Differenzbesteuerung

Was bedeutet Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung ist ein umsatzsteuerliches Verfahren für den Handel mit bestimmten gebrauchten oder wiederverwendbaren Gegenständen sowie mit Kunstwerken, Sammlungsstücken und Antiquitäten. Statt den gesamten Verkaufspreis zu besteuern, wird nur die Handelsspanne (der Unterschied zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis) als Grundlage für die Umsatzsteuer herangezogen. Ziel ist es, eine doppelte Belastung mit Umsatzsteuer zu vermeiden, die entstehen kann, wenn Waren bereits im Vorfeld ohne Vorsteuerabzug erworben wurden.

Grundprinzip

Besteuert wird ausschließlich der Überschuss aus dem Weiterverkauf. Der Steuerbetrag ist in dieser Handelsspanne enthalten; ein separater Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung ist bei Anwendung der Differenzbesteuerung rechtlich nicht vorgesehen. Dadurch bleibt die Umsatzsteuer für Erwerberinnen und Erwerber regelmäßig verborgen, und ein Vorsteuerabzug ist aus solchen Rechnungen nicht möglich.

Abgrenzung zur Regelbesteuerung

Bei der Regelbesteuerung bemisst sich die Umsatzsteuer grundsätzlich nach dem gesamten Entgelt für die Lieferung oder Leistung, und die Steuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Im Unterschied dazu wird bei der Differenzbesteuerung nur die Marge besteuert, und es erfolgt kein gesonderter Steuerausweis. Die Differenzbesteuerung ist damit ein spezielles Besteuerungsverfahren für Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer bestimmter Waren mit nicht vorsteuerbelastetem Einkauf.

Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Personeller Anwendungsbereich

Adressaten der Differenzbesteuerung sind gewerblich tätige Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer, die Waren zum Zweck des Wiederverkaufs erwerben. Sie kommt nicht zur Anwendung, wenn Umsätze aus anderen Gründen nicht der Umsatzsteuer unterliegen oder vereinfachende Befreiungsregelungen genutzt werden, bei denen ohnehin keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Warenkreis

Erfasst sind typischerweise:

  • gebrauchte, wiederverwendbare Gegenstände des täglichen Gebrauchs (z. B. Fahrzeuge, Elektronik, Möbel),
  • Kunstwerke (z. B. Gemälde, Skulpturen),
  • Sammlungsstücke (z. B. Briefmarken, Münzen),
  • Antiquitäten.

Voraussetzung ist in der Regel, dass die Gegenstände nach ihrem Zustand ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung erneut genutzt werden können.

Bezugsquellen der Ware

Die Differenzbesteuerung setzt regelmäßig voraus, dass die Waren aus Quellen stammen, bei denen beim Einkauf keine Vorsteuer angefallen ist oder kein Vorsteuerabzug möglich war. Dazu zählen insbesondere Ankäufe von Privatpersonen sowie Erwerbe von Unternehmen, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Werden Waren hingegen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erworben und ist ein Vorsteuerabzug eröffnet, kommt die Differenzbesteuerung grundsätzlich nicht in Betracht.

Nicht erfasst

Nicht unter die Differenzbesteuerung fallen typischerweise neue Waren, eigene Erzeugnisse oder Gegenstände, die mit einem Vorsteuerabzug erworben wurden. Auch Umsätze, die nach allgemeinen Regeln steuerfrei sind, richten sich nicht nach der Differenzbesteuerung.

Berechnung der Steuer

Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist die Handelsspanne. Diese ergibt sich als Differenz zwischen dem tatsächlich vereinnahmten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (einschließlich etwaiger Nebenkosten, soweit sie dem Erwerb zuzurechnen sind). Der Steueranteil ist im Margenbetrag enthalten.

Einzelmargenverfahren

Die Marge wird für jedes einzelne Wirtschaftsgut separat ermittelt. Fällt die Marge bei einem Geschäft negativ aus (Verkauf unter dem Einkaufspreis), entsteht aus diesem Geschäft keine Steuer. Eine Verrechnung mit positiven Margen anderer Geschäfte ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Gesamtmargenverfahren

Die Marge wird periodenbezogen für eine Mehrzahl gleichartiger Umsätze zusammengefasst. Negative und positive Margen innerhalb der Periode werden miteinander verrechnet. Dieses Verfahren erfordert eine besonders genaue Aufzeichnung der betroffenen Umsätze.

Steuersatz und Zahllast

Auf die Marge findet der jeweils einschlägige Umsatzsteuersatz Anwendung, der je nach Ware und Rechtslage unterschiedlich sein kann. Der zu entrichtende Steuerbetrag ergibt sich aus dem in der Marge enthaltenen Steueranteil. Ergibt sich insgesamt keine positive Marge, entsteht keine Zahllast aus diesen Umsätzen.

Rechnungsstellung und Buchführung

Rechnungspflichten

Bei Anwendung der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen. Stattdessen ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Differenzbesteuerung angewendet wird. Der Gesamtpreis enthält die Umsatzsteuer bereits im Margenanteil.

Vorsteuerabzug beim Erwerber

Aus Rechnungen, die nach den Regeln der Differenzbesteuerung ausgestellt sind, kann der Erwerber keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Für private Käuferinnen und Käufer ergibt sich dadurch regelmäßig keine Besonderheit, für unternehmerische Erwerber entfällt ein Vorsteuerabzug.

Aufzeichnungen und Nachweise

Die Anwendung der Differenzbesteuerung setzt eine strukturierte Aufzeichnung der An- und Verkäufe voraus. Erforderlich sind insbesondere nachvollziehbare Angaben zu Einkaufspreisen, Verkaufspreisen, Herkunft der Waren sowie zur Zuordnung der Umsätze zum Einzel- oder Gesamtmargenverfahren. Belege zum Nachweis der Einkaufsquelle haben besondere Bedeutung, weil sie die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung dokumentieren.

Grenzüberschreitende Aspekte

Innerhalb der Europäischen Union

Beim Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten und beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten bestehen besondere Regelungen, die die Differenzbesteuerung berücksichtigen. Insbesondere wird die besondere Behandlung anerkannt, wenn die Ware bereits im anderen Mitgliedstaat unter Anwendung eines entsprechenden Margenverfahrens erworben wurde. Ort der Lieferung und sonstige umsatzsteuerliche Grundsätze bleiben von der Differenzbesteuerung unberührt, werden aber auf Basis des Margenprinzips angewendet.

Ein- und Ausfuhren

Beim Import von Waren können Einfuhrabgaben anfallen, die unabhängig von der Differenzbesteuerung zu beurteilen sind. Bei Ausfuhren in Drittländer gelten die allgemeinen Grundsätze für Ausfuhrlieferungen; die Differenzbesteuerung ändert das Grundprinzip nicht, dass sich die Besteuerung an der Marge orientiert. Die Nachweisführung für grenzüberschreitende Sachverhalte ist von besonderer Bedeutung.

Typische Abgrenzungsfragen

Gebrauchtware versus neu

Gebrauchtware liegt regelmäßig vor, wenn Gegenstände bereits in Gebrauch waren und ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung erneut verwendet werden können. Neue Ware ist davon abzugrenzen und fällt nicht unter die Differenzbesteuerung.

Gemischte Einkaufsquellen

Werden Waren teils mit, teils ohne Vorsteuerabzug erworben, ist eine Trennung der Warenströme erforderlich. Für Waren mit vorsteuerbelastetem Einkauf findet die Differenzbesteuerung nicht statt; für Waren ohne Vorsteuerbelastung kann sie in Betracht kommen. Eine Vermischung führt zu Abgrenzungs- und Nachweisproblemen.

Beispiele zur Veranschaulichung

Eine Händlerin kauft ein gebrauchtes Gerät von einer Privatperson und verkauft es weiter. Weil beim Einkauf keine Vorsteuer anfiel, bildet die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis die Bemessungsgrundlage. Die Umsatzsteuer ist im Margenbetrag enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen.

Ein Händler erwirbt mehrere gebrauchte Artikel im Laufe eines Monats aus nicht vorsteuerbelasteten Quellen und wendet das Gesamtmargenverfahren an. Aus den summierten Verkaufserlösen abzüglich der summierten Einkaufspreise ergibt sich die Marge für die Periode. Der darin enthaltene Steueranteil stellt die Zahllast dar.

Häufig gestellte Fragen

Für welche Unternehmen ist die Differenzbesteuerung vorgesehen?

Sie richtet sich an gewerblich tätige Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer, die bestimmte gebrauchte oder wiederverwendbare Gegenstände sowie Kunstwerke, Sammlungsstücke oder Antiquitäten handeln und deren Einkauf ohne Vorsteuerabzug erfolgte.

Welche Waren fallen typischerweise unter die Differenzbesteuerung?

Erfasst sind insbesondere gebrauchte Gegenstände des täglichen Gebrauchs, Kunstwerke, Sammlungsstücke und Antiquitäten, sofern sie ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung erneut genutzt werden können.

Darf die Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden?

Bei Anwendung der Differenzbesteuerung ist ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung nicht vorgesehen. Stattdessen wird ein Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung aufgenommen.

Können Erwerber Vorsteuer aus einer differenzbesteuerten Rechnung ziehen?

Ein Vorsteuerabzug ist aus Rechnungen, die nach der Differenzbesteuerung ausgestellt sind, nicht möglich, da die Steuer im Margenbetrag enthalten ist und nicht gesondert ausgewiesen wird.

Wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt?

Die Bemessungsgrundlage ist die Handelsspanne, also der Unterschied zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis einschließlich zuzurechnender Nebenkosten. Der Steuerbetrag ist im Margenbetrag enthalten.

Was geschieht, wenn der Einkaufspreis höher ist als der Verkaufspreis?

Bei einer negativen Marge entsteht aus diesem Geschäft keine Steuer. Im Einzelmargenverfahren bleibt die negative Marge ohne Auswirkung; im Gesamtmargenverfahren kann sie innerhalb der Periode mit positiven Margen verrechnet werden.

Gilt die Differenzbesteuerung auch bei grenzüberschreitenden Geschäften?

Ja, innerhalb der Europäischen Union und bei Ein- oder Ausfuhren bestehen besondere Vorgaben, die das Margenprinzip berücksichtigen. Grundlegende Regeln zu Ort der Lieferung, Nachweisen und Einfuhrabgaben gelten weiterhin und sind im Lichte der Differenzbesteuerung zu beurteilen.