Legal Wiki

Behelfsheime

Behelfsheime: Begriff, rechtliche Einordnung und Bedeutung

Behelfsheime sind provisorische Wohngebäude, die in Deutschland insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden. Sie dienten dazu, den akuten Wohnraummangel zu lindern und Menschen eine Unterkunft zu bieten, deren Wohnungen zerstört oder unbewohnbar geworden waren. Auch heute noch existieren vereinzelt Behelfsheime oder vergleichbare Bauten. Im Folgenden werden die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Behelfsheime erläutert.

Definition und Abgrenzung von Behelfsheimen

Ein Behelfsheim ist ein Gebäude, das ursprünglich nicht als dauerhaftes Wohnhaus konzipiert wurde. Es handelt sich meist um einfach gebaute Unterkünfte mit eingeschränktem Komfort und einer begrenzten Lebensdauer. Typisch für diese Bauwerke ist ihre Entstehung in Notsituationen wie Kriegs- oder Katastrophenzeiten.

Unterschiede zu regulären Wohngebäuden

Im Gegensatz zu regulären Wohnhäusern erfüllen Behelfsheime häufig nicht alle baulichen Anforderungen an dauerhafte Gebäude. Dazu zählen etwa Vorgaben zum Wärmeschutz, zur Statik oder zum Brandschutz. Die Nutzung war ursprünglich auf einen vorübergehenden Zeitraum ausgelegt.

Zweckbindung und Nutzungseinschränkungen

Die Errichtung eines Behelfshauses war meist an eine Zweckbindung geknüpft: Es sollte ausschließlich als Notunterkunft dienen. Eine dauerhafte Nutzung über den ursprünglichen Zweck hinaus kann rechtlich problematisch sein und unterliegt bestimmten Voraussetzungen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Behelfsheime

Baugenehmigungspflicht und Bestandsschutz

Für die Errichtung von Behelfshäusern galten besondere Regelungen im Baurecht der Nachkriegszeit; vielfach wurden Ausnahmen von den üblichen Bauvorschriften zugelassen. Heute unterliegen bestehende Bauten dieser Art jedoch grundsätzlich dem geltenden Baurecht des jeweiligen Bundeslandes.
Bestandsschutz kann bestehen, wenn das Gebäude weiterhin genutzt wird wie ursprünglich genehmigt – also als vorübergehende Unterkunft – und keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden.

Nutzungsänderung bei bestehenden Gebäuden

Soll ein ehemaliges Behelfshaus dauerhaft bewohnt werden oder einer anderen Nutzung zugeführt werden (z.B. Umbau zum regulären Einfamilienhaus), ist dies regelmäßig genehmigungspflichtig.
Dabei müssen aktuelle baurechtliche Anforderungen erfüllt werden; dies betrifft insbesondere Sicherheitsstandards sowie energetische Vorgaben.

Mögliche Folgen bei ungenehmigter Nutzungserweiterung:

  • Anordnung zur Nutzungsuntersagung durch die zuständige Behörde.
  • Möglicher Rückbau des Gebäudes.
  • Sanktionen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Sonderregelungen für historische Bestandsbauten

In einigen Fällen können für besonders alte oder historisch bedeutsame Bauten Sonderregelungen greifen – etwa im Hinblick auf Denkmalschutzbestimmungen oder Erhaltungsinteressen der Gemeinde.
Auch hier gilt jedoch: Jede Änderung der Nutzungsart bedarf in aller Regel einer behördlichen Genehmigung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Behelfsheime“ (FAQ)

Darf ein ehemaliges Behelfshaus heute noch dauerhaft bewohnt werden?

Ob ein früheres Notwohngebäude weiterhin bewohnt werden darf, hängt vom Bestandsschutz sowie von aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften ab. Eine dauerhafte Bewohnbarkeit setzt voraus, dass das Haus allen geltenden Anforderungen entspricht beziehungsweise eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde.

Können aus einem ehemaligen Notwohngebäude reguläre Wohneinheiten entstehen?

Dazu ist in der Regel eine Umnutzungsgenehmigung erforderlich; dabei müssen sämtliche aktuellen baulichen Standards eingehalten werden.

Müssen bestehende Provisorien nachträglich modernisiert werden?

Sobald wesentliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werden sollen – beispielsweise Modernisierungen -, sind diese mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben abzugleichen; gegebenenfalls besteht dann auch eine Pflicht zur Anpassung an heutige Standards.

Können Eigentümer verpflichtet sein, ein altes Provisorium abzureißen?

Liegen erhebliche Mängel vor oder wird das Haus ohne erforderliche Genehmigungen genutzt beziehungsweise verändert, kann es vorkommen, dass Behörden einen Rückbau verlangen.

Besteht Versicherungsschutz für solche Altbauten?

Einen Versicherungsschutz gibt es grundsätzlich nur dann uneingeschränkt, wenn alle relevanten Vorschriften eingehalten sind; andernfalls können Einschränkungen bestehen.

Dürfen solche Häuser verkauft oder vererbt werden?

Ehemalige Notunterkünfte können grundsätzlich verkauft oder vererbt werden; allerdings sollten potenzielle Käufer über mögliche Einschränkungen hinsichtlich Nutzbarkeit informiert sein.