Legal Lexikon

Bürger

Begriff und rechtliche Einordnung des Bürgers

Im rechtlichen Sinn bezeichnet „Bürger“ eine Person mit der Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates. In Deutschland sind Bürger diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Der Begriff ist von anderen Bezeichnungen abzugrenzen: „Einwohner“ oder „Bewohner“ knüpfen an den tatsächlichen Aufenthalt an, „Ausländer“ an das Fehlen der Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates, „Staatenlose“ besitzen keine Staatsangehörigkeit. Der Ausdruck „Bürger“ wird hier geschlechtsumfassend verwendet.

Der Bürgerstatus ist ein tragender Bestandteil der staatlichen Ordnung. Er bestimmt, wem bestimmte politische Rechte zustehen und wer besonderen Schutz und besondere Bindungen zum Staat hat. Zugleich ist er nicht mit allen Rechten gleichzusetzen, die Menschen in einem Staat genießen: Viele Grund- und Freiheitsrechte knüpfen an die Menschenwürde und gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit

Erwerb durch Geburt und Abstammung

Staatsangehörigkeit wird häufig durch Abstammung von einem Elternteil mit der betreffenden Staatsangehörigkeit erworben. In Deutschland kann sie zudem unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Geburt im Inland begründet werden. Maßgeblich sind die familiären Verhältnisse zum Zeitpunkt der Geburt und gegebenenfalls weitere, gesetzlich geregelte Voraussetzungen.

Erwerb durch Einbürgerung

Einbürgerung ist der rechtsgestaltende Erwerb der Staatsangehörigkeit auf Antrag. Üblich sind Anforderungen wie eine gewisse Aufenthaltsdauer, Kenntnisse der Sprache und der staatlichen Ordnung, eigenständige Lebensunterhaltssicherung sowie Straffreiheit in bestimmtem Umfang. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem geltenden Recht und kann sich ändern.

Weitere Erwerbswege

Weitere Erwerbsmöglichkeiten bestehen etwa im Zusammenhang mit Adoption, Feststellungsverfahren, Erklärungstatbeständen oder besonderen historischen und völkerrechtlichen Konstellationen. Die Einzelheiten hängen vom jeweiligen nationalen Recht ab.

Verlust, Entlassung und Mehrstaatigkeit

Der Verlust der Staatsangehörigkeit kann in bestimmten Fällen durch Entlassung auf Antrag, durch Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit oder durch Rücknahme eines rechtswidrigen Erwerbs eintreten. Moderne Regelungen sehen zunehmend die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit vor. Ob und in welchem Umfang mehrere Staatsangehörigkeiten zulässig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Recht der beteiligten Staaten.

Rechte von Bürgern

Politische Teilhabe

Bürger verfügen regelmäßig über besondere politische Mitwirkungsrechte. Dazu zählen das aktive und passive Wahlrecht auf nationaler Ebene, Mitwirkungsrechte bei Volksabstimmungen (sofern vorgesehen) und die Möglichkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden. In föderalen Systemen können sich diese Rechte je nach Ebene unterscheiden. In der Europäischen Union ergänzt die Unionsbürgerschaft die nationalen Rechte, unter anderem durch das Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen am Wohnsitz innerhalb der Union.

Freizügigkeit und Einreise

Bürger besitzen das Recht auf Einreise in ihr Staatsgebiet und dürfen dort nicht ausgewiesen werden. Häufig besteht ein Anspruch auf Ausstellung von Ausweisdokumenten. Innerhalb der Europäischen Union gehören Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit zum ergänzenden Status der Unionsbürgerschaft.

Auslandsvertretung und Schutz

Im Ausland können Bürger konsularischen Beistand des eigenen Staates in Anspruch nehmen. Innerhalb der Europäischen Union besteht zudem die Möglichkeit, den Schutz anderer Mitgliedstaaten zu nutzen, wenn die eigene Vertretung nicht erreichbar ist.

Soziale und wirtschaftliche Teilhabe

Zugang zu bestimmten Berufen und öffentlichen Ämtern kann an die Staatsangehörigkeit anknüpfen. Sozialstaatliche Leistungen richten sich hingegen häufig primär nach Aufenthalt, Bedürftigkeit und Beitragszeiten; sie stehen daher nicht allein Bürgern zu. Viele Grundfreiheiten, etwa die Meinungsfreiheit, gelten regelmäßig unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Pflichten von Bürgern

Loyalität und Beachtung der Rechtsordnung

Der Bürgerstatus umfasst die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat und zur Beachtung der geltenden Gesetze. Verstöße können je nach Schwere mit Sanktionen verbunden sein.

Abgaben, Mitwirkung und Identitätsnachweis

Steuerliche Pflichten knüpfen im Regelfall an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an und treffen daher nicht ausschließlich Bürger. Bürger können zu Mitwirkungen im Gemeinwesen herangezogen werden, etwa zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen, die an die Staatsangehörigkeit gebunden sind. Zudem bestehen Pflichten rund um Identitäts- und Reisedokumente sowie Meldepflichten.

Wehr- und Ersatzdienste, Katastrophenschutz

Dienstpflichten können im Verteidigungs- oder Katastrophenfall vorgesehen sein. In Deutschland ist die allgemeine Wehrpflicht derzeit ausgesetzt; bestimmte Verpflichtungen können jedoch in besonderen Lagen vorgesehen werden.

Bürger im föderalen und kommunalen Kontext

Bürgerrechte auf Landes- und Kommunalebene

Im Bundesstaat können die Länder und Kommunen eigene Mitwirkungsinstrumente vorsehen, etwa Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Das Wahlrecht auf kommunaler Ebene kann sich in Details vom Wahlrecht auf Landes- oder Bundesebene unterscheiden.

Unionsbürgerschaft als Zusatzstatus

Für Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht zusätzlich die Unionsbürgerschaft. Sie vermittelt unter anderem Freizügigkeit, kommunales und europäisches Wahlrecht am Wohnsitz, Petitionsrechte und diplomatisch-konsularischen Schutz durch andere Mitgliedstaaten, wenn die eigene Vertretung nicht verfügbar ist.

Abgrenzungen und verwandte Begriffe

Grundrechte und Bürgerrechte

Grundrechte schützen die Freiheit und Gleichheit des Menschen. Viele gelten für alle, unabhängig von der Staatsangehörigkeit („Menschenrechte“). Bürgerrechte sind demgegenüber Rechte, die ausschließlich Staatsangehörigen zustehen, etwa bestimmte politische Mitwirkungsrechte und Schutzpositionen wie das Einreiserecht in den eigenen Staat.

Staatsangehöriger, Einwohner, Person

„Staatsangehöriger“ beschreibt formal denselben Status wie „Bürger“. „Einwohner“ oder „Bewohner“ knüpfen an den Aufenthalt an und umfassen auch Personen ohne Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates. „Person“ ist der weiteste Begriff und meint jede natürliche Person unabhängig von Herkunft und Status.

„Bürgerlich“ in anderen Zusammenhängen

„Bürgerlich“ kann in anderen Bereichen abweichend verwendet werden, etwa wenn von „bürgerlichem Recht“ als Bezeichnung für das Zivilrecht die Rede ist. Diese Verwendung hat keine unmittelbare Aussage über den Bürgerstatus einer Person.

Minderjährige als Bürger

Rechtsstellung Minderjähriger

Auch Kinder und Jugendliche können Bürger sein, wenn sie die Staatsangehörigkeit besitzen. Ihre allgemeinen Freiheitsrechte bestehen bereits, sind jedoch alters- und entwicklungsabhängig auszuüben. Gesetzliche Vertretung und elterliche Sorge spielen eine Rolle bei der Wahrnehmung von Rechten.

Politische Rechte nach Alter und Ebene

Politische Mitwirkungsrechte knüpfen an Altersgrenzen und können je nach Ebene unterschiedlich ausgestaltet sein. Häufig gilt für nationale Wahlen ein höheres Wahlalter als für kommunale oder europäische Wahlen; die Details richten sich nach der jeweiligen Rechtslage.

Internationale Bezüge

Doppel- und Mehrstaatigkeit

Mehrstaatigkeit kann durch Geburt, Abstammung, Einbürgerung oder Heirat entstehen. Viele Staaten haben ihre Regelungen liberalisiert, dennoch bestehen Unterschiede: Manche Staaten erlauben Mehrstaatigkeit umfassend, andere nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Einbürgerung im internationalen Vergleich

Die Voraussetzungen der Einbürgerung unterscheiden sich zwischen Staaten. Häufig wiederkehrende Elemente sind Mindestaufenthalt, Sprach- und Systemkenntnisse, Integrationsnachweise, wirtschaftliche Selbstständigkeit und Unbescholtenheit. Staaten können zudem Sicherheits- und Loyalitätsanforderungen vorsehen.

Häufig gestellte Fragen

Wer gilt im rechtlichen Sinn als Bürger in Deutschland?

Als Bürger gilt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Status ist unabhängig vom tatsächlichen Aufenthaltsort und unterscheidet sich von der Eigenschaft als Einwohner, die an den Aufenthalt im Inland anknüpft.

Welche Rechte stehen nur Bürgern zu?

Typischerweise sind dies politische Kernrechte wie das Wahlrecht auf nationaler Ebene, das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden, das Recht auf Einreise und der besondere Ausweisungsschutz. Viele Grundfreiheiten stehen hingegen allen Menschen zu, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Wie kann die Staatsangehörigkeit erworben werden?

Hauptwege sind Geburt und Abstammung sowie Einbürgerung. Daneben existieren besondere Erwerbstatbestände, etwa im Zusammenhang mit Adoption oder durch Erklärung. Die genauen Voraussetzungen bestimmen sich nach dem jeweils geltenden Recht.

Kann man mehrere Staatsangehörigkeiten gleichzeitig haben?

Mehrstaatigkeit ist möglich. Ob sie zulässig ist und unter welchen Bedingungen, hängt vom Recht der betroffenen Staaten ab. Viele Rechtsordnungen erlauben Mehrstaatigkeit, zum Teil mit Einschränkungen.

Welche Pflichten sind mit dem Bürgerstatus verbunden?

Dazu gehören die Beachtung der Rechtsordnung, Mitwirkungspflichten im Gemeinwesen und Pflichten im Zusammenhang mit Identitätsdokumenten. Steuerliche Pflichten knüpfen überwiegend an Wohnsitz oder Aufenthalt an und betreffen daher nicht nur Bürger.

Was unterscheidet Bürgerrechte von Grundrechten?

Bürgerrechte stehen ausschließlich Staatsangehörigen zu, insbesondere im Bereich politischer Teilhabe und staatlicher Schutzpositionen. Grundrechte sind überwiegend menschenbezogen und gelten auch für Personen ohne Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates.

Dürfen Bürger aus ihrem eigenen Staat ausgewiesen oder ausgeliefert werden?

Ausweisung aus dem eigenen Staatsgebiet ist ausgeschlossen. Auslieferung ist nur unter engen, gesetzlich geregelten Voraussetzungen möglich und kann von völkerrechtlichen Bindungen sowie besonderen Schutzgarantien abhängen.