Begriff und rechtliche Einordnung des Bonds
Ein Bond (auch Schuldverschreibung oder Anleihe) bezeichnet ein festverzinsliches Wertpapier, durch das der Emittent, meist ein Unternehmen, ein Staat oder eine andere Körperschaft, eine Geldschuld gegenüber dem Inhaber des Bonds (Gläubiger) verbrieft. Im rechtlichen Kontext handelt es sich bei Bonds um Wertpapiere nach deutschem Wertpapierrecht, die die Rechte des Inhabers und die Pflichten des Emittenten im Sinne eines Schuldverhältnisses konkretisieren und begründen.
Grundlegende Struktur und Rechtsnatur des Bonds
Bonds gehören zur Gruppe der Schuldverschreibungen (§ 793 ff. BGB). Sie verkörpern ein Forderungsrecht, das auf Zahlung eines Geldbetrags (in der Regel des Nominalbetrags zuzüglich Zinsen) zu bestimmten Fälligkeitsterminen gerichtet ist. Die rechtliche Ausgestaltung ist abhängig von den Emissionsbedingungen (Anleihebedingungen), die als allgemeine Geschäftsbedingungen den Vertrag zwischen Emittent und Gläubiger darstellen.
Die rechtliche Natur eines Bonds wird häufig als einheitliches Rechtsverhältnis zwischen Emittent und den jeweiligen Inhabern der Teilschuldverschreibungen verstanden. Jeder einzelne Bond verbrieft ein Forderungsrecht, das grundsätzlich nach den Regeln des Schuldrechts behandelt wird.
Rechtliche Voraussetzungen der Emission
Emittenten
Emittenten sind natürliche oder juristische Personen, die das Wertpapier ausgeben. Klassische Emittenten sind Staaten (Staatsanleihen), Körperschaften, Kommunen (Kommunalanleihen) oder Unternehmen (Unternehmensanleihen).
Prospektrecht
Nach europäischem und deutschem Prospektrecht darf die öffentliche Emission von Bonds grundsätzlich nur nach Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts erfolgen (Verordnung (EU) 2017/1129, Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Der Prospekt dient dem Anlegerschutz und muss sämtliche für die Entscheidung des Anlegers wesentlichen Informationen enthalten, insbesondere zu den mit dem Bond verbundenen Risiken, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Emittenten sowie den Ausgestaltungsmerkmalen des Wertpapiers.
Zulassung zum Handel
Sollen Bonds an organisierten Märkten (zum Beispiel Börsen) gehandelt werden, ist zumeist eine Zulassung der Schuldverschreibung zum Handel erforderlich. Die jeweiligen Anforderungen ergeben sich aus den Regeln der Börsengesetze und Börsenordnungen.
Vertragsrechtlicher Rahmen und Anleihebedingungen
Schuldverhältnis und Gläubigerrechte
Der Bond begründet ein Schuldverhältnis. Emittent und Inhaber des Bonds stehen sich auf Grundlage der Anleihebedingungen als Schuldner und Gläubiger gegenüber. Die maßgeblichen Rechte des Gläubigers umfassen insbesondere:
- Anspruch auf Rückzahlung des Nominalbetrags zum festgelegten Laufzeitende
- Anspruch auf Zahlung vereinbarter Zinsen oder anderer Erträge
- Informationsrechte, insbesondere im Hinblick auf etwaige Änderungen der Emissionsbedingungen
Übertragbarkeit und Eigentum
Bonds werden regelmäßig als Inhaberpapiere gemäß § 793 ff. BGB ausgestaltet, was die einfache Übertragbarkeit durch Einigung und Übergabe ermöglicht (§ 929 BGB). Alternativ können sie als Namensschuldverschreibungen oder Orderschuldverschreibungen ausgegeben werden, mit entsprechend abweichenden Übertragungsformen (Indossament bei Orderpapieren).
Anleihebedingungen und Kündigungsrechte
Die genauen Bedingungen, darunter Laufzeit, Verzinsung, Modalitäten der Rückzahlung, Kündigungsrechte und etwaige Sicherheiten, sind in den Anleihebedingungen konkret geregelt. Diese sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen und unterliegen entsprechend der Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB). Änderungen der Bedingungen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung der Gläubiger möglich.
Besondere rechtliche Aspekte des Bonds
Insolvenzrechtliche Einordnung
Im Insolvenzverfahren des Emittenten stehen den Inhabern von Bonds – sofern keine besondere Besicherung besteht – regelmäßig nur einfache Insolvenzforderungen zur Seite. Im Falle besicherter Anleihen (z.B. Hypothekenanleihen, Pfandbriefe) greifen besondere Regelungen zur Präferenz oder Vorrecht im Insolvenzfall.
Gläubigergemeinschaft und Vertreter
Zur Wahrung der Gläubigerinteressen können Anleihebedingungen beispielsweise die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger (gemäß Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) vorsehen. Der gemeinsame Vertreter nimmt die Interessen der Gesamtheit der Inhaber einer Anleihe wahr, insbesondere im Insolvenzfall, bei Restrukturierungen oder der Ausübung von Rechten gegenüber dem Emittenten.
Steuerliche Behandlung
Aus rechtlicher Sicht sind auch die steuerlichen Vorschriften relevant, die auf den Erwerb, das Halten und die Veräußerung sowie die Ertragsausschüttungen (Zinsen) aus Bonds Anwendung finden. In Deutschland handelt es sich bei Zinseinnahmen regelmäßig um Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 20 EStG), die der Abgeltungsteuer unterliegen.
Regulatorische Anforderungen und Kostenstruktur
Marktaufsicht und Meldepflichten
Die Ausgabe und der Handel mit Bonds unterliegen der Aufsicht durch nationale und europäische Wertpapieraufsichtsbehörden. Emittenten müssen insbesondere Melde- und Transparenzpflichten beachten. Bei börsennotierten Bonds gelten zudem die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sowie der Börsenordnungen.
Kosten
Die Emission von Bonds verursacht verschiedene Kostenarten, etwa für die Prospekterstellung, die Börsenzulassung, die Verwahrung und gegebenenfalls für die Verpflichtung zur Rückstellung von Sicherheiten.
Bonds im internationalen Kontext
Auf internationaler Ebene sind Bonds entscheidend von kollisionsrechtlichen Bestimmungen (z.B. nach Rom I-VO) und internationalen Marktusancen geprägt. Bei grenzüberschreitenden Bonds können Auswahl des anwendbaren Rechts und des zuständigen Gerichts, Regelungen zu Clearing und Settlement, sowie Fragen der Anerkennung und Durchsetzung entscheidend sein.
Fazit
Der Bond ist ein zentrales rechtliches Instrument der Fremdfinanzierung und Kapitalbeschaffung. Seine rechtliche Ausgestaltung ist geprägt durch zivilrechtliche Schuldverschreibungsregelungen, öffentlich-rechtliche Vorgaben des Kapitalmarktrechts, insolvenzrechtliche Rahmenbedingungen und nationale wie internationale Regulierungsanforderungen. Die genaue rechtliche Ausgestaltung des Bonds wird maßgeblich von den Anleihebedingungen und dem jeweils gewählten Wertpapierstatus bestimmt.
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Emission eines Bonds erfüllt sein?
Die Emission eines Bonds (Anleihe) unterliegt je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen. In Deutschland beispielsweise muss das emittierende Unternehmen eine wertpapierrechtliche Zulassung erwirken, oft durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hierzu gehört vor allem die Erstellung und Billigung eines Wertpapierprospekts nach der EU-Prospektverordnung, sofern keine gesetzlich vorgesehene Ausnahme greift. Dieser Prospekt muss sämtliche relevanten Informationen enthalten, die für eine fundierte Anlegerentscheidung notwendig sind, darunter Emissionsbedingungen, Risiken, Zinssatz, Laufzeit und Rangstellung im Insolvenzfall. Die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie ggf. die Anforderungen eines Börsensegments (frei, reguliert, Prime Standard etc.) wirken zusätzlich. Im Falle einer internationalen Emission sind außerdem die jeweiligen Regularien der relevanten ausländischen Märkte sowie Bestimmungen wie Rule 144A (SEC) zu beachten. Ein Verstoß gegen diese Regularien kann empfindliche Strafen, Unwirksamkeit der Emission oder Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Welche Pflichten ergeben sich für den Emittenten nach Ausgabe eines Bonds?
Nach der erfolgreichen Platzierung eines Bonds treffen den Emittenten umfangreiche gesetzliche und vertragliche Pflichten. Dazu zählt insbesondere die fortlaufende Publizitäts- und Transparenzpflicht, wie sie durch das WpHG und entsprechende EU-Richtlinien (z.B. Transparency Directive) vorgeschrieben ist. Hierzu gehören die Veröffentlichung von Jahres- und Zwischenabschlüssen, Ad-hoc-Mitteilungen bei kursrelevanten Ereignissen sowie Informationen über etwaige Bonitätsverschlechterungen oder Restrukturierungen. In den Anleihebedingungen werden die Zinszahlungen (Kuponzahlungen) und etwaige Rückzahlungsverpflichtungen geregelt. Außerdem trägt der Emittent die Pflicht, die Interessen der Bondgläubiger, oft vertreten durch einen „Bond Trustee“ oder gemeinsame Vertreter, zu wahren. Bei Verstößen drohen Klagen einzelner oder aller Gläubiger, Sanktionen der Aufsichtsbehörden und Börsen, sowie eine mögliche Verschärfung der Finanzierungsbedingungen für zukünftige Emissionen.
Welche Schutzmechanismen bestehen rechtlich für Bondinhaber im Falle einer Insolvenz des Emittenten?
Bondinhaber gelten im Insolvenzfall grundsätzlich als Gläubiger, deren Rangfolge und damit verbundene Befriedigungschancen rechtlich geregelt sind. Nach deutschem Insolvenzrecht gilt die sogenannte Insolvenzordnung (InsO), wonach regelmäßige, nicht nachrangige Anleihen als Insolvenzforderungen behandelt werden. Zudem können besicherte Bonds, z.B. mit Grundpfandrechten, durch das Sicherungsrecht bevorzugt behandelt werden. Viele Bonds enthalten zudem Covenants (vertragliche Schutzklauseln), wie Negativverpflichtungen, Cross-Default- oder Change-of-Control-Klauseln, die vorzeitige Fälligstellung und/oder Gläubigerschutzrechte gewähren. Die Insolvenzquote ergibt sich aus der verbleibenden Insolvenzmasse nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger. Bondgläubiger können einen gemeinsamen Vertreter bestellen, der ihre Interessen in Gläubigerversammlungen und gegenüber dem Insolvenzverwalter vertritt.
Unter welchen rechtlichen Bedingungen ist eine vorzeitige Rückzahlung (Call-Option) eines Bonds möglich?
Die Möglichkeiten zur vorzeitigen Rückzahlung eines Bonds (Call-Option) sind ausschließlich in den Anleihebedingungen geregelt und bedürfen einer klaren rechtlichen Grundlage. Das Vertragsrecht (oft geregelt nach BGB in Deutschland) verlangt eine präzise Definition der Rückzahlungsereignisse, des Zeitpunkts und dazugehöriger Bedingungen (z.B. Zahlung eines Agios oder einer Vorfälligkeitsentschädigung). Die rechtliche Wirksamkeit der Ausübung einer Call-Option ist regelmäßig an Informations- und Fristvorgaben gegenüber den Bondinhabern gekoppelt. Ein Verstoß gegen diese vertraglichen Voraussetzungen kann die Wirksamkeit der Rückzahlung beeinträchtigen und zu Schadensersatzansprüchen führen. Im Fall börsennotierter Bonds ist zusätzlich das Börsenrecht (z.B. Mitteilungspflichten, Delisting-Richtlinien) zu berücksichtigen.
Welche Regulierungen gelten für die Übertragung und den Handel von Bonds?
Bonds sind in der Regel als Inhaberpapiere gestaltet, was ihre Übertragung erleichtert. Die rechtlichen Anforderungen an die Übertragung richten sich nach Wertpapierrecht, insbesondere nach den Regeln des Depotgesetzes und zzgl. möglichen besonderer Vorschriften bei Namensschuldverschreibungen. Der Handel an geregelten Märkten untersteht aufsichtsrechtlichen Vorgaben, wie sie durch EU-MiFID II, das Wertpapierhandelsgesetz sowie ggf. durch spezielle Börsenordnungen festgelegt sind. Es bestehen Meldepflichten für größere Transaktionen (Transparenzpflichten) und Bestimmungen zur Verhinderung von Insiderhandel und Marktmanipulation. Die Übertragung im internationalen Kontext unterliegt ggf. zusätzlich den Vorschriften der jeweiligen Clearingstellen und länderspezifischen Regularien, wie etwa dem US-amerikanischen UCC.
Welche Rolle spielen rechtliche Offenlegungs- und Informationspflichten bei der Anleiheemission?
Offenlegungs- und Informationspflichten dienen dem Anlegerschutz und werden durch verschiedene Vorschriften (z.B. EU-Prospektverordnung, WpHG, Insiderrecht) geregelt. Bereits vor der Emission müssen alle wesentlichen Angaben in einem gebilligten Wertpapierprospekt enthalten sein. Während der Laufzeit sind Änderungen an den Anleihebedingungen oder wesentliche Ereignisse, die die Bonität oder Zahlungsfähigkeit des Emittenten beeinflussen können („ad hoc“-Pflichten), unverzüglich zu veröffentlichen. Verstöße können zur Haftung nach Kapitalmarktrecht führen sowie zu Rücknahmerechten für Investoren und zu Sanktionen durch die BaFin oder andere Aufsichtsbehörden.
Inwiefern unterliegen Bonds speziellen steuerlichen Regelungen aus rechtlicher Sicht?
Bonds und deren Erträge (Zinsen, Kursgewinne) unterliegen umfangreichen steuerrechtlichen Bestimmungen, die je nach Anlegergruppe (Privatperson, Unternehmen, ausländischer Investor) unterschiedlich ausgestaltet sind. In Deutschland ist der Zufluss aus der Kuponzahlung regelmäßig steuerpflichtig (Abgeltungsteuer/ Kapitalertragsteuer), wobei steuerliche Freistellungsaufträge oder Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten sind. Weiterhin bestehen Meldepflichten (z.B. an das Bundeszentralamt für Steuern). Die Emissionsbedingungen eines Bonds sollten steuerliche Hinweise enthalten, da steuerrechtliche Änderungen nachträglich die Rendite beeinflussen und Haftungsfragen auslösen können. Bei internationalen Emissionen sind grenzüberschreitende Steuereffekte (z.B. Quellensteuerabzug) ebenfalls rechtlich zu prüfen und zu beachten.