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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Begriff und Zielsetzung der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, häufig abgekürzt als BvB, ist ein Angebot im deutschen Bildungssystem, das darauf abzielt, junge Menschen auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder Beschäftigung vorzubereiten. Sie richtet sich insbesondere an Personen, die nach dem Ende ihrer Schulzeit noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben oder deren schulische und persönliche Voraussetzungen für eine direkte Aufnahme einer Ausbildung nicht ausreichen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, individuelle Fähigkeiten zu fördern und Defizite auszugleichen.

Rechtliche Grundlagen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

Die Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen ist in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Regelungen abgesichert. Diese Maßnahmen werden in der Regel von öffentlichen Stellen finanziert und organisiert. Zuständig sind meist die Agenturen für Arbeit sowie anerkannte Bildungsträger. Die rechtlichen Rahmenbedingungen legen fest, wer Zugang zu diesen Maßnahmen hat, wie sie gestaltet werden dürfen und welche Ziele verfolgt werden sollen.

Zugangsvoraussetzungen

Teilnehmen können in erster Linie Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Erstausbildung oder mit besonderem Förderbedarf beim Übergang von Schule zu Beruf. Auch Personen mit Migrationshintergrund oder Lernbeeinträchtigungen können unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen.

Dauer und Ablauf der Maßnahme

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen dauern in der Regel bis zu zwölf Monate; eine Verlängerung kann im Einzelfall möglich sein. Der Ablauf umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte: Neben Unterrichtseinheiten zur Vermittlung grundlegender Kenntnisse finden Praktika in Betrieben statt. Ziel ist es dabei stets, die Teilnehmenden auf eine anschließende Ausbildung vorzubereiten.

Inhalte und Struktur der Maßnahme

Der Aufbau einer BvB orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmenden sowie den Anforderungen des Arbeitsmarktes. Zu den Inhalten zählen neben fachtheoretischem Unterricht auch Bewerbungstraining sowie soziale Kompetenzförderung. Praktische Erfahrungen werden durch betriebliche Praktika ergänzt.

Abschlussmöglichkeiten innerhalb der Maßnahme

Während einer BvB besteht häufig die Möglichkeit zum Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses beziehungsweise zur Verbesserung bereits vorhandener Abschlüsse durch gezielte Förderung schulischer Kompetenzen.

Rechte und Pflichten während einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

Teilnehmende an einer BvB haben bestimmte Rechte wie beispielsweise Anspruch auf pädagogische Betreuung sowie Unterstützung bei Bewerbungen um Ausbildungsplätze oder Arbeitsstellen nach Abschluss der Maßnahme.
Gleichzeitig bestehen Pflichten: Dazu gehören regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie aktive Mitwirkung bei allen Bestandteilen des Programms einschließlich betrieblicher Praktika.
Verstöße gegen diese Pflichten können zum Ausschluss aus dem Programm führen; dies ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Kostentragung und finanzielle Unterstützung

Die Kosten für eine BvB übernimmt üblicherweise eine öffentliche Stelle – meist handelt es sich hierbei um Leistungen im Rahmen sozialstaatlicher Förderung junger Menschen beim Übergang ins Berufsleben.
Teilnehmende erhalten gegebenenfalls finanzielle Unterstützung zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts während dieser Zeit; hierzu zählen etwa Zuschüsse für Fahrtkosten oder Unterkunftskosten abhängig vom individuellen Bedarf.
Auch Sozialversicherungsaspekte sind geregelt: Während des Besuchs bleibt oftmals Versicherungsschutz bestehen beziehungsweise wird über entsprechende Träger gewährleistet.

Häufig gestellte Fragen zur Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (FAQ)

Wer kann an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen?

An berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können vor allem Jugendliche ohne abgeschlossene Erstausbildung teilnehmen, insbesondere wenn sie Schwierigkeiten beim direkten Einstieg in das Berufsleben haben.

Müssen Teilnehmer während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bestimmte Pflichten erfüllen?

Ja, Teilnehmer sind verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen sowie aktiv bei allen vorgesehenen Bestandteilen mitzuwirken.

Bietet die Teilnahme einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz?

Ein unmittelbarer Anspruch auf einen Ausbildungsplatz entsteht nicht automatisch durch die Teilnahme; jedoch verbessert sie erfahrungsgemäß die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt.

Können während dieser Zeit Sozialleistungen bezogen werden?

Während des Besuchs besteht grundsätzlich weiterhin ein Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen wie beispielsweise Zuschüsse zum Lebensunterhalt – abhängig von persönlichen Voraussetzungen.

Sind Teilnehmer währenddessen sozialversichert?

Für Teilnehmende wird üblicherweise ein Versicherungsschutz über entsprechende Träger gewährleistet.

Kann man einen Schulabschluss nachholen?

Innerhalb bestimmter Programme besteht oft die Möglichkeit fehlende Schulabschlüsse nachzuholen bzw. sich gezielt darauf vorzubereiten.

Darf man nebenbei arbeiten gehen?

Ob Nebentätigkeiten erlaubt sind hängt vom Umfang ab und muss mit dem jeweiligen Träger abgestimmt werden.