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Bundesstraße

Begriff und rechtliche Einordnung der Bundesstraße

Eine Bundesstraße ist eine öffentliche Straße, die im überregionalen Verkehrsnetz Deutschlands eine bedeutende Rolle spielt. Sie verbindet Städte, Regionen und wichtige Verkehrsknotenpunkte miteinander. Im Gegensatz zu Autobahnen sind Bundesstraßen in der Regel nicht kreuzungsfrei ausgebaut, können aber ebenfalls hohe Verkehrsbedeutung besitzen. Die rechtliche Grundlage für die Einstufung als Bundesstraße ergibt sich aus bundesweit geltenden Vorschriften.

Eigentum und Verwaltung von Bundesstraßen

Das Eigentum an einer Bundesstraße liegt grundsätzlich beim Bund. Die Verwaltung kann jedoch auf die Länder übertragen werden, sodass diese für Bau, Unterhaltung und Betrieb zuständig sind. Der Bund trägt dabei in der Regel die Kosten für Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur.

Zuständigkeiten bei Planung, Bau und Unterhalt

Für Planung, Bau sowie den laufenden Unterhalt einer Bundesstraße sind meist Landesbehörden verantwortlich. Diese handeln im Auftrag des Bundes oder nach Übertragung entsprechender Aufgabenbereiche durch den Bund selbst.

Widmung und Entwidmung von Bundesstraßen

Eine Straße erhält erst durch einen formellen Verwaltungsakt den Status einer „Bundesstraße“. Dieser Vorgang wird als Widmung bezeichnet. Dabei wird festgelegt, dass eine bestimmte Strecke dem öffentlichen Verkehr als Teil des Netzes der Bundesstraßen zur Verfügung steht.
Die Entwidmung erfolgt ebenfalls durch einen Verwaltungsakt: Wird eine Strecke nicht mehr benötigt oder verliert sie ihre Bedeutung für das überregionale Verkehrsnetz, kann ihr Status als „Bundesstraße“ aufgehoben werden.

Bedeutung der Widmung für Nutzerinnen und Nutzer

Durch die Widmung entstehen Rechte zur Nutzung sowie Pflichten zur Beachtung bestimmter Verkehrsregeln auf dieser Straße. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen oder Beschilderungen entlang des Streckenverlaufs.

Nutzungsvorschriften auf einer Bundesstraße

Auf einer gewidmeten Bundesstraße gelten spezifische Vorschriften hinsichtlich Benutzungspflicht (zum Beispiel bei Radwegen), zulässiger Höchstgeschwindigkeiten sowie weiterer verkehrsrechtlicher Bestimmungen wie Überholverbote oder Gewichtsbeschränkungen.
Auch Sonderregelungen – etwa zum Transport gefährlicher Güter – können Anwendung finden.

Straßennutzungsrechte Dritter (z.B. Anlieger)

Anlieger haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Zufahrt zu ihren Grundstücken über eine angrenzende oder durchquerende Bundesstraße hinweg; dies ist jedoch stets mit dem öffentlichen Interesse am sicheren Straßenverkehr abzuwägen.

Straßenausbau- und -unterhaltungspflichten bei der Bundesstraße

Der Träger der Straßenbaulast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Unterhaltung sowie erforderlichen Aus- bzw. Umbaumaßnahmen sicherzustellen.

Dazu zählen Instandsetzung nach Schäden ebenso wie Anpassungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse (z.B. Verbreiterung).

Bei Baumaßnahmen müssen Belange von Umwelt-, Natur- sowie Denkmalschutz beachtet werden; entsprechende Genehmigungsverfahren sind einzuhalten.

Kostentragungspflicht bei Maßnahmen an angrenzenden Grundstücken

Werden Maßnahmen erforderlich (etwa Zufahrten), so regelt das öffentliche Recht unter welchen Bedingungen Kostenbeteiligungen Dritter möglich sein können.

Bedeutung im deutschen Straßensystem

Im deutschen Straßensystem nehmen sie neben Autobahnen einen hohen Stellenwert ein: Sie dienen sowohl dem Fernverkehr als auch regionaler Erschließung.

Ihre Kennzeichnung erfolgt durch gelbe Schilder mit schwarzer Nummerierung („B“ gefolgt von Ziffern).

Änderungen am Verlauf bedürfen eines besonderen Verwaltungsverfahrens.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Bundesstraße“

Darf jeder eine gewidmete Bundesstraße benutzen?

Binnen gesetzlich geregelter Grenzen steht allen Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich das Nutzungsrecht offen; Einschränkungen bestehen beispielsweise für Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften oder bestimmte Fahrzeugarten je nach Beschilderung.

Können private Grundstücke direkt an eine bestehende oder geplante neue Trasse angeschlossen werden?

Anschlussmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Planfeststellungsverfahren ab; es besteht kein genereller Anspruch auf direkte Anbindung privater Flächen an das Netz öffentlicher Straßen dieser Kategorie.

Müssen Anwohner Lärm- oder Emissionsschutzmaßnahmen dulden?

Lärmschutzmaßnahmen erfolgen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Vorgaben; betroffene Personen haben Rechte auf Beteiligung während entsprechender Verfahren.

Darf ich bauliche Veränderungen entlang einer solchen Straße vornehmen?

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