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Deutsche Postbank AG


Definition und rechtlicher Status der Deutschen Postbank AG

Die Deutsche Postbank AG ist eine bedeutende Geschäftsbank mit Sitz in Bonn, Deutschland. Ihre Rechtsform ist die Aktiengesellschaft (AG) gemäß §§ 1 ff. AktG. Die Deutsche Postbank AG war über Jahrzehnte ein eigenständiges Kreditinstitut und zählt heute zu den wichtigsten Geschäftsbereichen der Deutschen Bank AG, in deren Konzern sie seit 2010 voll integriert ist.

Historie und rechtliche Entwicklung

Ursprünge und Ausgliederung

Die Gründung der Deutschen Postbank AG erfolgte 1990 im Zuge der Postreform I durch Ausgliederung der Spar- und Girogeschäfte der Deutschen Bundespost POSTDIENST. Das Unternehmen wurde am 1. Januar 1990 als rechtlich selbstständiges Institut gegründet, zunächst als eine juristische Person des öffentlichen Rechts, zum 1. Januar 1995 erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht gemäß Postneuordnungsgesetz (PostneuOG).

Privatisierung

Im Rahmen der Privatisierung der Deutschen Bundespost wurde die Deutsche Postbank AG als Aktiengesellschaft nach § 2 PostneuOG in das Handelsregister eingetragen. Die Bundesrepublik Deutschland war zunächst Alleinaktionärin, später über die Deutsche Post AG Mehrheitsaktionärin. Ab 2004 wurden die Postbank-Aktien mehrheitlich an private und institutionelle Investoren veräußert.

Übernahme durch die Deutsche Bank AG

Im Jahr 2008 begann die Deutsche Bank AG mit dem Erwerb der Aktienmehrheit an der Deutschen Postbank AG. Seit Ende 2010 wurde die Deutsche Postbank AG im Zuge eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BGAV) nach §§ 291 ff. AktG vollständig in die Deutsche Bank Gruppe integriert. Im Jahr 2018 erfolgte die Verschmelzung der Gesellschaft auf die DB Privat- und Firmenkundenbank AG.

Gesellschaftsrechtliche Einordnung

Rechtsform: Aktiengesellschaft

Als Aktiengesellschaft unterliegt die Deutsche Postbank AG den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Ihre Organe sind:

  • Vorstand (§§ 76 ff. AktG)
  • Aufsichtsrat (§§ 95 ff. AktG)
  • Hauptversammlung (§§ 118 ff. AktG)

Sitz und Zweck im Handelsregister

Die Firma Deutsche Postbank AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen (HRB 6793). Sitz und Hauptniederlassung befinden sich in Bonn. Unternehmensgegenstand ist das Betreiben von Bankgeschäften aller Art sowie das Erbringen von Finanzdienstleistungen und anderen mit dem Bankgeschäft im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

Bankaufsichtsrechtlicher Rahmen

Zulassung und Überwachung

Als Kreditinstitut unterliegt die Deutsche Postbank AG dem deutschen Bankaufsichtsrecht, namentlich dem Kreditwesengesetz (KWG). Sie benötigt eine Erlaubnis nach § 32 KWG, erteilt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie steht zudem unter der Aufsicht der Deutschen Bundesbank und unterliegt den Vorgaben der Europäischen Zentralbank (EZB), insbesondere im Bereich der Bankenunion.

Einlagensicherung

Die Deutsche Postbank AG ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sowie der gesetzlichen Einlagensicherung gemäß Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Dies regelt den Schutz von Kundeneinlagen bis zu den jeweils geltenden Sicherungsgrenzen.

Arbeits- und tarifrechtliche Besonderheiten

Historisch bedingt, arbeitete die Deutsche Postbank AG bis zur endgültigen Integration weiterhin nach den jeweils geltenden Tarifverträgen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beziehungsweise nach den speziellen Banktarifen. Dies brachte Besonderheiten im kollektiven Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht mit sich.

Baurechtliche Aspekte bei Filialbetrieben

Bei der Errichtung und dem Betrieb von Zweigstellen und Filialen waren die Regelungen des öffentlichen Baurechts (BauGB, BauO NRW) und die baurechtlichen Bestimmungen bezüglich gewerblicher Nutzungen zu beachten.

Datenschutz und Datensicherheitsrecht

Als Betreiberin eines umfangreichen Privat- und Firmenkundengeschäfts ist die Deutsche Postbank AG verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Integrität, Vertraulichkeit und Zweckbindung.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Die Deutsche Postbank AG unterliegt als Kreditinstitut der deutschen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, soweit steuerpflichtige Umsätze vorliegen. Leistungen im Rahmen des Bank- und Zahlungsverkehrs sind größtenteils umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 8 UStG.

Verbraucherrecht und AGB-Kontrolle

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Postbank AG unterliegen der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Verbraucher haben umfassende Schutzrechte, insbesondere im Bereich des Zahlungsrechts (Zahlungsdiensterichtlinie – PSD2), Kreditvertragsrechts und beim Widerruf von Verbraucherdarlehen (§§ 355, 491 ff. BGB).

Geldwäscheprävention und Compliance

Im Rahmen der Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) obliegt der Deutschen Postbank AG die Pflicht zur Implementierung eines wirksamen Systems der Geldwäscheprävention und Sorgfaltspflichten, insbesondere im Zusammenhang mit Transaktionen, Kundenidentifizierung und Verdachtsmeldung nach § 43 GwG.

Rechtsnachfolge und Integration in die Deutsche Bank AG

Mit der gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung auf die DB Privat- und Firmenkundenbank AG ist die Deutsche Postbank AG als eigenständige Rechtsträgerin erloschen. Ihre Rechtsverhältnisse sind nach § 20 UmwG auf die aufnehmende Gesellschaft übergegangen. Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen, arbeitsrechtlichen Beziehungen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen bestehen fort.

Relevanz im deutschen Bankenwesen

Die Deutsche Postbank AG war eines der größten Privatkundeninstitute Deutschlands. Ihre Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Geldanlagen und Krediten sowie ihre Rolle bei der Umsetzung staatlicher Sozialleistungszahlungen prägten die Finanzlandschaft nachhaltig.


Zusammenfassung:
Die Deutsche Postbank AG war ein rechtlich eigenständiges Kreditinstitut in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit umfassender bankaufsichtsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Regulierung. Im Zuge der Privatisierung und Integration in die Deutsche Bank AG blieb sie bis zur gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung im Jahr 2018 eines der systemrelevanten Institute im deutschen Bankenmarkt.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Grundlagen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Deutschen Postbank AG und deren Kunden?

Das Vertragsverhältnis zwischen der Deutschen Postbank AG und ihren Kunden basiert überwiegend auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere im Rahmen von Schuldverhältnissen (§§ 311 ff. BGB). Ergänzend kommen das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie spezialgesetzliche Vorschriften wie das Kreditwesengesetz (KWG), das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und das Geldwäschegesetz (GwG) zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank konkretisieren die Rechte und Pflichten beider Parteien. So werden Vertragsabschluss, Kontoführung, Zahlungsvorgänge und Kündigungsmöglichkeiten nach Maßgabe von § 675f BGB sowie den einschlägigen Zahlungsdiensterichtlinien umgesetzt. Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten können im Rahmen der Vertragshaftung (§§ 280 ff. BGB) oder deliktisch (§§ 823 ff. BGB) geltend gemacht werden. Im Falle rechtlicher Streitigkeiten sieht das Gesetz sowohl den ordentlichen Rechtsweg als auch alternative Streitbeilegungsverfahren, etwa über die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, vor.

Welche rechtlichen Vorschriften gelten für Datenschutz und Bankgeheimnis bei der Deutschen Postbank AG?

Der Schutz personenbezogener Daten bei der Deutschen Postbank AG unterliegt den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und spezifischen bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die Bank darf Kundendaten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnistatbestände oder auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeiten (§ 6 DSGVO, § 26 BDSG). Zudem ist die Postbank nach § 30a AO zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet, das den vertraulichen Umgang mit kundenbezogenen Informationen sicherstellen soll. Übermittlungen an Dritte finden nur statt, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, z.B. im Rahmen der Geldwäschebekämpfung (§ 11 GwG), bei steuerrechtlichen Auskünften gegenüber Finanzbehörden oder bei gerichtlichen Beschlüssen.

Wie werden Rechte und Pflichten bei der Kontoschließung geregelt?

Die Beendigung eines Kontovertrags bei der Deutschen Postbank AG richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und gesetzlichen Vorgaben. Für Girokonten etwa kann der Kunde nach § 675h BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Bank kann ihrerseits unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher kann z.B. in Kontomissbrauch, Zahlungsunfähigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben, wie das Geldwäschegesetz, gesehen werden. Nach Vertragsende ist die Postbank verpflichtet, ein eventuell vorhandenes Guthaben an den Kunden auszuzahlen sowie offene Forderungen (z.B. aus Überziehungen) einzuziehen. Mit der Kontoschließung enden jedoch nicht zwingend alle rechtlichen Verpflichtungen, etwa hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten für Kontounterlagen (§ 257 HGB, § 147 AO).

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es bei der Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge?

Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge sieht das Zahlungsdiensterecht, insbesondere § 675u BGB und § 675v BGB, eine weitreichende Haftung der Postbank AG vor. Die Bank ist verpflichtet, bei einem nicht autorisierten Vorgang (z.B. unbefugte Überweisung) dem Kunden den Zahlbetrag unverzüglich zu erstatten. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat – z.B. durch sorglosen Umgang mit den Zugangsdaten. In Fällen des Diebstahls, Missbrauchs oder Verlusts von Zahlungskarten haftet der Kunde in der Regel mit maximal 50 Euro, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten vorliegt (§ 675v Abs. 2 BGB). Die Bank trifft die Beweislast für eine Autorisierung durch den Kunden.

Wird die Deutsche Postbank AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt?

Ja, die Deutsche Postbank AG unterliegt vollumfänglich der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß §§ 6 ff. KWG. Die BaFin überwacht die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute, darunter Eigenkapitalvorschriften, interne Kontrollsysteme, Geldwäscheprävention und Verbraucherschutzvorgaben. Die Postbank muss der BaFin regelmäßig Berichte vorlegen und unterliegt deren Prüfungs- und Weisungsbefugnissen. Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Bankenaufsicht (Bankenaufsichtsgesetz – BAKrG). Die rechtlichen Anforderungen erstrecken sich auch auf die Einhaltung europarechtlicher Standards, die durch die Europäische Zentralbank im Sinne des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) mitkontrolliert werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kunden bei Streitigkeiten mit der Deutschen Postbank AG?

Bei Streitigkeiten mit der Deutschen Postbank AG stehen Kunden mehrere rechtliche Wege offen. Zunächst ist die Beschwerde bei der Hausbank möglich; bei erfolgloser Klärung können Kunden den Ombudsmann der privaten Banken gemäß § 14 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) anrufen, der ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anbietet. Dieses ist für Antragsteller kostenfrei und bindend, sofern der Streitwert 10.000 Euro nicht übersteigt. Kommt es zu keiner Einigung, besteht die Möglichkeit einer Klage vor den ordentlichen Gerichten. Entscheidend sind die allgemeinen zivilprozessualen Regelungen der §§ 13 ff. ZPO und die sachliche Zuständigkeit der Amts- oder Landgerichte. Für Zahlungsdienstleistungen gibt es zudem die Möglichkeit, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu wenden, die jedoch keine individuelle Rechtsberatung bietet, sondern regulatorisch tätig wird.

Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten für Kundendaten und Dokumente bei der Deutschen Postbank AG?

Die Deutsche Postbank AG ist kraft Gesetzes verpflichtet, bestimmte kundenbezogene Unterlagen und Daten über festgelegte Zeiträume aufzubewahren. Nach § 257 HGB und § 147 AO betragen die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, Rechnungen, Kontoauszüge und weitere steuerrelevante Dokumente grundsätzlich zehn Jahre. Handelsbriefe und andere weniger relevante Unterlagen sind mindestens sechs Jahre vorzuhalten. Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Mit Ablauf der Fristen sind die Unterlagen datenschutzkonform zu vernichten, sofern nicht weitere gesetzliche Gründe (z.B. laufende Ermittlungen oder Rechtsstreitigkeiten) eine Aufrechterhaltung der Speicherung verlangen. Die Vorschriften der DSGVO, insbesondere Art. 17 (Recht auf Löschung), sind hierbei ergänzend zu beachten.