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Darlegungslast

Begriff und Bedeutung der Darlegungslast

Die Darlegungslast ist ein zentraler Begriff im deutschen Zivilprozessrecht. Sie beschreibt die Verpflichtung einer Partei, bestimmte Tatsachen in einem Gerichtsverfahren so genau und nachvollziehbar darzustellen, dass das Gericht diese als Grundlage für seine Entscheidung heranziehen kann. Die Darlegungslast ist von großer Bedeutung, da sie darüber entscheidet, welche Partei welche Informationen liefern muss.

Abgrenzung zur Beweislast

Häufig wird die Darlegungslast mit der Beweislast verwechselt. Während die Beweislast regelt, wer den Nachweis für eine behauptete Tatsache erbringen muss, bezieht sich die Darlegungslast darauf, wer überhaupt zunächst Tatsachen vortragen muss. Erst wenn eine Partei ihrer Darlegungslast nachgekommen ist und das Gericht den Vortrag als schlüssig ansieht, kommt es zur Frage der Beweisführung.

Zusammenspiel von Darlegungs- und Beweislast

Im gerichtlichen Verfahren folgt auf die Erfüllung der Darlegungslast regelmäßig die Notwendigkeit des Beweises. Das bedeutet: Wer eine Tatsache behauptet und diese ausreichend dargelegt hat, muss sie im Streitfall auch beweisen können. Gelingt dies nicht oder bleibt ein Sachverhalt unaufgeklärt, wirkt sich dies meist zu Lasten derjenigen Partei aus, welche sowohl darlegen als auch beweisen musste.

Anwendungsbereiche der Darlegungslast

Die Regelungen zur Darlegungslast finden in nahezu allen zivilrechtlichen Streitigkeiten Anwendung – etwa bei Vertragsstreitigkeiten oder Schadensersatzforderungen. In jedem Fall prüft das Gericht zunächst anhand des Vortrags beider Parteien (Klägerin/Kläger sowie Beklagte/Beklagter), ob alle erforderlichen Tatsachen ausreichend dargelegt wurden.

Spezielle Konstellationen: Sekundäre Darlegungslast

In bestimmten Fällen kann sich eine sogenannte sekundäre Darlegungslast ergeben. Diese trifft insbesondere dann zu, wenn nur eine Partei nähere Kenntnisse über einen bestimmten Sachverhalt besitzt oder ihr nähere Angaben zumutbar sind. Dann kann das Gericht verlangen, dass diese Partei zusätzliche Informationen liefert – beispielsweise weil sie näher am Geschehen war oder über besondere Einsichtsmöglichkeiten verfügt.

Beispielhafte Situationen für sekundäre Darlegungsanforderungen:

  • Ein Unternehmen soll erklären können, wie es interne Abläufe organisiert hat.
  • Eine Person soll erläutern können, wie sie Zugang zu bestimmten Daten erhalten hat.
  • Ein Vermieter wird aufgefordert darzulegen, wann er bestimmte Maßnahmen durchgeführt hat.

Bedeutung im gerichtlichen Verfahren

Für den Ablauf eines Gerichtsverfahrens ist es entscheidend zu wissen: Wer trägt für welchen Umstand die Verantwortung zur Darstellung? Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen oder bleibt ein Vortrag vage beziehungsweise unvollständig,
kann dies dazu führen,
dass Ansprüche abgewiesen werden.
Das Gericht darf nur solche Tatsachen berücksichtigen,
die ordnungsgemäß vorgetragen wurden.
Deshalb kommt einer klaren und vollständigen Erfüllung der jeweiligen
Darlegungsverpflichtungen große praktische Bedeutung zu.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Darlegungslast“

Was versteht man unter dem Begriff „Darlegungslast“?

Die „Darlegungslast“ bezeichnet im rechtlichen Kontext die Verpflichtung einer Prozesspartei,
bestimmte Tatsachen so konkret vorzutragen,
dass das Gericht auf deren Grundlage entscheiden kann.

An wen richtet sich typischerweise die Pflicht zur Erfüllung der
Darlegungspflicht?

Zumeist trifft diese Pflicht jene Person,
die aus einem bestimmten Sachverhalt Rechte ableitet,
also beispielsweise Ansprüche geltend macht (Klägerin/Kläger).
Aber auch Beklagte/Beklagter müssen unter Umständen eigene entlastende Umstände darlegen.

Können beide Parteien gleichzeitig verpflichtet sein,
Tatsachen darzulegen?

Ja,
je nach Verlauf des Verfahrens können beide Seiten verpflichtet sein,
ihre Sichtweise durch konkrete Angaben zu stützen –
insbesondere dann,
wenn neue Behauptungen aufgestellt werden oder Einwendungen erhoben werden.

Muss jede Behauptung bewiesen werden?

Nicht jede Behauptung bedarf eines förmlichen Nachweises;
entscheidend ist zunächst ihre ausreichende Darstellung (Erfüllung der
Darlegungsverpflichtungen).
Erst wenn streitige Punkte bestehen bleiben,
wird geprüft ob zusätzlich ein Nachweis erforderlich ist (Beweispflicht).

Kann das Gericht fehlende Angaben selbst ergänzen?

Datenlücken dürfen vom Gericht grundsätzlich nicht eigenständig geschlossen werden;
es darf nur solche Fakten berücksichtigen,
die von den Parteien ordnungsgemäß eingebracht wurden.

Bedeutet Nichterfüllen dieser Pflicht immer einen Prozessverlust?

Nicht zwangläufig führt jeder Mangel an Ausführlichkeit zum Verlust;
jedoch besteht ohne ausreichenden Vortrag keine Entscheidungsgrundlage zugunsten jener Seite –
was häufig dazu führt,dass Ansprüche abgewiesen werden müssen.