Begriff und Entstehung der EG (Europäische Gemeinschaft)
Die Abkürzung „EG“ steht für „Europäische Gemeinschaft“. Die Europäische Gemeinschaft war eine zentrale Organisationsebene innerhalb des europäischen Einigungsprozesses. Sie entstand aus den Europäischen Gemeinschaften, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden, um die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit in Europa zu fördern. Die bekanntesten Vorläufer waren die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
Rechtliche Grundlagen der EG
Die rechtlichen Grundlagen der EG wurden durch internationale Verträge geschaffen, welche von den Mitgliedstaaten unterzeichnet wurden. Diese Verträge regelten sowohl den Aufbau als auch das Funktionieren der Europäischen Gemeinschaft. Im Mittelpunkt stand dabei das Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt mit freiem Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr zu schaffen.
Institutionelle Struktur
Die EG verfügte über eigene Organe wie beispielsweise den Rat der Europäischen Union, die Kommission sowie das Parlament. Diese Institutionen hatten jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche: Während etwa die Kommission Vorschläge für neue Regelungen erarbeitete und deren Umsetzung überwachte, vertrat das Parlament demokratische Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsakte der EG
Im Rahmen ihrer Tätigkeit konnte die EG verschiedene Rechtsakte erlassen. Dazu zählten Verordnungen, Richtlinien sowie Entscheidungen. Diese Rechtsakte waren entweder unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gültig oder mussten von diesen in nationales Recht umgesetzt werden.
Bedeutung im europäischen Rechtssystem
Die Gründung der EG hatte weitreichende Auswirkungen auf das europäische Rechtssystem: Viele Regelungen galten direkt in allen Mitgliedstaaten oder beeinflussten nationale Gesetze maßgeblich. Das sogenannte „Primärrecht“ bildete dabei den Kern des gemeinschaftlichen Rechtsrahmens; es wurde durch zahlreiche „Sekundärrechtsakte“ ergänzt.
Verhältnis zum nationalen Recht
Das Recht der Europäischen Gemeinschaft hatte Vorrang vor dem nationalen Recht ihrer Mitgliedstaaten – ein Grundsatz, welcher sicherstellte, dass gemeinschaftliche Ziele nicht durch nationale Bestimmungen behindert werden konnten.
Entwicklung zur Europäischen Union (EU)
Mit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 wurde aus den bisherigen Strukturen eine umfassendere Organisation geschaffen: Die Europäische Union (EU). In diesem Zuge ging ein Großteil der Aufgabenbereiche sowie Kompetenzen auf diese neue Institution über; dennoch blieb zunächst noch eine eigenständige rechtliche Identität als „Europäische Gemeinschaft“ bestehen.
Später – insbesondere mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 – wurde diese Unterscheidung aufgehoben: Seitdem existiert nur noch die EU als einheitlicher völkerrechtlicher Akteur; alle Rechte und Pflichten gingen auf sie über.
Bedeutung heute
Heute wird mit dem Begriff „EG“ meist historisch Bezug genommen auf jene Zeit vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon beziehungsweise auf bestimmte ältere Rechtsvorschriften oder Urkunden aus dieser Phase des europäischen Integrationsprozesses.
Häufig gestellte Fragen zur EG (Europäischen Gemeinschaft)
Was war das Hauptziel der Europäischen Gemeinschaft?
Ziel war es insbesondere, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen sowie Frieden und Wohlstand durch engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern zu sichern.
Konnte jeder europäische Staat Mitglied werden?
Nicht automatisch; Staaten mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie etwa demokratische Strukturen besitzen oder wirtschaftlich stabil sein.
Sind heute noch Regelungen aus Zeiten der EG gültig?
Zahlreiche frühere Vorschriften gelten weiterhin fort – allerdings nunmehr unter Geltungshoheit bzw. Bezeichnung als EU-Recht.
Konnte man gegen Entscheidungen der Organe klagen?
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen hatten Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung bestimmter Maßnahmen vor eigens eingerichteten Gerichten innerhalb des Systems.
Lässt sich zwischen EWG/EG/EU klar unterscheiden?
Eindeutig ja: Die EWG war Vorgängerin; daraus entwickelte sich später formal-rechtlich gesehen erst die „EG“, bevor schließlich alles in einer einzigen Organisation namens „EU“ zusammengeführt wurde.