Was ist das DPMA?
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Behörde in Deutschland für den Schutz von geistigem Eigentum. Es verwaltet und prüft gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster. Das DPMA hat seinen Hauptsitz in München sowie weitere Standorte in Jena und Berlin.
Aufgaben des DPMA
Die Hauptaufgabe des DPMA besteht darin, Anmeldungen für Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster entgegenzunehmen, zu prüfen und über deren Eintragung oder Erteilung zu entscheiden. Darüber hinaus führt das Amt Register über diese Schutzrechte und stellt Informationen darüber öffentlich zur Verfügung.
Prüfung von Schutzrechten
Bei der Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts prüft das DPMA die formalen Voraussetzungen sowie – je nach Art des Rechts – auch materielle Anforderungen wie Neuheit oder Unterscheidungskraft. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird ein Recht erteilt oder eingetragen.
Registerführung
Das DPMA führt öffentliche Register für alle angemeldeten und eingetragenen Rechte. Diese Register dienen der Transparenz gegenüber Dritten sowie als Nachweis für den Bestand eines Rechts.
Informations- und Beratungsfunktion
Neben der Verwaltung von Rechten informiert das Amt über Möglichkeiten zum Schutz geistigen Eigentums sowie über bestehende Rechte Dritter. Es bietet Zugang zu Datenbanken mit Informationen zu Patenten, Marken oder Designs.
Bedeutung des DPMA im Rechtssystem Deutschlands
Das DPMA nimmt eine zentrale Rolle beim rechtlichen Schutz technischer Erfindungen (Patente), Kennzeichen (Marken), ästhetischer Gestaltungen (Designs) sowie technischer Verbesserungen (Gebrauchsmuster) ein. Durch seine Tätigkeit trägt es dazu bei, Innovationen zu fördern, Wettbewerb zu sichern und Investitionen in neue Entwicklungen abzusichern.
Rechtswirkungen der Eintragung durch das DPMA
Mit Eintragung eines Rechts beim DPMA entsteht ein gesetzlich geschütztes Monopolrecht zugunsten des Inhabers. Dieses Recht kann gegen unbefugte Nutzung durch Dritte verteidigt werden; Verstöße können zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz begründen.
Anfechtung von Entscheidungen des DPMA
Gegen Entscheidungen des Amtes bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Überprüfung durch andere Stellen wie etwa Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht. So wird sichergestellt, dass die Entscheidungen rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Das Deutsche Patent- und Markenamt arbeitet eng mit internationalen Organisationen zusammen – beispielsweise dem Europäischen Patentamt oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Dadurch können auch internationale Anmeldungen koordiniert werden.
Bedeutung für Unternehmen & Privatpersonen
Für Unternehmen bietet das Amt einen rechtssicheren Rahmen zum Schutz eigener Innovationen am Markt; Privatpersonen können ebenfalls eigene Entwicklungen schützen lassen.
Kostenstruktur beim DPMA
Dienstleistungen wie Anmeldung oder Verlängerung von Rechten sind gebührenpflichtig; die Höhe richtet sich nach Art des jeweiligen Rechts.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „DPMA“
Welche Arten von Rechten kann man beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden?
Anmeldbar sind insbesondere Patente für technische Erfindungen, Marken als Kennzeichenprodukte bzw.-dienstleistungen,
Designs als ästhetische Gestaltungen sowie Gebrauchsmuster als technische Neuerungen mit geringeren Prüfanforderungen
im Vergleich zum Patent.
Muss jede Anmeldung vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüft werden?
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p>Nicht jede Anmeldung unterliegt einer vollständigen materiellen Prüfung: Während bei Patenten eine umfassende Prüfung erfolgt,
beschränkt sich diese bei Gebrauchsmustern auf formale Aspekte; Markeneintragungen werden hinsichtlich bestimmter Schutzhindernisse geprüft,
nicht jedoch auf bereits bestehende identische Zeichen außerhalb identischer Waren/Dienstleistungen.
Können Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts angefochten werden?
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p>Sämtliche ablehnenden Bescheide bzw. Löschungsentscheidungen können im Rahmen spezieller Verfahren überprüft werden;
hierfür stehen Beschwerdewege offen.
Sind die vom Deutschen Patent- & Markenamt geführten Register öffentlich zugänglich?
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p>Sämtliche relevanten Register sind grundsätzlich öffentlich einsehbar;
dies dient sowohl Transparenzzwecken als auch dem Nachweis bestehender Rechte gegenüber Dritten.
< h three > Welche Bedeutung hat eine Eintragung beim Deutschen Patent-und-Markenamt? h three >
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p > Mit erfolgter Eintragung entsteht ein exklusives Nutzungsrecht an einer technischen Entwicklung,
einem Design beziehungsweise einer Marke innerhalb Deutschlands;
dieses kann gegen Verletzungen verteidigt werden.< / p >
<
h three > Wie lange gilt ein eingetragenes Recht? <
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p > Die Laufzeit hängt vom jeweiligen Recht ab:
Beispielsweise beträgt sie bei einem deutschen Patent maximal zwanzig Jahre ab Anmeldetag,
während Markenschutz beliebig oft verlängert werden kann.< / p >
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h three > Ist eine internationale Anmeldung direkt beim Deutschen Patent-und-Markenamt möglich? <
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<
p > Internationale Anmeldeverfahren laufen meist über spezielle Organisationen;
allerdings unterstützt das Deutsche Patent-und-Markenamt dabei,
entsprechende Schritte einzuleiten.< / p >
<
h three > Welche Gebühren fallen an?<
/ h three >
<
p > Für sämtliche Dienstleistungen erhebt das Amt Gebühren;
deren Höhe variiert je nach Art beziehungsweise Umfang der gewünschten Leistung.< / p >