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Bundesbürgschaft

Begriff und Grundlagen der Bundesbürgschaft

Die Bundesbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft, bei der die Bundesrepublik Deutschland als Bürge auftritt. Sie dient dazu, bestimmte wirtschaftliche oder gesellschaftliche Vorhaben abzusichern, indem sie für die Erfüllung von Verbindlichkeiten Dritter gegenüber Gläubigern einsteht. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners verpflichtet sich der Bund, für die ausstehenden Beträge einzutreten.

Zweck und Anwendungsbereiche

Die Bundesbürgschaft wird in verschiedenen Bereichen eingesetzt. Häufig findet sie Anwendung zur Unterstützung von Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen oder zur Förderung bestimmter Branchen und Projekte mit besonderem öffentlichen Interesse. Dazu zählen beispielsweise Großprojekte im Infrastrukturbereich, Exportgeschäfte oder Maßnahmen zum Umweltschutz.

Staatliches Interesse an der Übernahme einer Bürgschaft

Der Bund übernimmt eine Bürgschaft in aller Regel nur dann, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Dies kann etwa dann gegeben sein, wenn Arbeitsplätze gesichert werden sollen oder wenn das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung leistet.

Rechtliche Ausgestaltung einer Bundesbürgschaft

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übernahme einer Bundesbürgschaft sind durch verschiedene Gesetze und Verwaltungsvorschriften geregelt. Eine solche Bürgschaft kommt regelmäßig erst nach eingehender Prüfung zustande und bedarf meist einer besonderen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bund (als Bürgen), dem Gläubiger sowie dem Hauptschuldner.

Beteiligte Parteien bei einer Bundesbürgschaft

  • Bund: Tritt als Bürge auf.
  • Hauptschuldner: Ist das Unternehmen oder die Person, deren Verpflichtung abgesichert wird.
  • Gläubiger: Ist meist ein Kreditinstitut oder eine andere Institution, welche dem Hauptschuldner Mittel bereitstellt.

Konditionen und Umfang der Haftung des Bundes

Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Bürgschaftsvertrags. In vielen Fällen handelt es sich um sogenannte Ausfallbürgschaften: Der Bund haftet erst dann, wenn alle anderen Sicherheiten erschöpft sind und beim Hauptschuldner keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind.

Dauerhaftigkeit und Beendigung einer Bundesbürgschaft

Eine einmal übernommene Bundesbürgschaft gilt grundsätzlich bis zur vollständigen Erfüllung der gesicherten Verbindlichkeit durch den Hauptschuldner beziehungsweise bis zu ihrer ordnungsgemäßen Rückzahlung an den Gläubiger. Sie kann auch enden durch Ablösung des Kredits oder durch andere vertraglich vereinbarte Beendigungsgründe.

Kostenaspekte bei einer Bundesbürgschaft

Für die Übernahme einer solchen staatlichen Absicherung fallen üblicherweise Gebühren beziehungsweise Prämien an. Diese werden vom Hauptschuldner getragen und richten sich nach Höhe sowie Laufzeit des verbürgten Betrags sowie nach weiteren Risikofaktoren .

< h2 > Bedeutung für Wirtschaft , Gesellschaft & Staatshaushalt
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Durch ihre Funktion trägt die staatliche Absicherung dazu bei , Vertrauen im Wirtschaftsleben zu stärken . Gleichzeitig bedeutet jede übernommene Verpflichtung aber auch ein potentielles Risiko für den Staatshaushalt , falls es tatsächlich zu einem Zahlungsausfall kommt .
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< h2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema „Bundesbürgschaft“ < / h2 >

< h3 > Was ist eine Ausfall b ür gs chaft im Zusammenhang mit d er B unde sb ü r g s c ha ft ? < / h3 >
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Bei e iner A us f a l l b ü r g s c ha f t tritt d er B u n d e rst i m F a l l e i n e s Z ah lu ng sa u sf al ls de s H au pt sc hu ld ne rs ei n . D as be deutet , da ss z un ä ch st a lle n a nd er en S ic he rh ei te n v o m G lä ub ig er ve rw ert et w er de n mü ss en , be vo r d ie H af tu ng de s Bu nd es gr ei ft .
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< h3 > Wer entscheidet über di e Ü ber na hm e ei ne r Bu nd es bü rg sc ha ft ? < / h3 >
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Di e E nt sc he id un g üb er di e Ü be rn ah me tr iff t i m Re ge lf al l di e z us tä nd ig e B eh ör de od er Mi ni st eri um na ch P rü fu ng d es ö ff en tl ic he n I nt ere ss es u nd de r R is ik ob ew ert un g .
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< h3 > Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für di e Ü bernahme muss typischerweise ein erhebliches öffentliches Interesse vorliegen; zudem erfolgt eine umfassende Bonitäts- sowie Risikoanalyse bezüglich des Projekts bzw . Unternehmens .

< h3 > Wie lange gilt eine einmal übernommene Bundebsübrschaft? < p >
Sie besteht grundsätzlich bis zur vollständigen Tilgung beziehungsweise Rückzahlung der gesicherten Forderungen – sofern keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen wurde .

< h3 > Welche Kosten entstehen durch eine solche staatliche Absicherung? < p >
Es fallen regelmäßig Gebühren bzw . Prämien an ; deren Höhe hängt unter anderem von Betragshöhe , Laufzeit sowie Risikoeinschätzung ab .

< h3 > Kann jeder Antragsteller eine solche Absicherung erhalten?

E ine Bewilligung erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen; insbesondere muss das Vorhaben von erheblichem öffentlichem Interesse sein.