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Bankenabwicklung

Bankenabwicklung: Begriff und Zielsetzung

Die Bankenabwicklung bezeichnet ein rechtlich geregeltes Verfahren, mit dem eine notleidende Bank geordnet restrukturiert oder abgewickelt wird, ohne dabei die Stabilität des Finanzsystems zu gefährden. Ziel ist es, die wesentlichen Bankfunktionen (z. B. Zahlungsverkehr, Einlagenverwaltung) aufrechtzuerhalten, Verluste vorrangig auf Eigentümer und Gläubiger zu verteilen und Belastungen für die Allgemeinheit möglichst zu vermeiden.

Die Abwicklung setzt an, wenn eine Bank aus eigener Kraft nicht mehr überlebensfähig ist und andere Maßnahmen, wie etwa private Kapitalzufuhr oder aufsichtliche Eingriffe, nicht ausreichen. Sie folgt einem vorab definierten, institutionell verankerten Prozess, der schnell und mit hoher Rechtssicherheit umgesetzt werden soll.

Abgrenzung zur Bankeninsolvenz

Die Abwicklung unterscheidet sich von der allgemeinen Insolvenzabwicklung. Während die Insolvenz typischerweise ein gerichtliches Verfahren mit Stilllegung oder Zerschlagung ist, verfolgt die Abwicklung das öffentliche Interesse an der Stabilität des Finanzsektors. Sie kann Instrumente nutzen, die eine Fortführung kritischer Funktionen ermöglichen, etwa die Übertragung von Vermögenswerten auf eine Brückenbank. Wo eine geordnete Abwicklung nicht möglich oder nicht erforderlich ist, kommt die Abwicklung durch Liquidation nach allgemeinen insolvenzrechtlichen Regeln in Betracht.

Rechtsrahmen und Institutionen

Die Bankenabwicklung ist in einem mehrschichtigen Ordnungsrahmen verankert. Er umfasst Vorgaben für Vorsorge und Planung, Zuständigkeiten spezieller Abwicklungsbehörden sowie Regeln für die Durchführung und Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen.

Nationale und europäische Abwicklungsbehörden

Für bedeutende Banken in der Europäischen Union besteht eine zentrale Abwicklungsstruktur. Auf europäischer Ebene koordiniert eine zentrale Abwicklungsinstanz die Maßnahmen, insbesondere für grenzüberschreitende Bankengruppen. In den Mitgliedstaaten agieren nationale Abwicklungsbehörden, die für weniger bedeutende Institute zuständig sind und die Umsetzung vor Ort sicherstellen. Beide Ebenen arbeiten abgestimmt, um einheitliche Verfahren und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Rolle der Aufsicht und der Zentralbanken

Bankaufsichtsbehörden überwachen fortlaufend die Solidität der Institute und können frühzeitig eingreifen. Zentralbanken sichern die geld- und zahlungspolitische Stabilität und stellen Liquidität für das Finanzsystem bereit. In der Abwicklung sind sie keine Abwicklungsbehörden, wirken aber durch Informationsaustausch und ihre systemstabilisierende Funktion mit.

Ablauf der Bankenabwicklung

Der Abwicklungsprozess folgt einem gestuften Vorgehen: Feststellung der Bestandsgefährdung, Bewertung der Vermögenslage, Entscheidung über das öffentliche Interesse an einer Abwicklung und Auswahl geeigneter Instrumente.

Auslösekriterien

Eine Abwicklung kommt in Betracht, wenn ein Institut scheitert oder wahrscheinlich scheitern wird, keine realistische Alternative zur Wiederherstellung der Lebensfähigkeit besteht und die Abwicklung im öffentlichen Interesse liegt. Diese Beurteilung wird in einem formalisierten Verfahren durch die zuständige Abwicklungsbehörde getroffen.

Bewertungsverfahren

Vor und während der Abwicklung werden standardisierte Bewertungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten durchgeführt. Diese dienen dazu, Verluste zutreffend zu ermitteln, die Haftungsreihenfolge korrekt anzuwenden und die Angemessenheit etwaiger Entschädigungen zu prüfen. In der Regel gibt es eine vorläufige Bewertung zur schnellen Handlungsfähigkeit und eine abschließende Bewertung zur endgültigen Abrechnung.

Abwicklungsinstrumente

Die Abwicklungsbehörden können verschiedene Instrumente einsetzen, einzeln oder kombiniert:

  • Veräußerung von Geschäftsteilen: Übertragung von Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten auf einen Erwerber, um kritische Funktionen zu sichern.
  • Brückeninstitut: Vorübergehende Übertragung wesentlicher Bankfunktionen auf eine Übergangseinheit, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist.
  • Abspaltung von Vermögenswerten: Ausgliederung problematischer Aktiva in eine Abwicklungseinheit zur geordneten Verwertung.
  • Gläubigerbeteiligung (Bail-in): Umwandlung oder Abschreibung von Verbindlichkeiten, um Verluste zu tragen und die Bank zu rekapitalisieren.

Bail-in und Haftungsreihenfolge

Beim Bail-in tragen zunächst Eigentümer Verluste, danach haftungsrangig nachgeordnete Gläubiger und sodann weitere berücksichtigungsfähige Gläubiger entsprechend ihrer Rangfolge. Bestimmte Verbindlichkeiten sind ausgenommen, etwa geschützte Einlagen. Das Ziel ist, öffentliche Mittel nur nachrangig und unter strengen Bedingungen einzusetzen.

Schutz kritischer Funktionen

Während der Abwicklung werden Funktionen wie Zahlungsverkehr, Einlagenverwaltung und die Versorgung der Realwirtschaft priorisiert. Abwicklungsinstrumente sind so auszuwählen, dass diese Funktionen möglichst unterbrechungsfrei erhalten bleiben.

Vorbereitung: Sanierungs- und Abwicklungsplanung

Die wirksame Abwicklung setzt umfassende Vorbereitung voraus: Institute erstellen Sanierungspläne, Behörden erarbeiten Abwicklungspläne und beseitigen Hindernisse, um Handlungsfähigkeit in Krisen sicherzustellen.

Sanierungspläne und Abwicklungspläne

Sanierungspläne beschreibt ein Institut selbst, um in Stresslagen eigenständig gegenzusteuern (Kapitalmaßnahmen, Liquiditätsbeschaffung, Portfolioanpassungen). Abwicklungspläne werden von den Abwicklungsbehörden erstellt und legen fest, wie das Institut bei Scheitern geordnet abgewickelt würde, einschließlich der bevorzugten Abwicklungsstrategie.

Verlustabsorptionsfähigkeit und Mindestanforderungen

Institute müssen ausreichend haftbares Kapital und verlusttragfähige Verbindlichkeiten vorhalten. Diese Mindestanforderungen sichern, dass im Krisenfall Verluste intern getragen und Rekapitalisierungsbedarfe gedeckt werden können. Für global systemrelevante Institute gelten ergänzende Anforderungen.

Abbau von Abwicklungshindernissen

Abwicklungsbehörden identifizieren strukturelle oder rechtliche Hindernisse, die eine geordnete Abwicklung erschweren könnten, und verlangen deren Beseitigung. Dazu gehören klare rechtliche Aufstellungen von Finanzierungsinstrumenten, standardisierte Schuldverschreibungsbedingungen sowie funktionsfähige Informations- und IT-Strukturen.

Rechte und Rechtsbehelfe Betroffener

Abwicklungsmaßnahmen greifen in die Rechte von Anteilseignern und Gläubigern ein, sind aber an Schutzmechanismen und Überprüfbarkeit gebunden.

Anteilseigner, Gläubiger, Einleger

Anteilseigner tragen Verluste zuerst. Unbesicherte Gläubiger können herangezogen werden, sofern sie nicht ausdrücklich geschützt sind. Einlagen bis zur gesetzlichen Sicherungsgrenze sind geschützt und werden bevorzugt behandelt, sodass der Zahlungsverkehr für Privatkunden und kleinere Unternehmen fortlaufen kann.

Entschädigung und Gleichbehandlung

Betroffene dürfen durch die Abwicklung nicht schlechter gestellt werden, als sie es in einer regulären Liquidation wären. Dies wird nachträglich durch unabhängige Bewertungen überprüft. Ergibt sich eine Schlechterstellung, kann ein Ausgleich aus einem hierfür vorgesehenen Finanzierungsmechanismus erfolgen.

Gerichtliche Kontrolle und Transparenz

Abwicklungsentscheidungen unterliegen gerichtlicher Überprüfung. Wegen der Dringlichkeit werden Maßnahmen oft sehr kurzfristig umgesetzt; die Überprüfung erfolgt regelmäßig im Nachgang. Behörden veröffentlichen Kernelemente der Entscheidungen, soweit dies mit der Wahrung der Finanzstabilität vereinbar ist.

Finanzierung der Abwicklung

Die primäre Finanzierung erfolgt durch Eigentümer und heranziehbare Gläubiger. Ergänzend stehen vorab finanzierte Abwicklungsfonds zur Verfügung, die in Ausnahmefällen unterstützend genutzt werden können.

Abwicklungsfonds

Es existieren Fonds, die von der Kreditwirtschaft befüllt werden. Auf europäischer Ebene wird ein einheitlicher Fonds für die bedeutendsten Institute genutzt. Der Einsatz dieser Mittel ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und soll erst nach Ausschöpfung privater Haftungsebenen erfolgen.

Einlagensicherung

Gesetzlich geschützte Einlagen bleiben in der Abwicklung privilegiert. Einlagensicherungssysteme können in bestimmten Konstellationen unterstützend wirken, etwa bei der Übertragung von Einlagen auf ein anderes Institut oder zur Sicherung des Zugangs der Kunden zu Guthaben innerhalb der Schutzgrenzen.

Grenzüberschreitende Aspekte und Gruppenabwicklung

Bankengruppen agieren häufig länderübergreifend. Deshalb sind Koordination und Anerkennung von Maßnahmen zwischen Staaten zentral.

Abstimmungsmechanismen

Abwicklungs- und Aufsichtsbehörden arbeiten in abgestimmten Gremien zusammen. Für grenzüberschreitende Gruppen werden gemeinsame Strategien entwickelt und Informationsflüsse gesichert, um widersprüchliche Maßnahmen zu vermeiden.

Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen

Die rechtliche Behandlung unterscheidet sich je nach Struktur. Tochtergesellschaften sind eigene Rechtsträger mit jeweils zuständigen Behörden, während Zweigniederlassungen Teil der ausländischen Mutterbank sind. Dies beeinflusst Zuständigkeiten, Rangfolgen und die praktische Umsetzung von Maßnahmen.

Informationspflichten und Kommunikation

Abwicklungsbehörden veröffentlichen allgemeine Leitlinien und, soweit möglich, wesentliche Elemente von Einzelentscheidungen. Institute müssen Informationen bereitstellen, die für Bewertungen, Entscheidungen und die Aufrechterhaltung kritischer Funktionen erforderlich sind. In akuten Situationen erfolgt die Kommunikation so, dass Marktstörungen minimiert und die Funktionsfähigkeit zentraler Prozesse erhalten bleibt.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen

Eine wirksame Abwicklung stärkt das Vertrauen in das Finanzsystem, reduziert Ansteckungsgefahren und schützt die Realwirtschaft vor Störungen. Gleichzeitig schafft sie klare Verantwortlichkeiten: Verluste werden intern verteilt, während systemrelevante Dienstleistungen weiterlaufen. Für Marktteilnehmer erhöht dies die Vorhersehbarkeit von Krisenabläufen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist unter Bankenabwicklung zu verstehen?

Die Bankenabwicklung ist ein geordnetes Verfahren, mit dem eine scheiternde Bank restrukturiert oder abgewickelt wird, um Finanzstabilität und essentielle Dienstleistungen zu sichern. Verluste werden vorrangig von Eigentümern und heranziehbaren Gläubigern getragen.

Worin unterscheidet sich die Abwicklung von der Insolvenz eines Kreditinstituts?

Die Abwicklung verfolgt vorrangig das öffentliche Interesse an Stabilität und ermöglicht spezielle Instrumente wie Brückenbanken oder gezielte Übertragungen. Die Insolvenz ist ein allgemeines gerichtliches Verfahren, das meist auf Liquidation ausgerichtet ist.

Wann wird eine Bankenabwicklung eingeleitet?

Wenn ein Institut scheitert oder wahrscheinlich scheitern wird, keine glaubhafte Alternative zur Stabilisierung besteht und die Abwicklung im öffentlichen Interesse liegt. Diese Feststellung trifft die zuständige Abwicklungsbehörde nach standardisierten Kriterien.

Welche Instrumente stehen in der Abwicklung zur Verfügung?

Insbesondere Veräußerung von Geschäftsteilen, Brückeninstitut, Abspaltung von Vermögenswerten und Gläubigerbeteiligung (Bail-in). Die Auswahl richtet sich nach der Sicherung kritischer Funktionen und der Minimierung von Störungen.

Sind Einlagen in der Abwicklung geschützt?

Einlagen innerhalb gesetzlicher Schutzgrenzen sind privilegiert. Der Zugang der Kunden zu diesen Einlagen wird vorrangig gesichert, etwa durch Übertragung auf ein aufnehmendes Institut.

Welche Rechte haben Anteilseigner und Gläubiger?

Sie unterliegen der Haftungsreihenfolge und können Verluste tragen. Sie haben Anspruch auf Gleichbehandlung und darauf, nicht schlechter gestellt zu werden, als es in einer Liquidation der Fall wäre. Abwicklungsentscheidungen sind gerichtlich überprüfbar.

Wie erfolgt die internationale Koordination bei grenzüberschreitenden Banken?

Durch abgestimmte Gremien und Planungen auf europäischer und nationaler Ebene. Maßnahmen werden koordiniert, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Gruppe zu sichern.