Legal Lexikon

Deutscher

Begriff „Deutscher“ – rechtliche Einordnung und Bedeutung

„Deutscher“ bezeichnet eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der Begriff wird im öffentlichen Recht verwendet, um festzustellen, wer Träger bestimmter staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten ist. In der heutigen Rechtslage deckt sich die Bezeichnung mit dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit; gesonderte Sonderstatusgruppen aus der Vergangenheit haben keine eigenständige Bedeutung mehr.

Die deutsche Staatsangehörigkeit knüpft vor allem an Abstammung und bestimmte gesetzlich geregelte Erwerbswege an. Sie ist Grundlage politischer Teilhabe, umfassender Aufenthaltsrechte in Deutschland und der Zugehörigkeit zur Europäischen Union als Unionsbürger.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Abstammung (ius sanguinis)

Ein Kind erwirbt in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist. Heute sind Mutter- und Vaterlinie gleichgestellt. Der Erwerb erfolgt grundsätzlich automatisch mit der Geburt.

Geburt in Deutschland (ius soli)

Ein in Deutschland geborenes Kind kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann erwerben, wenn kein Elternteil Deutscher ist, aber mindestens ein Elternteil seit einer bestimmten Mindestzeit rechtmäßig in Deutschland lebt. Diese Mindestzeit beträgt derzeit fünf Jahre. Frühere Wahlpflichten zwischen Staatsangehörigkeiten sind entfallen; Mehrstaatigkeit ist in diesen Fällen grundsätzlich zulässig.

Adoption

Wird ein minderjähriges Kind nach den maßgeblichen Regeln voll adoptiert und ist der Annehmende Deutscher, erwirbt das Kind regelmäßig die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei Volljährigen gelten andere Maßstäbe.

Spätaussiedler und Gleichstellung

Personen deutscher Herkunft, die als Spätaussiedler aufgenommen werden, erhalten mit der Aufnahme die deutsche Staatsangehörigkeit. Bestimmte Familienangehörige können daran anknüpfen.

Erklärung, Feststellung und besondere Wiedererwerbswege

Für einige gruppenspezifische Konstellationen – etwa Nachkommen früherer deutscher Staatsangehöriger, die die Staatsangehörigkeit aufgrund historischer Verfolgung verloren haben – bestehen erleichterte Wege der Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung. In einzelnen Fällen ist ein Erwerb auch durch Erklärung möglich. Grundlage ist stets die individuelle Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einbürgerung

Die Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch behördliche Entscheidung. Der Regelfall ist seit der Reform 2024 zeitlich beschleunigt; der erforderliche rechtmäßige Aufenthalt beträgt in der Regel fünf Jahre, in besonderen Integrationskonstellationen kürzer.

Allgemeine Voraussetzungen in Grundzügen

Voraussetzungen betreffen typischerweise eine gesicherte aufenthaltsrechtliche Position, eine überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Bereitschaft zur Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung. Einschlägige strafrechtliche Verurteilungen können entgegenstehen.

Ermessenseinbürgerung und besondere Fälle

Neben dem Regelfall gibt es Konstellationen mit Ermessensspielraum, etwa bei besonderen öffentlichen Interessen oder in bestimmten familiären Situationen. Auch langjährig in Deutschland lebende Generationen mit besonderer Lebensleistung können Erleichterungen nutzen.

Mehrstaatigkeit

Nach der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich zugelassen. Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist im Regelfall nicht mehr erforderlich; auch Kinder müssen sich nicht mehr zwischen Staatsangehörigkeiten entscheiden.

Folgen der Mehrstaatigkeit

Mehrstaatige Personen sind in jedem Staat ihrer Staatsangehörigkeit dessen Rechtsordnung zugeordnet. In Deutschland werden sie als Deutsche behandelt. Im Ausland kann die Inanspruchnahme konsularischer Hilfe von besonderen Umständen abhängen. Ein übergreifendes Prinzip ist die Vermeidung von Staatenlosigkeit.

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Verzicht und Entlassung

Der Verlust kann durch ausdrücklichen Verzicht erfolgen, sofern eine andere Staatsangehörigkeit vorhanden ist. Staatenlosigkeit wird vermieden.

Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit

Der freiwillige Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit führt grundsätzlich nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Frühere Genehmigungserfordernisse sind entfallen.

Rücknahme und Widerruf bei Täuschung

Wurde die Staatsangehörigkeit durch falsche Angaben, Täuschung oder das Verschweigen erheblicher Umstände erlangt, kann sie unter engen rechtlichen Voraussetzungen rückwirkend entzogen werden. Dabei gelten Fristen und Schutzmechanismen.

Besondere Sicherheitsfälle

In speziell geregelten Fällen kann ein Verlust eintreten, etwa beim Eintritt in bestimmte ausländische bewaffnete Verbände oder bei gravierenden sicherheitsrelevanten Sachverhalten. Ein solcher Verlust kommt nur in Betracht, wenn eine weitere Staatsangehörigkeit verbleibt.

Rechte und Pflichten von Deutschen

Politische Mitwirkungsrechte

Deutsche verfügen über das aktive und passive Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene sowie bei der Wahl zum Europäischen Parlament; zudem bestehen Mitwirkungsrechte bei Volks- und Bürgerentscheiden nach den jeweiligen Regelungen.

Freizügigkeit und Aufenthaltsrechte

Deutsche haben das Recht, sich im gesamten Bundesgebiet frei zu bewegen, nach Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten. Eine Ausweisung oder Abschiebung findet nicht statt. Einschränkungen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig.

Schutz im Ausland und EU-Bezug

Deutsche genießen Schutz durch Auslandsvertretungen. Als Unionsbürger haben sie Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und können unter bestimmten Voraussetzungen konsularischen Beistand anderer EU-Staaten in Anspruch nehmen, wenn keine deutsche Vertretung erreichbar ist.

Gleichheit und Grundrechte

Die meisten Grundrechte gelten für alle Menschen. Einige staatsbürgerliche Rechte sind Deutschen vorbehalten, etwa Freizügigkeit im Bundesgebiet und die Berufsausübungsfreiheit in ihrer besonderen Ausprägung für Staatsangehörige. Diskriminierungsverbote und Gleichheitssätze schützen umfassend.

Ausweispflicht und Dokumente

Deutsche können einen Personalausweis und einen Reisepass erhalten. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht in Deutschland grundsätzlich eine Ausweispflicht. Diese Dokumente dienen regelmäßig auch als Nachweis der Staatsangehörigkeit.

Statusfeststellung und Nachweise

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird typischerweise durch amtliche Dokumente belegt, etwa durch Personalausweis oder Reisepass. In besonderen Fällen kann ein gesonderter Nachweis ausgestellt werden. Für die Statusfeststellung sind Personenstandsunterlagen und Einträge in Registern maßgeblich.

Abgrenzungen und besondere Konstellationen

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes

Die Bezeichnung „Deutscher“ in verfassungsrechtlichen Zusammenhängen entspricht heute dem Kreis der deutschen Staatsangehörigen. Historische Sonderregelungen sind praktisch abgelöst.

Minderjährige und Doppelstaatigkeit

Minderjährige können mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Eine frühere Pflicht zur Entscheidung zwischen Staatsangehörigkeiten entfällt.

Geburt im Ausland und Generationenschnitt

Bei über längere Zeit im Ausland lebenden deutschen Familien kann die automatische Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit an im Ausland geborene Kinder ab einer weiteren Generation eingeschränkt sein. In solchen Fällen ist häufig eine fristgebundene Registrierung der Geburt maßgeblich, damit der Erwerb fortwirkt.

Namensänderungen und Personenstand

Namensänderungen oder personenstandsrechtliche Vorgänge berühren die Staatsangehörigkeit nicht, soweit keine besonderen Erwerbs- oder Verlusttatbestände eingreifen.

Häufig gestellte Fragen

Wer gilt rechtlich als Deutscher?

Als Deutscher gilt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Begriff bestimmt, wer Träger bestimmter staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten ist und umfasst heute ausschließlich Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Wie wird man Deutscher durch Geburt?

Die Staatsangehörigkeit wird durch Abstammung erworben, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist. Zusätzlich kann sie durch Geburt in Deutschland erworben werden, wenn ein Elternteil seit einer bestimmten Mindestzeit rechtmäßig hier lebt; die derzeitige Frist beträgt fünf Jahre.

Ist doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt?

Ja. Mehrstaatigkeit ist grundsätzlich zugelassen. Eine Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit besteht im Regelfall nicht mehr, und Kinder müssen sich nicht zwischen Staatsangehörigkeiten entscheiden.

Kann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gehen?

Sie kann insbesondere durch ausdrücklichen Verzicht, durch Rücknahme bei Täuschung oder in eng umrissenen Sicherheitsfällen verloren gehen. Der bloße Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit führt grundsätzlich nicht mehr zum Verlust.

Dürfen Deutsche ausgeliefert oder ausgewiesen werden?

Deutsche dürfen nicht ausgewiesen oder abgeschoben werden. Eine Auslieferung ist nur unter besonderen rechtlichen Voraussetzungen möglich, insbesondere innerhalb der Europäischen Union oder an internationale Gerichte.

Welche Rechte haben Deutsche in der Europäischen Union?

Als Unionsbürger haben Deutsche Freizügigkeit innerhalb der EU, Zugang zu Arbeits- und Niederlassungsfreiheit sowie das aktive und passive Wahlrecht zum Europäischen Parlament. Im Ausland kann unter Umständen konsularischer Beistand anderer EU-Staaten gewährt werden.

Wie lässt sich die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen?

Regelmäßig durch amtliche Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass. In besonderen Konstellationen kommt ein gesonderter Nachweis der Staatsangehörigkeit in Betracht.

Erhalten adoptierte Kinder automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit?

Bei der Volladoption eines minderjährigen Kindes durch einen Deutschen wird die Staatsangehörigkeit in der Regel erworben. Bei Adoption Volljähriger gelten andere Maßstäbe.