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Bundesarbeitsgericht

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Was ist das Bundesarbeitsgericht?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste deutsche Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Es entscheidet als letzte Instanz über Rechtsfragen, die sich aus dem Arbeitsleben ergeben. Dazu zählen insbesondere Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, wie etwa Tarifverträge oder Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

Aufbau und Sitz des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Erfurt. Es besteht aus mehreren sogenannten Senaten, die jeweils auf bestimmte Themengebiete im Arbeitsrecht spezialisiert sind. Jeder Senat setzt sich aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern zusammen. Die ehrenamtlichen Richter stammen zu gleichen Teilen aus Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die Senate des Gerichts

Die Senate bearbeiten unterschiedliche Schwerpunkte innerhalb des Arbeitsrechts, beispielsweise Kündigungsschutz, Tarifrecht oder betriebliche Mitbestimmung. Durch diese Spezialisierung wird eine hohe Qualität der Entscheidungen gewährleistet.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundesarbeitsgerichts

Das BAG prüft vor allem Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Es klärt dabei Auslegungsfragen zu Gesetzen oder tarifvertraglichen Regelungen sowie zur Anwendung arbeitsrechtlicher Grundsätze auf konkrete Fälle.

Revisionsinstanz im deutschen Rechtssystem

In der Regel gelangt ein Fall erst dann zum BAG, wenn zuvor bereits Entscheidungen durch ein Arbeitsgericht erster Instanz sowie ein Landesarbeitsgericht als zweite Instanz getroffen wurden. Das BAG überprüft dann vor allem die rechtliche Bewertung dieser Vorentscheidungen; neue Tatsachen werden in aller Regel nicht mehr berücksichtigt.

Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht

Die Urteile des BAG haben große Bedeutung für die Entwicklung und Auslegung arbeitsrechtlicher Vorschriften in Deutschland. Sie schaffen Klarheit bei strittigen Fragen und sorgen dafür, dass vergleichbare Fälle bundesweit möglichst einheitlich behandelt werden.

Ablauf eines Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht

Ein Verfahren am BAG beginnt meist mit einer Revision gegen eine Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts oder mit einer sogenannten Sprungrevision direkt nach einem Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts unter bestimmten Voraussetzungen. Die Beteiligten reichen Schriftsätze ein; mündliche Verhandlungen finden statt, bevor das Gericht sein Urteil verkündet.

Beteiligte Personen im Verfahren

An den Verfahren sind neben den Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richter beteiligt – je zur Hälfte Vertreter der Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberseite -, um verschiedene Perspektiven einzubringen.

Bedeutung für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie Unternehmen

Für Beschäftigte wie auch Unternehmen ist das BAG von zentraler Bedeutung: Seine Entscheidungen geben Orientierung bei wichtigen Fragen rund um Kündigungsschutz, Lohnansprüche oder betriebliche Mitbestimmung.
Auch Gewerkschaften sowie Arbeitgeberverbände stützen sich häufig auf Grundsatzentscheidungen dieses Gerichts bei ihrer Arbeit.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bundesarbeitsgericht (FAQ)

Welche Aufgaben erfüllt das Bundesarbeitsgericht?

Das Gericht entscheidet über grundlegende Rechtsfragen im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts als letzte Instanz.

Können alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zum Bundesarbeitsgericht gelangen?

Nicht jeder Fall gelangt automatisch bis zum höchsten deutschen Gericht für Arbeitssachen; meist muss zunächst eine Revision zugelassen werden.

Sind beim Verfahren am Bundearbeisgsericht neue Beweise möglich?

Zumeist prüft das Gericht nur noch rechtliche Fragestellungen; neue Tatsachen können grundsätzlich nicht mehr eingeführt werden.

Sitzt das gesamte Gericht immer gemeinsam?

Nicht alle Richter tagen gemeinsam: Verschiedene Senate befassen sich jeweils mit unterschiedlichen Themenbereichen innerhalb des Arbeitsrechts.

Können Privatpersonen selbst Klage beim Bundearbeisgsericht erheben?

Klagen können nicht direkt eingereicht werden; es handelt sich um eine Revisionsinstanz nach vorherigen gerichtlichen Entscheidungen durch untere Instanzen.

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