Begriff und Bedeutung der Einzelvollmacht
Die Einzelvollmacht ist eine Form der Vollmacht, bei der eine Person (der Bevollmächtigte) von einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) die Befugnis erhält, bestimmte Rechtsgeschäfte oder Handlungen im Namen des Vollmachtgebers allein vorzunehmen. Im Gegensatz zu einer Gesamtvollmacht, bei der mehrere Personen nur gemeinsam handeln dürfen, kann bei einer Einzelvollmacht jede bevollmächtigte Person unabhängig und eigenständig tätig werden.
Rechtsnatur und Funktion der Einzelvollmacht
Die Einzelvollmacht ist ein rechtliches Instrument zur Vertretung. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber in einem festgelegten Umfang zu vertreten. Die erteilte Befugnis kann sich auf einzelne Geschäfte oder auf einen bestimmten Aufgabenbereich beziehen. Die Einzelvollmacht dient dazu, die Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers zu erweitern oder sicherzustellen – etwa im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich.
Abgrenzung zu anderen Vollmachtsarten
Im Unterschied zur General- oder Gesamtvertretung beschränkt sich die Einzelvollmacht entweder auf eine bestimmte Handlung (sogenannte Spezial- bzw. Spezialfall-Vollmachten) oder erlaubt dem Beauftragten innerhalb eines abgegrenzten Rahmens selbstständiges Handeln. Bei mehreren gleichberechtigt eingesetzten Bevollmächtigten mit jeweils eigener Einzelbefugnis spricht man von mehreren parallel bestehenden Einzelvollmachten.
Erteilung und Form der Einzelvollmacht
Eine Einzelvollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden; sie bedarf also keiner besonderen Schriftform, sofern das zugrundeliegende Geschäft nicht seinerseits an eine bestimmte Form gebunden ist (zum Beispiel beim Erwerb von Grundstücken). In vielen Fällen empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Nachweisbarkeit eine schriftliche Erteilung.
Mündliche und schriftliche Erteilung
Die Erteilung kann mündlich erfolgen; häufig wird sie jedoch schriftlich dokumentiert – insbesondere dann, wenn Dritte über das Bestehen und den Umfang informiert werden sollen. Eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Beauftragten genügt in aller Regel für die Wirksamkeit.
Dauer und Widerruflichkeit
Eine einmal erteilte Einzelvollmacht gilt grundsätzlich so lange fort, bis sie widerrufen wird oder ihr Zweck erfüllt ist. Der Widerruf ist jederzeit möglich; auch dieser unterliegt keiner besonderen Formvorschrift – es sei denn, besondere Umstände verlangen dies.
Anwendungsbereiche der Einzelvollmacht
Einzelvormächte finden sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich Anwendung:
- Kaufverträge: Eine Person erhält die Befugnis zum Abschluss eines bestimmten Kaufvertrags.
- Banksachen: Ein Kontoinhaber bevollmächtigt jemanden zur Durchführung einzelner Bankgeschäfte.
- Mietangelegenheiten: Ein Mieter beauftragt einen Dritten mit einzelnen Verhandlungen gegenüber dem Vermieter.
- Betriebliche Vertretungen: In Unternehmen können Mitarbeitende für spezielle Aufgaben einzeln bevollmächtigt werden.
Befugnisse des Beauftragten bei einer Einzelvollmacht
Der Umfang richtet sich nach dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Beteiligten: Der Vertreter darf nur solche Geschäfte vornehmen wie ausdrücklich gestattet beziehungsweise aus Sicht eines objektiven Dritten als umfasst anzusehen sind („Außenwirkung“). Überschreitet ein Vertreter seine Befugnisse deutlich sichtbar für Außenstehende nicht, so wirkt sein Handeln unmittelbar für und gegen den Vertretenen.
Wird hingegen außerhalb des vereinbarten Rahmens gehandelt („Missbrauch“), können daraus rechtliche Konsequenzen entstehen – etwa Schadensersatzansprüche zwischen den Beteiligten.
In jedem Fall sollte klar geregelt sein: Welche Geschäfte sind erlaubt? Gibt es Beschränkungen? Wie lange gilt die Berechtigung?
Erlöschen einer Einzelvollmacht
Das Erlöschen tritt regelmäßig durch Widerruf seitens des Ausstellers ein sowie durch Zeitablauf (bei befristeter Gültigkeit), Zweckerreichung oder Tod beziehungsweise Geschäftsunfähigkeit des Ausstellers.
Auch andere Umstände wie Insolvenz können Auswirkungen haben.
Dritte sollten möglichst über das Erlöschen informiert werden; andernfalls besteht unter Umständen Vertrauensschutz zugunsten gutgläubiger Vertragspartner.
Häufig gestellte Fragen zur Einzelvollmacht
Was unterscheidet eine Einzel- von einer Gesamtvertretungs-Voll macht?
Bei einer einzelnen Vertretungsbefugnis darf jeder benannte Vertreter unabhängig handeln; bei gemeinsamer Vertretungsmacht müssen mehrere Personen zusammen auftreten.
Kann ich mehrere Personen jeweils einzeln bevollmächtigen?
Es ist möglich, mehreren Personen jeweils eigene unabhängige Berechtigungen zu erteilen; jede dieser Personen handelt dann eigenständig innerhalb ihres jeweiligen Rahmens.
Muss ich meine Zustimmung immer schriftlich geben?
Für viele alltägliche Fälle reicht bereits mündliches Einverständnis aus; allerdings empfiehlt sich oft aus Gründen besserer Nachweisbarkeit zumindest eine kurze Dokumentation.
Wie lange bleibt meine einmal ausgesprochene Berechtigung gültig?
Sie bleibt bestehen bis zum erklärtem Widerruf durch Sie selbst beziehungsweise bis zum Eintritt besonderer Ereignisse wie Zeitablauf , Zweckerreichung , Tod , Geschäftsunfähigkeit . Spezielle Regelungen können individuell vereinbart sein . p >
< h3 >Welche Rechte hat mein Vertreter genau ?< / h 3 >
< p >Der genaue Umfang ergibt sich aus Ihrer Absprache ; Ihr Vertreter darf nur solche Angelegenheiten erledigen , wie Sie ihm ausdrücklich erlauben . Alles darüber hinausgehende fällt nicht mehr unter Ihre Zustimmung .< / p >
< h3>Kann ich meine Entscheidung jederzeit rückgängig machen?< / h 3 >
<< p >>Ja , Sie haben grundsätzlich jederzeit das Recht , Ihre zuvor ausgesprochene Zustimmung zurückzunehmen ; dies gilt unabhängig davon ob diese ursprünglich befristet war .
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< h ³>Muss mein Gegenüber über Änderungen informiert werden?< / h³ >< p>Dritte sollten möglichst zeitnah Kenntnis erhalten ; andernfalls könnten weiterhin Wirkungen eintreten falls diese vom Fortbestand ausgehen durften .
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