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Deutscher Städte- und Gemeindebund

Deutscher Städte- und Gemeindebund: Begriff und Stellung

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) ist ein bundesweiter Zusammenschluss kommunaler Spitzenverbände, der die Interessen von Städten, Gemeinden und Samt- bzw. Verbandsgemeinden in Deutschland auf Bundes- und EU-Ebene koordiniert und vertritt. Er bündelt die Anliegen vor allem kleinerer und mittlerer Kommunen sowie ländlicher Städte und arbeitet als Interessenvertretung gegenüber Parlamenten, Regierungen und Verwaltungseinrichtungen. Der DStGB ist einer der drei kommunalen Spitzenverbände in Deutschland neben dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag.

Rechtliche Einordnung

Rechtsnatur

Der DStGB ist als privatrechtlicher Verband organisiert. Er ist keine staatliche Behörde und keine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage seines Handelns sind seine Satzung und die Beschlüsse seiner Organe. Er nimmt Aufgaben der Interessenvertretung wahr, ohne selbst Träger öffentlicher Gewalt zu sein.

Satzung und innere Organisation

Die innere Ordnung des DStGB ergibt sich aus seiner Satzung. Typische Organe sind Mitgliederversammlung, Präsidium, Hauptausschuss und die Geschäftsführung. Diese Organe bestimmen strategische Leitlinien, verabschieden Positionen und koordinieren die Arbeit in thematischen Fachausschüssen (z. B. Finanzen, Planung, Umwelt, Digitalisierung, Sicherheit, Bildung).

Mitgliedschaft und Vertretungsstrukturen

Mitglieder des DStGB sind in der Regel die kommunalen Landesverbände. Deren Mitglieder sind wiederum die einzelnen Städte und Gemeinden. Der DStGB vertritt damit die kommunale Ebene mittelbar. Kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger wirken über die Gremien ihrer Landesverbände an der Willensbildung mit.

Aufgaben und Befugnisse im Rechtsrahmen

Interessenvertretung gegenüber Bund und EU

Der DStGB vertritt kommunale Belange gegenüber Bundestag, Bundesrat, Bundesministerien und europäischen Institutionen. Er beobachtet Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, erarbeitet Stellungnahmen, bringt Änderungsbedarfe ein und adressiert Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung, die Finanzausstattung der Kommunen, Verwaltungsverfahren und Vollzugstauglichkeit.

Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren und Anhörungen

Der DStGB ist kein Verfassungsorgan, wird aber regelmäßig in Anhörungen und Konsultationen beteiligt. Dies geschieht aufgrund gewachsener Verwaltungspraxis, durch Einladungen von Ausschüssen und Ministerien sowie aufgrund spezieller Beteiligungsregeln in einzelnen Rechtsmaterien. Die Stellungnahmen des DStGB haben keine unmittelbare Bindungswirkung, sind aber ein etabliertes Instrument zur Einbeziehung kommunaler Belange in die Rechtssetzung.

Kooperation in Gremien und Koordinierungsformaten

Der DStGB nimmt an intergouvernementalen Arbeitsgruppen, Beiräten und Koordinierungsgremien teil, in denen Bund, Länder und kommunale Ebene zusammenarbeiten. Er ist in europäischen kommunalen Netzwerken vertreten und unterhält Verbindungsstrukturen zur EU, um die kommunale Perspektive frühzeitig einzubringen.

Keine hoheitlichen Befugnisse

Der DStGB erteilt keine Verwaltungsakte und übt keine Aufsicht über Kommunen aus. Er gibt Empfehlungen, Positionspapiere und Leitlinien heraus, die politisch-inhaltliche Orientierung bieten, aber rechtlich unverbindlich sind. Entscheidungen der Kommunen bleiben von ihm unabhängig.

Publikationen, Stellungnahmen, Empfehlungen

Der DStGB veröffentlicht Analysen, Positionspapiere und Hinweise zu rechtspolitischen Entwicklungen. Diese dienen der Information, der Interessenvertretung und dem Erfahrungsaustausch. Sie ersetzen keine staatlichen Normen und begründen keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten.

Verhältnis zu anderen kommunalen Spitzenverbänden

Abgrenzung

Der Deutsche Städtetag repräsentiert vornehmlich kreisfreie und größere Städte, der Deutsche Landkreistag vertritt die Landkreise. Der DStGB bündelt insbesondere die Interessen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie vieler mittlerer Städte. Überschneidungen sind möglich; die Verbände stimmen sich bei übergreifenden Themen eng ab.

Gemeinsame Positionierungen

Die kommunalen Spitzenverbände erarbeiten häufig gemeinsame Stellungnahmen, wenn Themen die gesamte kommunale Ebene betreffen, etwa bei Finanzausgleich, Daseinsvorsorge, Digitalisierungsinfrastruktur oder Katastrophenschutz. Die gemeinsame Linie stärkt das Gewicht der kommunalen Ebene im föderalen Gefüge.

Finanzierung und Transparenz

Beitragsfinanzierung und weitere Einnahmen

Die Arbeit des DStGB wird maßgeblich durch Mitgliedsbeiträge der Landesverbände getragen. Hinzu kommen Einnahmen aus Publikationen, Veranstaltungen und projektbezogener Zusammenarbeit. Der Haushaltsvollzug richtet sich nach den satzungsrechtlichen Vorgaben und Beschlüssen der Organe.

Transparenzregister und Interessenvertretung

Als Interessenvertretung nimmt der DStGB an Transparenz- und Registerpflichten teil, die auf Bundes- und EU-Ebene für organisierte Interessenvertretung gelten. Er veröffentlicht Informationen über Ansprechpartner, Themenfelder und Aktivitäten im Rahmen der jeweils einschlägigen Registrierungsregeln.

Bedeutung für die kommunale Selbstverwaltung

Schutz und Fortentwicklung der Selbstverwaltung

Durch die Bündelung kommunaler Positionen stärkt der DStGB die Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung im Gesetzgebungs- und Verwaltungsprozess. Er adressiert Auswirkungen auf Zuständigkeiten, Finanzierung, Personal, Organisation und Vollzugspraxis und wirkt darauf hin, dass kommunale Handlungsspielräume erhalten und weiterentwickelt werden.

Rolle bei bundes- und europaweiten Programmen

Der DStGB begleitet Förder- und Umsetzungsprogramme mit kommunaler Relevanz, etwa in den Bereichen Infrastruktur, Digitalisierung, Klimaschutz, Wohnen oder innere Sicherheit. Er bringt praktische Vollzugserfahrungen ein, um Regelungen umsetzbar zu gestalten und Schnittstellen zwischen Ebenen zu klären.

Historische Entwicklung in Grundzügen

Der DStGB steht in der Tradition kommunaler Zusammenschlüsse, die sich seit dem frühen 20. Jahrhundert herausgebildet haben. Nach Phasen politischer Zäsuren entstand die heutige Struktur als bundesweiter Verband, der die Interessen vor allem der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bündelt. Die Aufgaben haben sich mit dem Wandel von Staat, Verwaltung und Europäisierung erweitert, die Rolle als Sprachrohr der Kommunen ist jedoch Kernelement geblieben.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechtsform hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund?

Der DStGB ist als privatrechtlicher Verband organisiert. Seine innere Ordnung ergibt sich aus der Satzung und den Beschlüssen seiner Organe.

Hat der DStGB hoheitliche Befugnisse?

Nein. Der DStGB erlässt keine Verwaltungsakte und übt keine staatliche Aufsicht aus. Er gibt rechtlich unverbindliche Empfehlungen und vertritt kommunale Interessen gegenüber Politik und Verwaltung.

Wie wirkt der DStGB an Bundesgesetzen mit?

Er nimmt an Anhörungen teil, gibt Stellungnahmen ab und bringt kommunale Auswirkungen in den Gesetzgebungsprozess ein. Seine Beiträge sind beratend und entfalten keine unmittelbare Bindungswirkung.

Wer sind die Mitglieder des DStGB?

Mitglieder sind in der Regel die kommunalen Landesverbände. Deren Mitglieder sind die Städte und Gemeinden, sodass der DStGB die kommunale Ebene mittelbar repräsentiert.

Unterscheidet sich der DStGB vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Landkreistag?

Ja. Der Deutsche Städtetag vertritt vorwiegend große und kreisfreie Städte, der Deutsche Landkreistag die Landkreise. Der DStGB bündelt insbesondere die Interessen kreisangehöriger Städte und Gemeinden sowie vieler mittlerer Städte.

Ist der DStGB tarifzuständig für den öffentlichen Dienst?

Nein. Tarifverhandlungen auf kommunaler Seite führt eine eigenständige Arbeitgebervereinigung. Der DStGB ist nicht Tarifpartei.

Unterliegt der DStGB dem Lobby- oder Transparenzregister?

Als Interessenvertretung beteiligt sich der DStGB an den jeweils geltenden Registrierungs- und Transparenzvorgaben auf Bundes- und EU-Ebene und macht einschlägige Angaben zu Themen und Kontakten zugänglich.

Kann der DStGB Kommunen vor Gericht vertreten?

Kommunen treten in gerichtlichen Verfahren grundsätzlich selbst oder durch Bevollmächtigte auf. Der DStGB koordiniert Positionen und unterstützt durch Informationen, übernimmt jedoch keine Prozessvertretung.