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Belastungen, außergewöhnliche

Begriffserklärung: Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind im deutschen Steuerrecht Aufwendungen, die einer steuerpflichtigen Person zwangsläufig entstehen und die über das hinausgehen, was der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Personen in ähnlicher Lage erwächst. Sie können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und führen unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Minderung des zu versteuernden Einkommens.

Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen

Damit eine Ausgabe als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Kosten müssen zwangsläufig entstanden sein, das heißt, sie dürfen nicht vermeidbar gewesen sein. Zudem muss es sich um Aufwendungen handeln, die dem Steuerpflichtigen im Vergleich zu anderen Personen mit ähnlichen Lebensverhältnissen nicht in dieser Höhe oder überhaupt nicht entstehen.

Zwangsläufigkeit der Aufwendungen

Die Zwangsläufigkeit ist gegeben, wenn eine Person aus rechtlichen Gründen oder aufgrund besonderer Umstände gezwungen ist, bestimmte Ausgaben zu tätigen. Dies kann beispielsweise durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse bedingt sein.

Außergewöhnlichkeit im Vergleich zur Allgemeinheit

Eine Ausgabe gilt als außergewöhnlich belastend, wenn sie nach Art und Höhe außerhalb dessen liegt, was üblicherweise anfällt. Maßgeblich ist dabei ein Vergleich mit den Lebensumständen anderer Menschen in vergleichbarer Situation.

Arten von außergewöhnlichen Belastungen

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen zählen zum Beispiel Krankheitskosten oder Pflegekosten für Angehörige. Diese Ausgaben können grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie notwendig sind und keine Erstattungsmöglichkeiten bestehen.

Spezielle (besondere) außergewöhnliche Belastungen ohne zumutbare Eigenbelastung

Bestimmte Kostenarten gelten als besondere außergewöhnliche Belastung und werden unabhängig von einer zumutbaren Eigenbelastung berücksichtigt. Hierzu gehören beispielsweise Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sowie bestimmte Kosten bei Behinderungen.

Zumutbare Eigenbelastung bei allgemeinen Fällen

Bei vielen allgemeinen Fällen wird ein Teil der entstandenen Kosten – abhängig vom Einkommen sowie Familienstand – als sogenannte zumutbare Eigenbelastung angesehen. Nur der darüber hinausgehende Betrag kann steuermindernd angesetzt werden.

Antragsverfahren und Nachweispflichten

Um eine Anerkennung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu erreichen, müssen diese beim Finanzamt beantragt werden – meist im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Es besteht Nachweispflicht: Die entstandenen Ausgaben sollten durch Belege wie Rechnungen oder Zahlungsnachweise dokumentiert werden können.

Bedeutung für die Besteuerung

Werden Ausgaben als außergewöhnliche Belastung anerkannt, mindern sie das steuerpflichtige Einkommen direkt um den entsprechenden Betrag (abzüglich etwaiger zumutbarer Eigenbelastungsanteile). Dadurch reduziert sich letztlich auch die festzusetzende Einkommensteuer.

Häufig gestellte Fragen zu „außergewöhnlichen Belastungen“

Können alle privaten Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden?

Nicht alle privaten Ausgaben gelten automatisch als außergewöhnlich belastend. Es müssen besondere Voraussetzungen vorliegen; insbesondere muss es sich um zwangsläufige Mehraufwendungen handeln.

Müssen Belege eingereicht werden?

Für jede geltend gemachte Ausgabe sollte ein geeigneter Nachweis vorhanden sein; dies umfasst Rechnungsbelege sowie Zahlungsnachweise.

Können auch wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen berücksichtigt werden?

Dauerhafte Verpflichtungen wie regelmäßige Mietzahlungen zählen grundsätzlich nicht dazu; nur besondere Situationen mit Zwangslage kommen infrage.

Sind Krankheitskosten immer absetzbar?

< p>Krankheitsbedingte Mehraufwendungen können grundsätzlich angesetzt werden; Voraussetzung ist jedoch deren medizinische Notwendigkeit sowie fehlende Erstattungsmöglichkeit durch Dritte.

< h3 > Wie wirkt sich eine anerkannte außergew ö hn liche Bel ast ung auf meine Steuern aus?
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< h 3 > Gibt es einen Mindestbetrag f ü r au ß ergew ö hn liche Bel ast ungen ?< / h >
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< h 4 > Welche Rolle spielt mein Familienstand?< / h4 >
< p > Der Familienstand beeinflusst die Berechnung des Selbstbehalts beziehungsweise der zumutbaren Eigenbelastung.< / p >

< h 4 > Können Bestattungskosten eine Rolle spielen?< / h4 >
< p > Bestattungskosten können unter bestimmten Umständen Berücksichtigung finden – etwa dann,
wenn keine ausreichenden Mittel aus dem Nachlass vorhanden sind.< / p >

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