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Doktorgrad

Begriff und Einordnung des Doktorgrads

Der Doktorgrad ist ein akademischer Grad, der nach einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung durch eine Hochschule verliehen wird. Umgangssprachlich wird er häufig als „Doktortitel“ bezeichnet. Rechtlich handelt es sich um einen geschützten akademischen Grad, nicht um eine Berufsbezeichnung. In der Außendarstellung wird der Doktorgrad regelmäßig als Namenszusatz mit der Abkürzung „Dr.“ oder in fachbezogener Form geführt.

Der Doktorgrad dokumentiert die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und stellt im deutschen Hochschulsystem den höchsten Grad der regulären Promotion dar. Er ist von Qualifikationen wie der Habilitation (weiterführende wissenschaftliche Lehrbefähigung) zu unterscheiden.

Erlangung und Arten des Doktorgrads

Promotionsverfahren

Die Verleihung des Doktorgrads erfolgt nach einem Promotionsverfahren, das in der Regel das Anfertigen einer Dissertation und eine mündliche Prüfung umfasst. Zuständig sind Fakultäten oder Fachbereiche staatlich anerkannter Hochschulen. Mit der Verleihung geht das Recht einher, den verliehenen Grad zu führen.

Fachspezifische Bezeichnungen

Je nach Fachgebiet werden unterschiedliche Bezeichnungen verliehen, etwa Dr. rer. nat., Dr. phil., Dr.-Ing., Dr. med., Dr. iur. oder internationale Bezeichnungen wie Ph.D. Diese Bezeichnungen sind dem Fachkontext zugeordnet, stehen jedoch hinsichtlich ihrer Wertigkeit als Doktorgrad gleich.

Ehrenpromotion

Hochschulen können als besondere Auszeichnung einen Ehren-Doktorgrad (Dr. h.c.) verleihen. Er würdigt herausragende Leistungen oder Verdienste. Ein Ehren-Doktorgrad ist kein nach Promotionsverfahren erworbener Forschungsgrad und wird bei der Titelführung durch den Zusatz „h.c.“ kenntlich gemacht. Mehrfache Ehrenpromotionen können mit dem Zusatz „h.c. mult.“ angezeigt werden.

Rechtliche Stellung und Schutz

Schutz des akademischen Grades

Der Doktorgrad ist rechtlich geschützt. Unbefugtes Führen oder Vortäuschen eines Doktorgrads ist unzulässig und kann je nach Fallkonstellation zu aufsichts- oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen führen. Geschützt ist sowohl die konkrete Bezeichnung (zum Beispiel „Dr. med.“) als auch die Funktionsäquivalente in anderen Sprachen (zum Beispiel „Ph.D.“), sofern die Führung geeignet ist, einen Doktorgrad vorzuspiegeln.

Führungsrecht und Titelführung

Mit der Verleihung erwirbt die berechtigte Person das Recht, den Doktorgrad öffentlich zu führen. Dies umfasst die Verwendung als Namenszusatz in Schriftverkehr, Publikationen und beruflichen Kontexten. Die Führung hat wahrheitsgemäß entsprechend der verliehenen Form zu erfolgen, einschließlich fachlicher Zusätze oder Hinweise auf den Ehrencharakter.

Ausländische Doktorgrade und ihre Führung in Deutschland

Grundsatz der Führung in Originalform

Ausländische Doktorgrade können in Deutschland grundsätzlich in der Originalform geführt werden, in der sie verliehen wurden. Entscheidend ist, dass die verleihende Einrichtung im Herkunftsstaat als Hochschule entsprechend anerkannt ist und zur Verleihung des betreffenden Grades berechtigt war.

Übersetzungen und Abkürzungen

Internationale Grade wie der Ph.D. werden häufig in der Originalabkürzung geführt. Je nach anwendbaren Regeln kann in bestimmten Konstellationen eine eingedeutschte Form zulässig sein. Maßgeblich sind die Leitlinien zur Führung ausländischer Hochschulgrade, die unter anderem die korrekte Schreibweise, Zusätze und Herkunftsangaben betreffen.

Nicht anerkannte Einrichtungen und Titelmühlen

Grade von Einrichtungen, die im Herkunftsstaat keine anerkannte Hochschule sind oder keine Verleihungsbefugnis besitzen, berechtigen nicht zur Führung eines Doktorgrads. Dies gilt insbesondere für sogenannte Titelmühlen. Die unzulässige Nutzung kann beanstandet und sanktioniert werden.

Schreibweisen, Namensführung und amtliche Dokumente

Namenszusatz und Alltagspraxis

Der Doktorgrad wird in Deutschland als Namenszusatz geführt, etwa „Dr. Max Mustermann“. Er ist kein Teil des Familien- oder Vornamens, sondern ein eigenständiger akademischer Zusatz. Bei mehreren Doktorgraden sind übliche Schreibweisen „Dr. Dr.“ oder „Dr. mult.“; bei mehreren Ehrenpromotionen „Dr. h.c. mult.“. Die konkrete Darstellung hat der Wahrheit zu entsprechen.

Eintragung in Ausweisdokumente und Register

Der Doktorgrad kann in bestimmten amtlichen Dokumenten und Registern vermerkt werden. Er verändert nicht den bürgerlich-rechtlichen Namen, kann jedoch in Ausweispapieren, Melderegistern oder Berufsverzeichnissen als Zusatz erscheinen, soweit hierfür eine Eintragungsmöglichkeit vorgesehen ist.

Kombination mit Berufsbezeichnungen

Der Doktorgrad ist vom Berufstitel und von berufsrechtlichen Bezeichnungen zu unterscheiden. In der Außendarstellung können akademische Grade und Berufsbezeichnungen nebeneinander erscheinen, sofern dies nicht irreführend ist und die Führungsregeln eingehalten werden.

Aberkennung und Entzug

Gründe für den Entzug

Ein Doktorgrad kann entzogen werden, wenn er durch Täuschung oder schwerwiegende Pflichtverletzungen erlangt wurde. Dazu zählen insbesondere Plagiate oder manipulierte Prüfungsleistungen. Auch nachträglich bekannt gewordene Umstände können ein Entzugsverfahren begründen.

Verfahren und Zuständigkeit

Für den Entzug ist die verleihende Hochschule zuständig. Das Verfahren folgt den einschlägigen Regelwerken der Hochschule und wahrt die Rechte der betroffenen Person. Nach einem Entzug ist die Führung des betroffenen Doktorgrads unzulässig.

Folgen des Entzugs

Mit dem Entzug erlischt das Führungsrecht. Eintragungen in öffentlichen Registern und Dokumenten sind anzupassen. In Einzelfällen können weitere Konsequenzen entstehen, etwa die Korrektur von Veröffentlichungen oder beruflichen Angaben.

Abgrenzungen

Habilitation

Die Habilitation ist kein akademischer Grad, sondern eine zusätzliche Qualifikation, die die besondere Befähigung zur Forschung und Lehre in einem Fachgebiet dokumentiert. Sie steht neben dem Doktorgrad und wird häufig mit der Lehrbefugnis verbunden.

Berufsdoktorate und internationale Besonderheiten

In einigen Ländern existieren Berufsdoktorate (zum Beispiel in der Humanmedizin), die sich in Inhalt, Niveau und rechtlicher Einordnung von forschungsorientierten Promotionen unterscheiden können. Für die Führung in Deutschland ist maßgeblich, ob der betreffende Grad im Herkunftsstaat als Hochschulgrad gilt und die verleihende Einrichtung hierfür anerkannt ist.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Doktorgrad im Alltag geführt werden?

Der rechtmäßig verliehene Doktorgrad darf als Namenszusatz im Alltag, im Geschäftsverkehr und in Publikationen geführt werden. Die Führung hat der verliehenen Form zu entsprechen, etwa einschließlich fachlicher Zusätze oder des Hinweises auf einen Ehrencharakter.

Wie dürfen ausländische Doktorgrade in Deutschland geführt werden?

Ausländische Doktorgrade dürfen in der Regel in der Originalform geführt werden, wenn die verleihende Einrichtung im Herkunftsland anerkannt ist und der Grad ordnungsgemäß verliehen wurde. In bestimmten Konstellationen sind eingedeutschte Formen zulässig; entscheidend sind die geltenden Führungsregeln.

Welche Folgen hat das unbefugte Führen eines Doktorgrads?

Das unbefugte Führen oder Vortäuschen eines Doktorgrads kann zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen sowie zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Unterlassungs- und Berichtigungsverlangen ausgelöst werden.

Kann ein Doktorgrad wieder entzogen werden?

Ein Doktorgrad kann entzogen werden, wenn er durch Täuschung oder schwerwiegende Pflichtverletzungen erlangt wurde. Über den Entzug entscheidet die verleihende Hochschule in einem geordneten Verfahren.

Gehört der Doktorgrad zum bürgerlichen Namen?

Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlichen Namens, sondern ein Namenszusatz. Er kann in bestimmten amtlichen Dokumenten vermerkt werden, ändert jedoch nicht die Familien- oder Vornamen.

Was bedeutet der Zusatz „h.c.“?

Der Zusatz „h.c.“ kennzeichnet eine Ehrenpromotion. Er steht für eine Auszeichnung ohne reguläres Promotionsverfahren und ist bei der Führung stets anzugeben.

Dürfen mehrere Doktorgrade gleichzeitig geführt werden?

Mehrere erworbene Doktorgrade dürfen geführt und in der Darstellung kenntlich gemacht werden, etwa durch „Dr. Dr.“ oder den Zusatz „mult.“. Ehrenpromotionen werden entsprechend mit „h.c. mult.“ gekennzeichnet.