Was bedeutet Deliktsfähigkeit?
Deliktsfähigkeit ist ein Begriff aus dem Zivilrecht und beschreibt die Fähigkeit einer Person, für eigenes rechtswidriges Verhalten zivilrechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Wer deliktsfähig ist, kann bei einem schuldhaften Schaden an einer anderen Person oder deren Eigentum zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden. Die Deliktsfähigkeit ist damit eine wichtige Voraussetzung dafür, dass jemand für sein Handeln haftet.
Voraussetzungen der Deliktsfähigkeit
Ob eine Person deliktsfähig ist, hängt vor allem von ihrem Alter und ihrem geistigen Zustand ab. Das Gesetz unterscheidet dabei verschiedene Altersstufen und berücksichtigt auch mögliche Einschränkungen der geistigen Gesundheit.
Deliktsunfähige Personen
Kinder unter einem bestimmten Alter gelten als deliktsunfähig. Sie können grundsätzlich nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sie verursachen. Auch Menschen mit bestimmten dauerhaften geistigen Beeinträchtigungen sind in vielen Fällen deliktsunfähig.
Beschränkte Deliktsfähigkeit bei Minderjährigen
Für Kinder und Jugendliche gibt es besondere Regelungen: Ab einem bestimmten Alter bis zur Volljährigkeit besteht eine sogenannte beschränkte Deliktsfähigkeit. In diesem Zeitraum haften Minderjährige nur dann für einen Schaden, wenn sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen – das heißt, wenn sie erkennen können, dass ihr Verhalten einen Schaden verursacht und dies auch vermeiden könnten.
Volle Deliktsfähigkeit bei Erwachsenen
Mit Erreichen der Volljährigkeit gilt eine Person grundsätzlich als voll deliktsfähig. Erwachsene sind dann in vollem Umfang selbst verantwortlich für Schäden, die sie durch eigenes Verschulden verursachen – es sei denn, ihre Fähigkeit zur Einsicht oder Steuerung ihres Handelns ist aufgrund besonderer Umstände erheblich eingeschränkt.
Bedeutung der Deliktsfähigkeit im Alltag
Die Frage nach der Deliktsfähigkeit spielt im Alltag immer dann eine Rolle, wenn jemandem ein Schaden entstanden ist und geprüft wird, ob dieser ersetzt werden muss. Typische Beispiele sind Unfälle auf dem Schulhof oder Beschädigungen fremden Eigentums durch Kinder oder Jugendliche sowie Schadensfälle zwischen Erwachsenen.
Sonderfälle: Vorübergehende Einschränkung der Deliktsfähigkeit
Nicht nur das Lebensalter kann Einfluss auf die Haftungsfrage haben: Auch vorübergehende Zustände wie Bewusstlosigkeit oder bestimmte psychische Ausnahmesituationen können dazu führen, dass jemand zeitweise nicht deliktisch verantwortlich gemacht werden kann.
Bedeutung von Einsichtsfähigkeit und Steuerungsvermögen
Entscheidend ist stets die individuelle Fähigkeit einer Person zu erkennen (Einsicht), dass ihr Verhalten schädliche Folgen haben kann sowie entsprechend zu handeln (Steuerungsvermögen). Fehlt diese Fähigkeit ausnahmsweise – etwa infolge eines medizinischen Notfalls -, entfällt unter Umständen auch die Haftung.
Abgrenzung zur Geschäftsfähigkeit
Die Begriffe „Delikt“ (unerlaubte Handlung) und „Geschäft“ (Rechtsgeschäft wie Vertragsschluss) unterscheiden sich rechtlich deutlich voneinander: Während sich die Geschäftsfähigkeit darauf bezieht Verträge wirksam abschließen zu können betrifft die Deliktshaftung ausschließlich den Bereich unerlaubter Handlungen.
Bedeutung im Versicherungsrecht
Im Zusammenhang mit privaten Haftpflichtversicherungen spielt es ebenfalls eine Rolle ob ein Schädiger überhaupt haftbar gemacht werden kann; viele Versicherungsverträge schließen Leistungen aus wenn keine zivilrechtliche Verantwortlichkeit besteht.
Häufig gestellte Fragen zur Deliktsfähigkeit
Können Kinder für verursachte Schäden haftbar gemacht werden?
Kinder unterhalb eines bestimmten Alters gelten als nicht deliktisfähig; sie haften daher grundsätzlich nicht selbstständig für verursachte Schäden.
Müssen Eltern immer zahlen wenn ihr Kind einen Schaden verursacht?
Nicht automatisch; Eltern haften nur unter besonderen Voraussetzungen wie etwa Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.
Kann man seine eigene Haftbarkeit ausschließen?
< p>Einen generellen Ausschluss eigener Verantwortlichkeit gibt es nicht; jedoch bestehen Ausnahmen beispielsweise bei fehlender Einsichts- oder Steuerungsfähgkeit.
Sind Menschen mit psychischen Erkrankungen immer von der Haftung ausgeschlossen?
< p>Nicht zwangsläufig; entscheidend bleibt ob zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses Verständnis über das eigene Handeln bestand beziehungsweise dieses gesteuert werden konnte.
< h3 > Wann beginnt volle persönliche Verantwortung? h3 >
< p > Mit Erreichen des gesetzlichen Erwachsenenalters gilt man in aller Regel als voll verantwortlicher Schädiger sofern keine besonderen Umstände entgegenstehen.< / p >
< h3 > Was passiert bei vorübergehender Bewusstlosigkeit? h3 >
< p > Ist jemand während eines schadenverursachenden Ereignisses bewusstlos fehlt ihm regelmäßig sowohl Erkenntnis- als auch Steuerungsmöglichkeit sodass meist keine zivilrechtliche Verantwortlichkeit entsteht.< / p >
< h4 > Gibt es Unterschiede zwischen Vertragsabschluss- und Schadensersatzverantwortlichkeit? h4 >
< p > Ja; während Vertragsabschlüsse andere Voraussetzungen verlangen betrifft das Thema hier ausschließlich unerlaubte Handlungen also Fälle außerhalb vertraglicher Beziehungen.< / p >