Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist die zentrale Personalbehörde der Bundeswehr. Es ist eine dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnete höhere Bundesbehörde mit Sitz in Köln. Sein Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung des militärischen und zivilen Personals der Bundeswehr über den gesamten Beschäftigungs- bzw. Dienstverlauf hinweg – von der Gewinnung über Laufbahnentscheidungen bis zum Ausscheiden.
Staatliche Stellung und Aufgabenprofil
Als Teil der unmittelbaren Bundesverwaltung nimmt das Amt hoheitliche Aufgaben wahr. Es handelt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für den öffentlichen Dienst und die besonderen Regelungen des Wehrdienstes. Entscheidungen des Amtes betreffen vor allem Auswahl, Einstellung, Verwendung, Beförderung, Versetzung, Beurteilung, Weiterbildung sowie die Personalentwicklung von Soldatinnen und Soldaten und von zivilen Beschäftigten.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Personalgewinnung und Auswahl
Das BAPersBw organisiert die Personalgewinnung, führt eignungsdiagnostische Verfahren durch und verantwortet die Auswahlentscheidungen für militärische und zivile Laufbahnen. Dazu gehören Informations- und Beratungsangebote, Auswahltests, medizinisch-psychologische Eignungsfeststellungen in Zusammenarbeit mit fachlich zuständigen Stellen sowie die Entscheidung über Einstellungen.
Laufbahn-, Verwendungs- und Förderentscheidungen
Das Amt ordnet Verwendungen zu, trifft Beförderungs- und Ernennungsentscheidungen, steuert Laufbahnen und koordiniert Qualifizierungsmaßnahmen. Für Soldatinnen und Soldaten umfasst dies auch planmäßige Verwendungen im In- und Ausland. Für ziviles Personal erfolgen Eingruppierung, Übertragung von Tätigkeiten und Weiterentwicklung im Rahmen des öffentlichen Dienstrechts.
Personalverwaltung und -controlling
Das BAPersBw führt Personalakten, erstellt Personalstatistiken, betreibt zentrale IT-Fachanwendungen für das Personalwesen und steuert das Personalcontrolling. Es wirkt an strategischen Personalbedarfsplanungen mit und koordiniert personalwirtschaftliche Grundsätze im Geschäftsbereich.
Beteiligung, Gleichstellung und Inklusion
Das Amt beachtet die gesetzlichen Vorgaben zur Beteiligung der Personalvertretungen, zur Gleichstellung, zur Förderung von Vielfalt und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Einschlägige Stellen wie Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauenspersonen der Soldatinnen und Soldaten sowie Schwerbehindertenvertretungen werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt.
Organisation und Struktur
Leitung und Gliederung
Die Behörde wird von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geführt. Unterhalb der Leitungsebene bestehen Fachabteilungen für militärisches und ziviles Personal sowie Querschnittsbereiche für Recht, IT, Organisation und Controlling. Das Amt verfügt über nachgeordnete regionale Dienststellen, darunter Karriereeinrichtungen und Assessmentstandorte, um flächendeckend Auswahl- und Beratungsprozesse zu gewährleisten.
Dienststellenverbund
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet das BAPersBw mit Einheiten und Kommandobehörden der Teilstreitkräfte, mit Ausbildungseinrichtungen, Hochschulen der Bundeswehr sowie mit weiteren Behörden zusammen. Die Aufsicht obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung.
Rechtliche Einordnung der Personalverwaltung
Grundsätze der Auswahl und Verwendung
Personalentscheidungen folgen dem Leistungsprinzip sowie den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Auswahlverfahren sind transparent zu dokumentieren; maßgebliche Kriterien müssen nachvollziehbar sein. Dies gilt für Soldatinnen und Soldaten ebenso wie für zivile Beschäftigte unter Beachtung der jeweiligen dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Hoheitliches Handeln und Rechtsschutz
Viele Entscheidungen des BAPersBw erfolgen in Form hoheitlicher Verfügungen, etwa bei Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen oder der Feststellung von dienstlichen Beurteilungen. Betroffene Personen haben die Möglichkeit, diese Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Hierfür bestehen verwaltungsinterne und gerichtliche Kontrollmechanismen des öffentlichen Dienstes und des Wehrdienstes.
Datenverarbeitung und Vertraulichkeit
Das Amt verarbeitet personenbezogene und gegebenenfalls besonders schützenswerte Daten, die für Auswahl-, Verwendungs- und Fürsorgeentscheidungen erforderlich sind. Maßgeblich sind die Vorgaben des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung. Es bestehen Informations-, Lösch- und Berichtigungsrechte sowie interne und externe Kontrollinstanzen. Sicherheitsrelevante Überprüfungen werden in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen abgewickelt.
Beteiligungsrechte
Personalvertretungen und die weiteren gesetzlich vorgesehenen Interessenvertretungen werden in Entscheidungsprozesse einbezogen. Umfang und Art der Beteiligung richten sich nach der Art der Maßnahme und den einschlägigen Beteiligungsrechten, etwa bei personellen Einzelmaßnahmen, Organisationsänderungen oder Regelungen des innerdienstlichen Bereichs.
Zusammenarbeit und Aufsicht
Ministerielle Steuerung
Das Bundesministerium der Verteidigung übt die Fach- und Rechtsaufsicht aus, legt strategische Vorgaben fest und kontrolliert deren Umsetzung. Das BAPersBw erstattet Bericht, liefert Kennzahlen und arbeitet an konzeptionellen Weiterentwicklungen der Personalpolitik mit.
Kooperation mit externen Stellen
Für die Personalgewinnung kooperiert das Amt unter anderem mit Bildungs- und Arbeitsmarktakteuren. Bei sicherheitsrelevanten Themen besteht eine Zusammenarbeit mit zuständigen Prüfstellen. Audit- und Kontrollinstitutionen prüfen Verfahren und Wirtschaftlichkeit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
Digitale Verfahren und Akteneinsicht
E-Personalakte und Fachverfahren
Die Verwaltung nutzt elektronische Personalakten und spezialisierte IT-Fachanwendungen zur Abbildung von Bewerbungs-, Auswahl-, Verwendungs- und Beurteilungsprozessen. Die Systeme unterliegen Schutz- und Zugriffsregelungen, die Vertraulichkeit und Integrität der Daten sicherstellen.
Informationsrechte
Betroffene Personen können Einsicht in ihre Personalunterlagen verlangen. Umfang, Form und Ablauf der Akteneinsicht richten sich nach den einschlägigen verwaltungs- und dienstrechtlichen Bestimmungen. Entscheidungen sind regelmäßig zu begründen und zu dokumentieren.
Besonderheiten im militärischen Kontext
Dienstliche Erfordernisse und Fürsorge
Personalmaßnahmen im militärischen Bereich berücksichtigen die besonderen Anforderungen des Dienstbetriebs, darunter Verwendungsbreite, Einsatz- und Verwendungsfähigkeit sowie Auslandstätigkeiten. Zugleich gelten Fürsorgepflichten gegenüber Soldatinnen und Soldaten, etwa im Hinblick auf Vereinbarkeit, Gesundheitsschutz und Betreuung, jeweils innerhalb des vorgegebenen Rechtsrahmens.
Reservistenbezug
Bei der Verwaltung von Personalstammdaten und Verwendungsnachweisen arbeitet das Amt mit den zuständigen Kommandobereichen zusammen, die die beorderungs- und einsatzbezogenen Entscheidungen für Reservistinnen und Reservisten verantworten.
Abgrenzung zu anderen Stellen
Unterschied zu Fach- und Beschaffungsbehörden
Das BAPersBw ist nicht für Rüstungsbeschaffung, Liegenschaften oder Sanitätsversorgung zuständig. Diese Aufgaben liegen bei anderen Behörden und Kommandobereichen. Die Personalpolitik als Grundsatzaufgabe wird auf ministerieller Ebene gesteuert; das BAPersBw setzt diese im operativen Personalmanagement um.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Welche rechtliche Stellung hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr?
Es handelt sich um eine höhere Bundesbehörde innerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Das Amt nimmt hoheitliche Aufgaben der Personalverwaltung wahr und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Ministeriums.
Welche Entscheidungen des BAPersBw gelten als hoheitliche Maßnahmen?
Hoheitliche Maßnahmen sind insbesondere Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen, Festsetzungen von Dienstpostenverwendungen, dienstliche Beurteilungen sowie Entscheidungen über Einstellungen im militärischen und zivilen Bereich.
Nach welchen Grundsätzen erfolgen Auswahl- und Beförderungsentscheidungen?
Maßgeblich sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Verfahren müssen transparent, dokumentiert und an nachvollziehbaren Kriterien ausgerichtet sein, unter Wahrung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit.
Wie ist der Datenschutz bei Personalverfahren gewährleistet?
Personenbezogene Daten werden nur zweckgebunden verarbeitet. Es bestehen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Informations- und Auskunftsrechte sowie interne und externe Kontrollinstanzen zur Überwachung der datenschutzkonformen Verarbeitung.
Welche Beteiligungsrechte bestehen bei Personalmaßnahmen?
Personalräte, Vertrauenspersonen der Soldatinnen und Soldaten, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen werden nach Maßgabe der einschlägigen Beteiligungsrechte eingebunden. Art und Umfang richten sich nach der jeweiligen Maßnahme.
Besteht ein Recht auf Einsicht in die Personalakte?
Betroffene können Einsicht in ihre Personalakten verlangen. Näheres zu Umfang, Zeitpunkt und Modalitäten ergibt sich aus den einschlägigen verwaltungs- und dienstrechtlichen Regelungen.
Welche Möglichkeiten des Rechtsschutzes gibt es gegen Entscheidungen des BAPersBw?
Gegen belastende Personalmaßnahmen bestehen verwaltungsinterne und gerichtliche Kontrollmöglichkeiten. Hierbei gelten die allgemeinen Regeln des öffentlichen Dienst- und Wehrdienstrechts.
Ist das BAPersBw für Sicherheitsüberprüfungen zuständig?
Das Amt wirkt bei sicherheitsrelevanten Fragen mit und koordiniert die personalbezogenen Aspekte. Die Durchführung und Entscheidung obliegen den hierfür zuständigen Stellen; die Ergebnisse werden in Personalentscheidungen berücksichtigt.