Legal Wiki

Bekenntnis, religiöses

Begriff und Bedeutung des religiösen Bekenntnisses

Das religiöse Bekenntnis bezeichnet die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Religion oder Glaubensgemeinschaft. Es umfasst sowohl die innere Überzeugung als auch das öffentliche Bekenntnis zu einem bestimmten Glauben. Im rechtlichen Kontext ist das religiöse Bekenntnis ein geschütztes Persönlichkeitsmerkmal, das eng mit der Religionsfreiheit verbunden ist.

Rechtliche Grundlagen des religiösen Bekenntnisses

Die Anerkennung und der Schutz des religiösen Bekenntnisses sind zentrale Bestandteile moderner Rechtsordnungen. Das Recht auf freie Wahl, Ausübung und Bekundung eines religiösen Bekenntnisses wird durch verschiedene Gesetze garantiert. Dies schließt sowohl den Schutz vor Benachteiligung aufgrund eines bestimmten Glaubens als auch den Schutz vor Zwang zur Offenlegung oder zum Wechsel des eigenen Glaubens ein.

Schutz der Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit schützt nicht nur die individuelle Entscheidung für oder gegen eine Religion, sondern auch deren Ausübung im privaten wie im öffentlichen Leben. Dazu gehört beispielsweise das Recht, Gottesdienste zu besuchen, Gebetsrituale auszuüben oder Symbole seines Glaubens zu tragen.

Diskriminierungsverbot aufgrund des religiösen Bekenntnisses

Niemand darf wegen seines religiösen Bekenntnisses benachteiligt werden. Dieses Diskriminierungsverbot gilt in vielen Lebensbereichen wie Bildung, Arbeitsleben und öffentlicher Verwaltung. Arbeitgeber dürfen Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich nicht wegen ihres Glaubens bevorzugen oder benachteiligen; Ausnahmen bestehen nur in engen Grenzen bei sogenannten Tendenzbetrieben (z.B. Kirchen).

Religiöses Bekenntnis im Arbeits- und Sozialrecht

Im Arbeitsrecht spielt das religiöse Bekenntnis insbesondere bei kirchlichen Arbeitgebern eine Rolle: Hier kann es zulässig sein, dass bestimmte Anforderungen an die Konfession gestellt werden – etwa bei Tätigkeiten mit Verkündigungsbezug innerhalb von Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften.
Auch im Sozialrecht kann das eigene Glaubensbekenntnis relevant sein – beispielsweise beim Anspruch auf Befreiungen von bestimmten Pflichten (wie dem Wehrdienst) aus Gewissensgründen.

Bedeutung für Kinder und Jugendliche sowie Elternrechte

Bei Kindern unterliegt die Entscheidung über ein bestimmtes religöses Bekenntnis grundsätzlich dem elterlichen Sorgerecht; ab einem gewissen Alter wird jedoch zunehmend auf den eigenen Willen des Kindes Rücksicht genommen. In Schulen besteht häufig Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Formen von Religions- bzw. Ethikunterricht.
Eltern haben zudem Rechte hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder nach ihren weltanschaulichen Überzeugungen; diese Rechte stehen jedoch unter dem Vorbehalt staatlicher Neutralitätspflicht gegenüber allen Religionen.

Bedeutung für staatliche Institutionen: Neutralitätsgebot

Staatliche Stellen sind verpflichtet, sich neutral gegenüber allen Religionen zu verhalten („Neutralitätsgebot“). Sie dürfen keine bestimmte Religion bevorzugt behandeln noch einzelne Personen wegen ihres (Nicht-)Bekenntnisses benachteiligen.

Bedeutung in Melde-, Personenstands- und Datenschutzrecht

Das persönliche religöse Bekenntnis zählt zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten („besondere Kategorien personenbezogener Daten“). Die Erhebung dieser Information durch Behörden ist daher nur unter strengen Voraussetzungen zulässig – etwa zur Feststellung der Zugehörigkeit für Zwecke der Kirchensteuererhebung.

Bedeutung im internationalen Kontext

Auch international gilt das Recht auf freie Wahl eines religösen Bekennstnisse als grundlegendes Menschenrecht; zahlreiche internationale Abkommen schützen dieses Recht weltweit.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Bekenntnis, religiöses“ (FAQ)

Darf mein Arbeitgeber nach meinem religösen Bekennstis fragen?

Einem Arbeitgeber ist es grundsätzlich nicht erlaubt, nach dem religösem Bekennstis seiner Beschäftigten oder Bewerbenden zu fragen – außer wenn dies für die Tätigkeit zwingend erforderlich ist (z.B. bei Anstellungen in kirchlichen Einrichtungen).

Muss ich mein religöses Bekennstis offenlegen?

Niemals besteht eine allgemeine Pflicht zur Offenlegung des eigenen religösem Bekennstis gegenüber Dritten außerhalb gesetzlich geregelter Ausnahmefälle wie z.B. beim Einzug von Kirchensteuern.

Können Kinder selbst über ihr religöses Bekennstis entscheiden?

Kinder können ab einem gewissen Alter eigenständig Einfluss darauf nehmen; bis dahin entscheiden meist ihre Sorgeberechtigten über ihre Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft.

Darf ich wegen meines glaubens vom Schulunterricht befreit werden?

Einschränkungen am regulären Unterrichtsangebot aus Gründen des persönlichen glaubens sind möglich – etwa durch Teilnahme am Ethikunterricht statt konfessionellem Unterricht -, müssen aber beantragt werden.

Muss ich meine Konfession beim Einwohnermeldeamt angeben?

Die Angabe einer Konfession beim Einwohnermeldeamt erfolgt nur dann verpflichtend,
wenn sie zur Feststellung steuerlicher Pflichten notwendig ist.
In anderen Fällen bleibt diese Angabe freiwillig.

Sind meine Angaben zum reliöschen Bekennenits besonders geschützt?

Angaben über Ihr reliösches Beckennts gelten als besonders schützenswert
und dürfen grundsätzlich nur erhoben,
gespeichert oder weitergegeben werden,
wenn dafür eine ausdrückliche rechtliche Grundlage besteht.

Kann ich mein reliösches Beckennts jederzeit wechseln?

Eine Person hat grundsätzlich jederzeit das Recht,
ihr reliösches Beckennts frei zu wählen
bzw.
es abzulegen;
ein Wechsel darf weder behindert noch sanktioniert werden.
/p>