Begriff und Zweck des Bewacherregisters
Das Bewacherregister ist ein zentrales, bundeseinheitliches Register für Unternehmen und Personen, die gewerblich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen erbringen. Es dient der behördlichen Übersicht, der Vereinheitlichung von Prüf- und Meldeprozessen sowie der Erhöhung der Transparenz in der Sicherheitswirtschaft. Durch die zentrale Erfassung von Unternehmen, verantwortlichen Personen und eingesetztem Personal sollen Eignung, Zuverlässigkeit und Qualifikation nachvollziehbar dokumentiert werden.
Entstehung und rechtspolitischer Hintergrund
Das Register wurde als Teil einer umfassenden Modernisierung des Ordnungsrechts und der Aufsicht über die Sicherheitswirtschaft eingeführt. Ziel war es, die zuvor stark dezentral organisierten Verfahren zu standardisieren, Doppelprüfungen zu vermeiden und bundesweit einheitliche Maßstäbe zu etablieren. Es unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Länder und einer zentralen Registerbehörde auf Bundesebene.
Ziele und Funktionen
- Einheitliche Erfassung von Unternehmen, verantwortlichen Personen und Bewachungspersonal
- Unterstützung von Erlaubnis-, Zuverlässigkeits- und Qualifikationsprüfungen
- Nachvollziehbarkeit von Einsatzbereichen und Tätigkeitsprofilen
- Stärkung von Sicherheit, Verbraucherschutz und fairen Marktbedingungen
Anwendungsbereich und erfasste Personen
Wer muss erfasst werden?
Erfasst werden in der Regel:
- Bewachungsunternehmen als Gewerbetreibende
- Verantwortliche Personen im Unternehmen (z. B. Geschäftsführung, mit Leitungsaufgaben betraute Personen)
- Bewachungspersonal, das für Dritte Sicherheits- und Bewachungsaufgaben erbringt
Die Registrierungspflicht knüpft an das gewerbliche Erbringen von Bewachungsleistungen für Dritte an. Nicht erfasst sind Tätigkeiten, die außerhalb dieses gewerblichen Rahmens liegen.
Tätigkeitsarten und Einsatzbereiche
Das Register bildet typische Einsatzfelder ab, etwa Objekt- und Werksschutz, Empfangs- und Kontrollgänge, Veranstaltungs- und Ordnungsdienste, Bewachung im öffentlichen Raum im Rahmen zulässiger privater Tätigkeiten, Schutz von Personen, Geld- und Werttransporte sowie besondere Schutzbereiche. Die Einordnung unterstützt die Behörden bei der Prüfung, ob Qualifikationsanforderungen und Eignungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Dateninhalte und Identifikatoren
Welche Daten werden gespeichert?
Das Register enthält insbesondere folgende Datenkategorien:
- Stammdaten von Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift, Kontaktinformationen)
- Angaben zu verantwortlichen Personen (Identität, Funktion)
- Stammdaten des Bewachungspersonals (Identität, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit)
- Prüf- und Qualifikationsinformationen (z. B. Nachweis fachlicher Befähigungen, Schulungen, Unterweisungen)
- Ergebnisse behördlicher Zuverlässigkeitsprüfungen in dokumentierbarer Form
- Zugeordnete Tätigkeitsbereiche und Einsatzarten
Bewacher-ID und Unternehmenskennungen
Bewachungspersonal erhält eine personen- und registerbezogene Kennnummer (Bewacher-ID). Unternehmen erhalten eigene Kennungen. Diese dienen der eindeutigen Zuordnung im Register und erleichtern die behördliche Kommunikation sowie die Meldung, Zuordnung und Beendigung von Einsätzen.
Verfahren der Registrierung
Registrierung von Unternehmen und Personal
Die Registrierung erfolgt in einem standardisierten elektronischen Verfahren. Unternehmen legen Datensätze für das Unternehmen selbst, für verantwortliche Personen und für das eingesetzte Personal an. Neue Mitarbeitende werden vor Aufnahme einer bewachungsrelevanten Tätigkeit im Register erfasst.
Prüfschritte und behördliche Mitwirkungen
Die zuständigen Behörden der Länder führen Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfungen durch und dokumentieren Ergebnisse zentral. Das Register ermöglicht die Abstimmung zwischen Gewerbebehörden, weiteren Prüfstellen und der zentralen Registerbehörde. So wird die Aktualität und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Prüfergebnissen gewährleistet.
Aktualisierung, Korrektur, Beendigung
Unternehmen aktualisieren registerrelevante Angaben fortlaufend, etwa bei Personalwechseln, Funktionsänderungen oder neuen Einsatzbereichen. Bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten werden die Datensätze entsprechend angepasst. Fehlerhafte Daten sind zu berichtigen; Korrekturen werden behördlich nachvollzogen.
Zugriffs- und Nutzungskonzept
Wer darf auf das Register zugreifen?
Zugriffsberechtigt sind insbesondere die zuständigen Behörden, die zentrale Registerbehörde und im erforderlichen Umfang die registrierenden Unternehmen für die von ihnen erfassten Datensätze. Der Zugriff ist rollenbasiert und zweckgebunden ausgestaltet.
Verwendungszwecke
Das Register wird verwendet zur Prüfung der Erlaubnislage von Unternehmen, zur Durchführung und Dokumentation von Zuverlässigkeitsprüfungen, zur Nachweisführung über Qualifikationen des Personals sowie zur Überwachung der ordnungsgemäßen Tätigkeitserbringung. Es unterstützt die Aufsicht und erleichtert die Zusammenarbeit mehrerer Behörden.
Datenschutz und Betroffenenrechte
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bewacherregister erfolgt auf einer gesetzlichen Grundlage des öffentlichen Sicherheits- und Ordnungsrechts sowie des Datenschutzrechts. Der Umfang der Datenverarbeitung, die Zwecke und die Verantwortlichkeiten sind normativ festgelegt.
Informations-, Auskunfts- und Berichtigungsrechte
Betroffene Personen haben Rechte auf Information, Auskunft und Berichtigung unrichtiger Daten. In gesetzlich geregelten Fällen kommen auch Einschränkungen oder Aufschübe in Betracht, etwa zum Schutz behördlicher Prüf- und Kontrollzwecke. Die Ausübung der Rechte erfolgt gegenüber der verantwortlichen Stelle nach den hierfür vorgesehenen Verfahren.
Speicherfristen und Datensicherheit
Die Speicherung erfolgt nur für die gesetzlich vorgesehenen Fristen. Danach werden Daten gelöscht oder archiviert, sofern keine Aufbewahrungsgründe entgegenstehen. Das Register unterliegt technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sichern.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen
Unterlassene oder verspätete Registrierungen, unrichtige Angaben oder die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß erfasster Personen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. In Betracht kommen Bußgelder und behördliche Maßnahmen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände.
Auswirkungen auf Gewerbeerlaubnis und Einsatztätigkeit
Verstöße können Auswirkungen auf die Erlaubnislage des Unternehmens und die Einsatzfähigkeit von Personal haben. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sind weitergehende Aufsichtsmaßnahmen möglich, die sich auf den Geschäftsbetrieb und die Einsetzbarkeit des Personals auswirken.
Verhältnis zu anderen Verfahren und Registern
Zuverlässigkeitsprüfung und Qualifikationsnachweise
Das Bewacherregister ersetzt keine fachlichen Prüfungen oder Erlaubnisverfahren. Es dokumentiert deren Ergebnisse und stellt sie für Aufsichtszwecke bereit. Dazu zählen insbesondere Nachweise über Qualifikationen, Schulungen und die behördlich festgestellte Zuverlässigkeit.
Schnittstellen zu Behörden und Industrie- und Handelskammern
Für bestimmte Qualifikationsnachweise wirken die Industrie- und Handelskammern mit. Die Gewerbe- und Ordnungsbehörden der Länder verantworten die Erlaubnis- und Aufsichtspraxis. Das Register vernetzt diese Stellen und sorgt für einheitliche Datenlagen.
Internationale und grenzüberschreitende Bezüge
EU-/EWR-Dienstleistungen
Für Unternehmen und Personal aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland vorübergehend oder dauerhaft Bewachungsleistungen erbringen, ist eine Registrierung vorgesehen, soweit sie erforderlich ist, um die gesetzlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifikation abzubilden.
Anerkennung ausländischer Nachweise
Ausländische Qualifikationen und Bescheinigungen können berücksichtigt werden, sofern sie den in Deutschland geltenden Anforderungen entsprechen. Das Register dient der Dokumentation anerkannter Nachweise und ihrer Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen.
Historische Entwicklung und Digitalisierung
Einführung und Übergangszeiträume
Mit der Einführung des Bewacherregisters wurden Übergangszeiträume für die Ersterfassung und Umstellung vorgegeben, um bestehende Unternehmen und Beschäftigte schrittweise in das System zu überführen. Seither erfolgt die Registrierung elektronisch.
Weiterentwicklung
Das Register wird technisch und organisatorisch fortentwickelt. Anpassungen betreffen insbesondere Schnittstellen zu Behörden, die Benutzerfreundlichkeit für Unternehmen und die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Verfahren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Bewacherregister und wozu dient es?
Das Bewacherregister ist ein zentrales Register für die Sicherheitswirtschaft. Es dokumentiert Unternehmen, verantwortliche Personen und Bewachungspersonal, um Eignung, Zuverlässigkeit und Qualifikation nachvollziehbar zu machen und behördliche Prüfungen zu unterstützen.
Wer muss im Bewacherregister erfasst werden?
Erfasst werden in der Regel Bewachungsunternehmen, deren verantwortliche Personen und das Bewachungspersonal, das gewerblich für Dritte Sicherheitsleistungen erbringt.
Welche Daten werden im Bewacherregister gespeichert?
Gespeichert werden Unternehmens- und Personaldaten, Qualifikations- und Schulungsnachweise, Ergebnisse behördlicher Zuverlässigkeitsprüfungen sowie Angaben zu Tätigkeitsbereichen und Einsatzarten.
Wer hat Zugriff auf die Einträge im Bewacherregister?
Zugriff haben die zuständigen Behörden, die zentrale Registerbehörde und die registrierenden Unternehmen in dem Umfang, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Der Zugriff ist zweckgebunden und rollenbasiert.
Welche Folgen hat es, wenn Personal nicht registriert ist?
Die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß erfasster Personen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und sich auf die Erlaubnislage und die Einsatzfähigkeit auswirken.
Wie lange werden Daten im Bewacherregister gespeichert?
Die Speicherung erfolgt entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Fristen. Nach Fristablauf werden Daten gelöscht oder archiviert, sofern keine Aufbewahrungsgründe entgegenstehen.
Gilt das Bewacherregister auch für ausländische Sicherheitsunternehmen?
Ja, soweit in Deutschland Bewachungsleistungen erbracht werden, ist eine Registrierung vorgesehen, um die Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifikation abzubilden. Anerkannte ausländische Nachweise können berücksichtigt werden.
Worin unterscheidet sich das Bewacherregister von der Zuverlässigkeitsprüfung?
Die Zuverlässigkeitsprüfung ist ein eigenständiges behördliches Prüfverfahren. Das Bewacherregister dokumentiert deren Ergebnisse und stellt sie für Aufsichtszwecke bereit, ersetzt die Prüfung aber nicht.