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Aussageerpressung

Begriff und Bedeutung der Aussageerpressung

Aussageerpressung bezeichnet eine strafbare Handlung, bei der eine Person durch Gewalt oder Drohung dazu gezwungen wird, vor einer Behörde oder einem Gericht eine bestimmte Aussage zu machen, zu unterlassen oder zurückzunehmen. Ziel ist es dabei meist, das Aussageverhalten einer Person in einem Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren unrechtmäßig zu beeinflussen. Die Integrität des Rechtsstaats und die Wahrheitsfindung im Strafprozess werden dadurch erheblich gefährdet.

Rechtliche Einordnung der Aussageerpressung

Aussageerpressung stellt ein schwerwiegendes Unrecht dar und wird als eigenständiges Delikt behandelt. Sie unterscheidet sich von anderen Formen der Nötigung insbesondere dadurch, dass sie auf das Verhalten von Zeugen, Sachverständigen oder Beschuldigten im Rahmen eines Verfahrens abzielt. Die Tat kann sowohl durch physische Gewalt als auch durch psychischen Druck wie Bedrohungen mit Nachteilen für Leib, Leben oder Freiheit erfolgen.

Tatbestand und Voraussetzungen

Für die Annahme einer Aussageerpressung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein Zwangsmittel angewendet werden – entweder in Form von körperlicher Gewalt oder durch ernsthafte Drohung mit empfindlichen Übeln. Das Ziel des Täters muss darauf gerichtet sein, das Verhalten einer Person hinsichtlich ihrer Aussagen vor Behörden zu beeinflussen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die erzwungene Aussage wahrheitsgemäß ist; entscheidend ist allein die Beeinflussungsabsicht.

Täterkreis und Opferkreis

Als Täter kommen grundsätzlich alle Personen in Betracht – unabhängig davon, ob sie am Verfahren beteiligt sind oder nicht. Opfer können Zeugen, Sachverständige sowie Beschuldigte selbst sein; auch andere Verfahrensbeteiligte können betroffen sein.

Abgrenzungen zu anderen Straftaten

Die Abgrenzung zur einfachen Nötigung erfolgt über den besonderen Bezug zum Prozessgeschehen: Während bei allgemeiner Nötigung beliebige Handlungen erzwungen werden können, bezieht sich die Aussageerpressung ausschließlich auf Aussagen gegenüber Behörden im Rahmen eines Verfahrens. Auch zur Falschaussage besteht ein Unterschied: Bei letzterem macht jemand freiwillig eine unwahre Angabe; bei der Erpressung hingegen geschieht dies unter Zwang.

Strafbarkeit und Folgen einer Aussageerpressung

Die Strafbarkeit ergibt sich aus dem hohen Schutzgut des Rechtsstaatsprinzips sowie dem Interesse an wahrheitsgemäßen Aussagen im Verfahren. Wer eine andere Person zur Abgabe bestimmter Aussagen nötigt beziehungsweise diese daran hindert beziehungsweise dazu zwingt etwas zurückzunehmen riskiert empfindliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen – abhängig vom Ausmaß des eingesetzten Zwangs sowie den Folgen für das Opfer.

Auch versuchte Taten sind strafbar; bereits das Ansetzen zur Tat kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Für Betroffene besteht zudem häufig Anspruch auf Schutzmaßnahmen seitens staatlicher Stellen während laufender Ermittlungen gegen den Täter.

Mögliche Auswirkungen auf das Verfahren

Wird bekannt, dass eine Zeugenaussage unter Zwang zustande kam (oder verhindert wurde), kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Verlauf eines Prozesses haben: Solche Aussagen gelten regelmäßig als unverwertbar; zudem drohen Wiederaufnahmeverfahren beziehungsweise neue Ermittlungen gegen weitere Beteiligte.

Bedeutung für den Rechtsstaat

Aussageerpressungen stellen einen Angriff auf zentrale Grundprinzipien rechtsstaatlicher Verfahren dar: Nur wenn Zeugen frei aussagen können ohne Angst vor Repressionen lässt sich Wahrheit zuverlässig feststellen.
Der Gesetzgeber misst daher dem Schutz vor Erpressungsversuchen hohe Bedeutung bei.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Aussageerpressung (FAQ)

Was versteht man unter einer Aussageerpressung?

Aussageerpressung liegt vor, wenn jemand mit Gewaltanwendung oder Drohung dazu gebracht wird,
eine bestimmte Erklärung gegenüber Polizei-, Justiz- oder Verwaltungsbehörden abzugeben,
zu verweigern oder zurückzunehmen.

Müssen nur falsche Aussagen betroffen sein?

Nein. Eine Erpresste Handlung betrifft jede Art von Einflussnahme – unabhängig davon,
ob es um wahre oder unwahre Angaben geht.

Können auch psychische Drohungen ausreichen?

Neben körperlicher Gewalt genügen bereits ernsthafte Androhungen empfindlicher Nachteile
(zum Beispiel Bedrohungen gegen Familie) für die Annahme dieses Delikts.

Kann schon ein Versuch bestraft werden?

Nicht nur vollendete Taten sind relevant;
auch schon Versuche führen regelmäßig zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Betrifft dies nur Zeugenaussagen?

Aussageerpressungen betreffen alle Personen,
die im Rahmen eines behördlichen Verfahrens aussagen sollen –
also neben Zeugen auch Sachverständige sowie Beschuldigte selbst.

Sind solche erzwungenen Aussagen verwertbar?

Aussagen,
die nachweislich unter Druck entstanden sind,
werden meist nicht berücksichtigt;
sie gelten als unverwertbar innerhalb gerichtlicher Verfahren.