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Bewacherregister


Bewacherregister: Begriff, rechtliche Grundlagen und Bedeutung

Das Bewacherregister ist ein zentrales elektronisches Register, das bundesweit Informationen über Bewachungsunternehmen und deren Beschäftigte in Deutschland erfasst. Es dient der Überwachung und Kontrolle der Sicherheitsbranche und trägt maßgeblich zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bewachungsgewerbe bei.

Entstehung und Zweck des Bewacherregisters

Das Bewacherregister wurde im Zuge der Reform des Bewachungsrechts eingeführt und ist seit dem 1. Juni 2019 verpflichtend in Betrieb. Ziel ist die effektive Kontrolle von Bewachungsunternehmen und deren Angestellten, insbesondere im Hinblick auf die Zuverlässigkeit, Qualifikation und das Vorliegen strafrechtlicher oder gewerberechtlicher Ausschlussgründe. Die Einführung erfolgte im Kontext der Anpassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und zur Umsetzung neuer Sicherheitsanforderungen durch die Bundesregierung.

Gesetzliche Grundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Das Bewacherregister basiert maßgeblich auf den §§ 34a und 11a der Gewerbeordnung (GewO). Nach § 34a GewO bedarf das Bewachungsgewerbe einer besonderen Erlaubnis. Sämtliche relevanten Informationen, wie Erlaubniserteilungen, Überprüfungen der Zuverlässigkeit und Nachweise zur Sachkunde der Angestellten, werden im Bewacherregister erfasst.

Bewachungsverordnung (BewachV)

Ergänzend zur Gewerbeordnung konkretisiert die Bewachungsverordnung (BewachV) die Anforderungen an die Registrierung von Bewachungsunternehmen und deren Personal. Sie regelt die Pflicht zur Registrierung, die zu hinterlegenden Daten und den Ablauf der Überprüfung.

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Für die Zuverlässigkeitsprüfung werden regelmäßig Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) herangezogen und mit dem Bewacherregister abgeglichen.

Registrierungspflichten und einzutragende Daten

Bewachungsunternehmen sind verpflichtet, sich spätestens vor Beginn ihrer Tätigkeit im Bewacherregister anzumelden. Dies erfolgt über ein elektronisches Meldeportal, das zentral vom Bundesverwaltungsamt (BVA) betrieben wird. Die Registrierung betrifft auch alle natürlichen Personen, die im Bewachungsgewerbe beschäftigt werden oder in leitender Funktion tätig sind.

Erfasste Datenkategorien

Im Bewacherregister werden folgende Daten erfasst:

  • Firmendaten der Bewachungsunternehmen (Name, Anschrift, Erlaubnisdaten)
  • Angaben zu gesetzlichen Vertretern und leitenden Personen
  • Beschäftigtendaten aller für das Unternehmen tätigen Personen im Bewachungsgewerbe
  • Nachweise über Zuverlässigkeit, Sachkunde, Unterrichtung und weitere Qualifikationen
  • Bescheide zu Erlaubnissen, Untersagungen, Rücknahmen oder Widerrufen
  • Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfungen auf Grundlage der einschlägigen Regelungen

Die Angaben werden automatisiert verarbeitet und regelmäßig mit bestehenden Dokumentationen abgeglichen.

Zugriffsrechte und Datenschutz

Zugriffsberechtigt auf das Bewacherregister sind neben den zuständigen Ordnungs- und Gewerbebehörden auch andere Stellen der öffentlichen Verwaltung, wenn dies gesetzlich angeordnet ist. Die Datenverarbeitung erfolgt unter strikter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Ein Zugriff auf personenbezogene Einzeldaten ist nur für die jeweils aktuelle Überprüfung oder im Rahmen verwaltungsrechtlicher Verfahren zulässig. Bewachungsunternehmen müssen nachweisen, dass die von ihnen gemeldeten Daten aktuell und richtig sind, andernfalls können Bußgelder oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen drohen.

Prüfungsverfahren und Auswirkungen

Zuverlässigkeitsprüfung

Zentraler Bestandteil des Bewacherregisters ist die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit von Bewachern und deren Leitern. Hierzu werden Erkenntnisse aus dem Bundeszentralregister, über Polizeibehörden oder aus anderen behördlichen Registern herangezogen. Liegen Ausschlussgründe vor (z. B. Vorstrafen), ist eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe untersagt.

Dokumentations- und Nachweisfunktion

Das Bewacherregister dient als umfassende Dokumentationsstelle. Für jede im Bewachungsgewerbe tätige Person müssen Unternehmen den Sachkundenachweis sowie alle erforderlichen Unterrichtungen im Register hinterlegen. Diese Angaben werden regelmäßig auf Aktualität und Vollständigkeit durch die Behörden überprüft.

Rechtliche Folgen bei Verstößen

Verstöße gegen die Registrierungspflicht oder fehlerhafte Angaben im Bewacherregister werden als Ordnungswidrigkeiten nach der GewO und BewachV behandelt und können mit Bußgeldern oder gewerberechtlichen Sanktionen bis hin zur Gewerbeuntersagung geahndet werden. Unternehmen, die ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, riskieren den Widerruf ihrer Erlaubnis nach § 34a GewO.

Europarechtlicher Kontext und Meldepflichten

Das Bewacherregister berücksichtigt auch europarechtliche Vorgaben im Sinne der Dienstleistungsfreiheit. Für grenzüberschreitende Tätigkeiten ist sicherzustellen, dass auch im Ausland ansässige Bewachungsunternehmen ihren Melde- und Nachweispflichten genügen, sofern sie Dienstleistungen in Deutschland erbringen wollen.

Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklung

Die fortschreitende Digitalisierung bietet Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Bewacherregisters. Angestrebt wird eine noch engere Verzahnung mit anderen behördlichen Datenbanken sowie ein Ausbau der europaweiten Vernetzung, um Transparenz und Sicherheit im Wach- und Sicherheitsgewerbe weiter zu erhöhen.


Fazit:
Das Bewacherregister stellt ein zentrales Instrument zur Kontrolle, Regulierung und Überwachung des Bewachungsgewerbes in Deutschland dar. Mit seiner Einführung wurden die Anforderungen an die Sicherheit, Dokumentation und Kontrolle in der Sicherheitsbranche deutlich erhöht. Die rechtliche Basis beruht auf einem abgestimmten Zusammenspiel von Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung und datenschutzrechtlichen Vorgaben und sichert so ein hohes Maß an Transparenz und Rechtssicherheit für Gewerbebetreiber, Beschäftigte und die öffentliche Verwaltung.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln das Bewacherregister und welche Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmen?

Das Bewacherregister basiert auf rechtlichen Vorgaben des § 11a der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Bewacherregisterverordnung (BewachRegV). Unternehmen, die Bewachungsdienste im Sinne des § 34a GewO anbieten, sind verpflichtet, sämtliche Beschäftigte und relevante Unternehmensdaten im Bewacherregister zu melden. Hierzu zählen auch Geschäftsführer und Personen mit Leitungsfunktionen. Das Register dient der zentralen Erfassung und Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Daten von Bewachungsunternehmen und ihren Mitarbeitern. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die gemeldeten Angaben stets aktuell sind und Veränderungen, etwa bei Beschäftigungsverhältnissen oder Unternehmensdaten, unverzüglich im Register aktualisiert werden. Damit dient das Register sowohl der Aufsicht durch Behörden als auch der Sicherstellung, dass Bewachungspersonal die gesetzlichen Zuverlässigkeits- und Qualifikationsanforderungen erfüllt. Bei Nichtbeachtung der Meldepflichten drohen Bußgelder gemäß § 16 BewachRegV sowie gewerberechtliche Konsequenzen bis zur Untersagung der Tätigkeit.

Welche personenbezogenen Daten werden im Bewacherregister gemäß den rechtlichen Vorgaben gespeichert?

Im Bewacherregister werden auf Grundlage von § 2 BewachRegV eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet, um die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung, die für die Ausübung von Bewachungstätigkeiten erforderlich ist, durchführen zu können. Zu den gespeicherten Informationen gehören Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Daten zum Beschäftigungsverhältnis (z.B. Beginn, Art und Ende der Tätigkeit). Ergänzend werden Daten zu bestandenen Sachkundeprüfungen oder Nachweisen über Unterrichtungen, Schulungen und erteilten Erlaubnissen erfasst. Auch Informationen zu behördlichen Versagungsentscheidungen, Rücknahmen oder Widerrufen von Erlaubnissen und etwaige Erkenntnisse aus Sicherheitsüberprüfungen finden Eingang ins Register. Die Speicherung richtet sich nach den zwingenden Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Welche behördlichen Stellen haben Zugriff auf das Bewacherregister und welche Verwendungszwecke sind gesetzlich vorgesehen?

Zugriffsberechtigt sind insbesondere Ordnungs- und Gewerbebehörden, die Polizei sowie andere Sicherheitsbehörden gemäß § 5 BewachRegV. Der Zugriff erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Kontrolle, Überwachung und Gefahrenabwehr. Dabei ist die Weitergabe und Nutzung der Daten streng zweckgebunden und unterliegt dem Datenschutzrecht. Zugriffe sind in einem Register zu protokollieren und dürfen nur von autorisierten Personen erfolgen. Zugriffsrechte der einzelnen Behörden sind differenziert geregelt, beispielsweise können die Gewerbebehörden vollständigen Zugang zu den Unternehmens- und Personendaten erhalten, während andere Behörden nur in Einzelfällen und im Rahmen ihrer Aufgaben Einsicht nehmen dürfen. Die Nutzung zu anderen Zwecken, etwa zu kommerziellen oder nicht behördlichen Zwecken, ist gesetzlich untersagt und steht unter Bußgeldvorbehalt.

Wie lange werden Daten im Bewacherregister gespeichert und wann müssen sie gelöscht werden?

Die Speicherfristen im Bewacherregister sind im § 3 BewachRegV geregelt. Grundsätzlich müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald ihre Speicherung zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Für Beschäftigte eines Unternehmens ist die Löschung spätestens fünf Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vorgesehen. Für Unternehmen ist eine Löschung spätestens fünf Jahre nach Erlöschen der Erlaubnis oder vollständiger Aufgabe der bewachungsrechtlichen Tätigkeit vorgeschrieben. Längere Speicherfristen können bei laufenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahren gelten. Die Einhaltung der Löschfristen wird von den zuständigen Behörden überwacht; Verstöße gegen die Löschpflichten können bußgeldbewehrt sein.

Welche Rechtsmittel stehen betroffenen Personen im Falle fehlerhafter Einträge oder unrechtmäßiger Datenverarbeitung im Bewacherregister zur Verfügung?

Betroffenen Personen, deren Daten im Bewacherregister fehlerhaft erfasst wurden oder die unrechtmäßig verarbeitet werden, stehen nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften mehrere Rechtsmittel offen. Gemäß Art. 16 und 17 DSGVO besteht ein Anspruch auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung unzulässig gespeicherter Daten. Zunächst ist ein Antrag auf Berichtigung oder Löschung an die zuständige Gewerbebehörde zu richten; diese ist verpflichtet, das Anliegen unverzüglich zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Sollte die Behörde nicht oder nicht im Sinne des Antragstellers tätig werden, kann Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingelegt und gegebenenfalls der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beschritten werden. Zudem haben Betroffene das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten gemäß Art. 15 DSGVO.

Wie wird die Einhaltung der Meldepflichten im Rahmen des Bewacherregisters behördlich kontrolliert und welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Die Einhaltung der Meldepflichten wird durch die zuständigen Gewerbe- und Ordnungsbehörden regelmäßig kontrolliert, beispielsweise im Rahmen von verdachtsunabhängigen Prüfungen, Audits oder anlassbezogenen Überwachungen. Die Behörden haben die Möglichkeit, Einsicht in das Bewacherregister zu nehmen, um die Vollständigkeit und die Aktualität der Eintragungen bei Unternehmen und deren Beschäftigten zu überprüfen. Verstöße gegen Meldepflichten – etwa die Unterlassung, Verzögerung oder fehlerhafte Datenübermittlung – stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können gemäß § 16 BewachRegV mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Im Wiederholungsfall oder bei groben Verstößen droht zudem die gewerberechtliche Untersagung der Tätigkeit und der Entzug der Bewachungserlaubnis.