Einseitige Rechtsgeschäfte – Begriff und Grundlagen
Einseitige Rechtsgeschäfte sind Handlungen, durch die eine Person allein eine rechtliche Wirkung herbeiführt. Im Gegensatz zu zweiseitigen oder mehrseitigen Rechtsgeschäften, bei denen mehrere Personen beteiligt sind und übereinstimmende Willenserklärungen abgeben müssen, genügt bei einem einseitigen Rechtsgeschäft die Erklärung einer einzelnen Person. Diese Erklärung ist darauf gerichtet, bestimmte rechtliche Folgen auszulösen.
Arten einseitiger Rechtsgeschäfte
Einseitige Rechtsgeschäfte lassen sich in verschiedene Arten unterteilen. Die wichtigsten Unterscheidungen betreffen die Wirksamkeit der Erklärung sowie den Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkung.
Empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte
Bei empfangsbedürftigen einseitigen Rechtsgeschäften wird die Willenserklärung erst wirksam, wenn sie einer anderen Person zugeht. Das bedeutet: Die rechtliche Wirkung tritt erst dann ein, wenn der Empfänger von der Erklärung Kenntnis erlangt oder sie ihm zumindest zugeht. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Kündigung eines Vertragsverhältnisses.
Nicht empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte
Nicht empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte werden bereits mit ihrer Abgabe wirksam; es ist nicht erforderlich, dass eine andere Person davon erfährt oder diese entgegennimmt. Ein klassisches Beispiel hierfür ist das Testament: Es entfaltet seine Wirkung unabhängig davon, ob andere Personen darüber informiert werden.
Bedeutung im Alltag und typische Beispiele
Im täglichen Leben begegnen Menschen häufig Situationen mit Bezug zu einseitigen Rechtsgeschäften. Sie spielen insbesondere im Arbeitsrecht (z.B. Kündigung), Erbrecht (z.B. Testament) sowie im Schuldrecht (z.B. Mahnung) eine Rolle.
- Kündigung: Eine Partei erklärt gegenüber einer anderen das Ende eines Vertragsverhältnisses; dies ist meist empfangsbedürftig.
- Anfechtung: Eine Partei erklärt gegenüber einer anderen Partei den Wunsch zur Beseitigung eines bestehenden Vertrages aufgrund bestimmter Gründe; auch dies bedarf des Zugangs beim Empfänger.
- Mahnungen: Durch Mahnung kann beispielsweise Verzug ausgelöst werden; auch hier handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
- Testament: Hierbei handelt es sich um einen nicht empfangsbedürftigen Akt – das Testament wird durch Errichtung wirksam und muss niemandem unmittelbar bekanntgegeben werden.
Anforderungen an die Wirksamkeit von einseitigen Rechtsgeschäften
Zugangserfordernis bei empfangsbedürftigen Erklärungen
Sollte für das jeweilige Geschäft vorgesehen sein, dass es dem Empfänger zugehen muss (empfangsbedürftig), so tritt dessen Wirksamkeit erst mit Zugang beim Adressaten in Kraft. Der Zugang liegt vor, sobald die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann.
Mindestvoraussetzungen für alle Formen
Egal ob empfängnis- oder nicht empfängnisabhängig: Für jedes rechtswirksame Geschäft muss grundsätzlich Geschäftsfähigkeit vorliegen und dürfen keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen oder Formvorschriften verletzt sein (wie etwa Schriftform).
Bedeutung formeller Anforderungen
Zahlreiche Geschäfte verlangen besondere Formen wie Schriftlichkeit oder notarielle Beurkundung – beispielsweise Testamente oder bestimmte Kündigungen -, damit sie gültig sind.
Fehlt diese Formvorschrift trotz gesetzlicher Anordnung,
ist das betreffende Geschäft unwirksam.
Auch Minderjährige können nur eingeschränkt rechtswirksame Erklärungen abgeben,
sofern keine Ausnahmen bestehen.
Bedeutung für Vertragspartner und Dritte
< p > Ein wesentlicher Unterschied zwischenein -und mehr seit igen Geschäften besteht darin,
dass bei ersteren kein Konsens zwischen mehreren Parteien erforderlich ist .
Dennoch können solche Handlungen erhebliche Auswirkungen auf Dritte haben ,
etwa wenn durch Anfechtung , Rücktritt , Widerruf
oder Kündigung bestehende Rechte verändert werden .
Daher kommt dem Zugangserfordernis sowie klaren Formerfordernissen große Bedeutung zu .
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< h 2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema Ein seit ig e Recht s gesch äfte< / h 2 >
< h 3 > Was unterscheidet ei n seit ig e Recht s gesch äfte von zwei -oder mehr seit igen Recht s gesch äften ?< / h 3 >
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Sind EInSEITIGE RECHTSGESCHÄFTE IMMER SOFORT WIRKSAM?
DIE WIrsamKEIt EINes EINSEITIGEN RECHTSGESCHÄFTS Hängt Davon AB,O B ES EMPFANGSBEDÜRFTIG IST UND OB ALLE FORMALEN VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SIND.NICHT EMPFANGSBEDÜRFTIGE GESCHÄFTE SIND MIT IHRER ABGABE WIRKSAM.EMPFANGSBEDÜRFTIGE GESCHÄFTE ERLANGEN IHRE WIRKUNG ERST MIT ZUGANG BEIM EMPFÄNGER.< /P>