Begriff und Bedeutung der Aussetzung im Strafrecht
Die Aussetzung ist ein Begriff aus dem Strafrecht, der eine bestimmte Straftat beschreibt. Gemeint ist damit das bewusste Zurücklassen oder das Versetzen einer Person in eine hilflose Lage, wodurch diese Person erheblichen Gefahren für Leben oder Gesundheit ausgesetzt wird. Die Aussetzung zählt zu den sogenannten Gefährdungsdelikten, da bereits die Schaffung einer konkreten Gefahr für das Opfer strafbar sein kann – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden eingetreten ist.
Voraussetzungen und typische Konstellationen
Für die Verwirklichung des Tatbestandes müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine andere Person in eine Situation gebracht werden, in der sie sich nicht selbst helfen kann und auf fremde Hilfe angewiesen ist. Dies geschieht entweder durch aktives Handeln (zum Beispiel durch Wegbringen an einen abgelegenen Ort) oder durch Unterlassen (zum Beispiel indem man jemanden bewusst zurücklässt). Entscheidend ist dabei stets die Hilflosigkeit des Opfers sowie die konkrete Gefahr für dessen Leben oder Gesundheit.
Hilflose Lage des Opfers
Eine hilflose Lage liegt vor, wenn sich jemand nicht mehr selbst schützen kann und auf Unterstützung angewiesen ist. Typische Beispiele sind kleine Kinder, ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Personen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Täterverhalten: Aktives Tun und Unterlassen
Die Aussetzung kann sowohl durch aktives Handeln als auch durch pflichtwidriges Unterlassen begangen werden. Wer etwa einen Menschen an einem gefährlichen Ort zurücklässt oder ihn dorthin bringt und dann verlässt, handelt aktiv. Wer hingegen verpflichtet wäre zu helfen – beispielsweise als Aufsichtsperson – aber dies unterlässt, macht sich ebenfalls strafbar.
Rechtsfolgen bei einer Aussetzung im Strafrecht
Wird jemand wegen einer Aussetzung verurteilt, drohen empfindliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls sowie danach, ob es beim Versuch geblieben ist oder tatsächlich schwere Folgen wie Verletzungen eingetreten sind.
Versuch und Vollendung der Tat
Bereits der Versuch einer Aussetzung kann strafbar sein; es muss also nicht zwingend ein Schaden eintreten. Kommt es jedoch infolge der Tat zu schweren gesundheitlichen Schäden beim Opfer oder gar zum Tod dieser Person, können deutlich höhere Strafen verhängt werden.
Bedeutung besonderer Schutzpflichten („Garantenstellung“)
In bestimmten Fällen besteht gegenüber dem Opfer eine besondere Schutzpflicht – etwa bei Eltern gegenüber ihren Kindern oder Pflegepersonal gegenüber Pflegebedürftigen. Wird gegen diese Pflicht verstoßen und dadurch eine hilflose Lage herbeigeführt beziehungsweise nicht verhindert, liegt ebenfalls eine strafbare Handlung vor.
Bedeutung im Alltag: Abgrenzungen zur unterlassenen Hilfeleistung
Im Alltag wird die Straftat „Aussetzung“ häufig mit anderen Delikten verwechselt – insbesondere mit der unterlassenen Hilfeleistung. Während bei letzterer lediglich keine Hilfe geleistet wird (ohne dass zuvor aktiv gehandelt wurde), setzt die Aussetzung voraus, dass jemand gezielt in Gefahr gebracht wird beziehungsweise seine Hilflosigkeit bewusst herbeigeführt wird.
Häufig gestellte Fragen zur Aussetzung im Strafrecht
Wann gilt jemand als „hilflos“?
Als hilflos gilt jede Person, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht mehr in der Lage ist sich selbst ausreichend vor Gefahren zu schützen und deshalb auf fremde Hilfe angewiesen bleibt.
Muss immer ein Schaden entstehen?
Nein; bereits das Herbeiführen einer konkreten Gefahr für Leben oder Gesundheit reicht aus – unabhängig davon ob tatsächlich Verletzungen eintreten.
Können auch Angehörige bestraft werden?
Angehörige können dann belangt werden wenn sie aufgrund ihrer Beziehung zum Opfer besondere Pflichten haben dieses zu schützen (z.B.: Eltern-Kind-Verhältnis).
I st auch fahrlässiges Verhalten erfasst?
Nicht jedes fahrlässige Verhalten erfüllt den Tatbestand; meist verlangt das Gesetz vorsätzliches Handeln bzw. Unterlassen.
Kann man schon wegen eines Versuchs bestraft werden?
Ja; bereits wenn alle Voraussetzungen eines Versuchs gegeben sind ohne dass es zur Vollendung kommt droht rechtliche Ahndung.
Bei einer unterlassenen Hilfeleistung fehlt aktives Tun während bei einer Aussetzungsstraftat gezielt eine gefährliche Situation geschaffen bzw. nicht verhindert wurde.
Das Alter spielt insoweit eine Rolle als besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder schneller als hilflos gelten können was Auswirkungen auf Bewertung & Strafmaß hat.