Begriff und Einordnung der Bundessteuern
Bundessteuern sind Abgaben, deren Aufkommen ausschließlich dem Bund zusteht. Sie dienen der Finanzierung bundesstaatlicher Aufgaben, etwa in den Bereichen Verteidigung, Verkehrsinfrastruktur, Zollverwaltung oder internationaler Verpflichtungen. Im föderalen System werden Steuern grundsätzlich nach Ertragshoheit (wem die Einnahmen zustehen) und Verwaltungshoheit (wer die Steuer verwaltet) unterschieden. Bundessteuern sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Erträge dem Bundeshaushalt zufließen; die Verwaltung übernehmen je nach Steuerart Bundesbehörden.
Abgrenzung zu anderen Steuerarten
Bundessteuern, Ländersteuern, Gemeindesteuern
Im deutschen Steuerverbund existieren neben Bundessteuern auch Ländersteuern und Gemeindesteuern. Ländersteuern stehen den Ländern zu, Gemeindesteuern den Gemeinden. Daneben gibt es Gemeinschaftsteuern, deren Aufkommen zwischen Bund und Ländern (teilweise unter Beteiligung der Gemeinden) aufgeteilt wird. Bundessteuern sind also nicht mit Gemeinschaftsteuern gleichzusetzen.
Ergänzungsabgaben des Bundes
Ergänzungsabgaben sind Zuschläge des Bundes auf bestimmte Gemeinschaftsteuern. Sie sind keine eigenständigen Gemeinschaftsteuern, sondern reine Bundesabgaben, deren Erträge dem Bund zustehen. In ihrer Erhebung knüpfen sie jedoch an andere Steuern an.
Gesetzgebung, Ertragshoheit und Verwaltung
Rechtliche Grundordnung
Die Kompetenzordnung legt fest, welche Ebene über Steuern entscheiden darf und wem die Erträge zustehen. Für Bundessteuern hat der Bund die Ertragshoheit. Die Gesetzgebung zu den meisten Steuern erfolgt auf Bundesebene; bei einzelnen Materien besteht eine ausschließliche, bei anderen eine konkurrierende Regelungszuständigkeit. Dadurch wird eine einheitliche steuerliche Grundordnung im gesamten Bundesgebiet gewährleistet.
Verwaltungshoheit
Bundessteuern werden überwiegend von Bundesbehörden verwaltet. Zentral sind hierfür die Zollverwaltung (einschließlich der Generalzolldirektion) und das Bundeszentralamt für Steuern. Die Zollverwaltung erhebt insbesondere Verbrauchsteuern und Abgaben an Schnittstellen des Warenverkehrs; das Bundeszentralamt für Steuern übernimmt u. a. zentrale Aufgaben im Bereich der Ergänzungsabgaben und verschiedener bundesweit einheitlicher Erhebungs- und Entlastungsverfahren.
Arten und Beispiele von Bundessteuern
Verbrauchsteuern und verwandte Abgaben
- Energiesteuer (auf Energieerzeugnisse wie Kraft- und Heizstoffe)
- Stromsteuer (auf die Entnahme von elektrischem Strom)
- Tabaksteuer
- Alkoholsteuer (insbesondere auf Spirituosen), Schaumweinsteuer und Steuer auf Zwischenerzeugnisse
- Kaffeesteuer
- Versicherungsteuer
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Luftverkehrsteuer
Weitere Bundesabgaben
- Kraftfahrzeugsteuer
- Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe auf bestimmte Gemeinschaftsteuern
Zölle und unionsrechtliche Einbindung
Zölle werden von der Zollverwaltung erhoben. Einnahmen aus Zöllen sind unionsrechtlich als sogenannte Eigenmittel der Europäischen Union ausgestaltet. Deutschland verwaltet die Erhebung, die Erträge fließen jedoch im Kern an den EU-Haushalt. National werden Zölle gleichwohl administrativ durch Bundesbehörden abgewickelt.
Funktionen der Bundessteuern
Finanzierungsfunktion
Bundessteuern sichern die allgemeine Handlungsfähigkeit des Bundes. Sie sind ein zentraler Bestandteil der Deckung des Bundeshaushalts und tragen zur Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben bei, die nicht den Ländern oder Gemeinden zugeordnet sind.
Lenkungsfunktion
Insbesondere Verbrauchsteuern werden häufig mit ordnungspolitischen Zielen verknüpft. So können Energiesteuer oder Tabaksteuer das Verbrauchsverhalten beeinflussen und ökologische oder gesundheitspolitische Zielsetzungen unterstützen. Dabei bleibt der fiskalische Zweck – die Einnahmeerzielung – leitendes Motiv.
Erhebung und Verfahren
Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft
Je nach Steuerart knüpft die Entstehung an unterschiedliche Tatbestände an, etwa Herstellung, Entnahme, Inverkehrbringen oder Verbrauch eines Erzeugnisses, Abschluss eines Versicherungsvertrags oder das Halten eines Kraftfahrzeugs. Steuerschuldner können Hersteller, Händler, Dienstleister oder Halter sein.
Festsetzung, Erhebung, Kontrolle
Die Festsetzung erfolgt in der Regel durch Abgabe von Anmeldungen oder Erklärungen gegenüber der zuständigen Bundesbehörde. Die Erhebung kann durch Vorauszahlungen, laufende Anmeldungen oder Nachforderungen erfolgen. Die Kontrolle erfolgt durch Außenprüfungen, Lager- und Transportaufsicht sowie digitale Meldesysteme, etwa bei verbrauchsteuerrechtlich verbrachten Waren.
Rechtsbehelfe
Gegen behördliche Entscheidungen stehen formalisierte Rechtsbehelfe zur Verfügung. Die Regelungen sehen gestufte Verfahren vor. Sie dienen der Überprüfung von Festsetzungen, Nebenleistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen.
Haushalts- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung
Bundessteuern sind wesentliche Einnahmen des Bundeshaushalts. Ihre Höhe beeinflusst die Haushaltsplanung, die Finanzierung von Investitionen und laufenden Ausgaben sowie das Verhältnis zu den Ländern. Obgleich Bundessteuern dem Bund zustehen, wirken sie mittelbar auf den gesamtstaatlichen Finanzausgleich, da die fiskalische Leistungsfähigkeit des Bundes bei Verhandlungen über Finanzbeziehungen berücksichtigt wird.
Europarechtliche Bezüge
Harmonisierte Verbrauchsteuern
Für wichtige Verbrauchsteuern – insbesondere auf Energieerzeugnisse, Tabakwaren und Alkohol – bestehen unionsweit abgestimmte Struktur- und Mindestvorgaben. Diese Vorgaben betreffen Bemessungsgrundlagen, Steuerentstehung und Warenverkehr innerhalb des Binnenmarkts. Deutschland setzt die Vorgaben in nationales Recht um und integriert sie in bestehende Erhebungs- und Kontrollsysteme.
Grenzüberschreitender Warenverkehr
Innerhalb der EU gilt für verbrauchsteuerpflichtige Waren ein besonderes Beförderungs- und Kontrollsystem. Für Ein- und Ausfuhren gegenüber Drittstaaten greifen Zoll- und steuerrechtliche Regelungen nebeneinander. Die Bundesverwaltung überwacht die Einhaltung, unter anderem zur Missbrauchs- und Betrugsprävention.
Entwicklung und Reformen
Die Struktur der Bundessteuern hat sich mehrfach gewandelt. Historische Finanzmonopole wurden zurückgeführt oder abgelöst, neue Verbrauchsteuern kamen hinzu. Aufgabenverlagerungen, etwa bei der Kraftfahrzeugsteuer, stärkten die Rolle des Bundes. Zugleich wurden einzelne Abgaben reformiert, um wirtschaftliche Veränderungen, technische Entwicklungen und unionsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Typische Missverständnisse
- Gemeinschaftsteuern sind keine Bundessteuern, auch wenn der Bund sie mitgestaltet und daran beteiligt ist.
- Ergänzungsabgaben sind eigenständige Bundesabgaben, obwohl sie an andere Steuern anknüpfen.
- Zölle werden zwar national verwaltet, ihre Einnahmen sind jedoch im Kern EU-Mittel.
- Nicht jede Abgabe auf Konsumgüter ist eine Bundessteuer; die Ertragshoheit entscheidet über die Zuordnung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind Bundessteuern?
Bundessteuern sind Abgaben, deren Einnahmen ausschließlich dem Bund zustehen. Sie finanzieren gesamtstaatliche Aufgaben und werden überwiegend durch Bundesbehörden verwaltet, insbesondere die Zollverwaltung und das Bundeszentralamt für Steuern.
Worin unterscheiden sich Bundessteuern von Gemeinschaftsteuern?
Bei Bundessteuern fließen die Einnahmen allein an den Bund. Gemeinschaftsteuern werden zwar auf Bundesebene geregelt, ihr Aufkommen wird jedoch zwischen Bund und Ländern, zum Teil unter Beteiligung der Gemeinden, aufgeteilt.
Wer ist für die Erhebung von Bundessteuern zuständig?
Die Verwaltung übernehmen in der Regel Bundesbehörden. Die Zollverwaltung erhebt insbesondere Verbrauchsteuern und die Kraftfahrzeugsteuer; das Bundeszentralamt für Steuern nimmt zentrale Aufgaben unter anderem bei Ergänzungsabgaben und bestimmten bundesweiten Erstattungs- und Entlastungsverfahren wahr.
Welche Abgaben zählen typischerweise zu den Bundessteuern?
Zu den Bundessteuern gehören unter anderem die Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Alkohol- und Schaumweinsteuer, Kaffeesteuer, Versicherungsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Luftverkehrsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer. Der Solidaritätszuschlag ist eine ergänzende Bundesabgabe.
Welche Rolle spielt der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe des Bundes auf bestimmte Gemeinschaftsteuern. Er ist rechtlich eine eigenständige Bundesabgabe, knüpft aber an Bemessungsgrundlagen anderer Steuern an und steht vollständig dem Bund zu.
Sind Zölle Bundessteuern?
Zölle werden national von der Zollverwaltung erhoben, ihre Einnahmen gelten jedoch unionsrechtlich überwiegend als Eigenmittel der Europäischen Union. Sie werden daher haushaltsrechtlich anders behandelt als klassische Bundessteuern.
Wie wirken europäische Vorgaben auf Bundessteuern?
Für wichtige Verbrauchsteuern bestehen unionsweit harmonisierte Struktur- und Mindestvorgaben. Diese betreffen etwa Energieerzeugnisse, Tabakwaren und Alkohol. Deutschland setzt die Vorgaben um und integriert sie in die nationalen Erhebungs- und Kontrollsysteme.