Berlin als Land und Stadtstaat
Berlin ist zugleich Land der Bundesrepublik Deutschland und Gemeinde. Dieser Doppelstatus als Stadtstaat bedeutet, dass Berlin landespolitische Aufgaben und kommunale Aufgaben in einer Institution bündelt. Berlin nimmt an der staatlichen Ordnung des Bundes teil und erfüllt gleichzeitig die Funktionen einer Großstadtverwaltung.
Landesorgane
Abgeordnetenhaus
Das Abgeordnetenhaus ist das gewählte Landesparlament. Es beschließt Landesgesetze, kontrolliert die Regierung und entscheidet über den Haushalt. Die Abgeordneten werden in allgemeinen Wahlen gewählt, und die Sitzverteilung richtet sich nach den Regelungen des Landeswahlrechts.
Senat
Der Senat ist die Landesregierung. Er besteht aus der Regierenden Bürgermeisterin oder dem Regierenden Bürgermeister und den Senatorinnen und Senatoren, die einzelne Verwaltungsressorts leiten. Der Senat führt die Landesgesetze aus, vertritt Berlin nach außen und lenkt die Verwaltung.
Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wacht über die Einhaltung der Landesverfassung. Er entscheidet über Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, über Wahlprüfungen auf Landesebene und über Verfassungsbeschwerden, soweit das Landesrecht dies vorsieht.
Bezirke und Selbstverwaltung
Berlin gliedert sich in Bezirke. Diese sind keine eigenen Gemeinden, sondern Teile der einheitlichen Stadtgemeinde. Sie verfügen über Bezirksverordnetenversammlungen und Bezirksämter, die ihnen übertragene Aufgaben wahrnehmen. Innerhalb ihres Rahmens entscheiden die Bezirke eigenverantwortlich, sind aber an die Rechts- und Fachaufsicht der Landesebenen gebunden.
Bezug zum Bund
Berlin hat im Bundesrat eine festgelegte Stimmezahl und wirkt an der Gesetzgebung des Bundes mit. Zwischen Berlin und dem Bund bestehen vielfältige Verflechtungen, etwa bei der Finanzierung gesamtstaatlich bedeutsamer Aufgaben in der Hauptstadt sowie bei Fragen der Sicherheit, Infrastruktur und Kultur von nationaler Bedeutung.
Rechtssetzung in Berlin
Landesgesetze
Landesgesetze regeln Angelegenheiten, die den Ländern zugewiesen sind, etwa Schule, Polizei, Kultur, Bauordnung und Teile des Verwaltungsrechts. Landesgesetze dürfen bundesrechtlichen Vorgaben nicht widersprechen und sind dort ausgeschlossen, wo der Bund allein zuständig ist.
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
Zur Ausführung von Gesetzen kann der Senat oder eine ermächtigte Fachverwaltung Rechtsverordnungen erlassen. Verwaltungsvorschriften konkretisieren das Verwaltungshandeln nach innen. Beide Instrumente stehen im Rang unter dem Gesetz und müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten.
Rangordnung und Bindungen
Bundesrecht geht Landesrecht vor. Auch das Unionsrecht bindet das Land. Landesnormen müssen im Einklang mit der Landesverfassung und der Verfassung des Bundes stehen. Gerichte kontrollieren im Streitfall die Rechtmäßigkeit von Landesrecht.
Verwaltung und Bezirksstruktur
Aufbau der Verwaltung
Die Verwaltung gliedert sich in Senatsverwaltungen (Landesebene) und Bezirksverwaltungen. Senatsverwaltungen setzen landesweit Standards und sind fachlich zuständig. Bezirksverwaltungen sind bürgernah organisiert und bearbeiten zugewiesene Aufgaben wie Meldewesen, Ordnungsangelegenheiten, Bauanträge oder Jugend- und Gesundheitsdienste.
Einheitsgemeinde
Berlin ist eine Einheitsgemeinde. Kommunale Aufgaben werden auf Landes- und Bezirksebene innerhalb einer einheitlichen Körperschaft erfüllt. Die Bezirke handeln als Teil Berlins; sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit gegenüber dem Land.
Bürger- und Meldewesen
In Bürgerämtern werden staatliche Aufgaben wie Anmeldung des Wohnsitzes, Ausweis- und Passangelegenheiten sowie Führerschein- und Fahrzeugthemen bearbeitet. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus Bundes- und Landesrecht; die Durchführung liegt bei den zuständigen Berliner Stellen.
Polizei, Ordnung und Sicherheit
Polizei Berlin
Die Polizei Berlin ist für Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verkehrssicherheit im Land zuständig. Sie handelt auf Grundlage der einschlägigen Gesetze und ist organisatorisch dem Senat unterstellt. Besondere Einheiten befassen sich mit Lagedienst, Kriminalitätsbekämpfung und Schutzaufgaben.
Ordnungsämter
Ordnungsämter in den Bezirken überwachen ordnungsrechtliche Vorschriften, etwa zu Gewerbe, Märkten, Gaststätten, Lärm oder Sondernutzungen des öffentlichen Raums. Sie können Anordnungen treffen und Zuwiderhandlungen verfolgen.
Versammlungen
Berlin regelt Versammlungen unter freiem Himmel im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit. Zuständig sind je nach Lage die Polizei und die Ordnungsbehörden. Auflagen und Maßnahmen müssen am Schutz der öffentlichen Sicherheit ausgerichtet und verhältnismäßig sein.
Gerichtsorganisation
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst Amtsgerichte, Landgerichte und das Kammergericht als oberstes Gericht des Landes in Zivilsachen und Strafsachen. Zuständigkeiten richten sich nach Streitwert, Delikt und sachlichen Kriterien.
Fachgerichtsbarkeiten
Berlin hat eigene Verwaltungsgerichte, ein Oberverwaltungsgericht, Arbeitsgerichte einschließlich Landesarbeitsgericht, Sozialgerichte einschließlich Landessozialgericht und ein Finanzgericht. Diese Gerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche, arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und steuerliche Streitigkeiten nach den jeweiligen Prozessordnungen.
Staatsanwaltschaft und Justizvollzug
Staatsanwaltschaften führen Ermittlungsverfahren und vertreten die Anklage. Der Justizvollzug ist Landessache; Berlin betreibt entsprechende Anstalten und Einrichtungen.
Öffentliche Finanzen und Wirtschaft
Haushalt und Kontrolle
Der Landeshaushalt wird vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Haushaltswirtschaft unterliegt Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz. Eine unabhängige Kontrolle erfolgt durch den Rechnungshof.
Steuern und Verwaltung
Finanzämter erheben Steuern nach Bundes- und Landesrecht. Einnahmen setzen sich aus Gemeinschaftsteuern, Landessteuern und Zuweisungen zusammen. Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern regeln den Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft.
Beschaffung und Vergabe
Berlin beschafft Leistungen nach vergaberechtlichen Vorgaben. Kriterien können Eignung, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und soziale oder ökologische Anforderungen umfassen, soweit die Regelungen dies vorsehen.
Landesunternehmen
Für Aufgaben der Daseinsvorsorge bestehen Landesunternehmen oder Beteiligungen, etwa in den Bereichen Verkehr, Energie, Wohnen, Wasser oder Entsorgung. Ihre Tätigkeit richtet sich nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben und gesellschaftsrechtlichen Regeln.
Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung
Bauordnungsrecht
Die technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben regelt das Land im Bauordnungsrecht. Zuständig für Genehmigungen sind in der Regel die bezirklichen Bauaufsichtsbehörden; übergeordnete Fachaufsicht liegt beim Land.
Planungsrecht
Die städtebauliche Entwicklung erfolgt über Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Diese legen Nutzung, Dichte und städtebauliche Ordnung fest und binden Grundstückseigentümer bei der baulichen Nutzung.
Wohnen und Mietschutz
Das Mietrecht ist überwiegend Bundesrecht. Berlin nutzt landesrechtliche Instrumente wie qualifizierte Mietspiegel, Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen oder Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Rahmen der bundesrechtlichen Kompetenzordnung.
Bildung, Kultur und Medien
Schulen und Hochschulen
Schulorganisation, Lehrpläne, Schulaufsicht und Schulfinanzierung fallen in die Verantwortung des Landes. Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts oder staatliche Einrichtungen und unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.
Kultur und Denkmalschutz
Berlin fördert Kultureinrichtungen von landesweiter und nationaler Bedeutung. Denkmalschutz dient der Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen. Zuständig sind Fachbehörden des Landes und Bezirke im übertragenen Wirkungskreis.
Medienaufsicht
Für private Rundfunk- und Telemedienangebote ist eine gemeinsame Medienanstalt mit Brandenburg zuständig. Sie vergibt Lizenzen, überwacht Vorgaben und achtet auf Vielfaltssicherung im Rahmen der geltenden Regelungen.
Verkehr und Umwelt
Öffentlicher Verkehr
Der Öffentliche Personennahverkehr wird durch landes- oder verbundorganisierte Aufgabenträger gestaltet. Verkehrsunternehmen erbringen Leistungen auf Grundlage von Verträgen und Genehmigungen. Schienenfernverkehr und bestimmte Infrastrukturen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, erfordern aber enge Koordination.
Straßen, Luftreinhaltung und Lärm
Das Land ist für die Landes- und Bezirksstraßen zuständig. Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung erfolgt auf Grundlage unions- und bundesrechtlicher Vorgaben, die das Land in Plänen und Programmen umsetzt.
Abfall und Wasser
Abfallentsorgung und Wasserversorgung sind Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zuständigkeiten und Organisation richten sich nach Landesrecht, ergänzt durch übergeordnete Standards des Bundes und der EU.
Hauptstadtfunktion und gesamtstaatliche Belange
Sitz der Verfassungsorgane des Bundes
Berlin ist Sitz zentraler Organe des Bundes. Daraus resultieren besondere Koordinations- und Sicherheitsaufgaben sowie Vereinbarungen zwischen Bund und Land über Finanzierung und Nutzung von Liegenschaften und Infrastrukturen.
Öffentlicher Raum und Versammlungen im Regierungsviertel
Im Regierungsviertel gelten dieselben verfassungsrechtlichen Grundsätze wie im übrigen Stadtgebiet. Aufgrund der Bedeutung des Areals bestehen besondere Schutz- und Sicherheitskonzepte, die bei der Nutzung des öffentlichen Raums beachtet werden.
Internationale Beziehungen und Metropolregion
Europäische Einbindung
Berlin wirkt über das Land an Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Verwaltung setzt EU-Recht um und beteiligt sich an Netzwerken und Programmen, soweit dies im Rahmen der Länderzuständigkeiten möglich ist.
Zusammenarbeit mit Brandenburg
Berlin kooperiert eng mit Brandenburg, etwa in Planung, Verkehr, Medien und Polizei. Die Zusammenarbeit ist vertraglich geregelt und institutionalisiert, um die Metropolregion zu entwickeln.
Öffentliches Personalwesen
Beamte und Tarifbeschäftigte
Das Land beschäftigt Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte. Besoldung, Versorgung und Laufbahnen richten sich nach landesrechtlichen Regelungen und Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Personalvertretung und Gleichstellung sind rechtlich geregelt.
Aufsicht und Datenschutz
Berlin verfügt über unabhängige Aufsichten, etwa im Bereich des Datenschutzes oder der Rechnungsprüfung. Diese Institutionen überwachen die Einhaltung von Vorgaben und berichten an Parlament und Öffentlichkeit.
Eigentum und Liegenschaften
Vermögensverwaltung
Berlin verwaltet ein umfangreiches öffentliches Vermögen, darunter Grundstücke, Gebäude und Beteiligungen. Entscheidungen über Nutzung, Veräußerung und Entwicklung erfolgen innerhalb rechtlich vorgegebener Verfahren und unter Beachtung des öffentlichen Interesses.
Häufig gestellte Fragen zu Berlin (rechtlicher Kontext)
Was bedeutet der Status Berlins als Stadtstaat rechtlich?
Berlin ist Land und Gemeinde in einer Körperschaft. Dadurch vereint Berlin Landesaufgaben wie Gesetzgebung und Polizei mit kommunalen Aufgaben wie Bauaufsicht und Straßenunterhaltung innerhalb einer Verwaltung. Bezirke handeln als Teil Berlins, nicht als eigene Gemeinden.
Wie werden in Berlin Landesgesetze erlassen?
Landesgesetze werden im Abgeordnetenhaus beraten und beschlossen. Der Senat bereitet Vorlagen vor oder es erfolgen Initiativen aus dem Parlament. Nach Beschluss und formeller Ausfertigung tritt ein Gesetz mit der bekannt gemachten Regelung in Kraft.
Welche Gerichte gibt es im Land Berlin?
In Berlin bestehen Amts- und Landgerichte sowie das Kammergericht. Daneben gibt es Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit mit jeweiligen Landesobergerichten. Für verfassungsrechtliche Streitigkeiten auf Landesebene ist der Verfassungsgerichtshof zuständig.
Wie ist die Verwaltung der Berliner Bezirke rechtlich eingeordnet?
Die Bezirke sind Verwaltungseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit gegenüber dem Land. Sie führen ihnen übertragene Aufgaben in eigener Verantwortung aus, unterliegen aber der Rechts- und Fachaufsicht der zuständigen Landesstellen.
Wer ist in Berlin für Polizei- und Ordnungsangelegenheiten zuständig?
Die Polizei Berlin ist für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständig. Ordnungsämter in den Bezirken überwachen ordnungsrechtliche Vorschriften. Zuständigkeiten sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich nach Art der Aufgabe.
Welche Rolle spielt Berlin im Bundesrat?
Berlin verfügt über eine festgelegte Anzahl an Stimmen im Bundesrat und wirkt so an der Bundesgesetzgebung mit. Die Landesregierung vertritt das Land im Bundesrat und stimmt über Vorhaben des Bundes ab.
Welche rechtlichen Instrumente nutzt Berlin im Bereich Bauen und Wohnen?
Berlin regelt technische und verfahrensrechtliche Anforderungen im Bauordnungsrecht und setzt städtebauliche Planung über Bebauungspläne um. Ergänzend bestehen Instrumente wie qualifizierte Mietspiegel, Erhaltungssatzungen und Vorgaben zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Rahmen der bundesrechtlichen Zuständigkeitsordnung.
Wie funktioniert direkte Demokratie auf Landesebene in Berlin?
Direkte Demokratie ist über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ausgestaltet. Diese Verfahren sind im Landesrecht geregelt und ermöglichen der Bevölkerung Entscheidungen über bestimmte Sachfragen herbeizuführen, wenn festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind.