Begriff und Aufgaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) ist ein kommunaler Spitzenverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Städten, Gemeinden und kommunalen Zusammenschlüssen auf Bundesebene sowie gegenüber europäischen Institutionen. Der DStGB setzt sich für die Belange der Kommunen ein, fördert den Erfahrungsaustausch unter seinen Mitgliedern und wirkt an der Gesetzgebung mit, indem er Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen abgibt.
Rechtliche Grundlagen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist als eingetragener Verein organisiert. Seine rechtliche Grundlage bildet das Vereinsrecht. Die Mitgliedschaft im DStGB steht Städten, Gemeinden sowie deren Zusammenschlüssen offen, sofern sie nicht bereits durch andere kommunale Spitzenverbände vertreten werden. Die interne Organisation regelt eine Satzung, in der Aufgabenverteilung, Entscheidungsprozesse sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder festgelegt sind.
Mitgliedschaft im Deutschen Städte- und Gemeindebund
Die Mitgliedschaft erfolgt freiwillig durch Beitrittserklärung seitens einer Kommune oder eines kommunalen Verbandes. Mit dem Beitritt erkennen die Mitglieder die Satzung des DStGB an. Die Mitglieder haben Stimmrechte in den Gremien des Verbandes entsprechend ihrer Größe oder Bedeutung innerhalb ihres Landesverbandes.
Aufgabenwahrnehmung aus rechtlicher Sicht
Zu den zentralen Aufgaben gehört es, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Bundeseinrichtungen zu vertreten. Dies geschieht insbesondere durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen oder Verordnungen mit Auswirkungen auf Kommunen. Der DStGB nimmt dabei eine beratende Funktion wahr; er besitzt jedoch keine gesetzgeberische Kompetenz.
Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren
Im Rahmen von Anhörungen wird dem DStGB regelmäßig Gelegenheit gegeben, seine Position einzubringen – etwa bei neuen Regelungen im Bereich Finanzen oder Verwaltungshoheit der Kommunen. Diese Beteiligung dient dazu sicherzustellen, dass Belange der Kommunalverwaltungen angemessen berücksichtigt werden.
Interne Organisation aus rechtlicher Perspektive
Die Organe des Verbandes – wie Hauptausschuss oder Präsidium – sind satzungsmäßig bestimmt; ihre Befugnisse ergeben sich aus dieser Satzung sowie ergänzenden Geschäftsordnungen. Entscheidungen werden nach demokratischen Grundsätzen getroffen; jedes Mitglied hat Mitwirkungsrechte entsprechend seiner Vertretungsbefugnis.
Bedeutung für das deutsche Rechtssystem
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund trägt zur Wahrnehmung kommunaler Selbstverwaltung bei – einem wichtigen Prinzip im deutschen Staatsaufbau: Gemeinden sollen ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln können.
Durch seine Arbeit unterstützt der DStGB dieses Prinzip auf übergeordneter Ebene: Er bündelt Anliegen vieler einzelner Kommunen gegenüber Bundeseinrichtungen oder europäischen Organen.
Zudem fördert er Rechtsklarheit für seine Mitglieder durch Informationsangebote zu aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Recht mit Bezug zur Kommune.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Deutscher Städte- und Gemeindebund (FAQ)
Was ist der Deutsche Städte- und Gemeindebund?
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Städten, Gemeinden sowie deren Verbänden zur gemeinsamen Interessenvertretung gegenüber staatlichen Stellen.
Darf jede Gemeinde dem Deutschen Städte- und Gemeindebund beitreten?
Nicht jede Gemeinde kann automatisch beitreten; Voraussetzung ist meist eine Zugehörigkeit zu einem Landesverband innerhalb des Bundesgebietes.
Muss eine Kommune Mitglied sein?
Eine Pflichtmitgliedschaft besteht nicht; es handelt sich um einen freiwilligen Zusammenschluss.
Können auch Landkreise Mitglied werden?
Länderspezifisch können auch kreisfreie Gebiete beziehungsweise bestimmte Verbände aufgenommen werden; grundsätzlich richtet sich das Angebot aber primär an kreisangehörige Gemeinden.
Beteiligt sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund direkt an politischen Entscheidungen?
Er nimmt beratend Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse durch Stellungnahmen oder Anhörungen ohne eigene Entscheidungskompetenz.
An wen richtet sich die Arbeit des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hauptsächlich?
Zielgruppe sind vor allem Verwaltungen von Städten/Gemeinden sowie deren gewählte Vertreterinnen/Vertreter.