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Deutsche Demokratische Republik (DDR)

Begriff und Entstehung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war ein Staat in Mitteleuropa, der von 1949 bis 1990 existierte. Sie entstand nach dem Zweiten Weltkrieg im östlichen Teil Deutschlands aus der sowjetischen Besatzungszone. Die Gründung erfolgte als Reaktion auf die Bildung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen. Die DDR verstand sich als sozialistischer Staat und war Mitglied des sogenannten Ostblocks unter Führung der Sowjetunion.

Staatsrechtliche Grundlagen

Verfassung und Staatsstruktur

Die DDR verfügte über eine eigene Verfassung, die den Aufbau eines sozialistischen Staates regelte. Das politische System war durch die führende Rolle einer Einheitspartei geprägt, wodurch das Prinzip des demokratischen Zentralismus umgesetzt wurde. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative bestand formal, wurde jedoch durch die politische Führung stark beeinflusst.

Staatsorgane und Verwaltung

Zentrale Organe waren die Volkskammer als Parlament sowie der Ministerrat als Regierungsgremium. Der Staatsrat übernahm repräsentative Aufgaben anstelle eines einzelnen Staatsoberhaupts. Die Verwaltung gliederte sich in Bezirke und Kreise; Kommunalverwaltungen unterstanden staatlicher Kontrolle.

Bürgerrechte und Rechtssystem in der DDR

Bürgerliche Rechte und Pflichten

Die Verfassung gewährte den Bürgerinnen und Bürgern bestimmte Grundrechte wie Arbeit, Bildung oder soziale Sicherheit. Gleichzeitig bestanden Einschränkungen bei Meinungs-, Presse- oder Versammlungsfreiheit aufgrund politischer Vorgaben.

Rechtsprechungssysteme

Das Rechtssystem orientierte sich am Vorbild anderer sozialistischer Staaten mit besonderem Fokus auf das Kollektivinteresse gegenüber individuellen Ansprüchen. Gerichte waren verpflichtet, im Sinne des Staates zu entscheiden; Unabhängigkeit bestand nur eingeschränkt.

Internationale Rechtsstellung der DDR

Anfangs wurde die Souveränität international nicht allgemein anerkannt; viele Staaten betrachteten sie lediglich als sowjetisch kontrolliertes Gebiet Deutschlands. Erst ab den 1970er Jahren kam es zur völkerrechtlichen Anerkennung durch zahlreiche Länder sowie zur Aufnahme in internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen.

Ablösung und rechtliche Nachwirkungen nach 1990

Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 hörte die DDR auf zu bestehen („Wiedervereinigung“). Das Rechtssystem sowie staatliche Strukturen wurden vollständig von denen Westdeutschlands übernommen beziehungsweise ersetzt.
Viele Regelungen aus Zeiten der DDR wirken jedoch bis heute fort – etwa bei Eigentumsfragen oder Rentenansprüchen ehemaliger Bürgerinnen und Bürger.
Auch Fragen rund um Rehabilitierung für Unrechtserfahrungen während dieser Zeit werden weiterhin behandelt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Deutsche Demokratische Republik (DDR)

Welche rechtliche Bedeutung hatte die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik?

Mit ihrer Gründung entstand ein eigenständiger Staat mit eigener Verfassung, eigenen Gesetzen sowie einer unabhängigen Verwaltung innerhalb seiner Grenzen.

Konnte man während des Bestehens frei zwischen BRD und DDR wechseln?

Zwischen beiden deutschen Staaten bestanden strenge Reisebeschränkungen seitens der DDR-Regierung; Ausreisen waren nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

An welche internationalen Abkommen war die DDR gebunden?

Nach ihrer völkerrechtlichen Anerkennung trat sie verschiedenen internationalen Verträgen bei – darunter auch Menschenrechtsabkommen -, wobei deren Umsetzung national unterschiedlich gehandhabt wurde.

Sind Urteile aus Gerichtsverfahren in der ehemaligen DDR heute noch gültig?

Nicht alle Urteile behalten ihre Gültigkeit: In bestimmten Fällen können Entscheidungen überprüft oder aufgehoben werden – insbesondere wenn sie gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstießen.

Können ehemalige Eigentümer Ansprüche auf Vermögenswerte geltend machen?

Möglich ist dies grundsätzlich dann, wenn Enteignungen nicht rechtskonform erfolgten oder besondere gesetzlich geregelte Rückgabeansprüche bestehen.