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Berufseinstiegsbegleitung

Begriff und Zweck der Berufseinstiegsbegleitung

Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein öffentlich gefördertes Unterstützungsangebot für junge Menschen am Übergang von der Schule in Ausbildung. Sie verfolgt das Ziel, den Schulabschluss zu sichern, Berufswahlprozesse zu strukturieren, Ausbildungsplätze zu finden und den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung zu stabilisieren. Dafür werden Schülerinnen und Schüler mit individuellem Unterstützungsbedarf über einen längeren Zeitraum durch qualifizierte Begleiterinnen und Begleiter betreut.

Zielgruppe und Zielsetzung

Adressatinnen und Adressaten sind in der Regel Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen, bei denen absehbar ist, dass der Übergang in Ausbildung ohne zusätzliche Unterstützung erschwert ist. Die Zielsetzung umfasst insbesondere:

  • Erreichen eines allgemeinbildenden Schulabschlusses
  • Berufsorientierung und Entscheidungsvorbereitung
  • Vermittlung in betriebliche Ausbildung oder vorbereitende Bildungsangebote
  • Stabilisierung in der Einstiegsphase einer Ausbildung

Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeiten

Träger- und Behördenstruktur

Die Durchführung erfolgt durch zugelassene Bildungsträger auf Grundlage von Verträgen mit der Bundesagentur für Arbeit. Schulen wirken durch Kooperationsvereinbarungen mit, insbesondere bei der Auswahl der Teilnehmenden, der Abstimmung von Maßnahmen im Schulalltag und der Nutzung schulischer Räume. Betriebe werden eingebunden, wenn Praktika, Einstiegsqualifizierungen oder Ausbildungsverhältnisse vorbereitet oder begleitet werden.

Rechtsnatur der Teilnahme

Die Teilnahme beruht auf einer individuellen Leistungsgewährung durch die zuständige Stelle. Für minderjährige Teilnehmende ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich. Zwischen Bildungsträger und teilnehmender Person entsteht regelmäßig ein Betreuungsverhältnis auf Basis der bewilligten Maßnahme, das durch die Förderbedingungen und vertraglichen Vorgaben der öffentlichen Hand geprägt ist.

Vergabe und Finanzierung

Die Auswahl der Bildungsträger erfolgt üblicherweise über öffentliche Ausschreibungen. Finanziert wird die Berufseinstiegsbegleitung im Regelfall durch Bundesmittel über die Bundesagentur für Arbeit; in Förderperioden kann eine Kofinanzierung durch das Land oder europäische Fördermittel hinzukommen. Der Umfang des Angebots hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln und regionalen Ausschreibungen ab.

Leistungen und Inhalte

Ablauf und Dauer

Die Begleitung setzt typischerweise in den letzten Schuljahren ein und kann bis in die Anfangsphase einer Ausbildung reichen. Sie umfasst regelmäßige Einzelgespräche, Kompetenzfeststellungen, Bewerbungstraining, Unterstützung bei Praktika und die enge Abstimmung mit Schule, Familie und potenziellen Ausbildungsbetrieben. Die konkrete Dauer richtet sich nach den bewilligten Förderzeiträumen und individuellen Bedarfen.

Zusammenarbeit mit Schule, Betrieb und Familie

Die Kooperation mit der Schule ist integraler Bestandteil, um schulische Anforderungen, Praktika und Förderbedarfe zu koordinieren. Betriebe werden rechtzeitig eingebunden, um betriebliche Anforderungen, Eignung und Passung zu klären. Sorgeberechtigte werden informiert und, soweit erforderlich, einbezogen, insbesondere bei Minderjährigen.

Abgrenzung zu ähnlichen Angeboten

Die Berufseinstiegsbegleitung ist vom allgemeinen Berufsorientierungsunterricht, von schulischen Beratungsangeboten und von nachschulischen Förderinstrumenten abzugrenzen. Sie zeichnet sich durch ihre langfristige, individuelle und koordinierende Unterstützung im unmittelbaren Übergang Schule-Ausbildung aus.

Teilnahmevoraussetzungen und Auswahlverfahren

Aufnahme, Einwilligung, Minderjährige

Die Aufnahme erfolgt nach fachlicher Einschätzung der zuständigen Stelle, ob eine besondere Unterstützung erforderlich ist. Grundlage sind schulische Beobachtungen, Gespräche und geeignete Feststellverfahren. Bei Minderjährigen ist die Mitwirkung der Sorgeberechtigten erforderlich; die Schule wirkt bei der Ansprache und Information mit.

Rechte und Pflichten der Teilnehmenden

Teilnehmende haben Anspruch auf die bewilligten Unterstützungsleistungen im festgelegten Umfang. Sie sind gehalten, an vereinbarten Terminen mitzuwirken, notwendige Informationen bereitzustellen und aktiv an Bewerbungs- und Orientierungsprozessen teilzunehmen. Bei fortgesetzter Nichtmitwirkung kann die Teilnahme beendet werden, sofern die Fördervoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Datenschutz und Dokumentation

Datenarten und Zweckbindung

Für Planung und Durchführung werden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Stammdaten, schulische Leistungsdaten, Eignungsprofile, Bewerbungsunterlagen und Verlaufsdokumentationen. Die Verarbeitung dient ausschließlich der Durchführung der bewilligten Maßnahme, der Qualitätssicherung und den gesetzlich vorgesehenen Nachweis- und Prüferfordernissen.

Einwilligung, Schweigepflicht, Informationsrechte

Schule, Träger und zuständige Stelle dürfen Daten nur austauschen, soweit dies rechtlich zulässig ist oder eine wirksame Einwilligung vorliegt. Vertraulichkeit und Datenminimierung sind zu wahren. Teilnehmende haben das Recht, über die sie betreffenden Informationen Auskunft zu erhalten und unzutreffende Daten berichtigen zu lassen.

Qualitätssicherung und Aufsicht

Anforderungen an Trägerpersonal

Bildungsträger müssen personelle, fachliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören geeignete Qualifikationen, ausreichende Personalschlüssel, ein Schutzkonzept für Minderjährige, Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung und Fortbildungsmaßnahmen.

Monitoring, Evaluation, Beschwerdemöglichkeiten

Die Durchführung unterliegt der Fachaufsicht der zuständigen Stelle. Träger sind zur Dokumentation, Berichterstattung und Mitwirkung an Evaluationen verpflichtet. Teilnehmende können gegenüber der zuständigen Stelle Anliegen vorbringen und die Überprüfung von Entscheidungen nach den allgemeinen Verfahrensregeln anstoßen.

Beendigung, Unterbrechung und Wechsel

Gründe und Verfahren

Die Teilnahme endet regelmäßig mit Ablauf des Förderzeitraums, Erreichen des Förderziels oder bei Wegfall der Voraussetzungen. Eine Unterbrechung kann etwa aus schulorganisatorischen, gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen erfolgen. Ein Wechsel des Trägers ist möglich, wenn dies organisatorisch erforderlich ist und die zuständige Stelle dem zustimmt.

Folgen für weitere Förderung

Die Beendigung der Berufseinstiegsbegleitung schließt weitere Fördermöglichkeiten nicht aus. Je nach Situation kommen andere Instrumente der Ausbildungsförderung oder der Begleitung während der Ausbildung in Betracht, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Besondere Konstellationen

Inklusion und gesundheitliche Einschränkungen

Bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen ist die Berufseinstiegsbegleitung an den Grundsätzen der Teilhabe und Barrierefreiheit auszurichten. Erforderliche Unterstützungsbedarfe werden im Einzelfall berücksichtigt und mit anderen Leistungssystemen abgestimmt, um Überschneidungen zu vermeiden.

Geflüchtete und junge Menschen mit Migrationserfahrung

Sprachliche und interkulturelle Aspekte werden bei der Planung und Durchführung angemessen einbezogen. Die Zusammenarbeit mit Integrationsangeboten, Sprachförderung und Schulsozialarbeit kann zur Zielerreichung beitragen, sofern dies datenschutzkonform abgestimmt ist.

Finanzierung und Kostenaspekte

Öffentliche Finanzierung, Eigenbeteiligung

Für die Teilnehmenden entstehen in der Regel keine Teilnahmeentgelte. Förderfähige Kosten werden aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Erstattungsfähige Nebenkosten, etwa für Fahrten zu Praktika oder Auswahlverfahren, richten sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen und werden individuell geprüft.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die Berufseinstiegsbegleitung inhaltlich?

Sie umfasst individuelle Beratung, Unterstützung beim Erreichen des Schulabschlusses, Berufsorientierung, Bewerbungshilfen, Praktikabegleitung, Vermittlung in Ausbildung sowie eine begleitende Stabilisierung beim Start in den Betrieb.

Wer ist für die Durchführung zuständig?

Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt nach öffentlichen Ausschreibungen externe Bildungsträger. Schulen kooperieren organisatorisch, Betriebe werden bei Praktika und Ausbildungsverhältnissen einbezogen.

Ist die Teilnahme freiwillig?

Die Teilnahme setzt eine individuelle Bewilligung voraus und erfolgt im Regelfall einvernehmlich. Bei Minderjährigen ist die Mitwirkung der Sorgeberechtigten erforderlich. Eine Beendigung kann erfolgen, wenn Förderziele erreicht sind oder Voraussetzungen wegfallen.

Wie lange kann die Begleitung dauern?

Sie beginnt typischerweise in den letzten Schuljahren und kann bis in die Einstiegsphase einer Ausbildung reichen. Die konkrete Dauer richtet sich nach Bewilligung, Förderzeitraum und individuellem Bedarf.

Welche Daten werden verarbeitet und wer hat Zugriff?

Verarbeitet werden nur für die Durchführung erforderliche Daten wie Kontaktdaten, schulische Informationen, Eignungsprofile und Bewerbungsunterlagen. Zugriff haben Schule, beauftragter Träger und zuständige Stelle, soweit dies für die Maßnahme notwendig und zulässig ist.

Entstehen den Teilnehmenden Kosten?

Regelmäßig fallen für die Teilnahme keine Entgelte an. Ob Auslagen wie Fahrtkosten übernommen werden können, hängt von den geltenden Förderbedingungen ab und wird im Einzelfall geprüft.

Gilt die Begleitung auch während einer begonnenen Ausbildung?

Eine unterstützende Begleitung ist häufig für die Einstiegsphase vorgesehen, um den Übergang in den Betrieb zu stabilisieren. Umfang und Dauer sind durch die Bewilligung begrenzt.