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Deutsches Reich

Begriff und historische Entwicklung des Deutschen Reichs

Das „Deutsche Reich“ ist eine historische Bezeichnung für einen deutschen Staat, der von 1871 bis 1945 bestand. Der Begriff wurde erstmals mit der Gründung des Nationalstaats im Jahr 1871 verwendet und bezeichnete zunächst das Kaiserreich, später die Weimarer Republik sowie das nationalsozialistische Deutschland. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verlor das Deutsche Reich seine staatliche Handlungsfähigkeit.

Staatsrechtliche Einordnung des Deutschen Reichs

Das Deutsche Reich war ein souveräner Staat mit einer eigenen Verfassung, Regierung und Verwaltung. Die Staatsform wandelte sich mehrfach: vom konstitutionellen Kaiserreich (1871-1918) über die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik (1919-1933) bis hin zur Diktatur während der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945). Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die staatliche Ordnung aufgelöst; es folgte eine Besatzungszeit durch alliierte Mächte.

Rechtsnachfolge nach 1945

Nach dem Zusammenbruch 1945 existierte das Deutsche Reich als handlungsfähiger Staat nicht mehr fort. Die alliierten Siegermächte übernahmen die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. In den folgenden Jahren entstanden zwei deutsche Staaten: die Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten.

Status nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und DDR

Mit den Gründungen von BRD und DDR stellte sich rechtlich die Frage nach Kontinuität oder Untergang des Deutschen Reichs. Beide Staaten betrachteten sich zunächst als Nachfolgestaaten auf deutschem Boden, jedoch mit unterschiedlichen politischen Systemen.

Völkerrechtlicher Status seit 1945

Im völkerrechtlichen Sinne galt das Deutsche Reich nach Kriegsende weiterhin als Völkerrechtssubjekt ohne eigene Organisation oder Regierung („fortbestehend aber handlungsunfähig“). Diese Auffassung wurde insbesondere in internationalen Vereinbarungen vertreten, um etwaige Rechtsansprüche zu klären.

Bedeutung für heutiges Rechtssystem Deutschlands

Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich heute als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“, jedoch beschränkt auf ihr aktuelles Staatsgebiet innerhalb ihrer heutigen Grenzen. Das Grundgesetz regelt diese Identität ausdrücklich; damit werden auch internationale Verpflichtungen übernommen, soweit sie noch relevant sind.

Auseinandersetzung mit Ansprüchen aus Vergangenheit

Fragen zu Eigentum, Staatsangehörigkeit oder Gebietsansprüchen werden unter Berücksichtigung dieser Rechtsauffassung behandelt. Internationale Verträge wie beispielsweise der Zwei-plus-Vier-Vertrag haben abschließend geregelt, dass keine weiteren Gebietsansprüche aus dem früheren Bestand erhoben werden können.

Bedeutung im aktuellen Sprachgebrauch und Rechtsprechung

Der Begriff „Deutsches Reich“ wird heute vor allem historisch verwendet; er hat keine praktische Bedeutung mehr für Verwaltung oder Gesetzgebung in Deutschland. In gerichtlichen Verfahren kann er noch auftauchen – etwa bei Fragen zur Staatsangehörigkeit -, spielt aber ansonsten keine Rolle mehr im Alltagsleben oder Behördenverkehr.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Deutsches Reich (FAQ)

Was versteht man unter dem Begriff Deutsches Reich?

Der Begriff bezeichnet einen historischen deutschen Staat zwischen 1871 und 1945 sowie dessen Fortbestand als Völkerrechtssubjekt nach Kriegsende.

ISt das Deutsche Reich heute noch existent?

Laut heutiger Rechtsauffassung besteht es nur noch völkerrechtlich fort – ohne eigene Institutionen oder Gebietshoheit.

Können aus dem Bestehen des Deutschen Reichs heute noch Rechte abgeleitet werden?

Anliegen wie Eigentums- oder Gebietsfragen wurden durch internationale Verträge abschließend geregelt; neue Ansprüche können daraus nicht hergeleitet werden.

Sind Bürgerinnen und Bürger Deutschlands automatisch Angehörige des ehemaligen Deutschen Reichs?

Bürgerinnen und Bürger besitzen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß geltendem Recht; eine gesonderte Zugehörigkeit zum ehemaligen Deutschen Reich besteht nicht.

Kann man sich auf Gesetze aus Zeiten des Deutschen Kaiserreichs berufen?

Ehemalige Gesetze gelten nur weiter, wenn sie ausdrücklich übernommen wurden beziehungsweise nicht durch neuere Regelungen ersetzt worden sind.

Müssen Behörden Anträge an das „Deutsche Reich“ bearbeiten?

Anträge an Einrichtungen eines „Deutschen Reichs“ haben keine rechtliche Grundlage mehr; zuständig sind ausschließlich aktuelle Behördenstrukturen Deutschlands.

Können Pässe oder Ausweise vom „Deutschen Reich“ beantragt werden?

Pässe oder Ausweise dieses Namens besitzen keinerlei Gültigkeit innerhalb Deutschlands beziehungsweise internationalem Reiseverkehr.

ISt es strafbar, Dokumente vom sogenannten „Deutschen Reich“ zu verwenden?Soweit solche Dokumente eingesetzt werden sollen um amtliche Vorgänge zu beeinflussen beziehungsweise Täuschungsabsicht vorliegt,
kann dies rechtlich relevante Konsequenzen haben.
Ob ein strafbares Verhalten vorliegt hängt stets vom Einzelfall ab.
Die Verwendung solcher Dokumente ist grundsätzlich unzulässig.