Legal Lexikon

Deutsche Bundespost


Begriff und rechtlicher Status der Deutschen Bundespost

Die Deutsche Bundespost war eine zentrale deutsche Bundesbehörde zur Organisation und Durchführung des Post-, Fernmelde- und Telekommunikationswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Sie entstand 1950 als Nachfolgeeinrichtung der Reichspost und bestand bis zur Auflösung und Privatisierung in den 1990er Jahren. Die Deutsche Bundespost regelte die postalische Grundversorgung, nahm hoheitliche Aufgaben wahr und war Trägerin umfangreicher Rechtsbeziehungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Rechtsgrundlagen und Entwicklung

Ursprung und gesetzliche Grundlage

Die Institution der Deutschen Bundespost fußte auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), insbesondere auf Artikel 87 GG. Hierbei wurde die Post- und Telekommunikationshoheit ausdrücklich als Bundesaufgabe festgelegt. Die Konkretisierung erfolgte im Postverwaltungsgesetz (PostVwG) sowie im Postgesetz (PostG) und Fernmeldeanlagengesetz. Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 14. Juli 1954 (BGBl. I S. 149), wurde der Rahmen der Verwaltung weiter definiert.

Rechtsform und Organisation

Die Deutsche Bundespost war eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen. Sie war mit dem Status einer bundesunmittelbaren, nicht rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestattet. Damit war sie Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und trat nach außen durch ihre Organe, insbesondere Generalpostdirektion, Oberpostdirektionen und nachgeordnete Dienststellen, auf. Ihr rechtlicher Status wurde im Laufe ihres Bestehens immer wieder novelliert, insbesondere im Zuge der Postreformen der 1980er und 1990er Jahre.

Aufgabenbereich und Zuständigkeiten

Der Aufgabenbereich der Deutschen Bundespost umfasste die hoheitliche Wahrnehmung der Post-, Telekommunikations- und Fernmeldeaufgaben. Dazu zählten insbesondere:

  • Transport und Zustellung von Briefen, Paketen und Telegrammen
  • Betrieb von öffentlichen Fernmeldeanlagen (Telefon, Telegrafie, Fernschreibdienste)
  • Erhebung und Verwaltung von Gebühren, Abgaben und Postwertzeichen
  • Kontrolle und Überwachung der Einhaltung postrechtlicher Vorschriften
  • Angebot und Reglementierung von Zusatzleistungen (u.a. Postbankgeschäfte)
  • Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie Postgeheimnis nach Artikel 10 GG
  • Zusammenarbeit mit ausländischen Post- und Fernmeldeunternehmen auf Basis des Weltpostvereinsrechts

Die Deutsche Bundespost besaß das Monopol für zahlreiche postalische und fernmeldetechnische Leistungen, das durch gesetzliche Regelungen abgesichert war.

Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Verhältnisse

Öffentlich-rechtliches Verhältnis

Als Trägerin von Hoheitsgewalt agierte die Deutsche Bundespost öffentlich-rechtlich insbesondere im Bereich der Grundversorgung sowie bei der Wahrnehmung staatlicher Aufträge. Ihre Beziehungen zu Privatpersonen und Unternehmen waren weit überwiegend öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Bei Inanspruchnahme ihrer Leistungen kam in der Regel ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zustande. Verwaltungsakte wurden durch die Post eigenständig erlassen, Rechtsmittelverfahren waren im Verwaltungsrechtsweg anzustrengen.

Privatrechtliches Handeln

In einigen Tätigkeitsbereichen, insbesondere bei Nebenleistungen im Rahmen des Postbetriebs oder bei Vermietungen und Verpachtungen, konnte die Deutsche Bundespost auch als wirtschaftende Einheit im Rahmen des Privatrechts auftreten. Die genaue Abgrenzung war gesetzlich geregelt; grundsätzlich überwog jedoch das öffentliche Recht.

Personal-, Haushalts- und Vermögensrechtliche Aspekte

Status des Personals

Die Beschäftigten der Deutschen Bundespost standen größtenteils als Bundesbeamte im Dienstverhältnis. Die Begründung, Änderung und Beendigung des Beamtenverhältnisses richtete sich primär nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) sowie den hierzu erlassenen Vorschriften für den technischen und den nicht-technischen Dienst. Daneben gab es Angestellte und Arbeiter, die unter tarifvertraglichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen beschäftigt wurden.

Haushalts- und Rechnungswesen

Die Finanzierung der Deutschen Bundespost erfolgte über einen eigenen Haushaltsplan, der Teil des Bundeshaushalts war (§ 26 PostVwG). Die Deutsche Bundespost war verpflichtet, Überschüsse abzuführen und Verluste auszugleichen. Investitionen und Wirtschaftspläne mussten staatlicherseits genehmigt werden.

Vermögensverwaltung

Das gesamte Sach- und Finanzvermögen der Deutschen Bundespost war als Sondervermögen des Bundes ausgewiesen, verwaltet und bilanziert. Mit der Umwandlung im Zuge der Postreform I und II erfolgte die Aufteilung des Vermögens auf die Nachfolgeunternehmen.

Die Postreformen und deren rechtliche Folgen

Postreform I und II

Ende der 1980er Jahre begann ein weitgehender Strukturwandel im deutschen Postwesen. Im Rahmen der sogenannten Postreform I (1989) und Postreform II (1995) wurde die Deutsche Bundespost in drei Unternehmen aufgespalten und privatisiert:

  1. Deutsche Post AG

Zuständig für Zustelldienste und Briefpost

  1. Deutsche Telekom AG

Zuständig für Telekommunikationsdienstleistungen

  1. Postbank AG

Zuständig für Bankdienstleistungen

Diese Unternehmen sind privatrechtlich organisiert; der Bund blieb anfangs Hauptaktionär, zog sich jedoch langfristig aus der direkten Kontrolle zurück. Die rechtlichen Regelungen erfolgten u. a. im Postneuordnungsgesetz (Postalisches Neuordnungsgesetz – PostNG) und Telekommunikationsgesetz (TKG).

Abwicklung und Übergang

Rechtliche Nachfolgerin der Deutschen Bundespost in Bezug auf Rechte und Verbindlichkeiten wurde hauptsächlich die Deutsche Post AG. Die Versorgungsgarantie auf Briefdienstleistungen blieb zunächst durch gesetzliche Vorgaben für die Nachfolgeunternehmen bestehen („Universaldienst“). Öffentliche Aufgaben wurden insbesondere über die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde fortgeführt.

Das Sondervermögen Bundespost wurde im Rahmen des Bundeshaushalts sinnvoll aufgeteilt. Für laufende Pensionslasten der Beamten verblieb ein gesondertes Versorgungssystem (Postbeamtenversorgung).

Bedeutende rechtliche Streitpunkte und Rechtsfortbildung

Die Deutsche Bundespost war immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen in den Bereichen Vergaberecht, Monopolrecht, Beamtenversorgung, Haftung für Postdienstleistungen und Datenschutz. Die Rechtsprechung der Bundesgerichte, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, präzisierte die Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem Handeln und privatrechtlicher Betätigung.

Internationales Postrecht und zwischenstaatliche Kooperation

Die Deutsche Bundespost war für den Abschluss und die Durchführung von völkerrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen im Bereich des Postwesens zuständig. Sie war Mitglied des Weltpostvereins (UPU) und setzte internationale Vorgaben in das nationale Recht um.

Ende der Deutschen Bundespost und rechtliche Nachwirkungen

Mit der vollständigen Umsetzung der Postreform II und dem Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes wurde die Deutsche Bundespost 1995 rechtswirksam aufgelöst. Ihre abschließenden Rechtsverhältnisse werden von den Nachfolgeunternehmen und dem Bund wahrgenommen. Teile der hoheitlichen Aufgaben, insbesondere die Regulierung des Postmarktes, obliegen seitdem Behörden wie der Bundesnetzagentur. Die Rechtsgeschichte und Struktur der Deutschen Bundespost prägt bis heute das Verständnis und die Regulierung des Post- und Telekommunikationsmarktes in Deutschland.


Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den rechtlichen Rahmen und die Entwicklung der Deutschen Bundespost als zentrale Institution des Postwesens in der Bundesrepublik Deutschland, bis zu ihrer Auflösung und den Folgen für das deutsche Postrecht.

Häufig gestellte Fragen

Wer war Träger der hoheitlichen Aufgaben der Deutschen Bundespost und wie war die rechtliche Grundlage hierfür ausgestaltet?

Die Deutsche Bundespost übte über Jahrzehnte hinweg hoheitliche Aufgaben im Bereich der Post- und Fernmeldedienstleistungen aus. Rechtlich wurde ihr diese Stellung insbesondere durch das Postverfassungsgesetz und das Postgesetz (PostG) zugewiesen. Die Bundespost handelte hierbei als ein sogenanntes öffentlich-rechtliches Sondervermögen des Bundes, gemäß Artikel 87f Grundgesetz (GG). Die hoheitliche Aufgabe umfasste unter anderem das Postmonopol, also das ausschließliche Recht zur Durchführung bestimmter Beförderungsdienstleistungen, sowie die Gewährleistung eines flächendeckenden Angebots. Die konkrete Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Bundespost wurde zudem durch eine Vielzahl von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.

Wie war das Beamtenverhältnis bei der Deutschen Bundespost rechtlich geregelt?

Das Beamtenverhältnis bei der Deutschen Bundespost war durch das Bundesbeamtengesetz (BBG) und spezifische Regelungen für Postbeamte bestimmt. Die Postbeamten unterlagen den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und genossen Statusrechte wie Unkündbarkeit, Versorgung und besondere Fürsorge des Dienstherrn. Gleichwohl gab es für bestimmte Bereiche Sonderregelungen, etwa hinsichtlich der Versetzung und Beförderung, die sich aus den Besonderheiten des Postdienstes ergaben. Die Überleitung der Beamtenrechte beim Übergang der Bundespost in die Postnachfolgeunternehmen war ein zentrales Thema im Postneuordnungsgesetz (PostNeuOG) von 1994, wobei die Beibehaltung des Beamtenstatus für vorhandener Postbeamte garantiert wurde.

Welche rechtlichen Regelungen galten für den Datenschutz im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bundespost?

Der Datenschutz im Verantwortungsbereich der Deutschen Bundespost wurde durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und spezialgesetzliche Vorschriften geregelt. Als hoheitliche Institution war die Bundespost verpflichtet, personenbezogene Daten – beispielsweise beim Versand von Briefen, Paketen und der Nutzung von Fernmeldediensten – gemäß den Vorgaben zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Es bestanden besondere Verschwiegenheitspflichten, die auch strafrechtlich sanktioniert waren, etwa nach § 206 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften oblag dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Welche rechtliche Bedeutung hatte das Postmonopol und unter welchen Voraussetzungen konnte es aufgehoben werden?

Das Postmonopol war ein gesetzlich verankertes Alleinrecht der Deutschen Bundespost zur Durchführung bestimmter postalischer Dienstleistungen, insbesondere der Briefbeförderung im Inland, eingeräumt durch das Postgesetz sowie den einschlägigen Verordnungen. Die Hauptbegründung des Monopols lag im Gewährleistungsauftrag des Staates, wonach eine flächendeckende Versorgung wirtschaftlich nur durch ein Monopolunternehmen sicherzustellen war. Die tatsächliche und rechtliche Aufhebung des Postmonopols erfolgte erst schrittweise in den 1990er-Jahren, insbesondere durch das Postgesetz von 1997, das die Liberalisierung des Postmarktes einleitete und das Monopol in verschiedenen Stufen abschaffte. Dies war eng verknüpft mit europarechtlichen Vorgaben zur Marktöffnung und der Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien.

Wie waren Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte der Deutschen Bundespost ausgestaltet?

Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte der Deutschen Bundespost, etwa bei Gebührenfestsetzungen, Annahmeverweigerung oder anderen hoheitlichen Maßnahmen, waren gemäß den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) möglich. Diese sahen die Möglichkeit des Widerspruchs sowie die Klage vor den Verwaltungsgerichten vor. In manchen Bereichen, etwa bei beamtenrechtlichen Beschwerden, galten zudem speziellere Rechtsbehelfe und Fristen. Die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz garantierte dabei den Zugang zum Richter auch bei hoheitlichem Handeln der Deutschen Bundespost.

Welche besonderen rechtlichen Regelungen galten bei der Umwandlung der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften?

Die sogenannte Postreform führte zur Umwandlung der Deutschen Bundespost in die Unternehmensbereiche Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG. Die rechtlichen Grundlagen dafür waren vor allem im Postneuordnungsgesetz (PostNeuOG) von 1994 und ergänzend im Postumwandlungsgesetz (PostUmwG) festgeschrieben. Diese Normen regelten die Vermögensübertragung, den Rechtsstatus von Personal, insbesondere der Beamten, die Haftungsfragen und die Übertragung von Rechten und Pflichten auf die neuen Aktiengesellschaften. Die Bundesrepublik Deutschland blieb dabei zunächst Mehrheitsaktionär, insbesondere um den Gewährleistungsauftrag weiter zu sichern und die Interessen von Kunden wie Arbeitnehmern zu schützen.

Wie war der Rechtsschutz für Kunden der Deutschen Bundespost im Fall von Verlust oder Beschädigung von Sendungen ausgestaltet?

Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen galten spezielle Haftungsnormen, geregelt im Postgesetz sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Bundespost. Je nach Art der Sendung (z.B. Brief, Paket, Einschreiben oder Wertsendung) bestanden unterschiedliche Haftungsumfänge und Entschädigungsgrenzen. Die Inanspruchnahme von Schadensersatz setzte in der Regel eine fristgerechte Schadenanzeige und die Vorlage von Nachweisen voraus. Über die hieraus resultierenden Verwaltungsakte bestand, wie oben erläutert, der Verwaltungsrechtsweg. Für bestimmte Versandarten, wie etwa Nachnahmesendungen, galten darüber hinaus besondere Vorschriften zur Sicherheit und Haftunganerkennung.