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Berufsjäger

Begriff und rechtliche Einordnung des Berufsjägers

Der Begriff Berufsjäger bezeichnet eine Person, die die Jagd und das Wildtiermanagement hauptberuflich ausübt. Je nach Land wird dafür auch die Bezeichnung Revierjäger, Jagdaufseher oder Wildhüter verwendet. In Deutschland ist Revierjäger die anerkannte Berufsbezeichnung für den betrieblich angestellten Jäger; in Österreich ist Berufsjäger die geläufige Bezeichnung für den staatlich anerkannten Jagdberuf; in der Schweiz erfüllt der Wildhüter überwiegend hoheitliche Aufgaben. Berufsjäger handeln innerhalb eines komplexen Regelwerks aus Jagd-, Natur- und Tierschutz-, Waffen- sowie Arbeits- und Lebensmittelrecht.

Tätigkeit und Aufgaben im rechtlichen Rahmen

Jagdausübungsrecht und Beschäftigungsverhältnis

Berufsjäger üben die Jagd regelmäßig nicht aus eigenem Recht, sondern im Auftrag des Jagdausübungsberechtigten (z. B. Eigenjagdinhaber, Jagdpächter, Forstbetrieb, Gut). Ihre Aufgaben umfassen die Planung und Durchführung jagdlicher Maßnahmen, Wildschadensprävention, Hege, Biotoppflege, Betreuung von Jagdgästen, Wildbrethygiene sowie Dokumentation und Meldungen gegenüber Behörden. Arbeitsrechtlich handelt es sich um ein Angestelltenverhältnis mit den üblichen Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, ergänzt um branchenübliche Besonderheiten wie Bereitschaftszeiten und saisonale Arbeitsspitzen.

Jagdschutz und Aufsichtsfunktionen

Berufsjäger können mit Aufgaben des Jagdschutzes oder der Jagdaufsicht betraut werden. Hierfür ist in der Regel eine behördliche Bestellung erforderlich. Die damit verbundenen Befugnisse sind öffentlich-rechtlich zugewiesen und unterscheiden sich je nach Land. Sie dienen dem Schutz des Wildes, der Einhaltung jagdrechtlicher Vorschriften und der Gefahrenabwehr. Diese Funktionen setzen persönliche Zuverlässigkeit, jagdliche Befähigung und häufig spezielle Schulungen voraus.

Zugang zum Beruf und Qualifikationen

Jagdschein und persönliche Eignung

Voraussetzung für die Berufsausübung ist regelmäßig ein gültiger Jagdschein. Dessen Erteilung setzt u. a. eine bestandene Jägerprüfung, persönliche Zuverlässigkeit, körperliche Eignung, geordnete waffenrechtliche Verhältnisse und das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung voraus. Die Geltungsdauer ist befristet; Verlängerungen sind möglich, wenn die Voraussetzungen fortbestehen.

Berufsabschluss und Anerkennung

In Deutschland ist Revierjäger ein anerkannter Ausbildungsberuf mit Abschlussprüfung. Der Begriff Berufsjäger wird umgangssprachlich verwendet, ist jedoch als formelle Berufsbezeichnung nicht einheitlich geregelt. In Österreich ist Berufsjäger als Lehrberuf mit Lehrabschluss- und Befähigungsprüfung etabliert. In der Schweiz ist der Wildhüter ein öffentlicher Bediensteter mit spezieller Ausbildung und Prüfungen. Zuständig für Prüfungen und Anerkennungen sind die jeweiligen Länder und Kantone.

Fortbildung und Nachweise

Für bestimmte Tätigkeiten können regelmäßige Fortbildungen oder Aktualisierungsnachweise verlangt werden, etwa in Wildbrethygiene, Seuchenprävention, Fallenmanagement oder Schießfertigkeit. In Aufsichtsfunktionen wird häufig eine zusätzliche Qualifikation verlangt.

Erforderliche Erlaubnisse und behördliche Verfahren

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Berufsjäger benötigen für Erwerb, Besitz und Führen von Jagdwaffen waffenrechtliche Erlaubnisse. Voraussetzungen sind u. a. Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Bedürfnis (jagdliche Verwendung), Sachkunde und sichere Aufbewahrung. Der Umfang der Erlaubnis (z. B. Waffentypen, Schalldämpfer, Nachtzieltechnik) und etwaige Auflagen können regional unterschiedlich geregelt sein.

Fallen, Hunde, Falknerei

Der Einsatz von Fallen ist nur im Rahmen der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorgaben zulässig. Häufig sind nur bestimmte, geprüfte Fallen erlaubt und Schulungsnachweise erforderlich. Jagdhunde unterliegen tierschutz- und jagdrechtlichen Anforderungen, etwa an Ausbildung und Einsatz. Für die Beizjagd ist ein eigener Falknereischein notwendig.

Drohnen und Wärmebildtechnik

Der Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme unterliegt Luftverkehrs- und Datenschutzrecht. Für bestimmte Anwendungen (z. B. Rehkitzsuche) bestehen spezielle Rahmenbedingungen. Wärmebild- und Nachtsichttechnik ist jagd- und waffenrechtlich reguliert; Zulässigkeit und Genehmigungsbedarf sind territorial unterschiedlich.

Umgang mit Wildbret und Hygiene

Bei Inverkehrbringen von Wildbret gelten lebensmittelrechtliche Anforderungen. Dazu zählen Kenntnisse in Wildbrethygiene, geeignete Behandlung und Dokumentation sowie je nach Vertriebsweg zusätzliche betriebliche Voraussetzungen. Für Trichinen- und Seuchenuntersuchungen gelten behördlich festgelegte Verfahren.

Naturschutz-, Tierschutz- und Seuchenrecht

Schonzeiten, Arten- und Lebensraumschutz

Schonzeiten, Mindestabschuss- oder Entnahmepläne, Schutz bestandsbedrohter Arten und Biotopschutz bestimmen Umfang und Zeitpunkt der Jagdausübung. Eingriffe in Lebensräume, der Umgang mit invasiven Arten und die Abstimmung mit Forst- und Naturschutzbehörden sind rechtlich geregelt.

Tierseuchenmonitoring und Meldungen

Berufsjäger wirken am Monitoring von Wildkrankheiten mit. Je nach Tierart und Krankheit bestehen Untersuchungs-, Proben- und Meldepflichten. Die Zusammenarbeit mit veterinärbehördlichen Stellen ist für Prävention und Bekämpfung vorgegeben.

Haftung, Versicherung und Arbeitsschutz

Verantwortlichkeiten im Revier

Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Jagdausübung liegt beim Jagdausübungsberechtigten. Berufsjäger haften im Arbeitsverhältnis nach den allgemeinen Regeln, wobei interne Zuständigkeiten vertraglich konkretisiert werden. Für Wildschäden und Verkehrsunfälle mit Wild gelten besondere Zurechnungs- und Beteiligungsregeln.

Unfall- und Betriebshaftpflicht

Für Inhaber eines Jagdscheins ist eine Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich. Arbeitgeber sichern betriebliche Risiken häufig zusätzlich ab. Bei Arbeitsunfällen greifen die einschlägigen Systeme der gesetzlichen oder betrieblichen Unfallversicherung.

Arbeitsschutz und Gesundheit

Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schutzausrüstung sind Teil des Arbeitsschutzes. Tätigkeiten mit besonderen Risiken (z. B. Umgang mit Waffen, Wildkrankheiten, Arbeiten mit Fahrzeugen und Maschinen) unterliegen spezifischen Sicherheitsanforderungen.

Zusammenarbeit mit Behörden und Dritten

Verkehrsunfälle mit Wild

Bei Wildunfällen bestehen Mitwirkungs- und Meldepflichten. Die Koordination mit Polizei, Straßenbehörden, Veterinärdiensten und Jagdausübungsberechtigten ist vorgegeben. Die Entnahme und Verwertung von Fallwild ist rechtlich geregelt.

Land- und Forstwirtschaft, Freizeitnutzung

Die jagdliche Nutzung steht in Beziehung zu land- und forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung sowie zur Erholung der Allgemeinheit. Wege- und Betretungsrechte, Lenkung der Besucherströme und Schutz sensibler Bereiche erfolgen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Vorgaben und privatrechtlicher Vereinbarungen.

Sanktionen und Rechtsfolgen

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Verstöße gegen Jagd-, Natur-, Tierschutz- oder Waffenrecht können zu Bußgeldern, Entzug von Erlaubnissen, Beschlagnahmen und strafrechtlichen Sanktionen führen. Schwere Verstöße umfassen insbesondere verbotene Jagdmethoden, Wilderei, Tierquälerei sowie waffenrechtliche Delikte.

Disziplinarische Konsequenzen im Arbeitsverhältnis

Neben behördlichen Maßnahmen kommen arbeitsrechtliche Folgen in Betracht, etwa Abmahnung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Pflichtverletzungen. Bei behördlichen Verboten der Jagdausübung kann die berufliche Tätigkeit rechtlich unmöglich werden.

Internationale und grenzüberschreitende Bezüge

EU-Recht und Reise mit Jagdwaffen

Reisen mit Jagdwaffen unterliegen unionsrechtlichen und nationalen Vorgaben. Für das Verbringen von Waffen und Munition können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Jagderlaubnisse werden grenzüberschreitend nicht einheitlich anerkannt; lokale Bestimmungen sind maßgeblich.

Artenschutz und Ein- und Ausfuhr

Der Handel mit Teilen von Wildtieren und der Transport von Trophäen fallen unter artenschutzrechtliche und zollrechtliche Bestimmungen. Für geschützte Arten sind Genehmigungen und Nachweise erforderlich.

Abgrenzung verwandter Rollen

Jagdpächter, Jagdaufseher, Revierjäger, Berufsjäger

Der Jagdpächter ist Inhaber des Jagdausübungsrechts auf Grundlage eines Jagdpachtvertrags. Der Jagdaufseher/Jagdschutzorgan übernimmt aufsichtsrechtliche Aufgaben. Der Revierjäger ist in Deutschland der anerkannte Ausbildungsberuf für angestellte Jäger. Der Begriff Berufsjäger wird im deutschen Sprachraum teils synonym zu Revierjäger (Deutschland) oder als formelle Berufsbezeichnung (Österreich) verwendet. Hoheitliche Aufgaben nimmt in der Schweiz der Wildhüter wahr.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Berufsjäger

Wer darf die Bezeichnung Berufsjäger führen?

Die Bezeichnung ist im deutschsprachigen Raum uneinheitlich. In Deutschland ist Revierjäger die anerkannte Berufsbezeichnung; Berufsjäger wird dort teils umgangssprachlich genutzt. In Österreich ist Berufsjäger eine etablierte Berufsbezeichnung mit geregelter Ausbildung. In der Schweiz ist die entsprechende hoheitliche Funktion der Wildhüter.

Welche Befugnisse hat ein Berufsjäger im Jagdschutz?

Befugnisse bestehen nur, wenn eine behördliche Bestellung für Jagdschutz- oder Aufsichtsaufgaben vorliegt. Umfang und Inhalt der Befugnisse richten sich nach den landesrechtlichen Vorgaben und umfassen typischerweise Maßnahmen zur Einhaltung des Jagdrechts und zur Gefahrenabwehr.

Welche Erlaubnisse benötigt ein Berufsjäger für Jagdwaffen?

Erforderlich sind waffenrechtliche Erlaubnisse für Erwerb, Besitz und Führen von Jagdwaffen. Voraussetzung ist in der Regel ein gültiger Jagdschein sowie Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und sichere Aufbewahrung. Besondere Ausrüstungen wie Schalldämpfer oder Nachtzieltechnik unterliegen zusätzlichen Regelungen.

Wie ist die Haftung bei Wildschäden und Jagdunfällen geregelt?

Für Wildschäden und Ereignisse im Zusammenhang mit der Jagdausübung gelten spezielle Zurechnungsregeln. Der Jagdausübungsberechtigte trägt regelmäßig die Hauptverantwortung; angestellte Berufsjäger haften nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist verpflichtend.

Darf ein Berufsjäger Wildbret direkt an Verbraucher abgeben?

Die Abgabe ist möglich, wenn lebensmittelrechtliche Anforderungen eingehalten werden. Dazu zählen insbesondere Vorgaben an Hygiene, Behandlung, Dokumentation und ggf. Untersuchungen. Bei gewerblicher Vermarktung sind zusätzliche Voraussetzungen zu beachten.

Welche Regeln gelten für Drohnen, Wärmebild- und Nachtsichttechnik?

Der Einsatz unterliegt Luftverkehrs-, Datenschutz-, Jagd- und Waffenrecht. Zulässigkeit, Genehmigungsbedarf und Auflagen unterscheiden sich regional. Für einzelne Anwendungen bestehen spezielle Rahmenbedingungen.

Wird ein ausländischer Jagdschein für die Berufsausübung anerkannt?

Eine automatische Anerkennung besteht nicht. Die Gültigkeit ausländischer Jagderlaubnisse richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. Für die berufliche Tätigkeit sind die lokalen Erlaubnisse und Qualifikationsnachweise maßgeblich.