Legal Lexikon

Bundesstraße

Begriff und rechtliche Einordnung

Eine Bundesstraße ist eine überregional bedeutsame Straße des Bundes, die den weiträumigen Verkehr zwischen Städten, Regionen und wichtigen Einrichtungen verbindet. Sie gehört zum überörtlichen Fernstraßennetz und dient in ihrer Funktion der Erschließung des Bundesgebiets jenseits rein lokaler oder regionaler Verkehre. Bundesstraßen sind in der Regel mit einem „B“ und einer Zahl gekennzeichnet (zum Beispiel „B 1″) und können abschnittsweise unterschiedlich ausgebaut sein – von einbahnigen Landstraßen bis hin zu mehrstreifigen, kreuzungsfreien Abschnitten.

Rechtlich werden Bundesstraßen als öffentliche Straßen gewidmet. Die Widmung legt fest, dass sie dem allgemeinen Verkehr dienen, und grenzt den zulässigen Gebrauch von Sondernutzungen ab. Sie sind von anderen Straßengruppen zu unterscheiden, wie etwa Autobahnen (bundesweite Schnellstraßen mit eigener Netzfunktion), Landes- oder Staatsstraßen (überwiegend regionale Bedeutung), Kreisstraßen und Gemeindestraßen (lokale Bedeutung).

Aufgaben, Zuständigkeiten und Finanzierung

Trägerschaft und Verwaltung

Für Bundesstraßen trägt der Bund die übergeordnete Verantwortung. Die praktische Planung, der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb werden in der Regel von den Ländern und deren Straßenbauverwaltungen wahrgenommen. Die Zuständigkeiten sind klar verteilt: Der Bund legt die Grundlinien fest und trägt die finanziellen Lasten, während die Länder die Maßnahmen im Rahmen der Auftragsverwaltung umsetzen. Verkehrsrechtliche Anordnungen, wie etwa Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Vorfahrtsregelungen, treffen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Kommunale Beteiligung in Ortsdurchfahrten

Verläuft eine Bundesstraße durch einen bebauten Ort, gelten besondere Zuständigkeitsregeln. Kommunen sind in Ortsdurchfahrten häufig für bestimmte straßenbegleitende Anlagen verantwortlich, während die Fahrbahn regelmäßig in der Zuständigkeit des Bundes beziehungsweise der Länderverwaltung bleibt. Die konkrete Aufgabenverteilung richtet sich nach den jeweils einschlägigen öffentlich-rechtlichen Regelungen und Verwaltungsabsprachen.

Finanzierung

Die Finanzierung der Bundesstraßen erfolgt primär aus dem Haushalt des Bundes. Mittel fließen in Neubau, Ausbau, Erhalt und Betrieb. Ergänzend können zweckgebundene Einnahmen – insbesondere aus der Erhebung einer Benutzungsgebühr für den Schwerverkehr – für das Netz herangezogen werden. Die Mittelverwendung erfolgt nach Prioritäten, die anhand verkehrlicher, wirtschaftlicher und umweltbezogener Kriterien gesetzt werden.

Planung, Bau und Änderungen am Netz

Bedarfsfeststellung und Einstufung

Ob eine Straße als Bundesstraße einzustufen ist, hängt von ihrer überregionalen Bedeutung, der Verkehrsfunktion und der Einbindung in das Netz ab. Für neue oder zu verlegende Abschnitte wird der Bedarf nach festgelegten Kriterien ermittelt und im Rahmen des Netzentwicklungsprozesses berücksichtigt.

Planungs- und Genehmigungsverfahren

Der Bau oder wesentliche Ausbau einer Bundesstraße bedarf eines förmlichen Verfahrens. Dieses umfasst die fachliche Planung, Umweltprüfungen, die Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit sowie eine abschließende Entscheidung mit Konzentrationswirkung. In diesem Verfahren werden auch Belange des Natur- und Artenschutzes, des Wasserrechts, des Lärmschutzes und der Raumordnung abgewogen. Betroffene können ihre Einwendungen einbringen; über deren Behandlung wird im Rahmen der Entscheidung befunden.

Grunderwerb und Enteignung

Für den Bau benötigte Flächen werden vorrangig im Einvernehmen erworben. Wo dies nicht möglich ist, kann eine Enteignung in Betracht kommen. Voraussetzung sind ein öffentliches Interesse, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Betroffene haben Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Verfahren ist formalisiert und sieht Rechtsschutzmöglichkeiten vor.

Widmung, Umstufung, Einziehung

Die Widmung begründet den Status als öffentliche Bundesstraße. Ändert sich die Verkehrsfunktion, kommt eine Umstufung in Betracht, beispielsweise zur Landes- oder Kreisstraße oder – bei besonderem Ausbau und Funktion – in Richtung einer autobahnähnlichen Straße. Wird eine Trasse dauerhaft nicht mehr benötigt, kann eine Einziehung erfolgen, wodurch die Eigenschaft als öffentliche Straße erlischt. Diese Maßnahmen werden durch Verwaltungsakte vollzogen und öffentlich bekannt gemacht.

Nutzung und Verkehr

Gemeingebrauch und Sondernutzung

Bundesstraßen stehen dem allgemeinen Verkehr im Rahmen des Gemeingebrauchs offen. Nutzungen, die über den Verkehrszweck hinausgehen – etwa Verkaufsstände, Baustelleneinrichtungen außerhalb des Straßenbetriebs oder Leitungsverlegungen – gelten als Sondernutzung und bedürfen einer Genehmigung. Dafür kann eine Gebühr erhoben werden. Nicht zulässig sind Nutzungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder den Straßenkörper schädigen.

Verkehrsregeln und Beschilderung

Auf Bundesstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Konkrete Geschwindigkeitsgrenzen, Überholverbote oder Vorrangregelungen ergeben sich aus der Beschilderung. Die Wegweisung auf Bundesstraßen ist in der Regel gelb hinterlegt, die Nummerierung beginnt mit „B“. Kreuzungen und Einmündungen sind häufiger niveaugleich als auf Autobahnen; entsprechend richtet sich die Vorfahrt nach Beschilderung und allgemeinen Regeln.

Kraftfahrstraße und besondere Abschnitte

Einige Abschnitte sind als Kraftfahrstraße gekennzeichnet. Dort gelten besondere Nutzungsbeschränkungen, etwa für langsame Fahrzeuge und Fuß- oder Radverkehr, sowie häufig höhere Geschwindigkeiten im Rahmen der Beschilderung. Solche Abschnitte können kreuzungsfrei ausgeführt sein und ähneln in ihrer Gestaltung Abschnitten mit autobahnähnlichem Standard, bleiben aber rechtlich Bundesstraßen.

Maut für den Schwerverkehr

Für den gewerblichen Schwerverkehr wird auf Bundesstraßen grundsätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Umfang, Höhe und Ausnahmen sind bundesweit geregelt. Die Erhebung dient der Finanzierung des überörtlichen Straßennetzes und berücksichtigt Fahrzeugmerkmale und Einsatz.

Sicherheit, Unterhaltung und Haftung

Unterhaltungspflichten

Die zuständigen Straßenbauverwaltungen sind verpflichtet, die Verkehrssicherheit im Rahmen des Zumutbaren zu gewährleisten. Dazu zählen regelmäßige Kontrollen, Instandsetzung von Fahrbahnschäden, Winterdienst nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten sowie die Pflege von Begleitgrün. Der Umfang richtet sich nach Bedeutung der Strecke, Verkehrsstärke und Witterung.

Baustellen und verkehrsrechtliche Anordnungen

Arbeiten an oder neben Bundesstraßen bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Diese regelt Absicherungen, Umleitungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ziel ist die Sicherung von Verkehrsteilnehmenden und Arbeitsstellen sowie die Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrsflusses.

Haftungsfragen

Kommt es aufgrund des Zustands einer Bundesstraße zu Schäden, richtet sich die Verantwortlichkeit nach den Regeln der staatlichen Haftung. Maßgeblich ist, ob die zuständige Stelle ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall, wobei Faktoren wie Erkennbarkeit, Beseitigungsfristen und zumutbare Maßnahmen eine Rolle spielen.

Gestaltung des Straßenraums und Anliegerrechte

Zufahrten und Grundstücksanschlüsse

Direkte Zufahrten zu Bundesstraßen unterliegen besonderen Anforderungen. Neue oder geänderte Grundstücksanschlüsse bedürfen regelmäßig einer Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde. Dabei werden Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit der Straße und der Schutz des Straßenzustands berücksichtigt. Unzulässige Zufahrten können untersagt oder mit Auflagen versehen werden.

Bauen entlang von Bundesstraßen

Für Bauvorhaben in der Nähe von Bundesstraßen gelten Abstände und Schutzauflagen. Ziel ist die Sicherung der Leistungsfähigkeit und die Gewährleistung ausreichender Sicht- und Schutzräume. Bauvorhaben können der Beteiligung der Straßenbaubehörde bedürfen; diese prüft die Vereinbarkeit mit dem straßenrechtlichen Schutzbereich.

Lärmschutz und Umweltbelange

Bei Neubau oder wesentlichem Ausbau werden Lärmschutz und Umweltbelange berücksichtigt. Maßnahmen können aktive Einrichtungen wie Wände oder Wälle sowie passive Vorkehrungen umfassen. Zusätzlich sind Belange wie Wasserhaushalt, Artenschutz und Bodenschutz integraler Bestandteil der Planung und Ausführung.

Bezeichnung und Kennzeichnung

Nummerierung und Wegweisung

Bundesstraßen tragen eine Nummer, die mit „B“ gekennzeichnet wird. Die Wegweisung ist überwiegend gelb und weist auf Ziele in der überregionalen Verbindung hin. Änderungen von Nummern oder Linienführungen ergeben sich aus Umstufungen, Neubauten oder Ortsumgehungen und werden bekannt gemacht.

Abgrenzung zu anderen Straßentypen

Autobahnen sind in der Regel kreuzungsfrei, richtungsgetrennt und ausschließlich dem Schnellverkehr vorbehalten; sie folgen eigenen Regelungen und einer blauen Wegweisung. Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen dienen vornehmlich dem regionalen und lokalen Verkehr und stehen in der Verantwortung der jeweiligen Gebietskörperschaften. Bundesstraßen nehmen eine Zwischenstellung ein: überregional bedeutsam, aber mit flexibleren Ausbaustandards als Autobahnen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was unterscheidet eine Bundesstraße von einer Autobahn?

Autobahnen sind durchgängig auf hohen, kreuzungsfreien Standard ausgelegt und nur für bestimmte Fahrzeugarten bestimmt. Bundesstraßen sind überregional bedeutsam, können aber abschnittsweise niveaugleiche Knoten, unterschiedliche Fahrstreifenanzahlen und variierende Geschwindigkeitsregelungen aufweisen. Rechtlich gehören beide zum überörtlichen Netz, folgen jedoch unterschiedlichen technischen und betrieblichen Vorgaben.

Wer ist für Bau und Unterhalt einer Bundesstraße zuständig?

Die übergeordnete Verantwortung liegt beim Bund. Die Länder nehmen Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung in der Regel im Auftrag wahr. In Ortsdurchfahrten wirken Kommunen an bestimmten Anlagen mit. Die Verkehrsregelungen treffen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Darf ich einen privaten Zugang direkt an eine Bundesstraße anbinden?

Neue oder geänderte Zufahrten bedürfen einer Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde. Kriterien sind vor allem Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Straße. Unzulässige oder gefährliche Anbindungen können untersagt oder nur mit Auflagen zugelassen werden.

Wie wird entschieden, wo eine neue Bundesstraße gebaut wird?

Die Entscheidung folgt einem strukturierten Verfahren aus Bedarfsprüfung, Planung, Bewertung von Umwelt- und Raumordnungsbelangen sowie Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden. Den Abschluss bildet eine förmliche Genehmigungsentscheidung, die die wesentlichen Belange abwägt.

Gilt eine Mautpflicht auf Bundesstraßen?

Für den gewerblichen Schwerverkehr wird auf Bundesstraßen grundsätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Deren Umfang und Ausnahmen sind bundesweit geregelt und berücksichtigen unter anderem Fahrzeug- und Einsatzmerkmale.

Welche Regeln gelten für Baustellen auf Bundesstraßen?

Baustellen bedürfen verkehrsrechtlicher Anordnungen. Diese legen Absicherungen, Umleitungen und Geschwindigkeiten fest, um die Sicherheit von Verkehr und Bauausführung zu gewährleisten.

Welche Rechte habe ich als Anlieger an einer Bundesstraße?

Anlieger können unter Beachtung der straßenrechtlichen Vorgaben Zufahrten beantragen und werden bei planungsrelevanten Vorhaben beteiligt. Die Nutzung des Straßenraums über den Gemeingebrauch hinaus ist genehmigungspflichtig und kann mit Auflagen verbunden sein.

Wie erfolgt die Umstufung oder Entwidmung einer Bundesstraße?

Ändert sich die Verkehrsfunktion, kann eine Umstufung in eine andere Straßenklasse erfolgen. Wird eine Trasse nicht mehr benötigt, ist eine Einziehung möglich. Beides geschieht durch Verwaltungsakte und wird öffentlich bekannt gemacht.