Begriffserklärung und rechtliche Grundlagen der Buße
Der Begriff Buße bezeichnet im deutschen Rechtssystem vorrangig eine Geldleistung, die als Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit verhängt wird. Sie stellt ein zentrales Instrument zur Ahndung von Rechtsverstößen außerhalb des Strafrechts dar und dient sowohl der Ahndung des individuellen Fehlverhaltens als auch der Prävention künftiger Ordnungswidrigkeiten. Die rechtlichen Grundlagen der Buße sind insbesondere im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kodifiziert.
Abgrenzung: Buße, Strafe und Verwarnung
Buße im Unterschied zur Strafe
Im Gegensatz zur Strafe, die ausschließlich zur Ahndung von Straftaten verhängt wird und deutlich tiefgreifendere Konsequenzen nach sich ziehen kann (z. B. Freiheitsstrafe oder Einträge ins Bundeszentralregister), wird die Buße bei Ordnungswidrigkeiten angewandt. Während Strafverfahren teilweise erhebliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen vorsehen, ist die Buße als milderes und schnelleres Mittel ausgestaltet.
Buße und Verwarnung
Neben der Buße kann im Ordnungswidrigkeitenrecht auch eine Verwarnung ausgesprochen werden. Die Verwarnung wird insbesondere bei geringfügigen Verstößen angewandt und kann mit oder ohne Verwarnungsgeld erfolgen. Sie ist im Vergleich zur Buße eine weniger belastende Maßnahme und hat vor allem eine warnende Funktion.
Die Buße im Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Rechtsgrundlagen
Die zentrale Rechtsgrundlage für die Buße findet sich im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Nach § 1 OWiG sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklichen, Ordnungswidrigkeiten, sofern sie nicht als Straftat mit Strafe bedroht sind. Für solche Zuwiderhandlungen sieht das OWiG die Verhängung einer Buße vor.
Verfahren zur Festsetzung einer Buße
Einleitung des Bußgeldverfahrens
Das Bußgeldverfahren wird in der Regel durch die Verwaltungsbehörde eingeleitet, die für den betroffenen Sachverhalt zuständig ist (zum Beispiel das Ordnungsamt oder die Polizei). Das Verfahren wird durch den Erlass eines Bußgeldbescheids abgeschlossen, sofern keine Einstellungen erfolgen oder es zu einem gerichtlichen Einspruch kommt.
Höhe der Buße
Die Höhe der Buße richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und den gesetzlichen Vorgaben. Das OWiG sieht in § 17 Abs. 1 bis Abs. 4 vor, dass die Buße mindestens 5 Euro und – sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt – höchstens 1.000 Euro betragen soll. Für bestimmte Ordnungswidrigkeiten, etwa im Straßenverkehr, gelten spezifische Regelsätze, die nach den jeweiligen Bußgeldkatalogen festgelegt sind.
Bußgeldbescheid
Mit einem Bußgeldbescheid teilt die zuständige Behörde dem Betroffenen die erhobenen Vorwürfe, die festgesetzte Buße sowie Rechtsmittelbelehrungen mit. Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt und wird erst nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig, sofern kein Einspruch eingelegt wird.
Einspruch gegen die Buße
Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Im Falle eines fristgerechten Einspruchs überprüft die Behörde das Verfahren und kann den Bescheid aufheben, abändern oder das Verfahren an das Amtsgericht abgeben. Das gerichtliche Bußgeldverfahren ist in den §§ 67 ff. OWiG geregelt.
Zwecke der Buße
Die Buße verfolgt mehrere Zwecke. Sie dient der Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens, der Wahrung der Rechtsordnung sowie der General- und Spezialprävention. Ziel ist es, sowohl den Betroffenen als auch die Allgemeinheit zur Einhaltung der Rechtsvorschriften zu veranlassen.
Arten der Buße im deutschen Recht
Buße im Verkehrsrecht
Im Bereich des Straßenverkehrsrechts ist die Buße die häufigste Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Handyverstößen am Steuer. Grundlage bilden hier das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog.
Buße im Umweltrecht
Auch im Umweltrecht werden Bußen zur Durchsetzung umweltrechtlicher Vorschriften verhängt. Verstöße gegen Auflagen des Naturschutzes, der Abfallbeseitigung oder des Wasserrechts können gemäß speziellen Bußgeldvorschriften mit Bußen belegt werden.
Buße im Gewerbe- und Verwaltungsrecht
Gewerbe- und verwaltungsrechtliche Vorschriften sehen Bußen bei Verstößen gegen Auflagen, Genehmigungsbedingungen oder Lizenzbestimmungen vor. Auch Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten oder das Datenschutzrecht können mit Bußen sanktioniert werden.
Bemessung und Zahlung der Buße
Bemessungskriterien
Die Bemessung der Buße richtet sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit, den Folgen des Verstoßes, der Bedeutung des Geschützten Rechtsgut sowie nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen (§ 17 Abs. 3 OWiG). Eine schuldangemessene Bemessung der Buße ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zahlung und Vollstreckung
Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids ist die festgesetzte Buße innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen, die im Bescheid genannt wird. Die Vollstreckung erfolgt nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsrechts. Bei Nichtzahlung können Zwangsmaßnahmen wie Lohn- oder Kontopfändungen angeordnet werden.
Buße im internationalen Kontext
Auch im europäischen und internationalen Recht kommen finanzielle Sanktionen vergleichbar der deutschen Buße zum Einsatz. Zu nennen sind die „Geldbuße“ der EU-Kommission bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (Art. 101 und 102 AEUV, Art. 23 VO 1/2003). Auch außerhalb Deutschlands existieren vergleichbare Institute, die als Maßnahmen der repressiven Verwaltung dienen.
Rechtsfolgen einer Buße
Die Buße hat grundsätzlich keine weiteren rechtlichen Nebenfolgen wie zum Beispiel die Eintragung ins Führungszeugnis bzw. das Bundeszentralregister. Ausnahmen bestehen lediglich bei bestimmten schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, etwa im Bereich des Verkehrsrechts, wenn neben der Buße Punkte im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen werden oder ein Fahrverbot verhängt wird.
Verjährung der Buße
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und damit auch die Verhängung der Buße unterliegt der Verjährung. Die Verjährungsfristen sind in § 31 OWiG geregelt und betragen je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Nach Ablauf der Verjährung kann keine Buße mehr verhängt werden.
Zusammenfassung
Die Buße ist im deutschen Recht das zentrale Sanktionierungsmittel für Ordnungswidrigkeiten. Sie ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) umfassend geregelt und findet in zahlreichen Rechtsgebieten wie dem Verkehrs-, Umwelt- sowie Gewerberecht Anwendung. Die Bemessung der Buße orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des Einzelfalls. Mit dem Erlass eines Bußgeldbescheids wird das Bußgeldfestsetzungsverfahren eingeleitet; gegen den Bescheid steht dem Betroffenen der Einspruch als Rechtsbehelf zur Verfügung. Die Buße erfüllt sowohl präventive als auch ahnende Zwecke und dient der Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechtsfolgen hat die Zahlung einer Buße?
Die Zahlung einer Buße führt im rechtlichen Sinne in der Regel dazu, dass das entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen wird und die Ordnungswidrigkeit damit als geahndet gilt. Eine Buße ist keine strafrechtliche Maßnahme, sondern stellt eine Sanktion für geringfügige Gesetzesverstöße (meist im Verwaltungsrecht, insbesondere im Verkehrsrecht) dar. Mit der Bezahlung einer Buße erkennt der Betroffene die festgestellte Ordnungswidrigkeit faktisch an und verzichtet auf weitere Rechtsmittel, sofern diese nicht bereits eingelegt wurden. Es kommt zu keiner Eintragung im Bundeszentralregister, wohl aber kann eine Eintragung im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen, abhängig von der Höhe der Buße und der Art des Verstoßes. Die Zahlung enthebt den Betroffenen grundsätzlich weiterer behördlicher oder gerichtlicher Verfolgung derselben Tat. Eine Rückforderung der gezahlten Buße ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn sich später herausstellt, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig war.
Wie kann gegen einen Bußgeldbescheid rechtlich vorgegangen werden?
Gegen einen Bußgeldbescheid besteht die Möglichkeit des Einspruchs, welcher innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden muss. Nach fristgerechtem Einspruch wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren erneut geprüft. Die Behörde kann nach eigener Prüfung den Bescheid aufheben, ändern oder zur Entscheidung an das zuständige Amtsgericht weiterleiten, welches dann entweder im schriftlichen Verfahren oder nach einer Hauptverhandlung entscheidet. Im gerichtlichen Verfahren hat der Betroffene die Rechte eines Beschuldigten und kann sich beispielsweise anwaltlich vertreten lassen, Akteneinsicht beantragen sowie Zeugen benennen. Wird gegen das Gerichtsurteil erneut vorgegangen, besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht, allerdings nur bei Vorliegen besonderer Rechtsfehler.
Welche Fristen müssen im Zusammenhang mit Bußgeldverfahren beachtet werden?
Im Bußgeldverfahren sind mehrere Fristen von Bedeutung: Zunächst verjährt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten je nach Tatbestand in der Regel nach drei Monaten, sofern kein Bußgeldbescheid ergeht. Mit Erlass und Zustellung eines Bußgeldbescheids beträgt die Verjährungsfrist üblicherweise sechs Monate, kann aber durch bestimmte Handlungen der Behörde (z. B. Anhörung, bestimmte Verfahrenshandlungen) unterbrochen oder erneut in Gang gesetzt werden. Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids muss der Betroffene innerhalb von zwei Wochen handeln, um Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Einspruchsfrist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und es sind nur noch sehr eingeschränkt nachträgliche Rechtsmittel möglich, etwa ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumnis.
Unter welchen Umständen kann eine Buße erlassen oder gemindert werden?
Ein Erlass oder eine Minderung der Buße kann erfolgen, wenn besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, von der gesetzlichen Regelbuße abzuweichen. Nach § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz ist bei der Bußgeldbemessung die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft, zu berücksichtigen. Faktoren wie geringes Einkommen, außergewöhnliche wirtschaftliche Belastungen des Betroffenen oder eine nachträgliche Wiedergutmachung des Schadens können zur Minderung führen. Bei unerheblichen Verfahrensfehlern oder nach einer Verfahrensverzögerung kann sogar ein vollständiger Erlass der Buße in Betracht kommen. Die Entscheidung über Erlass oder Minderung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde oder des Gerichts, wobei eine entsprechende Begründung verlangt wird.
Welche Unterschiede bestehen zwischen einer Buße und einer Strafe?
Rechtlich unterscheiden sich Buße und Strafe grundlegend: Während eine Strafe für eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches oder anderer Strafgesetze verhängt wird, dient die Buße zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, also weniger schwerwiegenden Rechtsverstößen meist im Verwaltungsrecht. Eine Buße hat keine strafrechtlichen Nebenfolgen wie Vorstrafen oder Eintragungen im Bundeszentralregister und führt auch nicht zu Freiheitsstrafen. Die Zahlungsaufforderung durch Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt und richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, während für Strafen das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung maßgeblich sind. Zudem ist das Verfahren im Bußgeldrecht in der Regel weniger formell als das Strafverfahren.
Welche Rolle spielt das Fahreignungsregister bei Bußgeldern im Straßenverkehr?
Beim Fahreignungsregister, geführt durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, handelt es sich um ein zentrales Register, in dem bestimmte Verkehrsverstöße mit Punkten erfasst werden. Eine Eintragung erfolgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten erst dann, wenn das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt und der Verstoß die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt. Die Punkte werden je nach Schwere des Verstoßes vergeben; bei Erreichen bestimmter Punktegrenzen drohen Maßnahmen wie die Verwarnung, das Fahreignungsseminar oder letztlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bußgeldbescheide unterhalb der Schwelle oder ohne sicherheitsrelevanten Bezug hingegen werden nicht im Fahreignungsregister erfasst.
Kann eine bereits gezahlte Buße später noch zurückgefordert werden?
Eine Rückforderung einer bereits gezahlten Buße ist prinzipiell nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich. Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht vor, dass bei nachträglich festgestellter Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheides – beispielsweise infolge eines erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens oder der Feststellung eines Verfahrensabweichlers – die zu Unrecht gezahlte Buße zurückzuerstatten ist. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die Rückerstattung kann auch erfolgen, wenn ein Gericht den Bußgeldbescheid nachträglich aufhebt. Die Behörde prüft in solchen Fällen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, und entscheidet nach Aktenlage. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn die Rechtsgrundlage für die Bußgeldzahlung entfällt.