Legal Lexikon

Bestattung


Begriff und Bedeutung der Bestattung

Die Bestattung bezeichnet sämtliche Handlungen und Vorgänge, die im Zusammenhang mit dem Verbringen eines verstorbenen Menschen an seine letzte Ruhestätte sowie der Behandlung und Versorgung des Leichnams stehen. Rechtswissenschaftlich versteht man unter Bestattung alle Maßnahmen, die die Entsorgung und Beisetzung eines menschlichen Leichnams oder seiner Überreste in einer dem Toten und der Allgemeinheit angemessenen Weise sicherstellen. Die Regelungen zur Bestattung umfassen neben den rituellen oder religiösen Aspekten insbesondere die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, den Schutz der öffentlichen Ordnung sowie den Infektions- und Umweltschutz.

Rechtliche Grundlagen der Bestattung

Gesetzliche Regelungen

Die Bestattung ist in Deutschland primär durch die Bestattungsgesetze der Bundesländer geregelt. Es existiert kein einheitliches Bundesgesetz. Die Landesgesetze enthalten Vorschriften zur Bestattungspflicht, zu Bestattungsformen, Fristen, dem Umgang mit Leichen und Asche sowie zu Rechten und Pflichten der Hinterbliebenen. Ergänzend dazu finden weitere Gesetze und Verordnungen Anwendung, unter anderem das Infektionsschutzgesetz (IfSG), Strafgesetzbuch (StGB), Personenstandsgesetz (PStG) oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Bestattungsgesetze der Länder

In allen Ländern bestehen eigenständige Bestattungsgesetze (z. B. das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BestG NRW). Diese regeln:

  • die Bestattungspflicht,
  • Überführung und Aufbewahrung,
  • Bestattungsfristen,
  • Bestattungsarten,
  • Friedhofspflicht,
  • Rechte und Pflichten von Bestattungsunternehmen,
  • Regelungen zu Grabstätten.

Bestattungspflicht und Totenfürsorge

Bestattungspflichtige Personen

Die Bestattungspflicht trifft regelmäßig die nächsten Angehörigen. Eine gesetzlich geregelte Reihenfolge legt fest, wer im Todesfall für die Durchführung und Finanzierung der Bestattung verantwortlich ist. Typischerweise werden folgende Gruppen in Reihenfolge verpflichtet:

  1. Ehegatte oder Lebenspartner,
  2. volljährige Kinder,
  3. Eltern,
  4. weitere Verwandte (etwa Geschwister, Großeltern).

Die Bestattungspflicht ist grundsätzlich von der Erbenstellung unabhängig und besteht auch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.

Totenfürsorgerecht

Vom Begriff der Bestattungspflicht zu unterscheiden ist das Totenfürsorgerecht. Dieses gewährt bestimmten Personen das Recht, über die Form und Art der Bestattung sowie die Behandlung der Leiche zu entscheiden. Steht eine testamentarische Verfügung des Verstorbenen im Raum, geht dessen Wille vor. Ansonsten wird das Recht meist den nächsten Angehörigen, insbesondere dem Ehegatten oder Kindern, zugesprochen.

Ablauf der Bestattung und relevante Vorschriften

Anzeige des Todes und Feststellung

Ein Sterbefall ist unverzüglich dem Standesamt am Sterbeort anzuzeigen (§ 28 PStG). Es erfolgt eine Leichenschau durch einen Arzt, der den Tod prüft und den Totenschein ausstellt. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunde aus.

Bestattungsfristen

Die Länder legen jeweils Mindest- und Höchstfristen für die Bestattung fest. In der Regel muss eine Bestattung innerhalb einer Frist von 48 bis 96 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen, frühestens nach 24 Stunden. Ausnahmen bestehen bei besonderen Umständen, etwa infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen oder bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Bestattungsarten

Erdbestattung

Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, also die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg in einem Erdgrab auf einem Friedhof. Zulässig ist sie ausschließlich auf amtlich hierfür gewidmeten Flächen (Friedhofszwang).

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert und die Asche anschließend in einer Urne bestattet. Auch hier gilt zumeist Friedhofspflicht, Ausnahmen bestehen etwa bei See- oder Naturbestattungen, sofern landesrechtlich zugelassen.

Sonderformen

Weitere Formen sind die anonyme Bestattung, Seebestattung oder Baum-/Naturbestattung. Die Zulässigkeit richtet sich streng nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften.

Bestattungsort und Friedhofszwang

In Deutschland gilt überwiegend der Friedhofszwang: Leichen und Urnen dürfen nur auf dafür genehmigten Friedhofsflächen beigesetzt werden. Eine Ausnahme bilden bestimmte zugelassene Bestattungsarten wie Seebestattungen auf seeamtlich genehmigten Flächen.

Hygiene-, Umwelt- und Infektionsschutz

Der infektionsschutzrechtliche Umgang mit Leichen (z. B. nach meldepflichtigen Krankheiten) ist bundesweit im Infektionsschutzgesetz geregelt. Bestattungen von Personen, die an bestimmten Infektionen verstorben sind, unterliegen besonderen Sicherheitsmaßnahmen.

Die Gestaltung von Särgen, Grabstätten sowie die Verwendung biologisch abbaubarer Materialien sind aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet.

Finanzierung der Bestattungskosten

Kostenpflicht und Kostentragung

Für die Finanzierung der Bestattung sind die bestattungspflichtigen Angehörigen verantwortlich. Reichen deren Mittel nicht aus, kann im Ausnahmefall nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB XII, § 74) Sozialbestattungskostenhilfe beantragt werden. Darüber hinaus trifft auch Erben eine Haftung für Bestattungskosten nach §§ 1968, 1969 BGB.

Kostenersatzpflichten bestehen auch zwischen Erben und Unterhaltspflichtigen, wobei vorrangig auf die bestehenden verwandtschaftlichen oder vertraglichen Beziehungen abzustellen ist.

Straf- und Ordnungsrechtliche Aspekte

Störung der Totenruhe

Das deutsche Strafrecht schützt die Totenruhe umfassend (§ 168 StGB). Jede unerlaubte Entwendung, Zerstörung oder Schändung von Leichnamen, Asche oder Grabstätten ist strafbar.

Verstöße gegen Bestattungsvorschriften

Ordnungswidrigkeiten können in den Landesgesetzen mit Bußgeldern belegt sein, etwa bei Verstößen gegen Bestattungsfristen, den Friedhofszwang oder Hygienevorschriften.

Internationale Regelungen und Sonderfälle

Die Überführung von Leichen ins Ausland oder aus dem Ausland unterliegt nationalen und internationalen Vorschriften. Möglich sind Vereinbarungen mit anderen Staaten, wie das Übereinkommen von Straßburg über die Leichenbeförderung von 1973. Für jede Überführung sind spezielle Dokumente (z. B. Leichenpass) und Vorgaben über Verpackung, Transport und Hygiene zu beachten.

Fazit

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bestattung in Deutschland zeigen eine hohe Regelungsdichte, die vor allem Aspekte der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit, Menschenwürde und des respektvollen Umgangs mit den Verstorbenen gewährleistet. Die Einzelheiten sind wesentlich durch landesrechtliche Vorschriften geprägt, was zu regional abweichenden Anforderungen führt. Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist sowohl zum Schutz der Hinterbliebenen als auch zur Wahrung öffentlicher Interessen von zentraler Bedeutung.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist in Deutschland rechtlich verpflichtet, eine Bestattung zu veranlassen?

In Deutschland besteht nach den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer eine sogenannte Bestattungspflicht. Diese Pflicht obliegt in der Regel den nächsten Angehörigen des/der Verstorbenen in einer gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge. Hierzu zählen in erster Linie Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner, sodann volljährige Kinder, gefolgt von den Eltern, Geschwistern und weiteren Verwandten. Die Reihenfolge sowie Details können zwischen den Bundesländern variieren. Kommt niemand aus dem Kreis der Bestattungspflichtigen der Verpflichtung nach oder sind keine Angehörigen auffindbar, so geht die Bestattungspflicht auf die örtliche Ordnungsbehörde über, die die Bestattung dann als sogenannte „Ersatzvornahme“ durchführt und die Kosten gegebenenfalls bei den Pflichtigen einfordert.

Welche gesetzlichen Fristen sind bei der Durchführung einer Bestattung zu beachten?

Die Bestattungsgesetze der Bundesländer legen verbindliche Zeiträume für die Beisetzung eines Leichnams bzw. die Einäscherung fest. Üblicherweise darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem festgestellten Tod erfolgen, um etwaige Unsicherheiten bezüglich der Todesursache durch eine zweite Leichenschau auszuschließen. Gleichzeitig bestehen Höchstfristen, innerhalb derer eine Bestattung oder Kremation durchgeführt werden muss. Diese liegen in den meisten Bundesländern zwischen vier und zehn Tagen nach dem Todestag, wobei unter bestimmten Umständen, wie etwa bei ausstehender Identifizierung oder ungeklärter Todesursache, Fristverlängerungen möglich sind. Verstöße gegen diese Fristen können ordnungsrechtliche Konsequenzen haben.

Wer trägt die Kosten einer Bestattung rechtlich?

Nach deutschem Recht sind für die Begleichung der Bestattungskosten zunächst die Erben des/der Verstorbenen verantwortlich, unabhängig davon, ob sie bestattungspflichtig sind. Sollten diese nicht vorhanden sein oder die Erbschaft ausgeschlagen haben, greifen zivilrechtlich oftmals öffentlich-rechtliche Verpflichtungen der bestattungspflichtigen Angehörigen. Kommt es wiederum zu einer Ersatzvornahme durch die Ordnungsbehörde, wird versucht, die entstandenen Kosten bei den dafür Verantwortlichen geltend zu machen. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, beim Sozialamt eine Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu beantragen, wenn den Verpflichteten die Kostenübernahme nicht zumutbar ist.

Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Feuerbestattung?

Die Feuerbestattung setzt in Deutschland zunächst eine schriftliche Willenserklärung des/der Verstorbenen voraus, die sowohl zu Lebzeiten abgegeben worden sein kann (z. B. Testament, Bestattungsverfügung) als auch durch die nächsten Angehörigen im Sinne des/der Verstorbenen erklärt werden kann. Ergänzend ist aus rechtlicher Sicht zwingend eine zweite amtliche Leichenschau vorgeschrieben, die von einem hierfür besonders qualifizierten Arzt durchgeführt werden muss. Dies dient insbesondere der sicheren Feststellung der Todesursache und der Verhinderung von Straftaten. Erst nach deren positivem Abschluss darf die Kremation erfolgen. Je nach Landesrecht können weitere Formalitäten und Nachweis- bzw. Genehmigungspflichten hinzukommen.

Welche Regelungen bestehen zum Umgang mit der Asche Verstorbener?

In Deutschland gilt der sogenannte Friedhofszwang, der in nahezu allen Bundesländern durch die jeweiligen Bestattungsgesetze ausdrücklich normiert ist. Dies bedeutet, dass die Asche Verstorbener ausschließlich auf behördlich genehmigten Friedhöfen oder in genehmigten Bestattungseinrichtungen (z. B. ausgewiesene Begräbniswälder für Naturbestattungen) beigesetzt werden darf. Die Aufbewahrung der Urne in der eigenen Wohnung oder die Verstreuung der Asche außerhalb zugelassener Orte ist grundsätzlich nicht gestattet und kann bußgeldbewehrt sein. Einzelne Ausnahmeregelungen bestehen in wenigen Bundesländern für spezielle Bestattungsarten (z. B. Seebestattung).

Darf ein Verstorbener nachträglich umgebettet werden und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen?

Eine Umbettung – also die Verlagerung der sterblichen Überreste oder der Urne an einen anderen Ort – ist in Deutschland nur unter engen, gesetzlich geregelten Bedingungen möglich. Die Zustimmung der Friedhofsverwaltung ist zwingend erforderlich und zumeist nur bei nachweislich wichtigen Gründen (z. B. familiäre Umstände, Schließung des Friedhofes) zulässig. Zudem müssen die Rechte der Nutzungsberechtigten und Überbeteiligten (z. B. Grabnachbarn) gewahrt werden. Umbettungen dürfen in der Regel frühestens nach Ablauf bestimmter Ruhefristen erfolgen, wobei hygienische, gesundheitliche und ordnungsbehördliche Schuldsachen zu beachten sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit oder ggf. auch eine Straftat dar.

Welche Vorschriften gelten für die Bestattung nach einer anonymen Bestattungsform?

Obwohl das Bestattungsrecht grundsätzlich die Individualität der Grabstätte fordert, ist eine anonyme Bestattung auf gesonderten Grabfeldern rechtlich zulässig, sofern diese vom jeweiligen Friedhofsträger vorgesehen und genehmigt sind. Für anonyme Bestattungen gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Durchführung (z. B. Fristen, Dokumentationspflichten, Bestattungspflicht) wie für herkömmliche Bestattungsformen. Allerdings verzichtet man in diesen Fällen bewusst auf eine namentliche Kennzeichnung, und in der Regel ist der genaue Beisetzungsort Angehörigen nicht bekannt. Der Ablauf und die Modalitäten sind in der Friedhofsordnung des jeweiligen Trägers geregelt, wobei die Wahrung der Totenwürde stets garantiert sein muss.