Begriff und Bedeutung von Ehesachen
Der Begriff „Ehesachen“ bezeichnet im deutschen Familienrecht alle gerichtlichen Verfahren, die sich unmittelbar auf die Ehe beziehen. Dazu zählen insbesondere Verfahren zur Auflösung einer Ehe, wie Scheidung oder Aufhebung, sowie damit verbundene Regelungen. Ehesachen sind ein eigenständiger Bereich innerhalb der sogenannten Familiensachen und werden vor den Familiengerichten verhandelt.
Arten von Ehesachen
Ehesachen umfassen verschiedene rechtliche Angelegenheiten rund um das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe. Die wichtigsten Arten sind:
Scheidung der Ehe
Das häufigste Verfahren in diesem Zusammenhang ist die Scheidung. Hierbei wird durch das Gericht festgestellt, dass eine bestehende Ehe beendet wird. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens können auch weitere Fragen geklärt werden, etwa zum Versorgungsausgleich.
Aufhebung der Ehe
Neben der Scheidung kann eine Ehe auch aufgehoben werden. Dies ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen bei Eheschließung nicht erfüllt waren oder schwerwiegende Gründe vorliegen.
Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
In manchen Fällen besteht Unsicherheit darüber, ob eine rechtsgültige Ehe geschlossen wurde oder noch besteht. Das Gericht kann dann auf Antrag feststellen lassen, ob eine wirksame eheliche Verbindung vorliegt.
Zuständigkeit und Ablauf von Ehesachen-Verfahren
Zuständiges Gericht für Ehesachen
Für alle Angelegenheiten im Bereich der Ehesachen sind ausschließlich die Familiengerichte zuständig. Diese gehören zu den Amtsgerichten und verfügen über besondere Zuständigkeiten für familienrechtliche Streitigkeiten.
Ablauf eines Verfahrens in Ehesachen
Ein Verfahren beginnt in der Regel mit einem Antrag an das zuständige Familiengericht. Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht zunächst formale Voraussetzungen und setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. In vielen Fällen findet zuvor ein schriftliches Vorverfahren statt, bei dem beide Parteien ihre Standpunkte darlegen können.
Im Termin selbst werden Sachverhalte erörtert und gegebenenfalls Zeugen gehört oder Gutachten eingeholt.
Am Ende entscheidet das Gericht durch Beschluss über den gestellten Antrag – beispielsweise über die Scheidung einer Ehe.
Beteiligte Personen in Ehesachverfahren
Antragstellerin bzw. Antragsteller
Die Person, welche einen Antrag auf Durchführung eines Verfahrens stellt (zum Beispiel auf Scheidung), wird als Antragstellerin beziehungsweise Antragsteller bezeichnet.
Antragsgegnerin bzw. Antragsgegner
Die andere Partei im Verfahren ist die Antragsgegnerin beziehungsweise der Antragsgegner.
Beteiligung weiterer Personen
In bestimmten Konstellationen können weitere Beteiligte hinzugezogen werden – etwa Behörden bei besonderen Feststellungsverfahren.
Themenbereiche außerhalb klassischer Streitfragen in Ehesachen
- Namenserklärung: Fragen zur Namensführung nach Auflösung einer ehelichen Verbindung können Teil eines solchen Verfahrens sein.
- Ehefähigkeitszeugnis: Auch Fragen rund um Bescheinigungen für Eheschließungen im Ausland fallen unter diesen Themenbereich.
Häufig gestellte Fragen zu Ehesachen (FAQ)
Müssen beide Partner einem gerichtlichen Verfahren in Sachen „Ehe“ zustimmen?
Nein, ein solches Verfahren kann grundsätzlich auch von nur einem Partner eingeleitet werden. Das gilt insbesondere für ein Scheidungsverfahren. Die Zustimmung beider Seiten ist nicht zwingend erforderlich.
Welche Rolle spielt das Trennungsjahr bei einer gerichtlichen Entscheidung?
Das Trennungsjahr dient dazu, zu prüfen, ob eine Wiederherstellung des ehelichen Zusammenlebens ausgeschlossen erscheint. Es hat daher große Bedeutung für viele Entscheidungen im Rahmen solcher Gerichtsverfahren.
Wer trägt die Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens?
Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert sowie weiteren Faktoren wie Einkommen sowie Vermögen beider Parteien. Üblich ist es, dass jede Seite ihre eigenen Auslagen trägt; spezielle Regelungen gelten jedoch je nach Ausgang des Verfahrens.
Ja,&n bsp ;im Rahmen solcher Prozesse können gleichzeitig Ansprü ;che auf Unterhalt behandelt  ;werden .& nbsp ;Dies geschieht meist ü ber gesonderte Anträ ge ,& nbsp ;die parallel zum Hauptantrag gestellt  ;werden kö nnen .< / P > In vielen Fä llen verlangt das Gericht zumindest einmaliges persö nliches Erscheinen beider Parteien , insbesondere beim Haupttermin . Es gibt jedoch Ausnahmen , etwa aus gesundheitlichen Grü nden .< / P > Gegen Entscheidungen des Gerichts steht grundsä tzlich ein Rechtsmittel offen . Ob dies mö glich ist , hä ngt vom Einzelfall ab .< / P > Ü blicherweise finden diese Prozesse unter Ausschluss der Ö ffentlichkeit statt , um persö nliche Belange zu schü tzen . Nur Beteiligte haben Zugang zum Sitzungssaal .< / P >