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Consolidated


Begriffserklärung und allgemeine Definition des Begriffs „Consolidated“

Der Begriff „Consolidated“ (deutsch: konsolidiert, zusammengefasst, vereinigt) wird in verschiedenen rechtlichen Kontexten häufig verwendet. Er beschreibt insbesondere den Zustand oder die Handlung, verschiedene rechtlich oder wirtschaftlich eigenständige Einheiten zu einem Ganzen zu verbinden oder zu erfassen. Im deutschen und internationalen Recht umfasst „Consolidated“ spezifische Anwendungsbereiche etwa im Handels-, Steuer-, Unternehmens- und Insolvenzrecht sowie im europäischen Gemeinschaftsrecht. Der Begriff ist eng verwandt mit Konsolidierung, die sowohl im unternehmerischen als auch im legislativen Kontext eine zentrale Rolle spielt.


Consolidated im Gesellschafts- und Handelsrecht

Konsolidierte Abschlüsse (Consolidated Financial Statements)

Im Gesellschafts- und Handelsrecht bezeichnet „Consolidated“ vor allem die Erstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen (consolidated financial statements). Die rechtliche Grundlage für konsolidierte Abschlüsse ergibt sich nach deutschem Recht insbesondere aus den §§ 290 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sowie aus internationalen Rechnungslegungsstandards wie den IFRS (International Financial Reporting Standards).

Zweck und Inhalt konsolidierter Abschlüsse

Ziel eines konsolidierten Abschlusses ist die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns als fiktive Einheit, unabhängig von der rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzerngesellschaften. Dies dient der Transparenz und verhindert eine doppelte Erfassung von Positionen.

Grundsätze und Anwendungsfälle

Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen konsolidierten Abschluss zu erstellen, wenn es eine Muttergesellschaft ist, die auf ein oder mehrere Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt (Konzernstruktur). Eine Konsolidierung umfasst u. a. vollständige Bilanz- und GuV-Konsolidierung, Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Eliminierung von konzerninternen Gewinnen und Verlusten.

Internationale Dimension

Im internationalen Kontext, insbesondere bei börsennotierten Unternehmen, ist die Erstellung konsolidierter Abschlüsse verpflichtend, und sie erfolgt häufig nach IFRS, um eine Vergleichbarkeit und Transparenz auf den Kapitalmärkten zu gewährleisten.


Consolidated im Insolvenzrecht

Konsolidierte Insolvenzverfahren

Im Insolvenzrecht kann der Begriff „Consolidated“ im Zusammenhang mit der Durchführung so genannter konsolidierter Insolvenzverfahren stehen. In Fällen, in denen verbundene Unternehmen insolvent werden, kann unter Umständen eine Verfahrenskonsolidierung („substantive consolidation“) angezeigt sein. Hierbei werden Vermögensmassen verschiedener Gesellschaften zu einer Insolvenzmasse zusammengefasst.

Rechtliche Voraussetzungen und Folgen

Rechtsgrundlagen ergeben sich z. B. aus nationalen Insolvenzordnungen und internationalen Abkommen. Die Konsolidierung kann dazu führen, dass Gläubigeransprüche nur noch gegen die zusammengefasste Insolvenzmasse geltend gemacht werden können. Dies ist insbesondere bei engen finanziellen und organisatorischen Verflechtungen der Unternehmen von Bedeutung.

Grenzen und Ausnahmen

Die Konsolidierung in Insolvenzverfahren ist rechtlich nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Deckungsgleichheit von Vermögen, Gläubigerstruktur und Geschäftsaktivitäten. Die Maßnahme dient der Gleichbehandlung der Gläubiger und der Effizienz der Abwicklung, kann aber aus gesellschaftsrechtlicher Sicht zu weitreichenden Haftungsverschiebungen führen.


Consolidated im Europäischen und internationalen Rechtskontext

Konsolidierte Rechtstexte und Gesetzeswerke

Im europäischen Gemeinschaftsrecht und internationalen Vertragswesen bedeutet „consolidated“ in der Regel die Zusammenfassung mehrerer Rechtsakte zu einer aktuellen, fortlaufend geltenden Fassung. Ein konsolidierter Rechtstext (etwa bei EU-Verordnungen oder -Richtlinien) integriert spätere Änderungen und Korrekturen mit dem Ursprungsdokument, um die Rechtslage übersichtlich darzustellen.

Bedeutung für Rechtsanwendung und -sicherheit

Ein konsolidierter Text erleichtert den Zugang zum geltenden Recht und die Anwendung auf Sachverhalte, da der aktuelle Gesetzesstand nachvollziehbar abgebildet wird. Rechtlich relevant ist der konsolidierte Text allerdings nur insoweit, wie die jeweiligen Änderungsakte enthalten und noch gültig sind. Offiziell verbindlich bleibt stets das im Amtsblatt der EU veröffentlichte Einzelgesetz.


Consolidated im Steuerrecht

Konsolidierung bei der Besteuerung von Unternehmensgruppen

Auch im Steuerrecht spielt der Begriff „Consolidated“ eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Besteuerung von zusammengefassten Unternehmensgruppen (sog. steuerliche Organschaft oder Gruppenbesteuerung).

Grundzüge und Rechtsfolgen

Im Rahmen der steuerlichen Konsolidierung werden die steuerlichen Ergebnisse mehrerer Unternehmen als eine steuerliche Einheit behandelt. Dies kann beispielsweise in Form der körperschaftsteuerlichen Organschaft (§§ 14 ff. KStG) erfolgen, wobei Gewinne und Verluste innerhalb des Organkreises ausgeglichen werden.

Internationale Aspekte

Im internationalen Kontext (z. B. bei multinationalen Konzernen) wird häufig ein konsolidierter Steuerabschluss (consolidated tax return) benötigt. Die rechtliche Ausgestaltung variiert je nach nationalem Rechtssystem und wirkt sich direkt auf die Steuerbemessungsgrundlage und -zahlung aus.


Weitere Anwendungsfelder des Begriffs „Consolidated“ im rechtlichen Kontext

Bank- und Finanzwesen

Im Aufsichtsrecht werden konsolidierte Berichte verlangt, um die finanzielle Stabilität einer Gruppe von Finanzinstituten zu beurteilen. Die Basis hierfür bilden insbesondere die Vorschriften aus dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Vorgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu konsolidierten Eigenmitteln und Meldungen.

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Auch im Wettbewerbsrecht kann eine Konsolidierung eine Rolle spielen, etwa bei der wirtschaftlichen Betrachtung und Bewertung marktbeherrschender Stellungen von Unternehmensgruppen im Rahmen von Fusionskontrollen und Marktzugangsprüfungen.


Zusammenfassung

Der Begriff „Consolidated“ besitzt eine Vielzahl an rechtlichen Bedeutungen und Anwendungsbereichen. Von der Erstellung konsolidierter Abschlüsse im Handels- und Steuerrecht über konsolidierte Insolvenzverfahren bis hin zu konsolidierten Gesetzestexten im europäischen und internationalen Recht ist der Begriff ein zentrales Element zur Vereinfachung, Transparenz und Systematisierung komplexer rechtlicher Zusammenhänge. Die jeweiligen Regelungen und Rechtsfolgen einer Konsolidierung sind dabei abhängig vom spezifischen Rechtsgebiet und dessen nationalen sowie internationalen Ausprägungen.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine konsolidierte Rechnungslegung nach deutschem Recht erforderlich?

Die Pflicht zur konsolidierten Rechnungslegung ergibt sich in Deutschland insbesondere aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), genauer aus §§ 290 ff. HGB. Eine Muttergesellschaft ist grundsätzlich verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn sie auf ein oder mehrere Unternehmen beherrschenden Einfluss ausübt, das heißt, wenn sie mehrheitlich an diesen beteiligt ist oder auf andere Weise Kontrolle ausüben kann. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Mehrheit der Stimmrechte oder das Recht, die Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane zu bestellen oder abzuberufen. Die Konsolidierungspflicht dient dem Gläubigerschutz, der Transparenz gegenüber Investoren und dem Schutz weiterer Interessengruppen. Es bestehen jedoch Ausnahmen, etwa wenn das Mutterunternehmen selbst ein Tochterunternehmen eines übergeordneten Mutterunternehmens ist und dieses bereits einen den deutschen Vorschriften gleichwertigen Konzernabschluss veröffentlicht. Besonderheiten gelten zudem für kapitalmarktorientierte Unternehmen, für die die International Financial Reporting Standards (IFRS) Anwendung finden können.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Erstellung konsolidierter Abschlüsse nach IFRS im Vergleich zum HGB?

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen besteht nach der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 die Verpflichtung, ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die IFRS unterscheiden sich in ihrer Konsolidierungsmethodik, ihren Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie der Darstellungspflicht grundlegend von den Regelungen des HGB. Während das HGB eine überwiegend vorsichtige Bilanzierung fordert, setzen die IFRS auf einen stärker wirtschaftlichen Ansatz und betonen insbesondere die wirtschaftliche Betrachtungsweise der Kontrolle. Zu den wesentlichen Unterschieden zählen die Definition von „Beherrschung“ (control), der Umfang einzubeziehender Unternehmen und die konkreten Konsolidierungstechniken (z.B. Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung, At-Equity-Methode). Zudem bestehen nach IFRS weiter gefasste konsolidierungspflichtige Tatbestände, z.B. auch gemeinsame Arrangements („joint ventures“), die unter bestimmten Bedingungen einbezogen werden müssen.

Welche rechtlichen Besonderheiten gelten bei der Konsolidierung internationaler Tochterunternehmen?

Die Konsolidierung internationaler Tochterunternehmen unterliegt zusätzlichen rechtlichen Herausforderungen. Neben der Einhaltung der nationalen Konsolidierungsvorschriften (z.B. nach HGB oder IFRS) müssen Mutterschaften und Tochtergesellschaften rechtliche Unterschiede in den jeweiligen Ländern berücksichtigen. Zu den zentralen Punkten gehören die Anerkennung von Rechnungslegungsvorschriften ausländischer Tochterunternehmen, die Umrechnung der ausländischen Abschlüsse in die Konzernwährung (i.d.R. nach IAS 21 bei IFRS oder § 308a HGB), steuerliche Auswirkungen grenzüberschreitender Gewinnverlagerungen sowie Compliance mit internationalen Standards des Konzernabschlusses. Zudem müssen etwaige divergierende Rechnungslegungsrichtlinien im Ausland (z.B. US-GAAP) auf die im Konzernabschluss anzuwendenden Bilanzierungsstandards übergeleitet werden. Auch rechtliche Fragen wie etwa der Verlust von Kontrollrechten oder der Schutz von Minderheitsgesellschaftern spielen eine wichtige Rolle.

Wie werden konzerninterne Transaktionen rechtlich im Rahmen der Konsolidierung behandelt?

Im Rahmen der Konsolidierung sind konzerninterne Transaktionen und Beziehungen – sog. konzerninterne Vorgänge – rechtlich in vollem Umfang zu eliminieren. Das betrifft insbesondere konzerninterne Umsätze, Lieferungen und Leistungen, Gewinnabführungsverträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Beteiligungserträge. Ziel der rechtlichen und bilanziellen Konsolidierung ist es, den Gesamtkonzern so darzustellen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Die Eliminierung erfolgt auf Basis der §§ 303-306 HGB (ohne IFRS zusätzlich geregelte Verfahren). Rechtlich ist dabei sicherzustellen, dass keine künstlichen Gewinne oder Verluste im Konzernabschluss verbleiben, die durch konzerninterne Geschäfte entstanden sind. Bestehen Klarstellungen durch steuerliche Vorschriften (z.B. § 8b KStG) oder internationalen Bilanzierungsstandards, sind diese ergänzend zu beachten.

Welche Haftungsrisiken bestehen bei fehlerhafter Konsolidierung?

Fehlerhafte oder unterlassene Konsolidierung kann zu erheblichen Haftungsrisiken für die Gesellschaftsorgane und Abschlussprüfer führen. Nach §§ 331, 332 HGB machen sich Vorstände oder Geschäftsführer sowie Aufsichtsräte schadensersatzpflichtig, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig gegen ihre Konsolidierungspflichten verstoßen und dadurch Schäden entstehen. Eine Verletzung kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa durch Verletzung der Buchführungspflichten (§ 283 StGB), Bilanzbetrug oder Kapitalanlagebetrug nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Darüber hinaus drohen Bußgelder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie Regressansprüche geschädigter Dritter, etwa von Investoren, Gläubigern oder Geschäftspartnern. Abschlussprüfer haften bei pflichtwidrig unterlassener oder mangelhaft durchgeführter Prüfung nach § 323 HGB.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es zur Befreiung von der Konsolidierungspflicht?

Der Gesetzgeber sieht in § 291 HGB unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungstatbestände von der Konsolidierungspflicht vor. Eine häufig genutzte Möglichkeit ist der sogenannte Befreiungskonzernabschluss: Ist ein Mutterunternehmen selbst Tochter eines größeren, übergeordneten Mutterunternehmens, und wird ein befreiender, nach international anerkannten Standards aufgestellter und durch einen Abschlussprüfer geprüfter Konzernabschluss veröffentlicht und offengelegt, kann das mittlere Mutterunternehmen von der eigenen Konsolidierungspflicht befreit werden. Weitere Möglichkeiten bestehen beispielsweise für Kleinstunternehmen oder selten auch für Investmentgesellschaften. Für börsennotierte Unternehmen bestehen eingeschränkte oder keine Befreiungstatbestände. Die Befreiungstatbestände sind auslegungsbedürftig und dürfen nur bei vollem Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

Wie lange und in welcher Form sind konsolidierte Abschlüsse rechtlich aufzubewahren und zu veröffentlichen?

Nach § 257 HGB sowie § 147 AO sind konsolidierte Abschlüsse und Konzernlageberichte i.d.R. für zehn Jahre aufbewahrungspflichtig. Hinsichtlich der Veröffentlichung gilt nach § 325 HGB eine Pflicht zur Offenlegung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts im Bundesanzeiger innerhalb der gesetzlichen Fristen (sechs Monate nach Abschlussstichtag). Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen greifen zusätzliche, teils engere Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der EU-Transparenzrichtlinie und ggf. der Börsenzulassungsbedingungen. Die Nichtveröffentlichung oder verspätete Offenlegung kann zu Ordnungsgeldern durch das Bundesamt für Justiz führen. Auch die Formvorschriften – elektronisch im Bundesanzeiger – sind zwingend zu beachten.