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Drohung

Begriff und rechtliche Einordnung der Drohung

Die Drohung ist ein Begriff aus dem Recht, der eine Ankündigung eines Übels gegenüber einer anderen Person beschreibt. Ziel einer Drohung ist es, die betroffene Person zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen oder sie von einem Verhalten abzuhalten. Im rechtlichen Sinne wird die Drohung als Mittel betrachtet, um auf den Willen eines Menschen Einfluss zu nehmen. Sie kann sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich eine Rolle spielen.

Merkmale und Formen der Drohung

Eine Drohung setzt voraus, dass jemand einem anderen ein zukünftiges Übel in Aussicht stellt, auf das er Einfluss hat oder zumindest vorgibt, Einfluss zu haben. Das angedrohte Übel muss geeignet sein, bei der bedrohten Person Furcht oder Sorge hervorzurufen. Es spielt keine Rolle, ob das angedrohte Übel tatsächlich eintreten wird; entscheidend ist allein die Wirkung auf den Bedrohten.

Unterschied zwischen ernst gemeinter und bloßer Ankündigung

Nicht jede unangenehme Aussage stellt automatisch eine rechtlich relevante Drohung dar. Entscheidend ist die Ernsthaftigkeit: Die betroffene Person muss davon ausgehen können, dass das angekündigte Übel tatsächlich eintreten könnte. Bloße Scherze oder Übertreibungen erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht.

Mögliche Inhalte einer Drohung

Das angedrohte Übel kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein: Es reicht von körperlicher Gewalt über wirtschaftliche Nachteile bis hin zur Androhung von Nachteilen im sozialen Umfeld oder beruflichen Konsequenzen. Auch subtile Hinweise können unter Umständen als Drohung gewertet werden.

Drohung im Zivilrecht und Strafrecht

Bedeutung im Zivilrecht

Im Zivilrecht spielt die Drohung insbesondere bei Verträgen eine Rolle: Wird jemand durch eine widerrechtliche Androhung dazu gebracht, einen Vertrag abzuschließen oder eine Erklärung abzugeben, kann dies zur Anfechtung des Vertrags führen. Voraussetzung hierfür ist meist ein Zusammenhang zwischen der abgegebenen Erklärung und dem Druckmittel.

Bedeutung im Strafrecht

Im Strafrecht wird die Anwendung von Gewaltandrohnung besonders streng bewertet: Wer einen anderen mit einem empfindlichen Übel bedroht – etwa mit körperlicher Verletzung – macht sich unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Auch Erpressungen beruhen häufig auf dem Einsatz von Bedrohungen.

Abgrenzung zur Nötigung und Erpressung

Während bei einer einfachen Bedrohung lediglich ein Nachteil angekündigt wird,
geht es bei Nötigung darum,
jemanden durch diese Ankündigung tatsächlich zum Handeln,
Dulden oder Unterlassen zu bewegen.
Bei Erpressungen kommt hinzu,
dass sich jemand dadurch einen Vorteil verschaffen möchte –
beispielsweise Geldforderungen durchsetzen will.

Drohung in besonderen Lebensbereichen

Drohungen am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz können Andeutungen über Kündigungen,
Versetzungen oder andere arbeitsbezogene Nachteile ebenfalls als
rechtsrelevante Bedrohungen eingestuft werden,
wenn sie gezielt eingesetzt werden,
um Mitarbeitende unter Druck zu setzen.

Drohungsverhalten in Familie und Partnerschaft

In familiären Beziehungen treten Bedrohungs-Situationen häufig verdeckt auf:
Hierzu zählen etwa Aussagen wie „Wenn du gehst,
siehst du deine Kinder nie wieder“.
Solche Äußerungen können je nach Ausgestaltung auch rechtlich relevant sein.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Drohung“ (FAQ)

Wann gilt etwas rechtlich als Drohung?

Einen Vorgang bezeichnet man dann als rechtlich relevante Drohung, wenn jemandem ernsthaft ein zukünftiges empfindliches Übel angekündigt wird und dadurch dessen Entscheidungsfreiheit beeinflusst werden soll.

Muss das angedrohte Übel wirklich eintreten?

Nicht zwingend; entscheidend für den Begriff der Drohung ist bereits die glaubhafte Ankündigung eines Nachteils – unabhängig davon ob dieser später umgesetzt wird.

Können auch indirekte Hinweise schon eine drohrelevante Wirkung entfalten?

< p>Tatsächlich genügt es oft schon ausreichenede Angst hervorzurufen;
selbst versteckte Andeutungen können daher je nach Situation bereits den Tatbestand erfüllen.

< h ³ > Welche Folgen hat es , wenn ich durch eine widerrechtliche Andeutung einen Vertrag abschließe ?< / h³ >
< p > Wurde jemand durch unzulässigen Druckmittel wie z . B . einer widerrechtlichen Andeutung zum Abschluss eines Vertrags bewegt , besteht grundsätzlich Möglichkeit , diesen Vertrag anzufechten .< / p >

< h³ > Ist jede unangenehme Aussage automatisch gleichzusetzen mit einer rechtswidrigen Bedingtheit ?< / h³ >
< p > Nein ; nicht jede negative Bemerkung erfüllt direkt alle Voraussetzungen für diesen Tatbestand .
Es kommt immer darauf an ,
ob wirklich gezielt Angst erzeugt wurde ,
um jemanden gegen seinen Willen zu beeinflussen .
Bloße Unhöflichkeiten reichen dafür nicht aus .

< h³ > Gibt es Unterschiede zwischen privatem Bereich (z.B.Familie)und Arbeitsleben?< / h³ >
< p > Ja ;
im Arbeitsleben gelten besondere Schutzvorschriften .
Auch hier sind jedoch nur solche Aussagen relevant ,
die gezielt eingesetzt wurden ,
um Mitarbeitende einzuschüchtern bzw .
zu benachteiligen .

< h³ > Wie unterscheidet sich einfache Angstmacherei von strafbarer Handlung?< / h³ >
< p >
Eine bloße Angstmacherei ohne konkrete Absicht bleibt meist folgenlos ;
erst wenn damit gezielt Entscheidungen erzwungen werden sollen ,
kann daraus gegebenenfalls auch strafbares Verhalten entstehen .
Ob dies vorliegt hängt stets vom Einzelfall ab .
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