Legal Lexikon

Buße

Begriff und rechtliche Einordnung der Buße

Unter Buße wird im rechtlichen Alltag regelmäßig eine Geldsanktion verstanden, die wegen eines ordnungswidrigen Verhaltens verhängt wird. Im Sprachgebrauch ist hierfür auch der Begriff Bußgeld gebräuchlich. Die Buße dient der Ahndung eines Regelverstoßes, ohne dass es sich um eine Straftat handelt. Sie ist von der Geldstrafe zu unterscheiden, die im Zusammenhang mit einer Straftat steht.

Die Buße ist keine Entschädigung für einen entstandenen Schaden, sondern eine staatliche Reaktion auf einen Verstoß. Der eingezahlte Betrag fließt grundsätzlich in den öffentlichen Haushalt und nicht an möglicherweise betroffene Personen.

Abgrenzungen zu anderen Zahlungsverpflichtungen

  • Geldstrafe: Reaktion auf eine Straftat; im Unterschied dazu ist die Buße Reaktion auf eine Ordnungswidrigkeit.
  • Verwarnungsgeld: Niedrigere Geldahndung bei geringfügigen Verstößen, häufig im unmittelbaren Zusammenhang erhoben.
  • Zwangsgeld: Mittel, um eine bestimmte Handlung zu erzwingen oder zu unterlassen; kein Ahndungscharakter für vergangenes Verhalten.
  • Ordnungsgeld: Sanktion zur Aufrechterhaltung von Ordnung oder zur Durchsetzung gerichtlicher/behördlicher Anordnungen.
  • Vertragsstrafe: Vereinbarte privatrechtliche Sanktion zwischen Vertragsparteien.
  • Schadensersatz: Ausgleich eines Vermögensschadens, keine Sanktion.

Zweck und Rechtsnatur

Die Buße hat vor allem eine ahndende und präventive Funktion. Sie soll das pflichtwidrige Verhalten missbilligen (Ahndung) und künftige Verstöße verhindern (Prävention). Im Mittelpunkt stehen die Schwere des Verstoßes, der individuelle Vorwurf und der Schutz der betroffenen Rechtsgüter.

Anwendungsbereiche der Buße

Verkehrsrecht

Häufig werden Bußen für Verkehrsverstöße verhängt, etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung von Vorfahrts- oder Haltegeboten oder technischer Mängel. Neben der Geldbuße können je nach Verstoß ergänzende Folgen wie Punkte in einem Register oder ein befristetes Fahrverbot hinzukommen.

Wirtschafts- und Unternehmensbereich

Unternehmen und deren Leitungspersonen können mit Bußen belegt werden, wenn Pflichten im betrieblichen Kontext verletzt wurden. Dazu zählen beispielsweise Regelungen zum Marktverhalten, Meldepflichten, Sicherheitsvorgaben oder Aufsichtspflichten. Je nach Materie können sich Bußen auch an Unternehmen als solche richten.

Umwelt- und Verbraucherschutz

Bußen dienen auch der Durchsetzung von Standards im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz, etwa bei Verstößen gegen Emissions-, Produkt- oder Informationspflichten. Sie sollen gewährleisten, dass Schutzvorgaben eingehalten werden und rechtskonformes Verhalten wirtschaftlich nicht benachteiligt wird.

Datenschutz

Im Datenschutzrecht kommen Bußen in Betracht, wenn personenbezogene Daten nicht gesetzeskonform verarbeitet werden. Bei der Bemessung spielen Schwere, Dauer und Umfang des Verstoßes, der Grad des Verschuldens sowie getroffene Abhilfemaßnahmen eine Rolle. In einigen Konstellationen werden wirtschaftliche Kennzahlen der betroffenen Organisation berücksichtigt.

Zuständige Stellen und Verfahren

Einleitung des Verfahrens

Ein Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit der Feststellung eines möglichen Verstoßes durch Behörden oder beauftragte Stellen. Es folgt eine Ermittlungssphase, in der Sachverhalte geklärt und Beweise gesichert werden.

Anhörung und Beteiligungsrechte

Betroffene erhalten üblicherweise Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Grundlegende Verfahrensgarantien, wie das Recht, nicht zur eigenen Belastung beitragen zu müssen, und das Recht auf faires Verfahren, sind zu beachten. Je nach Verfahren kann Einsicht in relevante Unterlagen möglich sein.

Bußgeldbescheid und Rechtsmittel

Ergebnis des Verwaltungsverfahrens ist häufig ein Bescheid, in dem Tatvorwurf, Höhe der Buße und etwaige Nebenfolgen festgehalten sind. Gegen einen Bußgeldbescheid stehen gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel offen. Wird der Bescheid bestandskräftig, ist die Buße zu zahlen und der Vorgang grundsätzlich abgeschlossen.

Vollstreckung und Nebenfolgen

Bei ausbleibender Zahlung folgen Mahnung und Vollstreckungsmaßnahmen. Zur Durchsetzung kann im Einzelfall Erzwingungshaft angeordnet werden; sie dient der Beitreibung und ersetzt die Zahlung nicht. In bestimmten Bereichen (etwa im Straßenverkehr) sind Nebenfolgen wie Punkte oder befristete Verbote möglich.

Bemessung der Buße

Allgemeine Kriterien

  • Schwere und Art des Verstoßes
  • Grad des Verschuldens (vorsätzlich oder fahrlässig)
  • Vorbelastungen oder Wiederholungen
  • Motivation und Beweggründe
  • Kooperation und Abhilfemaßnahmen
  • Wirtschaftliche Verhältnisse der betroffenen Person oder Organisation

Bußgeldrahmen und Kataloge

In verschiedenen Bereichen existieren Orientierungsrahmen oder Kataloge, die die Höhe der Buße nach Verstoß- und Folgenkategorien staffeln. Sie sollen eine einheitliche und nachvollziehbare Ahndungspraxis sichern. Gleichwohl bleibt eine Einzelfallprüfung maßgeblich.

Unternehmen und Leitungspersonen

Bußen können sich gegen Unternehmen, Leitungspersonen oder Aufsichtspflichtige richten. Maßgeblich sind unter anderem Organisationsstrukturen, Kontrollmechanismen und die Frage, ob Verstöße durch angemessene Vorkehrungen hätten verhindert werden können.

Besondere Konstellationen

Minderjährige und Jugendliche

Geldbußen richten sich im Regelfall an voll verantwortliche Personen. Für Heranwachsende gelten besondere Regelungen, die pädagogische Gesichtspunkte stärker gewichten. Inhalt und Verfahren weichen hier von den allgemeinen Regeln ab.

Ausländische Bußen und grenzüberschreitende Vollstreckung

Bußen aus anderen Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt und vollstreckt werden. Innerhalb des europäischen Rechtsraums bestehen hierfür vereinfachte Mechanismen. Maßgeblich sind Zuständigkeit, faire Verfahrensführung und die formelle Ausgestaltung der Entscheidung.

Buße neben anderen Maßnahmen

Neben der Buße können weitere Maßnahmen in Betracht kommen, etwa Gewinnabschöpfung, Einziehung von Gegenständen, befristete Verbote oder verwaltungsrechtliche Auflagen. In leichten Fällen kann statt einer Buße eine Verwarnung mit geringerer Geldforderung ausgesprochen werden.

Verjährung und Tilgung

Bußen unterliegen zeitlichen Grenzen. Zu unterscheiden ist die Frist, innerhalb derer eine Buße verhängt werden kann, und die Frist, innerhalb derer sie vollstreckt werden darf. Zudem bestehen Tilgungs- oder Löschungsfristen für Registereinträge, die je nach Materie voneinander abweichen.

Rechtsfolgen der Zahlung bzw. Nichtzahlung

Mit der fristgerechten Zahlung und Bestandskraft ist die Angelegenheit grundsätzlich erledigt, abgesehen von möglichen Nebenfolgen. Bei Nichtzahlung kommen Säumniszuschläge, Vollstreckungsmaßnahmen und in letzter Konsequenz Erzwingungshaft in Betracht. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt auch bei Anordnung einer Erzwingungshaft bestehen.

Häufig gestellte Fragen zur Buße

Was ist der Unterschied zwischen Buße und Geldstrafe?

Die Buße ahndet eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldstrafe ist eine Sanktion im Zusammenhang mit einer Straftat. Beide sind Geldleistungen an den Staat, unterscheiden sich jedoch in Zuständigkeiten, Verfahren und rechtlichen Folgen.

Wer darf eine Buße festsetzen?

Für die Verhängung einer Buße sind zuständige Verwaltungsbehörden befugt. In bestimmten Fällen überprüfen Gerichte die Entscheidung, wenn gegen den Bescheid ein Rechtsmittel eingelegt wird.

Welche Rechte haben Betroffene im Bußgeldverfahren?

Betroffene haben insbesondere das Recht auf faires Verfahren, das Recht auf Anhörung und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Je nach Verfahrensstand kann Einsicht in relevante Unterlagen gewährt werden.

Kann eine Buße gegen Unternehmen verhängt werden?

Ja. Unternehmen können adressiert werden, wenn Verstöße dem Unternehmen zugerechnet werden oder wenn Leitungspersonen oder Aufsichtspflichtige Pflichten verletzt haben. Die Höhe kann sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen orientieren.

Was passiert, wenn eine Buße nicht bezahlt wird?

Bei ausbleibender Zahlung folgen Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen. Als Durchsetzungsmittel kann Erzwingungshaft angeordnet werden. Sie ersetzt die Geldzahlung nicht.

Steht eine Buße im Führungszeugnis?

Bußen wegen Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Daneben bestehende Folgen, etwa Registereinträge im Verkehrswesen, sind eigenständig geregelt.

Können ausländische Bußen in Deutschland vollstreckt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Bußen möglich. Innerhalb Europas bestehen dafür vereinfachte Verfahren, die Zuständigkeit und Verfahrensgarantien berücksichtigen.

Worin unterscheidet sich Buße von Verwarnungsgeld oder Ordnungsgeld?

Das Verwarnungsgeld betrifft geringfügige Verstöße und ist niedriger bemessen. Das Ordnungsgeld dient der Durchsetzung von Ordnung oder Gehorsam gegenüber Anordnungen. Die Buße ahndet demgegenüber ein bereits begangenes ordnungswidriges Verhalten.