Begriff und Einordnung des Dauerarrests
Der Dauerarrest ist eine Form des Jugendarrests und damit eine kurzzeitige Freiheitsentziehung, die im Jugendstrafrecht als erzieherisch ausgerichtete Reaktion auf Straftaten junger Menschen eingesetzt wird. Er zählt zu den mittleren Sanktionen zwischen erzieherischen Maßnahmen und einer Jugendstrafe. Ziel ist es, spürbar und kurzfristig auf Fehlverhalten zu reagieren, Verantwortungsbewusstsein zu fördern und weitere Straftaten zu verhindern. Der Dauerarrest wird zusammenhängend über mehrere Tage bis Wochen vollstreckt.
Abgrenzung innerhalb des Jugendarrests
Jugendarrest gliedert sich in Varianten, die sich vor allem in der Vollzugsform und der Dauer unterscheiden. Neben dem Freizeitarrest (an einzelnen Tagen, typischerweise an Wochenenden) und dem Kurzarrest (nur wenige Tage) ist der Dauerarrest die zusammenhängende, längere Form. Er wird am Stück vollzogen und hat dadurch eine besonders eindringliche Wirkung, ohne die Dauer und Eingriffsintensität einer Jugendstrafe zu erreichen.
Zweck und Charakter
Der Dauerarrest dient nicht der Vergeltung, sondern der erzieherischen Einwirkung. Er soll die begangene Tat deutlich missbilligen, zugleich aber durch strukturierte Tagesabläufe, pädagogische Angebote und klare Regeln Verhaltensänderungen anstoßen. Er wird nur angeordnet, wenn mildere Reaktionen voraussichtlich nicht ausreichen, eine Jugendstrafe aber noch nicht erforderlich ist.
Voraussetzungen der Anordnung
Persönlicher Anwendungsbereich
Adressaten von Dauerarrest sind Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen Heranwachsende. Entscheidend ist, dass Jugendstrafrecht angewandt wird. Maßgeblich sind die persönliche Reife, die Lebenssituation und die Umstände der Tat. Der Dauerarrest kommt nur in Betracht, wenn eine erzieherisch begründete, kurze Freiheitsentziehung sinnvoll erscheint.
Materielle Voraussetzungen
Voraussetzung ist eine Straftat und die Prognose, dass ein kurzzeitiger Freiheitsentzug erzieherisch notwendig und geeignet ist. Die Entscheidung beruht auf der Abwägung von Tat, Persönlichkeit, Entwicklung und Erziehungsbedarf. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist leitend: Es darf kein schärferes Mittel eingesetzt werden, als zur erzieherischen Einwirkung erforderlich ist.
Verfahrensablauf in Grundzügen
Die Anordnung erfolgt durch das Jugendgericht im Rahmen eines regulären Strafverfahrens mit Anhörung der betroffenen Person. Die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe bringt erzieherische Gesichtspunkte ein. Gegen die Entscheidung stehen gesetzliche Rechtsmittel offen. Eine Anordnung ohne gerichtliche Entscheidung findet nicht statt.
Ausgestaltung und Dauer
Dauerrahmen und Varianten
Der Dauerarrest wird in einem Stück vollzogen und beträgt in der Regel zwischen einer und vier Wochen. Er grenzt sich damit vom Kurzarrest (nur wenige Tage) und vom Freizeitarrest (Arresttage außerhalb von Schul- und Arbeitszeiten, meist an Wochenenden) ab. Die Wahl der Variante richtet sich nach Tat, Persönlichkeit und pädagogischem Ziel.
Vollzugsort und Tagesablauf
Der Vollzug erfolgt in Jugendarresteinrichtungen oder entsprechenden Abteilungen. Der Alltag ist klar strukturiert: Aufstehen, feste Mahlzeiten, Schul- und Lernangebote, Arbeitstrainings, gruppenpädagogische Einheiten, Sport und Gespräche. Der Kontakt zu Erwachsenen in Haft wird vermieden; Schutz, altersgerechte Unterbringung und pädagogische Betreuung sind zentrale Leitlinien. Besuche und Briefverkehr sind möglich, aber in Umfang und Zeiten geregelt.
Sonderform: Arrest neben ausgesetzter Jugendstrafe
Jugendarrest kann neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden, um die Wirkung der Bewährung zu unterstreichen. Umgangssprachlich wird dies häufig als „Warnschussarrest“ bezeichnet. Auch hierbei bleiben Zweck und Grenzen des Jugendarrests maßgeblich.
Vollstreckung und Vollzug
Zuständigkeiten
Die Anordnung trifft das Jugendgericht; die Vollstreckung wird durch die zuständigen Vollstreckungsorgane veranlasst. Die Einrichtung setzt den Vollzug nach ihren Hausregeln und unter Beachtung der gesetzlichen Schutzstandards um. Pädagogische Fachkräfte begleiten die Zeit des Arrests.
Aufschub, Unterbrechung, Absehen von Vollstreckung
Ein Aufschub oder eine Unterbrechung des Vollzugs kann aus wichtigen Gründen in Betracht kommen, etwa bei erheblicher Krankheit oder gewichtigen schulischen oder betrieblichen Terminen. Solche Entscheidungen orientieren sich an Erziehungszweck und Verhältnismäßigkeit. Das Absehen von der Vollstreckung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, wenn der Arrestzweck auf andere Weise erreicht ist.
Rechte und Pflichten während des Vollzugs
Während des Dauerarrests bestehen Rechte auf menschenwürdige Behandlung, gesundheitliche Versorgung, eine altersangemessene Unterbringung sowie geregelte Kommunikation nach den hausrechtlichen Vorgaben. Zugleich sind die Hausordnung und die Anweisungen des Personals zu befolgen. Bei Verstößen können zulässige erzieherische Maßnahmen folgen; unzulässige Sanktionen sind ausgeschlossen.
Beendigung und Entlassung
Der Vollzug endet mit Ablauf der angeordneten Zeit. Eine Verlängerung über den Höchstrahmen hinaus ist unzulässig. Entlassungsgespräche und Hinweise zur Rückkehr in Schule, Ausbildung oder Beruf dienen der Stabilisierung des Alltags nach dem Arrest.
Rechtsfolgen und Register
Eintragung in Register und Führungszeugnis
Die Entscheidung über Dauerarrest wird in den einschlägigen Registern dokumentiert. Ob und in welcher Form sie in einem Führungszeugnis erscheint, hängt von Art und Umfang der Eintragungen sowie von der Art des beantragten Führungszeugnisses ab. Für junge Menschen gelten dabei besondere, stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Grundsätze.
Auswirkungen auf Bewährung und weitere Verfahren
Bei einer Kombination mit Bewährung dient der Arrest der Verdeutlichung der Verbindlichkeit der Auflagen. In weiteren Verfahren kann eine frühere Anordnung von Dauerarrest Berücksichtigung finden, insbesondere im Hinblick auf Entwicklung, Einsicht und Legalverhalten seit dem Vollzug.
Abgrenzungen und Verhältnis zu anderen Sanktionen
Zu Erziehungsmaßnahmen und Auflagen
Erziehungsmaßnahmen und Auflagen zielen auf Förderung, Wiedergutmachung und Unterstützung im sozialen Umfeld. Sie greifen weniger in die Freiheit ein. Dauerarrest kommt erst in Betracht, wenn solche milderen Mittel nicht ausreichen oder bereits erfolglos geblieben sind.
Zur Jugendstrafe
Die Jugendstrafe ist eine längerfristige Freiheitsentziehung und die schärfste Reaktion des Jugendstrafrechts. Dauerarrest bleibt deutlich darunter: kurz, begrenzt und pädagogisch gerahmt. Er soll verhindern, dass eine Jugendstrafe erforderlich wird.
Zu Sanktionen im Erwachsenenstrafrecht
Der Jugendarrest, einschließlich des Dauerarrests, ist speziell auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten. Er unterscheidet sich Zweck, Ausgestaltung und Zielrichtung nach deutlich von Freiheitsstrafen für Erwachsene.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Dauerarrest
Was bedeutet Dauerarrest im Jugendstrafrecht?
Dauerarrest ist eine zusammenhängend vollstreckte, kurzzeitige Freiheitsentziehung als Teil des Jugendarrests. Er dient der erzieherischen Einwirkung auf Jugendliche und Heranwachsende, wenn mildere Reaktionen nicht ausreichen.
Wie lange kann Dauerarrest dauern?
Der Dauerarrest beträgt in der Regel zwischen einer und vier Wochen und wird am Stück vollzogen. Eine Verlängerung über diesen Rahmen hinaus ist ausgeschlossen.
Wer kann mit Dauerarrest belegt werden?
Dauerarrest richtet sich an Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen an Heranwachsende, sofern Jugendstrafrecht angewandt wird. Maßgeblich sind Reife, Persönlichkeit und Tatumstände.
Unter welchen Voraussetzungen ordnet das Gericht Dauerarrest an?
Voraussetzung ist eine Straftat und die Prognose, dass ein kurzzeitiger Freiheitsentzug erzieherisch erforderlich und geeignet ist. Die Entscheidung folgt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Wie unterscheidet sich Dauerarrest von Kurzarrest und Freizeitarrest?
Dauerarrest wird über einen längeren, zusammenhängenden Zeitraum vollstreckt. Kurzarrest umfasst nur wenige Tage, Freizeitarrest findet an einzelnen Tagen außerhalb von Schul- und Arbeitszeiten statt, meist an Wochenenden.
Ist Dauerarrest neben einer Bewährungsstrafe möglich?
Ja, Jugendarrest kann neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden. Dies wird umgangssprachlich oft als „Warnschussarrest“ bezeichnet.
Erscheint Dauerarrest im Führungszeugnis?
Die Entscheidung wird registriert. Ob sie im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Art des Führungszeugnisses und etwaigen weiteren Eintragungen ab; für junge Menschen gelten besondere, stärker erziehungsorientierte Grundsätze.