vor dem Beginn des Mutterschutzes, ist für die Berechnung der Höhe maßgeblich und darf 250.000 Euro (bei Alleinerziehenden) beziehungsweise 300.000 Euro (bei Paaren) pro Jahr nicht überschreiten.
Wie hoch ist das Elterngeld und wie wird es berechnet?
Die Höhe des Elterngeldes beträgt grundsätzlich 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens jedoch 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Bei besonders niedrigem Einkommen, bei Mehrlingsgeburten oder bei Geschwisterkindern unter drei Jahren erhöht sich das Elterngeld gegebenenfalls durch entsprechende Zuschläge. Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro steigt der Prozentsatz des Elterngeldes auf bis zu 100 Prozent. Für Eltern, die vor der Geburt des Kindes gar kein Einkommen hatten, wird das Mindestelterngeld von 300 Euro gezahlt. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der letzten zwölf Monate vor Geburt, bei Angestellten ohne Elterngeld plus Mutterschaftsleistungen und Urlaubsgeld, bei Selbstständigen anhand des steuerlichen Gewinns.
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Das Basiserlterngeld kann für maximal 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden, wenn beide Elternteile Elterngeldmonate in Anspruch nehmen, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beanspruchen darf. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate alleine beziehen, sofern sie das Sorgerecht allein ausüben. Zusätzlich gibt es das ElterngeldPlus, mit dem der Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate verlängert werden kann. Beim ElterngeldPlus erhält man monatlich einen geringeren Betrag, insgesamt aber die gleiche Gesamtsumme wie beim Basiselterngeld, wodurch sich die Bezugsdauer effektiv verdoppelt.
Können Eltern während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, Eltern dürfen während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das Einkommen aus dieser Teilzeittätigkeit wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet, sodass sich der monatliche Auszahlungsbetrag reduziert. Bei Nutzung von ElterngeldPlus wird Teilzeitarbeit besonders begünstigt, da das ElterngeldPlus explizit darauf ausgelegt ist, den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Es ist wichtig, jede geplante Teilzeittätigkeit der Elterngeldstelle rechtzeitig zu melden, um Rückforderungen oder Nachzahlungen zu vermeiden.
Wann und wo muss Elterngeld beantragt werden?
Elterngeld muss schriftlich und möglichst zeitnah nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Ein rückwirkender Bezug ist nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung möglich. Notwendige Unterlagen sind unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise der zwölf Monate vor Geburt, ggf. die Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld sowie die Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit und Einkommensverhältnisse. Der Antrag kann häufig online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden, teilweise ist auch die vollständige Online-Beantragung bereits möglich.
Welche Unterlagen werden für den Elterngeldantrag benötigt?
Für einen erfolgreichen Elterngeldantrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: ausgefüllter Elterngeldantrag, Personalausweiskopie oder Passkopie beider Elternteile, Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise der zwölf Monate vor Geburt (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide bei Selbstständigen), Bescheinigung über Mutterschaftsgeld (bei Müttern), Nachweis über Arbeitszeiten (bei Teilzeit), gegebenenfalls Nachweise über Geschwisterkinder oder Mehrlingsgeburten und Bankverbindung. In Ausnahmefällen können weitere Unterlagen gefordert sein, zum Beispiel Aufenthaltsnachweise bei ausländischen Staatsbürgern oder Sorgerechterklärungen.
Kann Elterngeld gleichzeitig mit anderen Sozialleistungen bezogen werden?
Elterngeld kann grundsätzlich auch neben anderen Sozialleistungen bezogen werden, allerdings werden einige von ihnen auf das Elterngeld angerechnet, beziehungsweise umgekehrt. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag. In diesen Fällen bleibt nur der Mindestbetrag von 300 Euro anrechnungsfrei. Mutterschaftsgeld und andere Lohnersatzleistungen werden hingegen voll auf das Elterngeld angerechnet. Es empfiehlt sich daher, sich vor Antragstellung bei einer Beratungsstelle oder direkt bei der Elterngeldstelle über die individuellen Anrechnungsvorschriften zu informieren.