Begriff und Einordnung
Außerplanmäßige Ausgaben sind Zahlungen der öffentlichen Hand, die im geltenden Haushaltsplan nicht vorgesehen sind. Es existiert für den konkreten Zweck weder ein eigener Ausgabe-Titel noch eine veranschlagte Summe. Solche Ausgaben durchbrechen das Prinzip der Planmäßigkeit, das die staatliche Finanzwirtschaft an den zuvor beschlossenen Haushaltsplan bindet.
Adressaten sind alle Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) sowie sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit eigenem Haushalt. Der Begriff stammt aus dem Haushaltswesen und dient der Sicherung von Transparenz, Steuerung und parlamentarischer Kontrolle.
Abgrenzung: Außerplanmäßig versus überplanmäßig
Außerplanmäßige Ausgaben unterscheiden sich von überplanmäßigen Ausgaben:
- Außerplanmäßig: Für den Zweck existiert im Haushaltsplan kein Ansatz (kein Titel).
- Überplanmäßig: Ein Ansatz ist vorhanden, die bewilligte Summe reicht aber nicht aus und wird überschritten.
Beiden Formen ist gemeinsam, dass sie die ursprüngliche Planung verlassen und daher besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen, Genehmigungen und Dokumentationspflichten unterliegen.
Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen
Unvorhergesehenheit
Außerplanmäßige Ausgaben setzen in der Regel voraus, dass der Bedarf bei Aufstellung und Beschluss des Haushaltsplans nicht absehbar war. Maßgeblich ist eine objektive Betrachtung aus Sicht des Planungszeitpunkts.
Unabweisbarkeit
Zudem müssen sie regelmäßig unabweisbar sein. Das bedeutet, die Ausgabe kann nicht aufgeschoben werden, ohne wesentliche Interessen des Gemeinwesens zu beeinträchtigen. Häufig geht es um Pflichtaufgaben oder Situationen, in denen ein Verzug rechtliche, finanzielle oder sicherheitsrelevante Nachteile nach sich zöge.
Finanzielle Deckung
Voraussetzung ist regelmäßig, dass eine Deckung gesichert ist. In Betracht kommen etwa Minderausgaben bei anderen Titeln, Mehreinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen oder andere haushaltswirtschaftliche Steuerungsinstrumente. Die Deckung dient dem Haushaltsausgleich und der Wahrung der finanziellen Stabilität.
Vorherige Zustimmung
Vor Eingehen von Zahlungsverpflichtungen wird normalerweise eine Zustimmung der zuständigen Finanzbehörde benötigt (z. B. des Finanzministeriums, der Kämmerei oder einer festgelegten Bewirtschaftungsstelle). Ohne diese Zustimmung sollen außerplanmäßige Ausgaben nicht geleistet werden.
Dokumentation und Mitteilung
Außerplanmäßige Ausgaben sind nachvollziehbar zu begründen, zu dokumentieren und der zuständigen Vertretung (z. B. Parlament, Rat) mitzuteilen. Dadurch wird parlamentarische Kontrolle ermöglicht und die Haushaltsklarheit gewahrt.
Verfahren und Zuständigkeiten
Antragstellung
Fachressorts oder Dienststellen beantragen die außerplanmäßige Ausgabe mit einer Begründung zur Unvorhergesehenheit, Unabweisbarkeit sowie zur Deckung. Der Antrag enthält typischerweise Angaben zu Zweck, Höhe, Zeitpunkt und Finanzierung.
Prüfung und Entscheidung
Die zuständige Finanzstelle prüft die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, die Verfügbarkeit von Deckungsmitteln und die Vereinbarkeit mit Grundsätzen wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Entscheidung wird dokumentiert, oftmals mit einem ausdrücklichen Genehmigungsvermerk.
Finanzierung und Buchung
Die Ausgabe wird auf einem geeigneten Titel abgebildet, der eingerichtet oder temporär zugeordnet wird. In der Buchung sind die außerplanmäßige Natur und die Deckungsquelle erkennbar zu machen. Das dient der späteren Rechnungsprüfung und der Berichterstattung.
Nachtragshaushalt und Berichterstattung
Führen außerplanmäßige Ausgaben zu erheblichen Planabweichungen, kann ein Nachtragshaushalt erforderlich werden. Darüber hinaus sind periodische Berichte und Übersichten üblich, die Art, Umfang und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben ausweisen.
Auswirkungen und Kontrolle
Haushaltsklarheit und Transparenz
Außerplanmäßige Ausgaben sind Ausnahmefälle. Sie werden transparent gemacht, um das Budgetrecht der Vertretungskörperschaft zu achten und die Nachvollziehbarkeit für Öffentlichkeit und Kontrollinstanzen sicherzustellen.
Rolle der Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfungsorgane prüfen, ob die Voraussetzungen vorgelegen haben, die Entscheidung formell und materiell ordnungsgemäß war und die Deckung stimmte. Feststellungen fließen in Prüfberichte und können Konsequenzen für die künftige Haushaltssteuerung haben.
Konsequenzen bei Verstößen
Werden außerplanmäßige Ausgaben ohne erforderliche Zustimmung oder ohne gesicherte Deckung geleistet, kann dies beanstandet werden. Mögliche Folgen sind rügliche Feststellungen, Berichts- und Nachsteuerungspflichten sowie interne Maßnahmen zur Stärkung der haushaltswirtschaftlichen Ordnung.
Sonderkonstellationen
Pflichtausgaben und rechtlich gebotene Zahlungen
Ergeben sich Zahlungsverpflichtungen aus höheren Rechtsgründen, etwa aufgrund bindender Regelungen oder vollstreckbarer Entscheidungen, kann eine außerplanmäßige Ausgabe trotz fehlender Veranschlagung erforderlich werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Katastrophen und Notlagen
Bei Naturereignissen, Sicherheitslagen oder kritischen Infrastrukturfällen kann eine schnelle Mittelbereitstellung notwendig sein. Außerplanmäßige Ausgaben dienen dann der kurzfristigen Handlungsfähigkeit, bleiben jedoch an die Grundsätze der Deckung, Zustimmung und Dokumentation gebunden.
Hochschulen, Sozialversicherungen und sonstige Einrichtungen
Auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts nutzen haushaltsähnliche Steuerungsinstrumente. Die Grundmechanik der außerplanmäßigen Ausgabe-Ausnahmecharakter, gesonderte Genehmigung, Deckung, Dokumentation-gilt sinngemäß, ausdifferenziert durch jeweilige Satzungen oder Haushaltsordnungen.
Kameralistik und Doppik
In kameralen Haushalten spricht man von außerplanmäßigen Ausgaben. In doppischen Haushalten findet sich häufig die Entsprechung als außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen. Inhaltlich geht es in beiden Systemen um Zahlungen bzw. Ressourcenverzehr außerhalb der ursprünglichen Planung mit vergleichbaren Kontrollmechanismen.
Beispiele aus der Praxis
- Unvorhergesehenes Instandsetzen einer zentralen Brücke nach plötzlichem Schadensfall.
- Zahlungen aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben, die erst nach Haushaltsbeschluss in Kraft traten.
- Soforthilfen bei Naturereignissen zur Gefahrenabwehr.
- Aufwendungen für die Abwehr erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle in einer Behörde.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet der Begriff außerplanmäßige Ausgaben im öffentlichen Haushalt?
Er bezeichnet Zahlungen, die im aktuellen Haushaltsplan nicht vorgesehen sind. Es gibt keinen passenden Titel oder Ansatz. Solche Ausgaben sind Ausnahmen von der Planbindung und erfordern besondere Genehmigungen und Dokumentation.
Worin besteht der Unterschied zwischen außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben?
Außerplanmäßige Ausgaben betreffen Zwecke ohne vorhandenen Ansatz. Überplanmäßige Ausgaben überschreiten einen vorhandenen, aber unzureichenden Ansatz. Beide liegen außerhalb der ursprünglichen Planung und unterliegen strengen Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen.
Unter welchen Voraussetzungen sind außerplanmäßige Ausgaben rechtlich zulässig?
Regelmäßig müssen sie unvorhergesehen und unabweisbar sein, eine gesicherte Deckung besitzen und vor der Verpflichtung eingegangen werden eine Zustimmung der zuständigen Finanzstelle erhalten. Zudem sind Begründung, Dokumentation und Mitteilung erforderlich.
Wer entscheidet über außerplanmäßige Ausgaben?
Die Entscheidung trifft die zuständige Finanzbehörde oder eine entsprechend ermächtigte Stelle. Fachressorts beantragen die Genehmigung und liefern die Begründung sowie den Deckungsnachweis. Die Entscheidung wird aktenkundig gemacht.
Wie werden außerplanmäßige Ausgaben finanziert?
Typische Deckungsquellen sind Minderausgaben an anderer Stelle, Mehreinnahmen oder haushaltswirtschaftliche Instrumente wie Rücklagen. Ziel ist, den Haushaltsausgleich zu wahren und unkontrollierte Mehrausgaben zu vermeiden.
Müssen außerplanmäßige Ausgaben dem Parlament oder Rat mitgeteilt werden?
Ja, sie werden grundsätzlich mitgeteilt und in Übersichten oder Berichten ausgewiesen. Das dient der Kontrolle, Nachvollziehbarkeit und Wahrung des Budgetrechts der Vertretungskörperschaft.
Welche Folgen haben unzulässige außerplanmäßige Ausgaben?
Werden sie ohne erforderliche Zustimmung oder Deckung geleistet, können Beanstandungen, Berichte und interne Konsequenzen folgen. Prüfungsorgane können entsprechende Feststellungen treffen, die eine nachträgliche Steuerung und Transparenzmaßnahmen nach sich ziehen.