Begriff und Zielsetzung des Bundesentschädigungsgesetzes
Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) ist ein deutsches Gesetz, das nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde. Es regelt die Entschädigung von Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden und dadurch Schäden an Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder beruflicher Existenz erlitten haben. Das Gesetz stellt einen wichtigen Bestandteil der Wiedergutmachungspolitik in Deutschland dar.
Historischer Hintergrund
Nach dem Ende des Nationalsozialismus bestand in Deutschland die Notwendigkeit, den Opfern nationalsozialistischer Verfolgung eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Das Bundesentschädigungsgesetz wurde 1953 eingeführt und mehrfach geändert. Es sollte insbesondere Menschen helfen, die durch staatliche Maßnahmen im Dritten Reich Nachteile erlitten hatten.
Anwendungsbereich des Bundesentschädigungsgesetzes
Das Gesetz richtet sich an Personen mit Wohnsitz im damaligen Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland sowie an bestimmte Gruppen von Auslandsdeutschen und Staatenlose. Anspruchsberechtigt sind vor allem diejenigen Menschen, denen nachweislich durch nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen ein Schaden entstanden ist.
Schadensarten im Sinne des BEG
- Leben: Entschädigungen für Hinterbliebene bei Tod infolge von Verfolgung.
- Gesundheit: Leistungen bei körperlichen oder seelischen Schäden.
- Freiheit: Ausgleich für Freiheitsentzug wie Haft oder Zwangsarbeit.
- Ehre: Ersatz für Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht.
- Befähigungs- und Vermögensschäden: Kompensation für Verluste beruflicher Chancen oder Vermögenseinbußen.
Ausschlussgründe vom Anspruch auf Entschädigung
Nicht alle Betroffenen erhalten automatisch Leistungen nach dem BEG. Ausschlussgründe können beispielsweise vorliegen bei Mitwirkung an nationalsozialistischen Taten oder wenn bereits anderweitige umfassende Entschädigungen erfolgt sind.
Dauer und Umfang der Leistungen nach dem BEG
Zeitliche Begrenzungen der Ansprüche
Ansprüche mussten innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden; diese Fristen sind inzwischen weitgehend abgelaufen. Dennoch gibt es noch laufende Zahlungen aus früheren Anerkennungen sowie Nachzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsarten
- Einmalige Kapitalleistungen zur Abgeltung bestimmter Schäden li >
< li >Laufende Rentenzahlungen etwa wegen Gesundheitsschäden li >
< li >Sachleistungen wie medizinische Versorgungskostenersatz li >
< li >Erstattungen für entgangene Ausbildungsmöglichkeiten bzw. Berufsausübung li >
< /ul >< h2 >Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen< / h2 >
< h3 >Antragstellung< / h3 >
< p >
Die Geltendmachung eines Anspruchs erfolgte durch Antragstellung bei den zuständigen Behörden. Die Antragsprüfung umfasste eine genaue Überprüfung aller Voraussetzungen sowie erforderlicher Nachweise über Art und Umfang erlittener Schäden.< / p >< h4 >Rechtsmittelmöglichkeiten< / h4 >
< p >
Wurde ein Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt, bestand grundsätzlich die Möglichkeit einer Überprüfung durch weitere Instanzen.< / p >< h2 >Bedeutung heute und aktuelle Entwicklungen zum BEG< / h2 >
< p >
Obwohl neue Anträge auf Grundlage dieses Gesetzes heute kaum noch möglich sind – da wesentliche Fristen abgelaufen sind – hat das Bundesentschädigungsgesetz weiterhin Bedeutung: Viele laufende Renten- bzw. Einmalzahlungen werden fortgeführt; zudem dient das Gesetz als historisches Beispiel staatlicher Verantwortung gegenüber Opfern politischer Unrechtsregime.< / p >
Häufig gestellte Fragen zum Thema Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
Wer konnte Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz beantragen?
Berechtigt waren Personen mit Wohnsitz im damaligen Geltungsbereich Deutschlands sowie bestimmte Gruppen von Auslandsdeutschen und Staatenlosen, sofern sie Opfer nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen wurden.
Konnte jede Form von Schaden entschädigt werden?
Nicht jeder Schaden war ersatzfähig; entschädigungsfähig waren insbesondere solche Schäden an Leben, Gesundheit, Freiheit sowie am Vermögen beziehungsweise beruflichen Fortkommen infolge politisch motivierter NS-Verfolgungshandlungen.
Sind heute noch neue Anträge möglich?
Die maßgeblichen Fristen zur Antragstellung sind weitgehend abgelaufen; daher können grundsätzlich keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Müssen laufende Zahlungen zurückgezahlt werden?
Bereits bewilligte Renten- oder Einmalleistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Können auch Erben Ansprüche geltend machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen konnten auch Erben verstorbener Berechtigter Ansprüche übernehmen beziehungsweise weiterführen.
Sind andere Formen der Wiedergutmachung neben Geldleistungen vorgesehen?
Neben finanziellen Leistungen sah das Gesetz auch Sachleistungen wie medizinische Versorgungskostenersatz vor.