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Eigengeschäft

Begriff und Bedeutung des Eigengeschäfts

Das Eigengeschäft ist ein Begriff aus dem deutschen Zivil- und Handelsrecht. Er beschreibt eine rechtliche Handlung, bei der eine Person oder ein Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. Das bedeutet, dass die handelnde Person selbst Vertragspartner wird und die Rechte sowie Pflichten aus dem Geschäft unmittelbar sie selbst betreffen. Im Gegensatz dazu steht das sogenannte Fremdgeschäft, bei dem jemand im Namen eines anderen handelt.

Abgrenzung zu anderen Geschäftsarten

Um das Eigengeschäft besser zu verstehen, ist es hilfreich, es von ähnlichen Geschäftsarten abzugrenzen:

Fremdgeschäft

Beim Fremdgeschäft tritt eine Person nicht für sich selbst auf, sondern schließt Verträge oder nimmt Handlungen im Namen einer anderen Person vor. Die daraus entstehenden Rechte und Pflichten treffen dann den Vertretenen.

Eigengeschäft als Vertreter ohne Vertretungsmacht

Handelt jemand zwar im eigenen Namen, aber für einen Dritten ohne entsprechende Befugnis (Vertretungsmacht), spricht man von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht. In diesem Fall kann der Handelnde unter bestimmten Voraussetzungen persönlich verpflichtet werden.

Bedeutung des Eigengeschäfts in verschiedenen Rechtsbereichen

Zivilrechtlicher Kontext

Im Zivilrecht ist das Eigengeschäft die typische Form des Vertragsschlusses: Wer etwa einen Kaufvertrag abschließt oder Dienstleistungen anbietet, tut dies in der Regel als Eigengeschäft – also für sich selbst mit allen Rechten und Pflichten.

Handels- und Gesellschaftsrechtlicher Kontext

Auch Unternehmen handeln meist durch ihre gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) im Rahmen eines Eigengeschäfts für die Gesellschaft. Die Gesellschaft wird dabei direkt berechtigt oder verpflichtet.

Im Handelsverkehr kann zudem zwischen Kommissionsgeschäften (Fremdgeschäft) und echten Eigenhandelsgeschäften unterschieden werden: Beim Kommissionsgeschäft kauft oder verkauft ein Händler Waren zwar auf eigene Rechnung aber im fremden Namen; beim reinen Eigenhandel geschieht alles sowohl auf eigene Rechnung als auch unter eigenem Namen – dies ist das klassische Eigengeschäft eines Kaufmanns.

Rechtliche Folgen des Eigengeschäfts

Vertragspartnerstellung

Wer ein Geschäft als eigenes vornimmt, wird unmittelbar Vertragspartner mit allen damit verbundenen Rechten (zum Beispiel Anspruch auf Zahlung) sowie Pflichten (zum Beispiel Lieferpflicht).

< h 4 >Haftung< / h4 >
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Da beim E i g e n g e s c h ä f t d i e R e c h t s f o l g e n u n m i t t e l b a r d i e h a n d e l n d e P a r t e i b etreffen , haftet diese auch direkt gegenüber ihrem Vertragspartner .
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< h 4 >Gestaltungsmöglichkeiten< / h4 >
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Die Entscheidung , ob jemand ein Geschäft als eigenes vornimmt , hat Einfluss darauf , wer letztlich berechtigt bzw . verpflichtet wird . Dies spielt insbesondere bei Stellvertretungsverhältnissen , Unternehmensstrukturen sowie bei Geschäften mit mehreren Beteiligten eine Rolle .
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< h 2 >Häufig gestellte Fragen zum Thema „Eigengeschäft“ < / h 2 >

< h 3 >Was versteht man unter einem Eigengeschäft?< / h 3 >
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Ein E ig eng eschä ft liegt vor , wenn jema nd ei ne rechtli che H andlung in ei gen em N amen un d au f eig ene Rec hn ung vo rni mmt . D ie Pe rson w ir d da dur ch sel bst Ve rtr agsp art ner mi t all en Rec ht en un d Pfl ich ten .

< h 3 >Worin besteht der Unterschied zwischen einem Eigen- und einem Fremdgeschäft?< / h 3 >
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Beim E ig eng esc häf t ha nd elt di e Pe rs on fü r si ch se lb st ; be im Fr em dg esc häf t wi rd fü r ei ne an de re Pe rs on ge ha nd elt . Di es be tri fft di eg en er at io n vo n Re cht en un d Pf lic ht en au s de m Ge sc hä ft .

< h 3 >Welche rechtlichen Folgen hat ein abgeschlossenes Eigengeschäft?< / h 3 >
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D ie ha nd eln de Pa rt ei wi rd du rc hd as Ei ge ng es ch äf td ir ek tv er tr ag sp ar tn er mi ta ll en ve rb un de ne nR ec ht en un dp fl ic ht en so wie Ha ft un gs ris ik en .

< h 3 >Kann auch eine juristische Person ein Eigengeschäft tätigen?< / h 3 >
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Ja , au ch ju ri st is ch ep er so ne nk ön nen Ei ge ng es ch äf te ab sc hl ie ße n ; da be iw ir dd ie Ge se ll sc ha ft du rc hd ie or ga ni sch eb ef ug te np er so nv ert re te nw ir ks am ve rt ra gs pa rt ne r .

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