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Bundeseisenbahnvermögen


Begriff und Rechtscharakter des Bundeseisenbahnvermögens

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Sondervermögensverwaltung des Bundes in Deutschland. Es wurde im Zuge der Bahnreform 1994 geschaffen und ist gegenwärtig im Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG), insbesondere in § 2 ENeuOG, geregelt. Das BEV verwaltet insbesondere Vermögenswerte, Personal und Versorgungsansprüche, die im Rahmen der Privatisierung und Umstrukturierung der früheren Deutschen Bundesbahn (DB) und Deutschen Reichsbahn (DR) nicht auf die Deutsche Bahn AG (DB AG) übergingen.

Historische Entwicklung und Rechtsgrundlagen

Bahnreform und Errichtung des BEV

Mit Inkrafttreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1994 (BGBl. I 1993, 2378 ff.) wurden die staatlichen Eisenbahnen in Deutschland grundlegend neu organisiert. Die Aufgaben, Befugnisse und das Vermögen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn gingen teils auf die neu gegründete Deutsche Bahn AG und teils auf das neu geschaffene Bundeseisenbahnvermögen über.

Die gesetzliche Grundlage für das BEV bildet insbesondere das ENeuOG. Nach § 2 ENeuOG ist das Bundeseisenbahnvermögen eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr untersteht.

Zweckbestimmung und Aufgabenbereich

Das BEV hat den spezifischen Auftrag, die aus dem Bahndienstverhältnis übernommenen Versorgungs- und Pensionslasten, Vermögenswerte sowie verschiedene dienstrechtliche Angelegenheiten, die nicht auf die DB AG übergangen sind, zu verwalten und abzuwickeln. Primäre Aufgaben ergeben sich aus § 3 ENeuOG.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

  • Verwaltung gesetzlich zugewiesener Grundstücke, Sachanlagen und sonstiger Vermögenswerte
  • Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Bediensteten, beispielsweise Versorgungspflichten und Beihilfeleistungen
  • Wahrnehmung treuhänderischer Aufgaben (z. B. Vermögensverwaltung für den Bund von Restbeständen)

Organisation und Verwaltung

Rechtsstellung und interne Gliederung

Das Bundeseisenbahnvermögen handelt als eigenständige Körperschaft und besitzt eigene Organe. Seine organisatorische Gliederung ist der Durchführungsverordnung zum ENeuOG und der eigenen Satzung zu entnehmen.

Das BEV unterhält eine Zentrale in Bonn sowie mehrere Außenstellen, um die wirtschaftliche und sachgerechte Verwaltung der übertragenen Aufgaben zu gewährleisten. Leitungsorgan ist die Präsidentin bzw. der Präsident, dem weitere Mitglieder der Behördenleitung beigeordnet sind.

Aufsicht und Rechtskontrolle

Gemäß § 6 ENeuOG steht das Bundeseisenbahnvermögen unter Fachaufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Dieses überträgt dem BEV bestimmte Aufgabenbereiche und kann Weisungen zur sachgerechten Erledigung der gesetzlichen Aufgaben erteilen. Die Rechnungsprüfung erfolgt gemäß § 111 Haushaltsgrundsätzegesetz durch den Bundesrechnungshof.

Vermögensverwaltung

Gegenstand und Umfang des Vermögens

Das Bundeseisenbahnvermögen verwaltet umfassende Vermögenswerte, die nicht auf die Deutsche Bahn AG übertragen wurden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Immobilien und Grundstücke, die weiterhin dem Bund gehören
  • Bewegliche Sachen, soweit sie nicht betrieblichen Zwecken der DB AG dienen
  • Sonstige Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Aufgaben der ehemaligen Bundesbahn/Reichsbahn, etwa aus Altverträgen

Übertragung von Liegenschaften und Grundstücksverkäufe

Die Verwaltung sowie Veräußerung von Grundstücken erfolgt nach spezifischen gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben. Der Verkauf bzw. die Verwertung von Liegenschaften geschieht häufig in Abstimmung mit anderen Bundesbehörden sowie unter Wahrung fiskalischer Interessen.

Beamten-, Dienst- und Versorgungsrecht

Personalüberleitung und Beamtenstatus

Im Zuge der Bahnreform verblieben zahlreiche Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Bundesbahn und Reichsbahn im Dienst des Bundes. Sie wurden in den Geschäftsbereich des Bundeseisenbahnvermögens überführt und stehen im sog. Bundeseisenbahndienstrecht.

Die Dienstherrneigenschaft liegt kraft Gesetzes beim Bundeseisenbahnvermögen. Beamtenrechtliche Belange werden durch das allgemeine Bundesbeamtenrecht sowie durch spezifische bahndienstrechtliche Vorschriften geregelt.

Versorgung und Beihilfe

Das BEV hat die Aufgabe, die Versorgung und Beihilfe ehemaliger und aktiver Bahnbeamtinnen und -beamten sicherzustellen. Dies umfasst Pensionszahlungen, Beihilfeleistungen bei Krankheit und andere beamtenrechtliche Ansprüche.

Versorgungsrechtliche Streitigkeiten werden vor den Verwaltungsgerichten entschieden. Die gesetzlichen Grundlagen sind im ENeuOG, im Beamtenversorgungsgesetz und in weiteren Spezialgesetzen normiert.

Bedeutung und aktuelle Entwicklung

Das BEV nimmt eine zentrale Rolle bei der Abwicklung der mit der Bahnreform entstandenen Aufgaben wahr. Trotz fortschreitender Abwicklung verbleiben Generationen von Versorgungs- und Verwaltungsverpflichtungen, die das BEV für den Bund zu erfüllen hat.

Durch fortschreitende Übertragung von Restvermögen, die kontinuierliche Reduktion des Personalbestands im Rahmen des natürlichen Abgangs sowie die Verwertung verbliebener Vermögenswerte erfährt das Aufgabenprofil des BEV laufend Veränderungen.

Rechtsquellen

  • Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG)
  • Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Bundesbeamtengesetz
  • Beamtenversorgungsgesetz

Literaturhinweis und weiterführende Links

  • Michael Meyer: Die Bahnreform und das Bundeseisenbahnvermögen, in: NVwZ 1994, S. 281 ff.
  • Offizielle Webseite des Bundeseisenbahnvermögens: bev.bund.de
  • Bundesgesetzblatt: Text des Eisenbahnneuordnungsgesetzes

Dieser Artikel bietet eine detaillierte Erläuterung des Bundeseisenbahnvermögens aus rechtlicher Sicht, einschließlich seiner historischen Entwicklung, Organisationsstruktur, gesetzlichen Aufgaben sowie seiner Bedeutung für das öffentliche Dienstrecht und die Verwaltung von Bundesvermögen im Zusammenhang mit der Bahnreform.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundeseisenbahnvermögens?

Die rechtlichen Grundlagen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) ergeben sich im Wesentlichen aus dem Bundeseisenbahnvermögensgesetz (BEVVG), dem Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) sowie ergänzenden bundesgesetzlichen Regelungen. Das BEVVG legt die Aufgabenbereiche und die Verwaltungskompetenzen des BEV im Detail fest, insbesondere hinsichtlich der treuhänderischen Verwaltung des Eigentums des Bundes an den Vermögenswerten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn. Das ENeuOG regelt insbesondere die Neuordnung der Bahnunternehmen im Zuge der Bahnreform von 1994 und grenzt die Verantwortlichkeiten zwischen dem Bundeseisenbahnvermögen und den neu gegründeten Eisenbahninfrastruktur- und Verkehrsunternehmen, insbesondere der Deutsche Bahn AG, ab. Zudem finden Vorschriften des Beamtenrechts und des Haushaltsrechts Anwendung, da das BEV weiterhin für Versorgungs- und Personalangelegenheiten ehemaliger Beamter zuständig ist. Auf europäischer Ebene sind insbesondere die Vorschriften zum freien Wettbewerb und zur Entflechtung von Netz und Betrieb zu beachten, welche durch das nationale Recht in Bezug auf das BEV konkretisiert werden.

Welche Aufgaben erfüllt das Bundeseisenbahnvermögen im Bereich der Versorgung ehemaliger Beamter?

Das Bundeseisenbahnvermögen übernimmt spezifische hoheitliche Versorgungsaufgaben für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger, die vormals bei den Bundesbahnen beschäftigt waren. Dies beinhaltet insbesondere die Berechnung, Festsetzung und Auszahlung von Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung sowie sonstigen beamtenrechtlichen Ansprüchen (z.B. Beihilfen). Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im Bundesbeamtengesetz (BBG), im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sowie in einschlägigen Übergangsvorschriften im Rahmen der Bahnreform. Das BEV fungiert im Hinblick auf diese Personengruppen als oberste Dienstbehörde und trägt die Verantwortung für dienst- und versorgungsrechtliche Entscheidungen, was in der Praxis eine erhebliche rechtliche und organisatorische Komplexität mit sich bringt.

In welcher Form ist das Bundeseisenbahnvermögen rechtsfähig, und wie wird es verwaltet?

Das Bundeseisenbahnvermögen besitzt gemäß § 2 BEVVG die Rechtsform einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Es handelt damit als eigene juristische Person und ist berechtigt, im eigenen Namen zu klagen und verklagt zu werden. Die Rechtsaufsicht wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ausgeübt. Die Verwaltungsstruktur folgt einem mehrstufigen Aufbau, wobei die Generaldirektion des BEV die zentrale Leitungs- und Entscheidungsinstanz bildet. Ihr unterstehen verschiedene Niederlassungen, die regional zuständig sind. Verwaltungstechnisch ist das BEV mit eigenem Haushalts- und Rechnungswesen ausgestattet und unterliegt der Geltung der Bundeshaushaltsordnung.

Welche Besonderheiten gelten aus rechtlicher Sicht für das Vermögen des Bundeseisenbahnvermögens?

Das Vermögen des BEV unterliegt einem besonderen Status: Es handelt sich überwiegend um Nachfolgevermögen der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn, das aus rechtlicher Sicht treuhänderisch vom BEV verwaltet wird. Rechtsgeschäfte, die das Vermögen betreffen, müssen im besonderen Maße den Vorgaben des BEVVG und des Haushaltsrechts entsprechen. Verkäufe, Belastungen oder sonstige Verfügungen über das Vermögen sind daher häufig zustimmungs- und anzeigepflichtig gegenüber dem BMDV. Ferner bestehen spezifische Regelungen zu Altlasten, Haftung und Rückabwicklung aus der Zeit der Bahnreform, insbesondere mit Blick auf Immobilien und Betriebsgrundstücke, die für die Eisenbahninfrastruktur nicht mehr benötigt werden.

Welche rechtlichen Kontroll- und Prüfmechanismen bestehen für das Bundeseisenbahnvermögen?

Das BEV unterliegt einer Vielzahl von Kontrollmechanismen: Neben der Fachaufsicht durch das BMDV sind insbesondere der Bundesrechnungshof sowie gegebenenfalls der Deutsche Bundestag über die Haushaltskontrolle zur Prüfung berechtigt. Im Falle von Versorgungsleistungen an Beamte erfolgt die Kontrolle zusätzlich durch spezia­lisierte Prüfdienste sowie ggf. Gerichte im Rahmen des Verwaltungs- und Sozialrechtswegs. Interne Revisionen und extern mandatierte Prüfstellen überwachen zudem fortlaufend die ordnungsgemäße Geschäftsführung nach geltendem Recht.

Wie verhält sich das Bundeseisenbahnvermögen zu den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der Deutschen Bahn AG aus rechtlicher Sicht?

Nach der Bahnreform 1994 wurde die frühere Staatsbahn in privatrechtlich organisierte Unternehmen, allen voran die Deutsche Bahn AG, überführt. Das BEV ist seither rechtlich und organisatorisch strikt von diesen Unternehmen getrennt. Während die DB AG und ihre Töchter als Aktiengesellschaften nach dem Aktiengesetz (AktG) agieren, bleibt das BEV im öffentlichen Recht verortet. Vermögensübertragungen, Dienstrechtsüberleitungen und Infrastrukturverträge bedürfen jeweils ausdrücklicher gesetzlicher Grundlagen und werden durch Aufsicht und rechtliche Kontrolle flankiert, um eine Vermischung öffentlicher und privater Interessen zu verhindern. Eine direkte Weisungsbefugnis oder Einflussnahme des BEV auf die operativen Entscheidungen der DB AG besteht daher nicht.

Welche Besonderheiten bestehen im Rechtsverhältnis zu Grundstücken und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens?

Die Veräußerung, Verwaltung und Nutzung ehemaliger Bahnimmobilien unterliegen komplexen rechtlichen Vorgaben. Grundstücke, die für Bahnbetriebszwecke dauerhaft entbehrlich sind, können nach Maßgabe des § 8 BEVVG sowie ergänzend nach § 63 BHO veräußert werden. Dabei ist das sogenannte Eisenbahnanlagengesetz (EBAnlG) zu beachten, das insbesondere Belange der Eisenbahninfrastruktur, Umweltschutz- sowie Planungsrecht tangiert. Rechte Dritter, vorrangig bestehende Dienstbarkeiten, Erbbau- und Nutzungsrechte sowohl aus Betriebszeiten der früheren Bahn als auch aus der Privatisierung, sind in jedem Einzelfall sorgfältig juristisch zu klären. Zudem besteht im Rahmen der Umwidmung häufig eine Pflicht zur Beteiligung öffentlicher Stellen und Einhaltung von Ausschreibungsverfahren.